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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Geis
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Frankfurter Straße 112
34121 Kassel
Rechtsanwalt Gunnar Becker
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Eppendorfer Weg 56
20259 Hamburg
Rechtsanwalt Felix Osterland
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
Flintenstraße 12
48565 Steinfurt
Rechtsanwalt Thomas Wöhrle
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwältin Michaela Kaster
Cappelstraße 34
59555 Lippstadt
Rechtsanwalt Mathias C. Tiedemann
Grüneburgweg 113
60323 Frankfurt am Main

Was ist das Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht hat zahlreiche Berührungspunkte mit unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Aufgeteilt werden kann es aber in zwei große Bereiche. So unterfallen Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen etc. dem Individualversicherungsrecht und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung werden dem Sozialversicherungsrecht zugeordnet. Der Gebrauch des Wortes „Versicherungsrecht“ bezieht sich meistens auf das Privatversicherungsrecht oder Individualversicherungsrecht als Teil des Zivilrechts.

Was ist das Individualversicherungsrecht?

Größte Bedeutung des Versicherungsrechts für Privatpersonen kommt dem Versicherungsvertragsrecht zu. Für Unternehmen sind außerdem wichtig das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsunternehmensrecht. Das Versicherungsvertragsrecht umfasst die vertragliche Beziehung zwischen Versichertem und Versicherung. Das wichtigste Regelungswerk ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die gesetzlichen Grundlagen enthält. In dem Gesetz finden sich zum Beispiel Normen über das Zustandekommen von Versicherungsverträgen durch Abgabe eines Vertragsangebotes und Annahme des Vertragsangebotes. In der Versicherungspolice bzw. dem Versicherungsschein findet sich der Inhalt des Versicherungsvertrages, häufig versehen mit den Allgemeinen Versicherungen (AVB). Die AVB enthalten die grundlegenden Regelungen des Versicherungsvertrages.

Die wichtigsten persönlichen Versicherungen

Die wohl geläufigsten und wichtigsten Versicherungen des Versicherungsvertragsrechts sind die Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung (KfZ-Versicherung), die private Unfallversicherung, die Lebensversicherung (trotz derzeitiger Unsicherheiten betreffend Rückkaufrecht und Rückkaufswert) und die Brandschutzversicherung. Dazu kommen für Freiberufler (beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.) die Berufshaftpflichtversicherung und die Krankentagegeldversicherung. Der Eintritt des Versicherungsfalls führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem. Das gilt auch, wenn die Bedingungen hierfür, also für den Fall, in dem die Versicherung gemäß Versicherungsvertrag beispielsweise zur Schadensregulierung („Versicherungsschaden“) verpflichtet ist, klar definiert sind. Aufgrund der tatsächlichen Bedeutung der Haftpflichtversicherung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Kreditversicherung, wird häufig vom Haftpflichtversicherungsrecht und Kreditversicherungsrecht gesprochen als würde es sich um eigene Rechtsgebiete handeln.

Was wird im Sozialversicherungsrecht geregelt?

Das Sozialversicherungsrecht zählt nicht zum Zivilrecht. Es ist Teil des öffentlichen Rechts und unterfällt dem Bereich des Sozialrechts. Gesetzliche Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) – aufgeteilt in das SGB I bis XII – normiert. Dort finden sich unter anderem Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Arbeitsförderung, Gesetze zur Sozialversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung, zu der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Regelungen über die gesetzliche Unfallversicherung oder der sozialen Pflegeversicherung.

Unterschied zwischen individuellen und sozialen Versicherungen

Das Versicherungsverhältnis von zwei Vertragsparteien entsteht im Sozialversicherungsrecht nicht per Vertrag. Im Gegensatz zum Privatversicherungsrecht wird das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsträger durch Gesetz begründet. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Mitgliedschaft ist nur in wenigen Bereichen, z.B. der Krankenkasse oder als Selbstständiger kündbar. Denn der wichtigste Grundpfeiler der sozialen Versicherung ist, dass heutige Beiträge den (Renten-) Stand aller Mitglieder von morgen sichert.

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