Auf Schrottimmobilie hereingefallen – den Teufelskreis durchbrechen

17.05.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (165 mal gelesen)
Wer auf eine Schrottimmobilie hereingefallen ist, wähnt sich oft in einem Teufelskreis. Die Immobilie ist nahezu wertlos, die erforderlichen Mieteinnahmen lassen sich nicht erzielen.

Gleichzeitig muss aber oft noch ein Darlehen bedient werden. Reicht das Geld nicht mehr dafür, droht auch noch die Zwangsvollstreckung. Und ein Verkauf der Immobilie ist auch nur schwer zu realisieren – und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Verlusten.

Das Thema Schrottimmobilien ist in der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller ein Dauerbrenner. Mit rund 4.500 Fällen von Schrottimmobilien haben sich Kanzlei-Chef Joachim Cäsar-Preller und seine Rechtsanwälte schon befasst. „Ganz so ausweglos ist die Situation in vielen Fällen nicht“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz aus Erfahrung. „Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen.“ 

Lässt sich beispielsweise feststellen, dass der Kaufpreis sittenwidrig überteuert war, lässt sich der Kaufvertrag rückabwickeln. Sittenwidrigkeit ist in der Regel aber erst dann erreicht, wenn der Kaufpreis fast doppelt so hoch ist wie der eigentliche Verkehrswert der Wohnung. 

Das ist natürlich nicht immer der Fall. Allerdings kann auch geprüft werden, ob ggf. Ansprüche gegen die kreditgebende Bank bestehen. „Einige Banken haben bei der Kreditvergabe für den Erwerb von Schrottimmobilien eine zweifelhafte Rolle gespielt“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Ein Beispiel dafür sei die Adaxio AMC GmbH bzw. deren Vorgänger Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank. Zwischen Bank und Kunden gibt es in der Regel ein Vertrauensverhältnis. Geht es um hohe Summen, wie bei Immobilienfinanzierungen, vertraut der Kunde dem Sachverstand der Bank. Übernimmt diese die Immobilienfinanzierung sogar zu 100 Prozent, ist dies für viele Verbraucher ein Zeichen, dass es sich bei der Immobilie wohl um eine gute Geldanlage handelt. Dies gilt umso mehr, wenn die Bank die Kreditvergabe auch noch von einer vorherigen Besichtigung der Immobilie abhängig macht. „Leider kam es immer zu Fällen, in denen der Bank klar war oder hätte klar sein müssen, dass der Kaufpreis für die Immobilie völlig überzogen ist. Doch statt den Kunden vor dem Kauf zu warnen, wurde der Kredit dennoch gewährt. Dabei hätte klar sein müssen, dass die Finanzierung so nicht klappen kann. Dann kann auch die Bank in der Haftung stehen“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Letztlich können auch Ansprüche gegen den Vermittler der Schrottimmobilie bestehen. Wird eine Immobilie als Kapitalanlage vermittelt, müssen die Verbraucher auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Ebenso muss ein Vermittler auch hohe Vermittlungsprovisionen offenlegen. „Opfer von Schrottimmobilien müssen also noch nicht alle Hoffnung aufgeben. Ihnen stehen noch verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen“, so Rechtsanwalt Kanz.
 

Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter

 

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