Bad im Swimming-Pool: Blondes Haar wird grün
06.02.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Ein Paar mit Tochter hatte einen Urlaub auf Mallorca gebucht. Vor Ort sprang die Tochter des Paares alsbald in den Pool des Hotels. Als sie wieder herauskam, folgte ein böser Schock: Ihre langen blonden Haare waren jetzt grün. Die Eltern hatten an der Reise noch einiges andere auszusetzen. Dass ihre Tochter jetzt aussah wie eine Teilnehmerin an Feierlichkeiten zum in Irland beliebten St. Patrick's Day, gab den Ausschlag – sie zogen vor Gericht. Zum Beweis führten sie die Aussagen anderer weiblicher und blonder Pool-Benutzerinnen an, die ebenfalls nun vorläufig mit einer grünen Haarpracht leben mussten.
Das Amtsgericht Bad Homburg gestand den Klägern nur eine geringe Minderung des Reisepreises in Höhe von zehn Prozent für das offensichtlich übermäßig gechlorte Wasser zu. Immerhin habe die Tochter auch Mitschuld an der unfreiwilligen Haarfärbeaktion: Sie habe keine Badekappe getragen. Ein Schmerzensgeld wollte das Gericht der Tochter nicht zubilligen – denn immerhin würden junge Frauen heutzutage ja ihre Haare sowieso in allen möglichen schillernden Farben tragen. Wer also im Urlaub eine ähnliche Panne erleidet, hat nur eine Chance: Mit allem gebotenen Selbstbewusstsein zu behaupten, dies sei der neue Trend. Oder zu hoffen, dass einer der aus den Medien bekannten Promis in den gleichen Pool steigt und tatsächlich einen solchen Trend lostritt.
AG Homburg, Urteil vom 30.6.1998, Az. 2 C 109/97-10
Ein Sprung in den Hotel-Pool erfrischt. Die Freude darüber ist allerdings schnell dahin, wenn sich durch das Bad im kühlen Nass die Haare grün verfärben. Grund für eine Reisepreisminderung und Schmerzensgeld?
Geht es um Reklamationen bei Pauschalurlauben, sind deutsche Zivilrichter einiges gewohnt. Da werden Portraitfotos von Kakerlaken geschossen, Protokolle über Baulärm und nächtliche Diskobeschallung vorgelegt oder Zeugen bemüht, um das undefinierbare graue Fleisch auf dem Buffett zu beschreiben. Denn es winken Minderungen des Reisepreises oder gar Schadenersatzansprüche für entgangene Urlaubsfreude. Und natürlich gibt es genügend Fälle, in denen tatsächlich ernste Mängel das Urlaubsvergnügen trüben. Der vor dem Amtsgericht Bad Homburg verhandelte Fall aber war neu.Ein Paar mit Tochter hatte einen Urlaub auf Mallorca gebucht. Vor Ort sprang die Tochter des Paares alsbald in den Pool des Hotels. Als sie wieder herauskam, folgte ein böser Schock: Ihre langen blonden Haare waren jetzt grün. Die Eltern hatten an der Reise noch einiges andere auszusetzen. Dass ihre Tochter jetzt aussah wie eine Teilnehmerin an Feierlichkeiten zum in Irland beliebten St. Patrick's Day, gab den Ausschlag – sie zogen vor Gericht. Zum Beweis führten sie die Aussagen anderer weiblicher und blonder Pool-Benutzerinnen an, die ebenfalls nun vorläufig mit einer grünen Haarpracht leben mussten.
Das Amtsgericht Bad Homburg gestand den Klägern nur eine geringe Minderung des Reisepreises in Höhe von zehn Prozent für das offensichtlich übermäßig gechlorte Wasser zu. Immerhin habe die Tochter auch Mitschuld an der unfreiwilligen Haarfärbeaktion: Sie habe keine Badekappe getragen. Ein Schmerzensgeld wollte das Gericht der Tochter nicht zubilligen – denn immerhin würden junge Frauen heutzutage ja ihre Haare sowieso in allen möglichen schillernden Farben tragen. Wer also im Urlaub eine ähnliche Panne erleidet, hat nur eine Chance: Mit allem gebotenen Selbstbewusstsein zu behaupten, dies sei der neue Trend. Oder zu hoffen, dass einer der aus den Medien bekannten Promis in den gleichen Pool steigt und tatsächlich einen solchen Trend lostritt.
AG Homburg, Urteil vom 30.6.1998, Az. 2 C 109/97-10
(Wk)