Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

19.06.2019, Autor: Herr Johannes Zimmer / Lesedauer ca. 1 Min. (170 mal gelesen)
Vermeidung von Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung!

Rentenversicherungspflichtig sind selbstständig Tätige, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen "und" auf Dauer und im Wesentlichen nur von einem Auftraggeber abhängig sind. Diese Vorschrift ist vielen Selbstständigen nicht bekannt. Nicht selten erfährt der arbeitnehmerähnliche Selbstständige erst im Rahmen einer Betriebsprüfung, dass Versicherungspflicht zur Rentenversicherung vorliegt, die mit einer erheblichen Beitragsnachforderung verbunden ist.

Umgehen kann man die Versicherungspflicht, indem man regelmäßig einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Dann kommt es auf die zweite Voraussetzung, der "Abhängigkeit von einem Auftraggeber" nicht an, da im Gesetz von "und" die Rede ist.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer UG, die ebenfalls nicht von der Versicherungspflicht erfasst wird.

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