Bahnreisen: Wann darf man das Fahrrad im Zug mitnehmen?

28.06.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Zug,Fahrradwagen Was sollten bahnreisende Radfahrer beachten? © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Im Fernverkehr Fahrräder können in allen IC/EC-Zügen und auch in bestimmten ICE-Zügen mitgenommen werden. Eine Fahrradkarte ist Pflicht, ebenso wie eine Stellplatzreservierung.

2. Fahrradtyp: Pro Person darf ein handelsübliches Fahrrad, also eines mit zwei Rädern und einem Sattel, mitgenommen werden. lektro-Fahrräder, die bis 25 km/h fahren bzw. bis 250 Watt Leistung haben, sind zulässig - darüber nicht. Auch Fahrradanhänger, die sich zusammenklappen lassen, sind zulässig.

3. Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen ist es verpflichtend, das Fahrrad in die vorhandenen Fahrradständer zu stellen oder zu hängen.

4. Nahverkehr: Für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr gelten in jedem Bundesland besondere Regeln und eigene Preise. In Großstädten ist die Mitnahme von Fahrrädern oftmals nur außerhalb der Stoßzeiten erlaubt.
Heute möchten viele Fahrgäste der Bahn ihre Fahrräder mitnehmen, um bei der Ankunft gleich auf das Rad steigen zu können. Diese Möglichkeit nutzen Pendler und Ausflügler gleichermaßen. Immer wieder gibt es jedoch dabei auch Ärger und mancher Radler wird vom Bahnpersonal gar wieder aus dem Zug befördert. Denn: Auch in der Bahn gibt es Regeln, und das Zugpersonal muss an die Sicherheit aller Fahrgäste denken. Die folgenden Regeln ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG.

Fahrrad im Zug mitnehmen: Was gilt im Fernverkehr?


Im Fernverkehr können Fahrräder in allen IC/EC-Zügen und auch in einigen (nicht in allen) ICE-Zügen mitgenommen werden. Möchte man ein Fahrrad im Fernverkehr der Deutschen Bahn mitnehmen, muss man zuerst eine Fahrradkarte kaufen. Diese kann zusammen mit der normalen Fahrkarte erworben werden. Für das Fahrrad ist eine Stellplatzreservierung erforderlich. Denn: Die Zahl der Fahrradstellplätze im Zug ist begrenzt. Wenn die Reservierung gleichzeitig mit der Fahrradkarte gebucht wird, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Eine Fahrradkarte im Fernverkehr kostet für Reisen innerhalb Deutschlands 9 Euro, für Inhaber der Bahncard 100 ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Ausnahmen gelten für Nordseeinseln und Hiddensee. Bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten kostet die Fahrradkarte ebenfalls 9 Euro, außer bei Reisen nach Italien über Österreich und den Brennerpass, hier sind es 12 Euro. Auf dieser Strecke besteht außerdem eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder.

Vorsicht: Ohne vorherige Stellplatzreservierung wird das Fahrrad nicht mitgenommen. Fahrradkarte und Stellplatzreservierung müssen beide vor der Fahrt gebucht werden, also nicht erst im Zug. Ansonsten heißt es: Aussteigen.

Manchmal kann das Fahrrad sogar kostenlos mitfahren: So können Kinderräder oder Klappräder mit Reifendurchmesser bis 16 Zoll kostenlos als Handgepäck mitreisen - dann aber nicht im Fahrradabteil, sondern in der Gepäckablage, am besten in einer Tasche oder mit Spanngurten abgesichert, damit das Rad nicht anderen Reisenden auf den Kopf fällt.

Bahnkunden können übrigens bei einer Onlinebuchung die Fahrradmitnahme bei der gezielten Suche in der Reiseauskunft unter "Weitere Optionen" aktivieren. Dann kann man am Fahrradsymbol erkennen, ob noch Fahrradstellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (durchgestrichenes Fahrradsymbol = alle Fahrradstellplätze belegt).

Wo ist der gebuchte Stellplatz?


Fahrradstellplätze finden sich in der Zweiten Klasse. Aus der Stellplatzreservierung ergibt sich die Wagennummer. Wo der Fahrradwagen stehen wird, kann man am Wagenstandsanzeiger am Bahnsteig erkennen. Außen am jeweiligen Wagen ist ein Fahrradsymbol angebracht. Empfehlenswert ist es, rechtzeitig zu kommen und am Standort des Fahrradwagens auf den Zug zu warten.
Fahrräder werden im Fahrradwagen der Bahn hängend oder stehend an Fahrradhaltern transportiert.

Was passiert, wenn ich mein Fahrrad im Zug nicht auf den reservierten Platz stelle?


So mancher Fahrgast nimmt es mit dem reservierten Fahrradstellplatz nicht so genau. Der reservierte Stellplatz ist besetzt? Dann stellt man sein Rad eben woanders hin.

Aber: Fahrräder dürfen nur in den vorgesehenen Haltevorrichtungen mitgenommen werden. Auf keinen Fall dürfen sie Gänge, Eingangsbereiche, Feuerlöscher oder womöglich den Zugang zum Führerstand des Lokführers versperren. Steht ein Fahrrad außerhalb des Fahrradständers, wird das Zugpersonal in der Regel versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Ist dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich, kann es passieren, dass das Bahnpersonal das Fahrrad auslädt und dieses vom Servicepersonal am nächsten Bahnhof zur Verwahrung ins dortige Fundbüro gebracht wird.

Dafür gibt es gute Gründe: Lose herumfliegende Fahrräder, die umfallen und sich auch noch ineinander verhaken, blockieren im Notfall die Rettungswege und machen den Zug zu einer Todesfalle. In einem Notfall, womöglich mit Rauch und in Panik geratenen Menschen, bleibt keine Zeit, um verhakte Fahrräder zu entwirren. Das Bahnpersonal kann hier persönlich in die Haftung genommen werden und versteht in diesem Punkt keinen Spaß.

Welche Fahrräder kann man im Zug mitnehmen?


Bahnfahrgäste dürfen ein handelsübliches Fahrrad pro Person mitnehmen - also eines mit zwei Rädern und einem Sattel. Das Fahrrad MUSS in die vorhandenen Fahrradständer gestellt oder gehängt werden. In der Regel funktioniert dies bei einer Reifenbreite von 40 bis 60 mm.
Das heißt auch: Sogenannte Fatbikes mit breiteren Reifen können nur mitfahren, wenn so viel Luft aus den Reifen abgelassen wird, dass sie in den Fahrradständer passen. Ansonsten fahren sie eben nicht mit.

Bei Elektro-Fahrrädern kommt es darauf an. Mitgenommen werden dürfen Pedelecs, also Fahrräder mit Tretunterstützung durch einen Elektromotor bis 25 km/h bzw. bis 250 Watt Leistung. Unzulässig sind dagegen S-Pedelecs mit Tretunterstützung durch einen Elektromotor über 25 km/h oder ganz tretunabhängige E-Bikes, die häufig noch stärker motorisiert sind. Diese Vehikel gelten nämlich nicht mehr als Fahrräder.

Der Akku muss übrigens während der ganzen Fahrt am Pedelec fest montiert bleiben. Eine Aufladung an Bord ist verboten. Nicht montierte Akkus sind Gefahrgut und dürfen im Zug nicht mitgenommen werden.

Nur in bestimmten Zügen mit besonders viel Platz dürfen Tandems und Liegeräder sowie Dreiräder mitfahren. Auch für sie gilt: Das Rad darf nicht einfach irgendwo hingestellt werden. Radfahrer mit solchen Rädern sollten sich vor der Buchung beim Reisezentrum genauer erkundigen, ob und wie die Mitnahme möglich ist.

Nicht in der Bahn mitfahren können Lastenfahrräder. Die Fahrradständer und -halter sind nicht für sie ausgelegt. Obendrein ist meist nicht genug Platz, und sie ragen in Rettungswege oder versperren Durchgänge. Hier geht die Sicherheit der Bahnreisenden vor.

Kann man einen Fahrradanhänger in der Bahn mitnehmen?


Sofern sich der Fahrradanhänger zusammenklappen lässt, ist dies möglich. Der Anhänger muss zusammengeklappt in der Gepäckablage oder den Mehrzweckbereichen untergebracht werden. Kinder oder Lasten können während der Zugfahrt also nicht im Anhänger bleiben. Pro Fahrrad ist ein Anhänger erlaubt. Fahrgäste sollten sich vor der Fahrt informieren, wie man den Anhänger zusammenlegt. Fehlversuche im blockierten Gang mit einer ungeduldigen Menschenmenge im Rücken sind nicht zu empfehlen.

Was gilt für Gruppen?


Gruppen von Radfahrern mit mehr als fünf Fahrrädern müssen sich vor einer Bahnfahrt im Fernverkehr anmelden. Dies können sie bei den Ticket-Verkaufsstellen tun oder unter Tel. 0180 6 99 66 33. Außerdem können Gruppen mit bis zu fünf Fahrrädern ihre Fahrkarten, Fahrradkarten und Stellplätze zusammen online buchen. Bei mehr als fünf Personen ist dies nicht möglich.

Welche Besonderheiten gibt es im Nahverkehr?


In jedem Bundesland gelten für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr besondere Regeln und eigene Preise. Manche Verkehrsverbünde befördern Fahrräder auch umsonst. Einige Nahverkehrszüge haben Mehrzweckabteile für Fahrräder und Radler.

Bei der DB kann man Fahrräder im Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), der Regionalbahn (RB) und in der S-Bahn mitnehmen. Für die Fahrt in Nahverkehrszügen benötigt man eine Fahrradkarte, aber keine Stellplatzreservierung. Meist gibt es im Nahverkehrszug keine Fahrradständer oder -halter in den Fahrradwagen.

Auch im Nahverkehr kann nur eine begrenzte Zahl von Fahrrädern mitgenommen werden. Wenn der verfügbare Platz besetzt ist, müssen Radler unter Umständen auf den nächsten Zug warten.

Eine Tageskarte wie zum Beispiel ein "Quer-durchs-Land-Ticket" lässt sich mit einer Fahrrad-Tageskarte kombinieren. Diese kostet beispielsweise in Bayern sechs Euro pro Tag und Rad. Wenn Erwachsene mit einer Fahrrad-Tageskarte in Bayern Kinder begleiten, können die bis zu drei kostenfrei mitfahrenden Kinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad in sämtlichen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich unentgeltlich transportieren.

Über die eigenen Regeln der einzelnen Verkehrsverbünde sollte man sich vor der Fahrt auf deren Homepage informieren. Wichtig zu wissen: In Verkehrsverbünden von Großstädten ist die Mitnahme von Fahrrädern oft nur zu bestimmten Uhrzeiten außerhalb des Berufsverkehrs erlaubt.

Praxistipp zur Mitnahme von Fahrrädern im Zug


In der Regel steht einer Mitnahme von Fahrrädern in der Bahn nichts entgegen. Allerdings sollten sich Bahnreisende auch an die Regeln halten. Außerhalb von Fahrradständern herumstehende Räder sind im Zug ein Sicherheitsrisiko und werden auch so behandelt. Auch sollte nur der reservierte Stellplatz genutzt werden.
In einem Streit mit einem Bahnunternehmen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr söp (https://soep-online.de/). Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hilft Bahnkunden ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.

(Ma)


 Ulf Matzen
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