Ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?
28.02.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Grundsatz: Arztbesuche sind normalerweise eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Arztbesuche während der Arbeitszeit sind deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.
2. Ausnahme: Erleidet ein Arbeitnehmer eine akute Erkrankung, also eine, für die eine gewisse Dringlichkeit für einen Arztbesuch besteht, so darf er auch in der Arbeitszeit zum Arzt gehen.
3. Lohnfortzahlung: Ist ein Arbeitnehmer akut erkrankt und muss deshalb während der Arbeitszeit zum Arzt, muss der Chef auch für die Zeit des Arztbesuchs den Lohn bzw. das Gehalt zahlen.
1. Grundsatz: Arztbesuche sind normalerweise eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Arztbesuche während der Arbeitszeit sind deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.
2. Ausnahme: Erleidet ein Arbeitnehmer eine akute Erkrankung, also eine, für die eine gewisse Dringlichkeit für einen Arztbesuch besteht, so darf er auch in der Arbeitszeit zum Arzt gehen.
3. Lohnfortzahlung: Ist ein Arbeitnehmer akut erkrankt und muss deshalb während der Arbeitszeit zum Arzt, muss der Chef auch für die Zeit des Arztbesuchs den Lohn bzw. das Gehalt zahlen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt? Muss der Chef während eines Arztbesuchs meinen Lohn weiter zahlen? Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was bedeutet akut? Was ist, wenn die Praxis den Arzttermin in die Arbeitszeit legt? Was gilt bei planbaren Arztterminen während der Arbeitszeit? Was gilt bei Gleitzeit und Teilzeit? Was gilt für Untersuchungen während der Schwangerschaft? Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was gilt für den Hin- und Rückweg? Was gilt, wenn die Kinder oder Eltern zum Arzt müssen? Darf der Arbeitgeber wegen langer Anfahrtswege einen Arztwechsel verlangen? Muss man den Arztbesuch vorher anmelden und nachher beweisen? Wie viele Arztbesuche sind während der Arbeitszeit erlaubt? Was steht dazu im Entgeltfortzahlungsgesetz? Praxistipp zum Arztbesuch in der Arbeitszeit Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt?
Grundsätzlich sind Arztbesuche eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Sie müssen daher im Normalfall außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Und der Arbeitgeber muss grundsätzlich auch nur die Arbeitszeit bezahlen, in welcher der Arbeitnehmer auch wirklich gearbeitet hat.
Auf der anderen Seite möchte aber auch niemand einen Bazillen verbreitenden Kollegen mit Husten und Fieber im Büro sitzen haben, der vielleicht noch andere ansteckt. Wie sollen sich Arbeitnehmer also verhalten, wenn der Arzt einfach keinen anderen Termin frei hat? Tatsächlich gibt es mehrere Ausnahmen von der oben erwähnten Grundregel. Und manchmal hilft auch ein Blick in den Tarifvertrag.
Muss der Chef während eines Arztbesuchs meinen Lohn weiter zahlen?
Bei einer akuten Erkrankung eines Arbeitnehmers gelten besondere Regeln. In diesem Fall kommt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Anwendung. Danach hat der Chef weiter Lohn zu bezahlen, wenn der Angestellte "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird".
Gemeint sind Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen und ohne eigene Schuld mal für ein paar Stunden nicht arbeiten kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, weil eine akute Erkrankung wie Grippe, ein verstauchter Knöchel oder eine Kreislaufschwäche einen Arztbesuch notwendig machen. In diesem Fall muss der Chef seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen und den Lohn für die Dauer des Arztbesuches weiter bezahlen.
Allerdings kann § 616 BGB durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch ausgeschlossen oder anders geregelt werden. Häufig passiert dies auch.
Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was bedeutet akut?
Eine Erkrankung gilt als "akut", wenn eine gewisse Dringlichkeit der Behandlung besteht. Die gesundheitlichen Beschwerden müssen also gerade aktuell und behandlungsbedürftig sein. Lebensbedrohlich brauchen sie nicht zu sein – auch Zahnschmerzen oder Fieber gehören zu den behandlungsbedürftigen Gesundheitsproblemen. Wenn jedoch nur ein Zahn abgebrochen oder eine Plombe herausgefallen ist, erwarten die Arbeitsgerichte von Arbeitnehmern, dafür einen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeit zu vereinbaren.
Was ist, wenn die Praxis den Arzttermin in die Arbeitszeit legt?
Häufig haben Arztpraxen einfach keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit frei – jedenfalls nicht in den nächsten Wochen. Heute sind fast alle Arztpraxen überlastet. Ist eine Erkrankung nicht akut und fällt der Termin in die Arbeitszeit, weil die Praxisorganisation des Arztes dies nicht anders zulässt, geben viele Gerichte Beschäftigten keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
In diesem Fall muss man als Arbeitnehmer mit dem Chef absprechen, ob man für den Arzttermin während der Arbeitszeit Überstunden nutzen kann oder ob man unbezahlt von der Arbeit freigestellt wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, wochenlang auf einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu warten, nur um den Arbeitgeber nicht zu belasten. Leider kann man nicht pauschal sagen, was noch im Rahmen des Zumutbaren ist. Dies hängt sehr vom Einzelfall ab. Auch entscheiden die Gerichte dazu nicht einheitlich.
Was gilt bei planbaren Arztterminen während der Arbeitszeit?
Manche Arzttermine kann man lange im Voraus planen – beispielsweise eine Routineuntersuchung, einen Allergietest oder eine kosmetische Operation. Für solche planbaren Arzttermine gibt es zwei Varianten. Manche Untersuchungen sind nur zu festen Zeiten möglich. Blutabnahmen finden immer morgens statt, bei leerem Magen. Andere Untersuchungen sind nicht an eine konkrete Tageszeit gebunden.
Wenn eine Untersuchung oder Behandlung nur zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden kann, steht dem Arbeitnehmer Lohnfortzahlung zu und der Arbeitgeber muss den Arztbesuch erlauben.
Wenn der Zeitpunkt eines planbaren Termins aus medizinischer Sicht nicht wichtig ist, muss der Arbeitnehmer die Untersuchung in seine freie Zeit legen. Wenn nötig, muss er eine längere Wartezeit auf den Termin in Kauf nehmen.
Was gilt bei Gleitzeit und Teilzeit?
Von Arbeitnehmern mit Gleitzeit wird eine größere Flexibilität erwartet. Der Chef darf von ihnen verlangen, dass sie zum Beispiel morgens zum Arzt gehen und dafür abends länger im Büro bleiben. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass Arbeitnehmer für einen Arztbesuch während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen können – zumindest, solange dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht (Urteil vom 11.12.2001, Az. 11 Sa 247/11). Muss ein Arztbesuch allerdings zwingend während der Kernzeit stattfinden, gilt das oben für alle anderen Arbeitsverträge Gesagte hier genauso.
Strengere Regeln für den Arztbesuch gelten bei Teilzeit. Schließlich haben Arbeitnehmer hier mehr Möglichkeiten, außerhalb ihrer Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Aber: Bei einer akuten, medizinisch behandlungsbedürftigen Erkrankung, kann der Arbeitgeber auch bei Teilzeitkräften einen (bezahlten) Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht verbieten.
Was gilt für Untersuchungen während der Schwangerschaft?
Während einer Schwangerschaft müssen werdende Mütter häufig zur Vorsorgeuntersuchung. Die Einzelheiten regelt § 7 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes. Diese Regelung schreibt vor, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau bei Fortzahlung ihres Arbeitslohnes für die Untersuchungen von der Arbeit freistellen muss. Nach der Geburt muss sie für bestimmte Zeiten zum Stillen freigestellt werden.
Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was gilt für den Hin- und Rückweg?
Muss der Chef einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für den Arztbesuch bei Bezahlung freistellen, gilt dies auch für die notwendigen Wegezeiten zwischen Arbeit und Arztpraxis. Maßgeblich sind die direkten Wege vom und zum Arzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zwar müssen sich die Arbeitnehmer kein Taxi nehmen, um besonders schnell zurück zu sein. Sie dürfen jedoch unterwegs trotzdem nicht bummeln, einkaufen oder noch schnell die Kinder zum Sport fahren.
Was gilt, wenn die Kinder oder Eltern zum Arzt müssen?
Auch Kinder, Senioren oder generell nahe Verwandte müssen mal zum Arzt. Manchmal brauchen sie dabei Unterstützung. Möchte ein Arbeitnehmer Angehörige zum Arztbesuch begleiten, gilt rechtlich grundsätzlich das Gleiche wie beim eigenen Arztbesuch. Man muss zuerst versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Ein Recht auf bezahlte Freistellung besteht nur bei einer akuten Erkrankung oder, wenn der Termin aus den anderen erläuterten Gründen nicht in die Freizeit verlegt werden kann. Obendrein darf der Chef einen Nachweis dafür verlangen, dass der oder die Angehörige nicht alleine zum Arzt gehen kann.
Darf der Arbeitgeber wegen langer Anfahrtswege einen Arztwechsel verlangen?
Nein. Arbeitnehmer dürfen den Arzt aufsuchen, dem sie selbst vertrauen. Der Chef kann nicht verlangen, dass sein Angestellter den Arzt wechselt, weil eine andere Arztpraxis näher an der Arbeitsstelle liegt oder mehr freie Termine hat. Dies gilt auch, wenn der Arzt des Arbeitnehmers nur während der Arbeitszeit Sprechstunden anbietet.
Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt ist eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach der nur ein vom Chef ausgesuchter Arzt aufgesucht werden darf, schlicht unwirksam. Hier war dem Arbeitnehmer nicht nur ein bestimmter Arzt vorgeschrieben worden. Obendrein wurde auch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall davon abhängig gemacht, dass die Mitarbeiter diesen Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbinden sollten. Das Arbeitsgericht erklärte die komplette Vereinbarung für unzulässig. Nur bei konkreten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit dürfe ein Arzt vorgegeben werden – nämlich der medizinische Dienst der Krankenkassen (ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 9.11.2011, Az. 7 Ca 1549/11).
Muss man den Arztbesuch vorher anmelden und nachher beweisen?
Wie bei jeder Erkrankung gilt auch hier: Sobald absehbar ist, dass man nicht zur Arbeit gehen kann, muss man den Chef vorher darüber informieren. Auch die voraussichtliche Dauer muss mitgeteilt werden. Ansonsten ist eine Abmahnung möglich. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, dass der Arbeitnehmer wirklich beim Arzt war. Schließlich soll er ja die benötigte Zeit bezahlen.
Wie viele Arztbesuche sind während der Arbeitszeit erlaubt?
Dafür gibt es keine festen Regeln. Es kommt darauf an, warum im Einzelfall der Arztbesuch nötig ist. Es gibt jedoch irgendwann einen Punkt, an dem Fehlzeiten nicht mehr als "verhältnismäßig geringfügig" durchgehen. Dann sind sie nicht mehr von § 616 BGB gedeckt und es gibt keine Lohnfortzahlung. Nach dem Landgericht Frankfurt sind zum Beispiel 50 Arztbesuche in 13 Monaten zu viel. Hier ging es um die Folgen eines Verkehrsunfalles (Az. 2/1 S 163/99).
Was steht dazu im Entgeltfortzahlungsgesetz?
Wichtig zu wissen: Arbeitnehmer können nicht nur aus § 616 BGB einen Anspruch auf Lohnzahlung für die Zeit eines Arztbesuches haben, sondern auch aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings nur, wenn sie schon während des Arztbesuchs krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Das Entgeltfortzahlungsgesetz lässt sich nicht durch arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen ausschließen.
Praxistipp zum Arztbesuch in der Arbeitszeit
Ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nötig, sollte man unbedingt schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Häufige Arztbesuche während der Arbeitszeit ohne akuten Grund können zu arbeitsrechtlichen Folgen führen. Viele Arbeitgeber sind kulant – schließlich will man ja auch keine Ansteckungen im Betrieb und kranke Mitarbeiter sind nicht wirklich produktiv. Kommt es dennoch zum Streit mit dem Arbeitgeber, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der beste Ansprechpartner.
(Ma)