Wer bekommt wie viel BAföG und wie wird es beantragt?
10.07.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler und Studenten eine staatliche Ausbildungsförderung, das sogenannte BAföG, erhalten. Die BAföG-Sätze werden immer wieder auch erhöht. Hier geben wir Ihnen einige Hinweise dazu, wer ein Anrecht darauf hat und wie man BAföG beantragt. Ab Herbst 2022/2023 gelten gesetzliche Änderungen beim BAföG.
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich auch für die nach diesem Gesetz gewährte Förderung verwendet. Zweck dieser Förderung ist es, allen jungen Menschen die gleichen Chancen auf eine gute Ausbildung zu gewähren. BAföG kann teilweise oder ganz als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als Darlehen gezahlt werden. Es wird immer für ein Jahr bewilligt. Am 21.7.2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine Änderungen werden mit dem darauffolgenden Schuljahresbeginn bzw. für Studenten mit dem Wintersemester 2022/2023 wirksam.
Grundvoraussetzungen sind zunächst
- deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. ein aufenthaltsrechtlicher Status im Sinne von § 8 BAföG, auch Flüchtlinge mit nicht nur vorübergehender Aufenthaltserlaubnis),
- die Eignung (in manchen Fällen – zum Beispiel bei Studenten – müssen zwischendurch Leistungsnachweise erbracht werden);
- Einhaltung der Altersgrenze: Neu ab Herbst 2022: Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres (nicht mehr des 30.) begonnen haben. Es gibt einige Ausnahmen (zweiter Bildungsweg, Personen mit Kindern unter 14 Jahren).
Ausbildungsförderung bekommen nach § 2 BAföG Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien, sowie Studenten an Hochschulen. Bei Schülern gibt es verschiedene Einschränkungen. Grundsätzlich wird nur die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Bei Studenten sind Fachrichtungswechsel in den Anfangssemestern noch möglich. Je später ein Wechsel erfolgt, desto mehr Wert wird auf einen nachvollziehbaren Grund gelegt. Unter Umständen kann allerdings zum Beispiel nach einem Bachelorstudium auch ein Masterstudium gefördert werden.
BAföG bekommen Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und von Berufsfachschulen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil
- die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder
- der Schüler / die Schülerin einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war oder
- er oder sie einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Diese Voraussetzung gilt nicht für Schüler von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Auch diese können BAföG beantragen.
Auch Praktikanten können BAföG bekommen - für die Teilnahme an einem Praktikum, das in Zusammenhang mit einer der oben genannten Bildungsarten verlangt wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Wird das Praktikum in Zusammenhang mit dem Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder Berufsfachschule verlangt, gibt es die Ausbildungsförderung nur dann, wenn der Praktikant nicht bei seinen Eltern wohnt.
Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System (also parallel in Berufsschule und Betrieb). Hier kann jedoch eine Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Berücksichtigt wird das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers, aber auch das seiner Eltern und ggf. des Partners. Dadurch kann ein BAföG-Anspruch auch ganz entfallen. Es gibt allerdings Freibeträge. Der BAföG-Bedarfssatz wird gebildet aus dem Grund- und dem Wohnbedarf. Unter Umständen kommt noch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag dazu.
Schüler bekommen BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studenten erhalten die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Dieser Teil ist dann mit Aufnahme der Berufstätigkeit abzuzahlen. Hier handelt es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderung jedoch auch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden.
Der Antrag muss auf den vorgeschriebenen Formularen beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Das ist für Studenten das Studentenwerk ihrer Hochschule, bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das bei der jeweiligen Stadtverwaltung angesiedelte Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig. Alle anderen Schüler müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort ihrer Eltern wenden. Mittlerweile gibt es einen bundesweit-einheitlichen Online-Antrag "BAföG-Digital".
Dies hängt unter anderem von der Art der Ausbildung ab. Der Bedarfssatz ist nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag; dieser hängt zum Beispiel vom angerechneten eigenen oder elterlichen Einkommen ab.
Mehr Bafög gibt es ab dem 1. August 2024 für bedürftige Schüler. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen um 5,25 Prozent. Für Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale zudem auf 380 Euro.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es für bedürftige Studierende ein Bafög-Erhöhung. So steigt der Grundbedarfssatz auf 475 Euro. Studenten, die nicht mehr zuhause wohnen, erhlaten eine höhere Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Der Höchsbetrag für die Förderung durch das Bafög steigt von 934 Euro auf 992 Euro.
Studenten, die jünger als 25 sind und aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen, haben Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Laut Verwaltungsgericht Berlin war das BaföG im Jahr 2021 zu niedrig und seine Berechnung stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Geklagt hatte eine Berliner Medizinstudentin. Laut Gericht hat der Grundbedarfssatz von 427 Euro deutlich unter dem damaligen Hartz-IV-Regelsatz von 446 Euro gelegen. Damit sei nicht einmal mehr das Existenzminimum gewährleistet gewesen. Auch der Unterkunftsbedarf sei mit 325 Euro zu niedrig angesetzt worden. In der Realität hätten im Sommersemestzer 2021 über die Hälfte der Studierenden monatliche Mieten von 351 Euro gezahlt, knapp 20 Prozent von 400 bis 500 Euro und 20 Prozent von über 500 Euro. Das Gericht hielt es auch für unsachgemäß, als Vergleichsmaßstab einfach einen Durchschnitt aller bundesweiten Unterkunftskosten zu verwenden, da sich diese je nach Ort drastisch unterscheiden würden. Zusätzlich bemängelte das Gericht, dass bei der Bestimmung der Bedarfssätze ungeeignete Referenzgruppen einbezogen würden. Auch werde zu wenig zwischen unterschiedlichen Kostenarten differenziert. Da ein Verwaltungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen kann, wurde der Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus (Beschluss vom 5.6.2024, Az. VG 18 K 342/22).
Außer der Anhebung der Förderungshöchstsätze wurden auch die Freibeträge angepasst. Diese wurden um 20,75 Prozent angehoben, damit künftig mehr Menschen von der Ausbildungsförderung profitieren können.
Der bundesweit einheitliche Online-Antrag musste bisher entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Künftig ist die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos ausreichend. Der digitale Antrag kann darüber direkt abgesandt werden.
Eine elternunabhängigere Ausbildungsförderung ist in Planung. Allerdings beraten darüber noch verschiedene Arbeitsgruppen in mehreren Ministerien.
Die Reform von 2022 hat einiges verbessert. Ob die erhöhten Sätze und Freibeträge jedoch mit den steigenden Mieten, Energiekosten und Lebensmittelpreisen mithalten können, ist eine andere Frage. Bei rechtlichen Fragen zum BAföG und zur Förderung einer Berufsausbildung ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der richtige Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
1. BAföG-Empfänger: Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien, sowie Studenten an Hochschulen erhalten.
2. Beantragung: Bafög ist eine Leistung, die auf Antrag gewährt wird. Der Antrag muss auf den vorgeschriebenen Formularen beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
3. Einkommen und Vermögen: Für die Berechnung der Ausbildungsförderung wird das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers, aber auch das seiner Eltern und ggf. des Partners berücksichtigt.
1. BAföG-Empfänger: Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien, sowie Studenten an Hochschulen erhalten.
2. Beantragung: Bafög ist eine Leistung, die auf Antrag gewährt wird. Der Antrag muss auf den vorgeschriebenen Formularen beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
3. Einkommen und Vermögen: Für die Berechnung der Ausbildungsförderung wird das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers, aber auch das seiner Eltern und ggf. des Partners berücksichtigt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist das BAföG? Wer bekommt BAföG? Für welche Ausbildungsarten gibt es BAföG? Wann bekommen Schüler BAföG? Welche Praktikanten bekommen BAföG? Wer bekommt kein BAföG? Welches Einkommen und Vermögen wird berücksichtigt? Wird BAföG als Zuschuss oder Darlehen gezahlt? Wie und wo stellt man den Antrag? Wie hoch sind die BAföG-Sätze? Sind die BaföG-Sätze verfassungswidrig niedrig? Was hat sich durch die Reform zum Herbst 2022 noch geändert? Praxistipp zum BAföG Was ist das BAföG?
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich auch für die nach diesem Gesetz gewährte Förderung verwendet. Zweck dieser Förderung ist es, allen jungen Menschen die gleichen Chancen auf eine gute Ausbildung zu gewähren. BAföG kann teilweise oder ganz als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als Darlehen gezahlt werden. Es wird immer für ein Jahr bewilligt. Am 21.7.2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine Änderungen werden mit dem darauffolgenden Schuljahresbeginn bzw. für Studenten mit dem Wintersemester 2022/2023 wirksam.
Wer bekommt BAföG?
Grundvoraussetzungen sind zunächst
- deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. ein aufenthaltsrechtlicher Status im Sinne von § 8 BAföG, auch Flüchtlinge mit nicht nur vorübergehender Aufenthaltserlaubnis),
- die Eignung (in manchen Fällen – zum Beispiel bei Studenten – müssen zwischendurch Leistungsnachweise erbracht werden);
- Einhaltung der Altersgrenze: Neu ab Herbst 2022: Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres (nicht mehr des 30.) begonnen haben. Es gibt einige Ausnahmen (zweiter Bildungsweg, Personen mit Kindern unter 14 Jahren).
Für welche Ausbildungsarten gibt es BAföG?
Ausbildungsförderung bekommen nach § 2 BAföG Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien, sowie Studenten an Hochschulen. Bei Schülern gibt es verschiedene Einschränkungen. Grundsätzlich wird nur die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Bei Studenten sind Fachrichtungswechsel in den Anfangssemestern noch möglich. Je später ein Wechsel erfolgt, desto mehr Wert wird auf einen nachvollziehbaren Grund gelegt. Unter Umständen kann allerdings zum Beispiel nach einem Bachelorstudium auch ein Masterstudium gefördert werden.
Wann bekommen Schüler BAföG?
BAföG bekommen Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und von Berufsfachschulen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil
- die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder
- der Schüler / die Schülerin einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war oder
- er oder sie einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Diese Voraussetzung gilt nicht für Schüler von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Auch diese können BAföG beantragen.
Welche Praktikanten bekommen BAföG?
Auch Praktikanten können BAföG bekommen - für die Teilnahme an einem Praktikum, das in Zusammenhang mit einer der oben genannten Bildungsarten verlangt wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Wird das Praktikum in Zusammenhang mit dem Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder Berufsfachschule verlangt, gibt es die Ausbildungsförderung nur dann, wenn der Praktikant nicht bei seinen Eltern wohnt.
Wer bekommt kein BAföG?
Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System (also parallel in Berufsschule und Betrieb). Hier kann jedoch eine Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Welches Einkommen und Vermögen wird berücksichtigt?
Berücksichtigt wird das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers, aber auch das seiner Eltern und ggf. des Partners. Dadurch kann ein BAföG-Anspruch auch ganz entfallen. Es gibt allerdings Freibeträge. Der BAföG-Bedarfssatz wird gebildet aus dem Grund- und dem Wohnbedarf. Unter Umständen kommt noch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag dazu.
Wird BAföG als Zuschuss oder Darlehen gezahlt?
Schüler bekommen BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studenten erhalten die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Dieser Teil ist dann mit Aufnahme der Berufstätigkeit abzuzahlen. Hier handelt es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderung jedoch auch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden.
Wie und wo stellt man den Antrag?
Der Antrag muss auf den vorgeschriebenen Formularen beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Das ist für Studenten das Studentenwerk ihrer Hochschule, bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das bei der jeweiligen Stadtverwaltung angesiedelte Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig. Alle anderen Schüler müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort ihrer Eltern wenden. Mittlerweile gibt es einen bundesweit-einheitlichen Online-Antrag "BAföG-Digital".
Wie hoch sind die BAföG-Sätze?
Dies hängt unter anderem von der Art der Ausbildung ab. Der Bedarfssatz ist nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag; dieser hängt zum Beispiel vom angerechneten eigenen oder elterlichen Einkommen ab.
Mehr Bafög gibt es ab dem 1. August 2024 für bedürftige Schüler. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen um 5,25 Prozent. Für Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale zudem auf 380 Euro.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es für bedürftige Studierende ein Bafög-Erhöhung. So steigt der Grundbedarfssatz auf 475 Euro. Studenten, die nicht mehr zuhause wohnen, erhlaten eine höhere Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Der Höchsbetrag für die Förderung durch das Bafög steigt von 934 Euro auf 992 Euro.
Studenten, die jünger als 25 sind und aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen, haben Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
Sind die BaföG-Sätze verfassungswidrig niedrig?
Laut Verwaltungsgericht Berlin war das BaföG im Jahr 2021 zu niedrig und seine Berechnung stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Geklagt hatte eine Berliner Medizinstudentin. Laut Gericht hat der Grundbedarfssatz von 427 Euro deutlich unter dem damaligen Hartz-IV-Regelsatz von 446 Euro gelegen. Damit sei nicht einmal mehr das Existenzminimum gewährleistet gewesen. Auch der Unterkunftsbedarf sei mit 325 Euro zu niedrig angesetzt worden. In der Realität hätten im Sommersemestzer 2021 über die Hälfte der Studierenden monatliche Mieten von 351 Euro gezahlt, knapp 20 Prozent von 400 bis 500 Euro und 20 Prozent von über 500 Euro. Das Gericht hielt es auch für unsachgemäß, als Vergleichsmaßstab einfach einen Durchschnitt aller bundesweiten Unterkunftskosten zu verwenden, da sich diese je nach Ort drastisch unterscheiden würden. Zusätzlich bemängelte das Gericht, dass bei der Bestimmung der Bedarfssätze ungeeignete Referenzgruppen einbezogen würden. Auch werde zu wenig zwischen unterschiedlichen Kostenarten differenziert. Da ein Verwaltungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen kann, wurde der Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus (Beschluss vom 5.6.2024, Az. VG 18 K 342/22).
Was hat sich durch die Reform zum Herbst 2022 noch geändert?
Außer der Anhebung der Förderungshöchstsätze wurden auch die Freibeträge angepasst. Diese wurden um 20,75 Prozent angehoben, damit künftig mehr Menschen von der Ausbildungsförderung profitieren können.
Der bundesweit einheitliche Online-Antrag musste bisher entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Künftig ist die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos ausreichend. Der digitale Antrag kann darüber direkt abgesandt werden.
Eine elternunabhängigere Ausbildungsförderung ist in Planung. Allerdings beraten darüber noch verschiedene Arbeitsgruppen in mehreren Ministerien.
Praxistipp zum BAföG
Die Reform von 2022 hat einiges verbessert. Ob die erhöhten Sätze und Freibeträge jedoch mit den steigenden Mieten, Energiekosten und Lebensmittelpreisen mithalten können, ist eine andere Frage. Bei rechtlichen Fragen zum BAföG und zur Förderung einer Berufsausbildung ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der richtige Ansprechpartner.
(Ma)