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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Versorgungsausgleich
Höhe des Versorgungsausgleichs und Halbteilungsgrundsatz
Der Versorgungsausgleich hat den Zweck, verschieden hohe Rentenansprüche für die Altersrente auszugleichen, die Ehepartner während der Ehe erworben haben. Die Höhe der Rentenanwartschaften richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Berufseinkommens. Das führt zwangsläufig zu Unterschieden hinsichtlich der Höhe der Rentenansprüche.
Versorgungsausgleich hilft Rentenanspruch gerecht zu verteilen
Der Versorgungsausgleich soll hier helfen: Der Ehegatte mit dem höheren Rentenanspruch gleicht das Gefälle zwischen den einzelnen Anwartschaftsansprüchen aus. Dabei werden aber nicht alle Ansprüche aus allen Versorgungssystemen (gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung etc.) zusammengerechnet und gegenübergestellt. Bei der internen Teilung wird jeder Anspruch aus einem Versorgungssystem einzeln ausgeglichen. Ansprüche werden nur verrechnet, wenn sie gleicher Art und vom gleichen Versorgungsträger sind.
Was ist einzubeziehen und Veränderung des Versorgungsausgleichs
Beim Versorgungsausgleich gilt der Halbteilungsgrundsatz: Wenn der verpflichtete Mann beispielsweise 2000 Euro gesetzliche Rente bezieht, muss er davon grundsätzlich 1000 Euro an sein Frau bzw. Ex-Frau bezahlen. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen, Renten aus berufsständigen Versorgungskassen (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw.) sowie Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Bei privaten Renten- und Lebensversicherungen fallen nur die Versicherungen in den Versorgungsausgleich, bei deren Vertragsende zwingend eine Rente gezahlt wird und nicht eine Einmalzahlung erfolgt. Es kann im Laufe einer Ehe auch zu Änderungen des Versorgungsausgleichs kommen und zwar wenn sich die Rechtslage wesentlich ändert oder das Versorgungssystem des jeweiligen Rentenanspruchs grundlegend verändert wird.
Besonderer Tipp
Eheleute können Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen: In einem Ehevertrag können Ehepartner - aber auch Lebenspartner - den Versorgungsausgleich ausschließen. Auch wenn man in jungen Jahren heiratet und einen Ehevertrag schließt, muss man sich also bereits Gedanken darüber machen, ob man im Falle einer Scheidung seinem Ex-Ehepartner Teile seiner Rentenansprüche zugestehen will oder nicht.
Kurze Ehe oder wenig Kapital bleiben ohne Versorgungsausgleich
Aber auch ohne Ehevertrag gibt es Konstellationen, in denen ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Grund dafür kann eine sehr kurze Ehedauer sein oder ein Anspruch unter der Bagatellgrenze. 2009 hat sich das Recht rund um den Versorgungsausgleich massiv geändert. Auch deswegen ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf Versorgungsausgleich haben oder solchen ausgesetzt sind.
FAQ zum Versorgungsausgleich
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein rechtlicher Mechanismus zur gerechten Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung.
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich erfolgt durch die Berechnung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Diese Ansprüche werden dann miteinander verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen, sodass jeder Partner seinen fairen Anteil erhält.
Welche Versorgungsansprüche werden ausgeglichen?
Ausgeglichen werden in der Regel alle gesetzlichen und privaten Rentenansprüche, betriebliche Altersvorsorge sowie Anwartschaften aus Lebensversicherungen.
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Die Dauer des Versorgungsausgleichs kann variieren, da er in den Scheidungsprozess integriert wird und in der Regel bis zur endgültigen Entscheidung über die Scheidung dauert.
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
Ja, der Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag ausgeschlossen werden, was jedoch rechtliche Beratung erfordert. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beglaubigung.
Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Im Falle des Todes eines Ehepartners vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird dieser in der Regel nicht mehr vollzogen. Die Ansprüche gehen dann an die Erben über, es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Ehevertrag.