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Zu den Themen und Fragestellungen des Eherechts zählen zum Beispiel die Voraussetzungen der Eheschließung, der Ehevertrag, die Wirkungen der Ehe, die sogenannte "Schlüsselgewalt" aber auch Fragen zur Haushaltsführung, zum Unterhalt, zur Trennung oder dem Vermögensausgleich. Nahezu alle Rechte und Pflichten der Ehepartner ergeben sich somit aus dem Eherecht.
Scheidung im Eherecht
Alle rechtlichen Regelungen zum Thema Ehe sind im Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nach § 1353 BGB wird die Ehe grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. Und doch werden jährlich circa 180.000 Ehen geschieden. Die Scheidung einer Ehe bringt eine Vielzahl eigener Probleme mit sich und stellt deswegen den praktisch relevantesten Bereich aus dem Eherecht dar. Die Scheidung kann nur durch ein Gericht erfolgen. Für die Vermögensverteilung nach der Ehe muss mit Hilfe der Normen aus dem Eherecht geklärt werden, ob die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung lebten oder wie sonst gemeinsame Vermögensgegenstände aufgeteilt werden sollen.
Eherecht: Ehemann hat heute nicht mehr Rechte
Weil das Eherecht als Teil des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, ist es bereits sehr alt, wurde aber in den letzten hundert Jahren stetig reformiert - zeitweise gab es in Deutschland sogar ein eigenes Ehegesetz, das aber seit 1998 nicht mehr in Kraft ist. Viele aus dem letzten Jahrtausend stammende Vorrechte des Ehemanns im Eherecht wurden mit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes am 1. 7. 1958 abgeschafft. Vorher hatte der Ehemann nach dem Eherecht z. B. das Recht alle Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Leben betrafen, allein zu entscheiden oder das Arbeitsverhältnis der Ehefrau ohne deren Wissen und Zustimmung zu kündigen.
Anwalt zu Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder Trennung
Das Eherecht enthält eine Vielzahl an Regelungen - z. B. auch zur Gütertrennung und zur Zugewinngemeinschaft - also zum ehelichen Güterrecht. Die richtigen Entscheidungen im Eherecht schon vor dem Termin auf dem Standesamt zu treffen, kann später im Falle einer Scheidung viel Ärger sparen - aber auch viel Geld.
FAQ zum Eherecht
Was regelt das Eherecht?
Das Eherecht regelt die rechtlichen Grundlagen der Ehe, einschließlich der Voraussetzungen für die Eheschließung, die Rechte und Pflichten der Ehepartner sowie die Folgen einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Eheschließung?
Voraussetzungen für die Eheschließung sind die Geschäftsfähigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren und das Fehlen von Ehehindernissen wie z.B. bestehende Ehen oder nahe Verwandtschaft zwischen den Partnern.
Welche Rechte und Pflichten haben Ehepartner?
Ehepartner haben die Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung, Treue und Rücksichtnahme. Sie teilen Verantwortung für den Haushalt und haben gegenseitige Unterhaltspflichten. Beide Partner haben auch das Recht auf freie Berufswahl.
Was passiert bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung werden die ehelichen Bindungen aufgelöst. Dabei müssen Unterhaltsfragen, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie der Zugewinnausgleich geklärt werden. Es gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach die Ehe als gescheitert gilt, wenn sie nicht mehr funktioniert.
Was ist der Güterstand in der Ehe?
Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse der Ehepartner. Standardmäßig gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Andere Güterstände wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft können durch Ehevertrag vereinbart werden.
Kann die Ehe auch aufgehoben werden?
Ja, eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, zum Beispiel bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder wenn einer der Partner nicht geschäftsfähig war. Eine Aufhebung unterscheidet sich von der Scheidung, da sie die Ehe von Anfang an als nichtig erklärt.