Auch künftig wird eine Vorsorgevollmacht notwendig sein
08.12.2016, Autor: Frau Brigitte Albers / Lesedauer ca. 1 Min. (190 mal gelesen)
Auch nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht notwendig.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten hat der Bundesrat am 14.10.2016 beschlossen.
Danach soll der Ehegatte / Partner befugt sein, Fragen in Gesundheitsangelegenheiten zu regeln, also z. B. Behandlungs- oder Heimverträge abzuschließen. Der Arzt soll automatisch von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten / Partner entbunden sein. Damit könnte der Eindruck entstehen, eine Vorsorgevollmacht sei nicht mehr notwendig. Hier ist festzustellen, dass nach dem Gesetzesentwurf der Ehegatte / Partner nur in Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher auch nach Inkrafttreten des Entwurfs notwendig.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten hat der Bundesrat am 14.10.2016 beschlossen.
Danach soll der Ehegatte / Partner befugt sein, Fragen in Gesundheitsangelegenheiten zu regeln, also z. B. Behandlungs- oder Heimverträge abzuschließen. Der Arzt soll automatisch von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten / Partner entbunden sein. Damit könnte der Eindruck entstehen, eine Vorsorgevollmacht sei nicht mehr notwendig. Hier ist festzustellen, dass nach dem Gesetzesentwurf der Ehegatte / Partner nur in Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher auch nach Inkrafttreten des Entwurfs notwendig.