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Übersicht unserer Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Löhestraße 11
95444 Bayreuth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Maximilianstraße 23 b
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Westendstraße 10
01187 Dresden
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Brahmsstraße 15
67655 Kaiserslautern
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rimbachstraße 19
98527 Suhl
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Yorckstraße 10
30161 Hannover
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 27
89420 Höchstädt a.d.Donau
Das Bau- und Architektenrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht?
Das Bau- und Architektenrecht umfasst einerseits die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über das Bauen, etwa über Bebauungspläne und Baugenehmigungen. Andererseits beschäftigt es sich mit den zivilrechtlichen Verhältnissen zwischen den am Bau beteiligten Personen und Unternehmen – also Bauherr, Architekt, Bauunternehmen und Bauhandwerker. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Baugesetzbuch (BauGB),
- die Landesbauordnungen der Bundesländer,
- gesetzliche Spezialregelungen (Energieeinsparverordnung, Bundesimmissionsschutzverordnung),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
- dem Bauvertragsrecht,
- dem Recht der Architekten und Ingenieure,
- dem Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- den Grundzügen des öffentlichen Baurechts,
- sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Bau- und Architektenrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Bau- und Architektenrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 40 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Davon müssen mindestens sechs selbstständige Beweisverfahren gewesen sein. Mindestens jeweils fünf Fälle müssen sich auf die Bereiche Bauvertragsrecht und Recht der Architekten und Ingenieure beziehen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?