Ihren Anwalt für Straßenverkehrsrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Straßenverkehrsrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Straßenverkehrsrecht

Rechtsanwalt Wilfried Markus
An der Kirche 1
26897 Esterwegen
Rechtsanwalt Christof Wedig Ankele
Bernhardt-Klein-Straße 8
53604 Bad Honnef
Rechtsanwalt Jens Reichmann
An der Egge 7
57392 Schmallenberg
Rechtsanwalt Dr. Olav Freund
Cappelstraße 34
59555 Lippstadt
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Carl-Schurz-Straße 41
13597 Berlin

Was versteht man unter dem Straßenverkehrsrecht?

Das Straßenverkehrsrecht ist Teil des Verkehrsrechts. Das Straßenverkehrsrecht zählt innerhalb dieses Rechtsgebiets zu den wesentlichen Bereichen, da es eine besondere praktische Relevanz hat – ist doch nahezu jeder Mensch in irgendeiner Form Teilnehmer des Straßenverkehrs.

Straßenverkehr

Teilnehmer des Straßenverkehrs ist nicht nur jeder Führer eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad etc.) sondern auch jeder Fußgänger oder Radfahrer. Das Straßenverkehrsrecht gilt dabei grundsätzlich auf öffentlichen Verkehrswegen (Straßen, Wege, Plätze etc.). Das Straßenverkehrsrecht ist mit seinen wesentlichen Vorschriften (StVG = Straßenverkehrsgesetz; StVO = Straßenverkehrsordnung; StVZO- Straßenverkehrszulassungsordnung; FeV = Fahrerlaubnisverordnung) dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Das Verkehrsstrafrecht ist hingegen ein eigener Unterbereich des Rechtsgebiets „Verkehrsrecht“.

StVG, StVO, etc.

Das StVG als ein wesentliches Gesetz des Straßenverkehrsrechts beschäftigt sich zum Beispiel mit der Zulassung von Fahrzeugen, mit dem Führerschein (Fahrerlaubnis) und der Führerscheinprüfung, aber auch mit dem System der „Punkte in Flensburg“ (Verkehrszentralregister), der Vergabe von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und der Haftung des Fahrzeughalters im Falle eines Unfalls. Außerdem enthält das StVG beispielsweise Regelungen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Kennzeichenmissbrauch, zur 0,5-Promille-Grenze und zum Fahrzeugregister.

Die StVO beschäftigt sich hingegen mit den Regeln des Straßenverkehrs, also den gesetzlichen Vorgaben z.B. zum Überholen, Abbiegen Anfahren etc., aber auch mit den Regeln zur Sicherung von Ladung oder der Gurtpflicht. Die StVO enthält auch den Katalog aller Verkehrszeichen und sonstigen Zeichen, die in Deutschland die Symbole für bestimmte Verkehrsregeln darstellen.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?