Vertretung gegenüber dem Schuldner und Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren; Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter im Falle einer Anfechtung oder Nachforderung
Benötigte Informationen und Dokumente
Vollmacht, ggf. einen Vertag und die geführte Korrespondenz
Benötigte Antwortzeit
Die erste Stellungnahme erfolgt kurzfristig. Das Verfahren selbst kann natürlich nicht wesentlich beeinflusst und beschleunigt werden.