Was tun, wenn mein Auto gestohlen wurde?
13.11.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik In Deutschland wurden im Jahr 2019 genau 14.229 Autos gestohlen. Im Jahr 2023 waren es 15.900. SUVs sind bei Autodieben sehr beliebt. Die ersten fünf Plätze der Diebstahlstatistik in absoluten Zahlen belegen die Marken VW, Toyota inklusive Lexus, Audi, Mercedes und BMW inklusive Mini, mit einem starken Anstieg bei Toyota (2023 +115 % gegenüber dem Vorjahr). Auch VW-Transporter sind nach wie vor bei Dieben beliebt. Und nicht nur PKW werden gestohlen: Spezialisierte Banden unterschlagen gemietete Wohnmobile oder erleichtern ganze Transporterflotten oder Parkplätze um ihre Abgas-Katalysatoren.
Als ersten Schritt sollte man die Polizei benachrichtigen. Ist die Telefonnummer der nächsten Polizeidienststelle nicht verfügbar, kann der Notruf 110 gewählt werden. Geht es um das eigene Auto, sollte man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) griffbereit haben, um Angaben zu seinem Fahrzeug machen zu können. Nach Erfahrungen der Polizei geraten viele Autobesitzer durch den Diebstahl so aus der Fassung, dass sie nicht einmal mehr ihr eigenes Kennzeichen wissen. Und: Vielleicht haben Sie Glück und bei dem Anruf stellt sich heraus, dass das Auto gar nicht gestohlen, sondern nur im Auftrag der Polizei abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Handelt es sich jedoch tatsächlich um Autodiebstahl, sollte der zweite Anruf der Kfz-Versicherung gelten. Dieser muss man den Diebstahl schnellstmöglich melden.
Der oder die vom Autodiebstahl Betroffene sollte sich dann zur Polizeidienststelle begeben, um den Diebstahl anzuzeigen. Mitbringen sollte man dabei wieder die Zulassungsbescheinigung I und seinen Personalausweis. Wichtig sind korrekte Angaben zum Fahrzeug und zu Details, wie etwa dessen Laufleistung. Falsche Angaben erschweren nicht nur die Ermittlungen, sondern können später auch zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen. Die Polizei wird ein Diebstahlprotokoll anfertigen. Dieses müssen Geschädigte bei ihrer Kfz-Versicherung einreichen.
Nach der Diebstahlsanzeige auf der Polizei und der Meldung an die Versicherung sollte man sein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Diese legt das Auto still und behält die Zulassungsbescheinigung I ein. Für den Fahrzeughalter bedeutet das: Er kann ab jetzt nicht mehr für Dinge verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Auto und seiner Autonummer angestellt werden – zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder gar eine Verwendung bei Straftaten. Für die Abmeldung seines gestohlenen Autos benötigt man eine Kopie des polizeilichen Diebstahlprotokolls und beide Zulassungsbescheinigungen. Dann bekommt man eine Abmeldebestätigung.
Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt, hat hier das Nachsehen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die man selbst anderen zufügt. Autodiebstähle sind in der Kaskoversicherung versichert. Dieser muss der Autodiebstahl unverzüglich gemeldet werden – vorzugsweise telefonisch. Wichtig: Dieser erste Anruf reicht als Schadensmeldung meist nicht aus. In der Regel muss man innerhalb einer Woche eine schriftliche Schadensmeldung einreichen. Teilweise kann die Schadenmeldung online erfolgen.
Die Kfz-Kaskoversicherung wird außerdem die Übergabe der restlichen Autoschlüssel, des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II), des polizeilichen Diebstahlprotokolls und der Abmeldebestätigung verlangen. Ein Tipp: Bevor Sie diese Dokumente aus der Hand geben, sollten Sie von allem Kopien anfertigen. Auch die Versicherung wird genaue Angaben zum Auto und zum Hergang des Diebstahls fordern. Ihre Angaben sollten unbedingt mit denen im Polizeibericht übereinstimmen.
Wenn alle Informationen und Dokumente vorliegen und das Auto innerhalb von vier Wochen nicht wieder aufgefunden wird, muss die Kfz-Versicherung den Schaden übernehmen. Das gestohlene Fahrzeug wird dann rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung.
Wurde das gestohlene Auto von einem Leasinggeber geleast oder über eine Bank finanziert oder gehört es womöglich Ihrem Arbeitgeber, müssen Sie diese Stellen ebenfalls umgehend über den Diebstahl informieren. Tipp: Lesen Sie nach, was im Leasingvertrag zum Thema Autodiebstahl steht. Meist trägt der Leasingnehmer das Diebstahlrisiko (also Sie). Falsche oder lückenhafte Informationen gegenüber der Versicherung können dazu führen, dass diese nicht zahlt. Dies kann für Sie teuer werden, da Sie dann der Leasinggesellschaft den Schaden ersetzen müssen (OLG Hamm, Urteil vom 10.3.2014, Az. 18 U 84/13).
In der Regel erstattet die Kasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs. Dies ist der Kaufpreis für ein gleichwertiges Fahrzeug dieses Alters mit entsprechender Ausstattung und entsprechendem Kilometerstand. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, wird dieser davon abgezogen. Den Wiederbeschaffungswert stellt ein Gutachter der Versicherung fest. Manche Versicherungen zahlen bei Neuwagen in der ersten Zeit nach dem Kauf sogar eine Neupreisentschädigung. Wie lange dieser Zeitraum dauert, legt der Versicherungsvertrag fest.
Wird das geklaute Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, bekommen Sie es zurück. Haben die Diebe Schäden daran angerichtet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Ein Tipp: Innerhalb des ersten Monats sollten Sie noch kein neues Auto kaufen. Wird das gestohlene Kfz erst nach Ablauf eines Monats gefunden, geht es ins Eigentum der Versicherung über. Erst nach Ablauf der Monatsfrist zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden des Versicherungsnehmers.
Wenn Sie als Fahrzeughalter den Autodiebstahl selbst durch grob fahrlässiges Verhalten begünstigt haben, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen – im Extremfall auf null. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt zum Beispiel das Steckenlassen des Zündschlüssels oder das Stehenlassen eines nicht abgeschlossenen Fahrzeugs. Die Kfz-Versicherung kann aber auch dann "leistungsfrei" werden, wenn Sie als Fahrzeughalter gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen. Dies wäre eine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
Eine Probefahrt kann zum bösen Erwachen für den Autoverkäufer führen: Der Kaufinteressent kommt nicht wieder und das Auto ist weg. Manchmal werden auch Mietwagen schlicht nicht zurückgegeben und bei der Anmietung vorgelegte Ausweispapiere stellen sich als Fälschungen heraus. Seit es privates Carsharing gibt, kann so etwas auch privaten Fahrzeughaltern passieren. Wichtig zu wissen: Rechtlich gesehen liegt bei all diesen Varianten jedoch kein Diebstahl vor, sondern eine Unterschlagung. Schließlich hat der Halter sein Auto freiwillig dem anderen überlassen, es wurde ihm nicht gegen seinen Willen weggenommen. Der Unterschied ist wichtig, weil eine Unterschlagung nur versichert ist, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. In vielen Kaskoverträgen ist dies NICHT der Fall. Dann bekommen Sie nichts. Tipp: Achten Sie schon beim Vertragsabschluss darauf oder geben Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der Hand.
Nach § 7 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Fahrzeughalter nicht für einen Unfall bei einer sogenannten Schwarzfahrt. Um eine Schwarzfahrt handelt es sich, wenn jemand anderer mit dem eigenen Auto fährt, ohne dass man selbst davon weiß und obwohl man dies nicht will. In diesem Fall haftet der Fahrer, also der Autodieb. Ausnahme: Der Fahrzeughalter ist am Diebstahl selbst schuld, etwa wegen Steckenlassen des Zündschlüssels. In diesem Fall haftet man also sehr wohl für die Unfallfolgen – und dies kann teuer werden.
Unfallgeschädigte können sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs wenden. Hier sind Halter und Fahrer versichert, unabhängig davon, ob der Fahrer dazu berechtigt war, das Auto zu nutzen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Allerdings wird sie dann versuchen, den Dieb in Regress zu nehmen. An der Schadensfreiheitsklasse des Halters ändert sich nichts.
Alle Teile, die fest mit dem Auto verbunden sind, werden von der Teilkasko umfasst. Stiehlt ein Dieb also nicht das ganze Auto, sondern sägt nur den Katalysator aus der Abgasanlage oder klaut die Felgen, bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert dieser Teile. Auch ein damit im Zusammenhang stehender Schaden wie die für einen Radioklau eingeschlagene Scheibe wird ersetzt. Keinen Ersatz gibt es jedoch für Teile, die nicht fest eingebaut sind (z. B. Saugnapf-Navi). Die Teilkaskoversicherung ersetzt auch keine reinen Vandalismusschäden. Diese sind nur in der Vollkasko versichert.
Funksignale lassen sich leicht abfangen, in der Reichweite verlängern oder reproduzieren. So werden viele Fahrzeuge mit Funkschlüsseln oder Keyless-Go-Systemen gestohlen. Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich auch, wenn ein Auto mithilfe eines geknackten Funkschlüssels oder eines ausgetricksten Keyless-Go-Systems geklaut wird. Zu Problemen mit der Versicherung kann es kommen, wenn diese vermutet, dass der Fahrzeughalter sein Auto einfach offen stehen gelassen hat.
Sichern Sie Ihr Fahrzeug durch Abstellen in einer Garage. Dies senkt auch den Versicherungsbeitrag. Einen gewissen Diebstahlschutz bieten auch zusätzliche einfache Sicherheitsmittel wie Lenkradkrallen und Gangschaltungssperren. Diese kosten Diebe wertvolle Zeit. Sogenannte OBD-Saver können verhindern, dass Diebe das Onboard-Diagnose-System Ihres Autos nutzen, um die Wegfahrsperre auszuschalten. Ein extra eingebauter Zündunterbrecher unterbindet fremdes Starten. Vorsicht ist bei Keyless-Go-Systemen geboten. Deren Signale kann man auffangen, umleiten und verstärken – schon ist das Auto weg. Verweigert Ihre Kfz-Versicherung nach einem Diebstahl die Zahlung, kann ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Sie zu Ihrem Fall kompetent beraten.
Das Wichtigste in Kürze
1. Polizei informieren: Nach einem Autodiebstahl sollte unverzüglich die Polizei informiert werden. Anschließend folgt der Gang zur Dienststelle, um Anzeige (gegen Unbekannt) zu erstatten. In beiden Fällen sollte man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) griffbereit halten.
2. Auto abmelden: Das gestohlene Auto sollte bei der Kfz-Versicherung abgemeldet werden. Diese legt es dann still, so dass der Fahrzeughalter nicht mehr für Dinge verantwortlich gemacht werden kann, die mit seinem Auto und seinem Kfz-Kennzeichen angestellt werden.
3. Kaskoversicherung: Um Schadensersatz erhalten zu können, muss der Diebstahl des Autos unverzüglich - am besten per Telefon - der Kaskoversicherung mitgeteilt werden. Innerhalb einer Woche muss eine schriftliche Schadensmeldung nachgereicht werden (teilweise auch online).
1. Polizei informieren: Nach einem Autodiebstahl sollte unverzüglich die Polizei informiert werden. Anschließend folgt der Gang zur Dienststelle, um Anzeige (gegen Unbekannt) zu erstatten. In beiden Fällen sollte man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) griffbereit halten.
2. Auto abmelden: Das gestohlene Auto sollte bei der Kfz-Versicherung abgemeldet werden. Diese legt es dann still, so dass der Fahrzeughalter nicht mehr für Dinge verantwortlich gemacht werden kann, die mit seinem Auto und seinem Kfz-Kennzeichen angestellt werden.
3. Kaskoversicherung: Um Schadensersatz erhalten zu können, muss der Diebstahl des Autos unverzüglich - am besten per Telefon - der Kaskoversicherung mitgeteilt werden. Innerhalb einer Woche muss eine schriftliche Schadensmeldung nachgereicht werden (teilweise auch online).
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was sollte ich tun, wenn ich einen Autodiebstahl bemerke? Welche Schritte folgen dann bei der Polizei? Muss ich mein gestohlenes Auto bei der Zulassungsstelle abmelden? Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei Autodiebstahl? Was tun beim Diebstahl von Leasing- oder Firmenfahrzeugen? Autodiebstahl: Was zahlt die Kfz-Versicherung? Was passiert, wenn die Polizei mein gestohlenes Auto wiederfindet? Wann zahlt die Kfz-Versicherung nach Autodiebstahl nicht? Was passiert, wenn ein Auto während einer Probefahrt oder ein Mietwagen gestohlen wird? Wer haftet, wenn der Autodieb einen Unfall baut? Zahlt die Versicherung beim Diebstahl von Autoteilen? Wie wirken sich geknackte Funkschlüssel auf die Kfz-Versicherung aus? Praxistipp zum richtigen Verhalten nach Autodiebstahl Was sollte ich tun, wenn ich einen Autodiebstahl bemerke?
Als ersten Schritt sollte man die Polizei benachrichtigen. Ist die Telefonnummer der nächsten Polizeidienststelle nicht verfügbar, kann der Notruf 110 gewählt werden. Geht es um das eigene Auto, sollte man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) griffbereit haben, um Angaben zu seinem Fahrzeug machen zu können. Nach Erfahrungen der Polizei geraten viele Autobesitzer durch den Diebstahl so aus der Fassung, dass sie nicht einmal mehr ihr eigenes Kennzeichen wissen. Und: Vielleicht haben Sie Glück und bei dem Anruf stellt sich heraus, dass das Auto gar nicht gestohlen, sondern nur im Auftrag der Polizei abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Handelt es sich jedoch tatsächlich um Autodiebstahl, sollte der zweite Anruf der Kfz-Versicherung gelten. Dieser muss man den Diebstahl schnellstmöglich melden.
Welche Schritte folgen dann bei der Polizei?
Der oder die vom Autodiebstahl Betroffene sollte sich dann zur Polizeidienststelle begeben, um den Diebstahl anzuzeigen. Mitbringen sollte man dabei wieder die Zulassungsbescheinigung I und seinen Personalausweis. Wichtig sind korrekte Angaben zum Fahrzeug und zu Details, wie etwa dessen Laufleistung. Falsche Angaben erschweren nicht nur die Ermittlungen, sondern können später auch zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen. Die Polizei wird ein Diebstahlprotokoll anfertigen. Dieses müssen Geschädigte bei ihrer Kfz-Versicherung einreichen.
Muss ich mein gestohlenes Auto bei der Zulassungsstelle abmelden?
Nach der Diebstahlsanzeige auf der Polizei und der Meldung an die Versicherung sollte man sein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Diese legt das Auto still und behält die Zulassungsbescheinigung I ein. Für den Fahrzeughalter bedeutet das: Er kann ab jetzt nicht mehr für Dinge verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Auto und seiner Autonummer angestellt werden – zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder gar eine Verwendung bei Straftaten. Für die Abmeldung seines gestohlenen Autos benötigt man eine Kopie des polizeilichen Diebstahlprotokolls und beide Zulassungsbescheinigungen. Dann bekommt man eine Abmeldebestätigung.
Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei Autodiebstahl?
Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt, hat hier das Nachsehen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die man selbst anderen zufügt. Autodiebstähle sind in der Kaskoversicherung versichert. Dieser muss der Autodiebstahl unverzüglich gemeldet werden – vorzugsweise telefonisch. Wichtig: Dieser erste Anruf reicht als Schadensmeldung meist nicht aus. In der Regel muss man innerhalb einer Woche eine schriftliche Schadensmeldung einreichen. Teilweise kann die Schadenmeldung online erfolgen.
Die Kfz-Kaskoversicherung wird außerdem die Übergabe der restlichen Autoschlüssel, des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II), des polizeilichen Diebstahlprotokolls und der Abmeldebestätigung verlangen. Ein Tipp: Bevor Sie diese Dokumente aus der Hand geben, sollten Sie von allem Kopien anfertigen. Auch die Versicherung wird genaue Angaben zum Auto und zum Hergang des Diebstahls fordern. Ihre Angaben sollten unbedingt mit denen im Polizeibericht übereinstimmen.
Wenn alle Informationen und Dokumente vorliegen und das Auto innerhalb von vier Wochen nicht wieder aufgefunden wird, muss die Kfz-Versicherung den Schaden übernehmen. Das gestohlene Fahrzeug wird dann rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung.
Was tun beim Diebstahl von Leasing- oder Firmenfahrzeugen?
Wurde das gestohlene Auto von einem Leasinggeber geleast oder über eine Bank finanziert oder gehört es womöglich Ihrem Arbeitgeber, müssen Sie diese Stellen ebenfalls umgehend über den Diebstahl informieren. Tipp: Lesen Sie nach, was im Leasingvertrag zum Thema Autodiebstahl steht. Meist trägt der Leasingnehmer das Diebstahlrisiko (also Sie). Falsche oder lückenhafte Informationen gegenüber der Versicherung können dazu führen, dass diese nicht zahlt. Dies kann für Sie teuer werden, da Sie dann der Leasinggesellschaft den Schaden ersetzen müssen (OLG Hamm, Urteil vom 10.3.2014, Az. 18 U 84/13).
Autodiebstahl: Was zahlt die Kfz-Versicherung?
In der Regel erstattet die Kasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs. Dies ist der Kaufpreis für ein gleichwertiges Fahrzeug dieses Alters mit entsprechender Ausstattung und entsprechendem Kilometerstand. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, wird dieser davon abgezogen. Den Wiederbeschaffungswert stellt ein Gutachter der Versicherung fest. Manche Versicherungen zahlen bei Neuwagen in der ersten Zeit nach dem Kauf sogar eine Neupreisentschädigung. Wie lange dieser Zeitraum dauert, legt der Versicherungsvertrag fest.
Was passiert, wenn die Polizei mein gestohlenes Auto wiederfindet?
Wird das geklaute Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, bekommen Sie es zurück. Haben die Diebe Schäden daran angerichtet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Ein Tipp: Innerhalb des ersten Monats sollten Sie noch kein neues Auto kaufen. Wird das gestohlene Kfz erst nach Ablauf eines Monats gefunden, geht es ins Eigentum der Versicherung über. Erst nach Ablauf der Monatsfrist zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden des Versicherungsnehmers.
Wann zahlt die Kfz-Versicherung nach Autodiebstahl nicht?
Wenn Sie als Fahrzeughalter den Autodiebstahl selbst durch grob fahrlässiges Verhalten begünstigt haben, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen – im Extremfall auf null. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt zum Beispiel das Steckenlassen des Zündschlüssels oder das Stehenlassen eines nicht abgeschlossenen Fahrzeugs. Die Kfz-Versicherung kann aber auch dann "leistungsfrei" werden, wenn Sie als Fahrzeughalter gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen. Dies wäre eine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
Was passiert, wenn ein Auto während einer Probefahrt oder ein Mietwagen gestohlen wird?
Eine Probefahrt kann zum bösen Erwachen für den Autoverkäufer führen: Der Kaufinteressent kommt nicht wieder und das Auto ist weg. Manchmal werden auch Mietwagen schlicht nicht zurückgegeben und bei der Anmietung vorgelegte Ausweispapiere stellen sich als Fälschungen heraus. Seit es privates Carsharing gibt, kann so etwas auch privaten Fahrzeughaltern passieren. Wichtig zu wissen: Rechtlich gesehen liegt bei all diesen Varianten jedoch kein Diebstahl vor, sondern eine Unterschlagung. Schließlich hat der Halter sein Auto freiwillig dem anderen überlassen, es wurde ihm nicht gegen seinen Willen weggenommen. Der Unterschied ist wichtig, weil eine Unterschlagung nur versichert ist, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. In vielen Kaskoverträgen ist dies NICHT der Fall. Dann bekommen Sie nichts. Tipp: Achten Sie schon beim Vertragsabschluss darauf oder geben Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der Hand.
Wer haftet, wenn der Autodieb einen Unfall baut?
Nach § 7 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Fahrzeughalter nicht für einen Unfall bei einer sogenannten Schwarzfahrt. Um eine Schwarzfahrt handelt es sich, wenn jemand anderer mit dem eigenen Auto fährt, ohne dass man selbst davon weiß und obwohl man dies nicht will. In diesem Fall haftet der Fahrer, also der Autodieb. Ausnahme: Der Fahrzeughalter ist am Diebstahl selbst schuld, etwa wegen Steckenlassen des Zündschlüssels. In diesem Fall haftet man also sehr wohl für die Unfallfolgen – und dies kann teuer werden.
Unfallgeschädigte können sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs wenden. Hier sind Halter und Fahrer versichert, unabhängig davon, ob der Fahrer dazu berechtigt war, das Auto zu nutzen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Allerdings wird sie dann versuchen, den Dieb in Regress zu nehmen. An der Schadensfreiheitsklasse des Halters ändert sich nichts.
Zahlt die Versicherung beim Diebstahl von Autoteilen?
Alle Teile, die fest mit dem Auto verbunden sind, werden von der Teilkasko umfasst. Stiehlt ein Dieb also nicht das ganze Auto, sondern sägt nur den Katalysator aus der Abgasanlage oder klaut die Felgen, bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert dieser Teile. Auch ein damit im Zusammenhang stehender Schaden wie die für einen Radioklau eingeschlagene Scheibe wird ersetzt. Keinen Ersatz gibt es jedoch für Teile, die nicht fest eingebaut sind (z. B. Saugnapf-Navi). Die Teilkaskoversicherung ersetzt auch keine reinen Vandalismusschäden. Diese sind nur in der Vollkasko versichert.
Wie wirken sich geknackte Funkschlüssel auf die Kfz-Versicherung aus?
Funksignale lassen sich leicht abfangen, in der Reichweite verlängern oder reproduzieren. So werden viele Fahrzeuge mit Funkschlüsseln oder Keyless-Go-Systemen gestohlen. Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich auch, wenn ein Auto mithilfe eines geknackten Funkschlüssels oder eines ausgetricksten Keyless-Go-Systems geklaut wird. Zu Problemen mit der Versicherung kann es kommen, wenn diese vermutet, dass der Fahrzeughalter sein Auto einfach offen stehen gelassen hat.
Praxistipp zum richtigen Verhalten nach Autodiebstahl
Sichern Sie Ihr Fahrzeug durch Abstellen in einer Garage. Dies senkt auch den Versicherungsbeitrag. Einen gewissen Diebstahlschutz bieten auch zusätzliche einfache Sicherheitsmittel wie Lenkradkrallen und Gangschaltungssperren. Diese kosten Diebe wertvolle Zeit. Sogenannte OBD-Saver können verhindern, dass Diebe das Onboard-Diagnose-System Ihres Autos nutzen, um die Wegfahrsperre auszuschalten. Ein extra eingebauter Zündunterbrecher unterbindet fremdes Starten. Vorsicht ist bei Keyless-Go-Systemen geboten. Deren Signale kann man auffangen, umleiten und verstärken – schon ist das Auto weg. Verweigert Ihre Kfz-Versicherung nach einem Diebstahl die Zahlung, kann ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Sie zu Ihrem Fall kompetent beraten.