Bauer & Kalb auf dem Motorrad: Tierquälerei?

04.02.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
Kuh auf Motorrad Sind ungewöhnliche Transportmittel für Nutztiere erlaubt? © - freepik

Hin und wieder muss man als Landwirt ein Tier von A nach B transportieren. So auch im Falle eines Bauern, der ein Kalb von seinem auf einen anderen Hof transportieren musste. Das Gefährt für den Transport – ein Motorrad – stieß bei den Behörden allerdings auf wenig Verständnis.

Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was war passiert? Kalb vom Motorrad geholt

Was war passiert?



Die Kuh eines Bauern hatte gekalbt, die Mutterkuh wollte das Kalb nicht säugen. Aber Glück im Unglück: Ein Bekannter konnte helfen. Eine seiner Kühe sollte die Amme für das verstoßene Kalb werden. Nur fehlte dem Bauern das richtige Transportmittel, um das Kalb zu seiner Amme zu bringen. Kurz entschlossen wickelte der Landwirt deshalb das Kalb in eine Decke, packte es so auf das Motorrad und machte sich auf den Weg.

Kalb vom Motorrad geholt



Auch wenn das Kalb die Fahrt zu genießen schien und der Landwirt die Situation im Griff hatte: Eine Polizeikontrolle machte dem ungewöhnlichen Ausflug ein jähes Ende.
Denn ein Kalb muss – so will es der Tierschutz – in einem „Fuhrwerk“ transportiert werden, in dem es vor allem liegen oder stehen kann, ohne gepresst oder gescheuert zu werden. Das gilt auch, wenn das Kalb sich selbst weigert, vom Motorrad herunterzukommen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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