Wie kann man ein schlechtes Prüfungsergebnis anfechten?
08.01.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Erst wird gepaukt, dann geschwitzt, dann gehofft und schließlich fällt so mancher Schüler, Abiturient, Student oder Azubi in ein tiefes Loch. Der Grund dafür ist die schlechte Prüfungsnote. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich gegen eine vermeintlich ungerechte Bewertung zur Wehr zu setzen. Denn: Bewertungsfehler kommen vor und nicht immer kommt eine Prüfungsnote korrekt zustande.
Der Begriff "Prüfungsanfechtung" ist nicht klar definiert. Man kann jedoch grundsätzlich sagen, dass er für das Recht steht, sich mit einem Widerspruch und nötigenfalls mit einer Klage gegen das Nichtbestehen einer Prüfung zu wehren oder eine Notenverbesserung gegen eine schlechte Benotung durchzusetzen.
Egal, ob Schüler, Abiturienten, Studenten, Auszubildende oder Fortbildungskandidaten: Soweit eine Prüfung von einer stattlichen Institution oder einem anderen Träger hoheitlicher Gewalt wie etwa Universität, Schule, Gymnasium, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw. abgenommen wird, ist das Prüfungsergebnis ein sogenannter Verwaltungsakt. Einen solchen kann man auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechten. Zunächst mit dem Widerspruch und dann gegebenenfalls mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Eine Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen wie Staatsexamen, Bachelor- oder Masterprüfungen beschränkt. Mit ihr können auch die Abiturnote und Ergebnisse von Teilprüfungen angefochten werden. Dies gilt auch für Promotionen, Dissertationen und Habilitationen.
Wesentliche Anfechtungsgründe sind Verfahrensfehler sowie Bewertungsfehler. Verfahrensfehler sind zum Beispiel Verstöße gegen die Prüfungsvorschriften, unerkannte Krankheit und somit Prüfungsunfähigkeit sowie ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Dazu zählt auch ein Nichteinhalten der Prüfungszeit. Seltener wird um die Unzuständigkeit bzw. Ungeeignetheit von Prüfern gestritten. Besteht Verdacht auf Befangenheit des Prüfers, sollte der Prüfling sich umgehend beschweren.
Ein häufiger Bewertungsfehler ist die Nichtbeachtung des Antwortspielraums des Prüflings. Das bedeutet: Die Lösung ist fachlich noch vertretbar und dennoch als falsch bewertet worden. Genauso häufig werden nicht alle Tatsachen, die für die Prüfungsentscheidung relevant sind, von den Prüfern wahrgenommen und berücksichtigt. Häufig kommen beim Vergleich mit den Prüfungsergebnissen anderer Prüflinge auch Verstöße gegen das Gleichbewertungsgebot zu Tage. Bei Multiple-Choice-Tests kommt es vor, dass Fragen falsch gestellt werden. Auch Verstöße gegen das Zwei-Prüfer-Prinzip sind nicht selten.
In den einzelnen Bundesländern ist das Verfahren der Prüfungsanfechtung unterschiedlich geregelt. Zunächst sollte jedoch immer ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden. Danach sollte man einen Antrag auf Akteneinsicht gegenüber der Prüfungsbehörde stellen, gefolgt von einem Antrag auf schriftliche Begründung der Prüfungsentscheidung. Bei einer mündlichen Prüfung sollte letzterer unverzüglich erfolgen.
Auf die Anträge folgt eine schriftliche Darstellung der Bewertungs- und Verfahrensfehler gegenüber der Prüfungsbehörde. Wenn diese nicht zugunsten des Prüflings einlenkt, muss ein form- und fristgemäßer Widerspruch eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat. Falls dies keinen Erfolg hat, muss vor dem Verwaltungsgericht geklagt bzw. ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet werden. Denn: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind langwierig.
Wenn das Prüfungsergebnis wegen Verfahrensfehlern angefochten wird, überprüft das Gericht anhand des von ihm zu ermittelnden Sachverhalts, ob ein solcher Fehler tatsächlich vorlag oder nicht.
Falls das Prüfungsergebnis dagegen wegen einer zu schlechten Benotung angefochten wird, überprüft das Gericht, ob der Prüfer einen Beurteilungsfehler gemacht hat. Dabei muss das Gericht aber beachten, dass jeder Prüfer einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Dieser betrifft zum Beispiel die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades, die konkrete Gestaltung der Prüfung, aber auch die Benotung an sich.
Diesen Beurteilungsspielraum des Prüfers darf das Gericht nur in engen Grenzen überprüfen:
- Hat der Prüfer zwingend anzuwendendes Recht nicht erkannt?
- Ist der Prüfer bei der Benotung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen?
- Hat der Prüfer allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt?
- Hat der Prüfer gegen das Willkürverbot verstoßen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen?
Wenn der Prüfer gegen eine oder mehrere dieser Leitlinien verstoßen hat, ist die Prüfungsbewertung rechtswidrig und das Gericht hebt diese auf.
Hat die Prüfungsanfechtung wegen Bewertungsfehlern Erfolg, muss der Klagegegner - nicht das Gericht - die Prüfung neu bewerten. Eine Verschlechterung der vorherigen Prüfungsnote - "Verböserung" genannt - ist zwar theoretisch möglich, kommt aber in der Praxis nicht vor. Der Geprüfte kann also im Erfolgsfall auf eine bessere Note hoffen.
Wurde die Prüfung hingegen wegen eines Verfahrensfehlers erfolgreich angefochten, führt dies zu einer Wiederholung der Prüfung.
Dies gilt auch für mündliche Prüfungen: Sind die vom Prüfling vorgebrachten Gründe für die Fehlerhaftigkeit der mündlichen Prüfung zutreffend, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung - nicht auf eine Notenverbesserung der bereits abgelegten Prüfung.
Eine Prüfungsanfechtung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Schon beim Widerspruch empfiehlt es sich, gründlich zu argumentieren und diesen ausführlich zu begründen. Auch sollte immer ein sachlicher und respektvoller Ton gewahrt werden, um Prüfer, die ggf. eine Prüfung wiederholen oder eine Neubenotung vornehmen müssen, nicht zu verärgern. Wegen der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, das Verfahren unter Zuhilfenahme eines Anwalts für Schulrecht bzw. Hochschulrecht durchzuführen.
Das Wichtigste in Kürze
1. Prüfungsanfechtung: Schüler, Auszubildende und Studenten haben das Recht, sich mittels eines Widerspruchs und nötigenfalls mit einer Klage gegen das Nichtbestehen einer Prüfung zu wehren zu setzen oder eine schlechter Benotung zu verbessern.
2. Anfechtungsgründe: Gründe für eine Prüfungsanfechtung sind Verfahrensfehler (z.B. ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit) sowie Bewertungsfehler (z.B die Nichtbeachtung des Antwortspielraums des Prüflings).
3. Überprüfungsmaßstab: Das Gericht überprüft bei einem Verfahrensfehler den zugrundeliegenden Sachverhalt, sowie bei einem Bewertungsfehler, ob dem Prüfer ein Fehler in der Beurteilung der Leistung unterlaufen ist.
4. Rechtsfolgen: Ist die Prüfungsanfechtung wegen eines Verfahrensfehler erfolgreich, ist die Prüfung zu wiederholen. Liegt dagegen ein Bewertungsfehler hinsichtlich der Benotung vor, muss die prüfende Insitution - also nicht das Gericht - die Prüfung neu bewerten.
1. Prüfungsanfechtung: Schüler, Auszubildende und Studenten haben das Recht, sich mittels eines Widerspruchs und nötigenfalls mit einer Klage gegen das Nichtbestehen einer Prüfung zu wehren zu setzen oder eine schlechter Benotung zu verbessern.
2. Anfechtungsgründe: Gründe für eine Prüfungsanfechtung sind Verfahrensfehler (z.B. ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit) sowie Bewertungsfehler (z.B die Nichtbeachtung des Antwortspielraums des Prüflings).
3. Überprüfungsmaßstab: Das Gericht überprüft bei einem Verfahrensfehler den zugrundeliegenden Sachverhalt, sowie bei einem Bewertungsfehler, ob dem Prüfer ein Fehler in der Beurteilung der Leistung unterlaufen ist.
4. Rechtsfolgen: Ist die Prüfungsanfechtung wegen eines Verfahrensfehler erfolgreich, ist die Prüfung zu wiederholen. Liegt dagegen ein Bewertungsfehler hinsichtlich der Benotung vor, muss die prüfende Insitution - also nicht das Gericht - die Prüfung neu bewerten.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was bedeutet Prüfungsanfechtung? Welche Prüfungsarten können angefochten werden? Aus welchen Gründen kann eine Prüfung angefochten werden? Wie bereitet man eine Prüfungsanfechtung vor? Was überprüft das Gericht bei der Prüfungsanfechtung im Einzelnen? Was ist die Rechtsfolge einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung? Praxistipp zur Prüfungsanfechtung Was bedeutet Prüfungsanfechtung?
Der Begriff "Prüfungsanfechtung" ist nicht klar definiert. Man kann jedoch grundsätzlich sagen, dass er für das Recht steht, sich mit einem Widerspruch und nötigenfalls mit einer Klage gegen das Nichtbestehen einer Prüfung zu wehren oder eine Notenverbesserung gegen eine schlechte Benotung durchzusetzen.
Welche Prüfungsarten können angefochten werden?
Egal, ob Schüler, Abiturienten, Studenten, Auszubildende oder Fortbildungskandidaten: Soweit eine Prüfung von einer stattlichen Institution oder einem anderen Träger hoheitlicher Gewalt wie etwa Universität, Schule, Gymnasium, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw. abgenommen wird, ist das Prüfungsergebnis ein sogenannter Verwaltungsakt. Einen solchen kann man auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechten. Zunächst mit dem Widerspruch und dann gegebenenfalls mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Eine Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen wie Staatsexamen, Bachelor- oder Masterprüfungen beschränkt. Mit ihr können auch die Abiturnote und Ergebnisse von Teilprüfungen angefochten werden. Dies gilt auch für Promotionen, Dissertationen und Habilitationen.
Aus welchen Gründen kann eine Prüfung angefochten werden?
Wesentliche Anfechtungsgründe sind Verfahrensfehler sowie Bewertungsfehler. Verfahrensfehler sind zum Beispiel Verstöße gegen die Prüfungsvorschriften, unerkannte Krankheit und somit Prüfungsunfähigkeit sowie ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Dazu zählt auch ein Nichteinhalten der Prüfungszeit. Seltener wird um die Unzuständigkeit bzw. Ungeeignetheit von Prüfern gestritten. Besteht Verdacht auf Befangenheit des Prüfers, sollte der Prüfling sich umgehend beschweren.
Ein häufiger Bewertungsfehler ist die Nichtbeachtung des Antwortspielraums des Prüflings. Das bedeutet: Die Lösung ist fachlich noch vertretbar und dennoch als falsch bewertet worden. Genauso häufig werden nicht alle Tatsachen, die für die Prüfungsentscheidung relevant sind, von den Prüfern wahrgenommen und berücksichtigt. Häufig kommen beim Vergleich mit den Prüfungsergebnissen anderer Prüflinge auch Verstöße gegen das Gleichbewertungsgebot zu Tage. Bei Multiple-Choice-Tests kommt es vor, dass Fragen falsch gestellt werden. Auch Verstöße gegen das Zwei-Prüfer-Prinzip sind nicht selten.
Wie bereitet man eine Prüfungsanfechtung vor?
In den einzelnen Bundesländern ist das Verfahren der Prüfungsanfechtung unterschiedlich geregelt. Zunächst sollte jedoch immer ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden. Danach sollte man einen Antrag auf Akteneinsicht gegenüber der Prüfungsbehörde stellen, gefolgt von einem Antrag auf schriftliche Begründung der Prüfungsentscheidung. Bei einer mündlichen Prüfung sollte letzterer unverzüglich erfolgen.
Auf die Anträge folgt eine schriftliche Darstellung der Bewertungs- und Verfahrensfehler gegenüber der Prüfungsbehörde. Wenn diese nicht zugunsten des Prüflings einlenkt, muss ein form- und fristgemäßer Widerspruch eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat. Falls dies keinen Erfolg hat, muss vor dem Verwaltungsgericht geklagt bzw. ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet werden. Denn: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind langwierig.
Was überprüft das Gericht bei der Prüfungsanfechtung im Einzelnen?
Wenn das Prüfungsergebnis wegen Verfahrensfehlern angefochten wird, überprüft das Gericht anhand des von ihm zu ermittelnden Sachverhalts, ob ein solcher Fehler tatsächlich vorlag oder nicht.
Falls das Prüfungsergebnis dagegen wegen einer zu schlechten Benotung angefochten wird, überprüft das Gericht, ob der Prüfer einen Beurteilungsfehler gemacht hat. Dabei muss das Gericht aber beachten, dass jeder Prüfer einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Dieser betrifft zum Beispiel die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades, die konkrete Gestaltung der Prüfung, aber auch die Benotung an sich.
Diesen Beurteilungsspielraum des Prüfers darf das Gericht nur in engen Grenzen überprüfen:
- Hat der Prüfer zwingend anzuwendendes Recht nicht erkannt?
- Ist der Prüfer bei der Benotung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen?
- Hat der Prüfer allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt?
- Hat der Prüfer gegen das Willkürverbot verstoßen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen?
Wenn der Prüfer gegen eine oder mehrere dieser Leitlinien verstoßen hat, ist die Prüfungsbewertung rechtswidrig und das Gericht hebt diese auf.
Was ist die Rechtsfolge einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung?
Hat die Prüfungsanfechtung wegen Bewertungsfehlern Erfolg, muss der Klagegegner - nicht das Gericht - die Prüfung neu bewerten. Eine Verschlechterung der vorherigen Prüfungsnote - "Verböserung" genannt - ist zwar theoretisch möglich, kommt aber in der Praxis nicht vor. Der Geprüfte kann also im Erfolgsfall auf eine bessere Note hoffen.
Wurde die Prüfung hingegen wegen eines Verfahrensfehlers erfolgreich angefochten, führt dies zu einer Wiederholung der Prüfung.
Dies gilt auch für mündliche Prüfungen: Sind die vom Prüfling vorgebrachten Gründe für die Fehlerhaftigkeit der mündlichen Prüfung zutreffend, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung - nicht auf eine Notenverbesserung der bereits abgelegten Prüfung.
Praxistipp zur Prüfungsanfechtung
Eine Prüfungsanfechtung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Schon beim Widerspruch empfiehlt es sich, gründlich zu argumentieren und diesen ausführlich zu begründen. Auch sollte immer ein sachlicher und respektvoller Ton gewahrt werden, um Prüfer, die ggf. eine Prüfung wiederholen oder eine Neubenotung vornehmen müssen, nicht zu verärgern. Wegen der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, das Verfahren unter Zuhilfenahme eines Anwalts für Schulrecht bzw. Hochschulrecht durchzuführen.
(Ma)