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Nicht nur doppelte Staatsangehörigkeit: Das Staatsangehörigkeitsrecht

Die rechtlichen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person deutscher Staatsangehöriger ist. Die Rechtgrundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts sind vielfältig: Auch wenn sie sich inzwischen hauptsächlich in einem Gesetz wiederfinden, sind die Ursprünge der Staatsangehörigkeit auf mehrere Vorschriften zurückzuführen. Das wichtigste Regelungswerk ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) , ergänzt wurde es durch das Ausländergesetz. 2005 wurden die Normen des Ausländergesetzes durch das Zuwanderungsgesetz in das Staatsangehörigkeitsgesetz integriert. Auch im Grundgesetz (GG) finden sich in Art. 116 GG Anknüpfungspunkte für das Staatsangehörigkeitsrecht. Der dort gewählte Begriff der "Deutschen" ist aber weiter zu verstehen als im Staatsangehörigkeitsrecht, da ebenfalls die sog. Statusdeutschen erfasst sind.

Die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Zugehörigkeit zum deutschen Staat kann entweder kraft Gesetztes oder durch Verwaltungsakt begründet werden. Ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. Nur wenn der Verlust nicht zu vermeiden ist, beispielsweise durch Adoption im Ausland, ist es vorstellbar, dass die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Um per Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben gibt es verschiedene Wege. Ist ein Elternteil Deutscher, wird ein Kind durch Geburt ebenfalls deutsch. Das gilt auch bei Adoption. Wer als Kind zweier ausländischer Elternteile nach Januar 2000 in Deutschland geboren wird, wird Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (Optionsmodell).

Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann allerdings nicht nur durch Geburt erlangt werden, sondern auch durch Einbürgerung. Die Einbürgerung ist ein Verwaltungsakt und wird auf Antrag vorgenommen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dabei muss unterschieden werden zwischen der Einbürgerung, die aufgrund eines Antrags vorgenommen werden muss, vorgenommen werden soll und vorgenommen werden kann. Allein diese Unterscheidung und die dafür entscheidenden Kriterien sind ein Argument, sich im Staatsangehörigkeitsrecht durch einen qualifizierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Einbürgerung überhaupt möglich ist zählt z. B. das unbefristete Aufenthaltsrecht (Frage des Asylrechts), ein bestandener Einbürgerungstest, ein mindestens achtjähriger gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, ausreichende Deutschkenntnisse, keine Verurteilung wegen einer Straftat und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verkürzung der notwendigen Mindestaufenthaltsdauer auf sieben Jahre ist nach dem erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses möglich.

Der besondere Tipp

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. Es ist ebenso Anknüpfungspunkt, welches Recht im Falle der Eheschließung, des Todes, der Pflegschaft oder Betreuung etc. zur Anwendung kommt. Doch gerade im Staatsangehörigkeitsrecht mischen sich oft juristische Halbwahrheiten in die Beurteilung der Rechtslage. Deshalb sollte im Staatsangehörigkeitsrecht auf den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts vertraut werden.

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