Beklebtes Auto: Was ist erlaubt beim Lackieren oder Folieren?

21.02.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Autofolierung,Lackierung,Betriebserlaubnis,Bußgeld Mehr Farbe auf die Straße! Aber: Was ist rechtlich erlaubt und was nicht? © Rh - Anwalt-Suchservice

Will man das eigene Auto optisch neu gestalten, bietet sich als Alternative zur Lackierung eine Folierung an. Bei beiden Varianten gibt es auch in rechtlicher Hinsicht mehrere Details zu beachten.

Auch der schönste Lack hält nicht ewig. Hinzu kommen Steinschläge und Kratzer im Alltagsbetrieb, durch die Fahrzeuge mit der Zeit unansehnlich werden. Es kommt natürlich auch vor, dass man sein Traumauto auf dem Gebrauchtmarkt findet – nur eben mit ausgeblichenem Lack oder in einer unansehnlichen Farbe. Oder man möchte sein Auto als Werbeträger nutzen und es später wieder in neutralem Design verkaufen. In allen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Neulackierung oder eine Folierung.

Lack und Folien: Was sind die Unterschiede?


Durch eine Lackierung ändert sich das Aussehen des Fahrzeugs dauerhaft. Ein Auto komplett neu zu lackieren, ist recht aufwändig. Als erster Schritt muss der alte Lack entfernt werden. Eine Neulackierung erfordert mehrere Lackschichten. Der neue Lack wird jedoch ohne eine gute Grundierung nicht halten. Bei älteren oder wertvollen Fahrzeugen empfiehlt sich auch eine zusätzliche Rostvorsorge. Gut sieht das Ganze erst mit einem Klarlack als Abschluss aus. Unter Umständen schlägt eine Komplettlackierung für ein Kompaktauto mit fünf- bis sechstausend Euro zu Buche.

Das Folieren eines Autos, auch "Car-Wrapping" genannt, ist oft billiger. Angeboten werden verschiedene Typen von Folie mit unterschiedlicher Haltbarkeit. Aufgetragen werden diese auf den zuvor gründlich gereinigten Lack. Der Preis ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Größe des Autos, sowie natürlich von den Wünschen des Kunden. Eine Folierung kostet grob geschätzt zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Ihr großer Vorteil ist, dass sie wieder entfernt werden kann. Wie gut dies funktioniert, hängt davon ab, welcher Typ Folie benutzt wurde und wie lange diese auf dem Fahrzeug war. Eine Folierung schützt auch den darunter liegenden Lack. Ihre Lebensdauer liegt bei etwa sechs bis sieben Jahren. Mit zunehmendem Alter werden die Folien oft porös und rissig.

Welche Folienarten gibt es?


Man unterscheidet beispielsweise durchgefärbte und bedruckte Folien. Bedruckte Folien kosten weniger. Auf Dauer sind sie jedoch empfindlicher gegen UV-Strahlung und Regen. Durchgefärbte und laminierte Folien bleichen weniger aus. Sie sind widerstandsfähiger und reißfester. Spezielle durchsichtige Folien setzt man hauptsächlich für den Lack- oder Steinschlagschutz ein. Ein Auto muss nicht unbedingt komplett foliert werden, manchmal wird auch nur eine Teilfolierung durchgeführt.

Wie entfernt man die Folie wieder?


Für den Verkauf eines Autos kann es hilfreich sein, eine Folie wieder zu entfernen. Üblich ist dies bei Firmenwagen oder Einsatzfahrzeugen. Es wird aber auch gemacht, wenn die Farbgebung so exotisch ist, dass sie die Verkaufschancen reduziert. Ein weiterer Grund kann die begrenzte Haltbarkeit der Folien sein. Diese verspröden im Laufe der Jahre. Dies kann bei manchen Folien beim Abziehen dazu führen, dass die Folie in viele kleine Fetzen zerreißt. Hochwertige Folien sollte man jedoch ohne Rückstände und in größeren Stücken wieder entfernen können. Dabei hilft ein Heißluftföhn. Das Auto sollte vor dem Ablösen der Folie nicht über Nacht draußen in der Kälte stehen.

Darf man ein Leasingfahrzeug folieren?


Wer sein Auto geleast hat, sollte vor dem Folieren den Leasinggeber fragen, ob dieser etwas dagegen hat. Kaum Einwände sind bei Firmenwagen zu befürchten. Bei privaten Autos bzw. normalen PKW kann dies anders aussehen. Besonders wichtig ist es bei Leasingautos, dass man sie später wieder in den Originalzustand ohne Folie versetzen kann. Ansonsten drohen erhebliche Abzüge wegen Mängeln.

Rechtliche Grenzen: Was muss man bei der Auto-Gestaltung beachten?


Beschriftungen, mit denen das Aussehen von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen imitiert wird, sind nicht zulässig. Dies sollte sich von selbst verstehen. Deswegen sind auch Signal- und Warnfarben und die typische Farbgebung von Polizeiautos zu vermeiden.

Allzu stark reflektierende Folien fallen unter "Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel". Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind sie damit lichttechnische Einrichtungen. Gemäß § 49a Abs. 7 StVZO dürfen sie nur für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche oder Warnschilder an PKWs und Anhängern verwendet werden – also nicht zum Spaß oder weil es gut aussieht. Folien dürfen natürlich auch nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. So dürfen sie zum Beispiel nicht die Scheinwerfer verdecken.

In Hamburg sorgte 2019 der Fall eines in Gold-Chrom folierten Lamborghini Aventador für Schlagzeilen. Die Polizei verbot die Weiterfahrt. Der Halter musste das Auto nach Vorstellung bei einem Gutachter umfolieren lassen, da die Blendwirkung der Folie für andere Verkehrsteilnehmer zu groß war. Dazu gibt es keine festen Regeln oder Gesetze – letztendlich entscheidet der Gutachter, ob die Blendwirkung zu groß ist. Dafür besteht bei Chrom-Folien eine gewisse Wahrscheinlichkeit.

Was muss man zum Folieren von Autoscheiben wissen?


Einschränkungen bestehen auch beim Folieren von Autoscheiben mit Tönungsfolie. Nach § 40 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) müssen die Scheiben im direkten Sichtfeld des Fahrers klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. Wenn eine Folie Blasen wirft oder Lufteinschlüsse hat, entspricht sie dem nicht. Daher dürfen die Frontscheibe und die Seitenscheiben vorne nicht mit Tönungsfolie verklebt werden. Es gibt eine Ausnahme: Der DEKRA-Homepage zufolge ist am oberen Rand der Frontscheibe ein maximal zehn Zentimeter hoher, aber bauartgenehmigter Folienstreifen erlaubt.

Die übrigen Scheiben, die sich nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers befinden, dürfen nur von innen mit Tönungsfolie beklebt werden. Dabei ist zur Scheibeneinfassung ein Abstand von 1 mm einzuhalten. Wird die Heckscheibe getönt, muss es einen zweiten Außenspiegel geben. Gibt es hinten eine Zusatzbremsleuchte, muss deren Leuchtbereich frei bleiben.

Außerdem dürfen in Deutschland zum Scheibentönen nach § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO nur Folien verwendet werden, die eine deutsche Allgemeine Bauartzulassung (ABG) haben. Die ABG-Nummer der Folie muss man von außen an allen Scheiben sehen können. Eine entsprechende Bescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich.

Welche Bußgelder drohen bei verkehrsrechtswidriger Folierung?


Ein unzulässigerweise verklebter Scheinwerfer kann zu einem Bußgeld von 20 Euro führen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, werden es 35 Euro. Es kostet 25 Euro, das durch unzulässige Folien nicht vorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Wenn die Folien die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Verwendung von Folien ohne Bauartgenehmigung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Autos führen. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet wiederum 50 Euro; bei Gefährdung der Verkehrssicherheit sind es 90 Euro und ein Punkt. Das Problem ist jedoch eher, dass die Polizei dann oft die Weiterfahrt ohne Betriebserlaubnis untersagt.

Was muss ich beachten, wenn ich ein foliertes Auto kaufe?


Man sollte sich danach erkundigen, seit wann die Folie auf dem Lack ist und ob ein Fachbetrieb die Folierung aufgebracht hat. Womöglich hat die Folie schon bald das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Eine Folie kann natürlich auch Rost, Lackschäden oder andere Mängel verdecken. Nach der Entfernung der Folie senken diese dann den Fahrzeugwert deutlich.

Was passiert nach einem Unfall mit einem folierten Auto?


Nach einem Unfall verursachen Folien zusätzliche Kosten. Hier muss nämlich zuerst ausgebeult, dann lackiert und schließlich wieder foliert werden, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu erzielen. Ein Problem stellt die Folierung oft für Unfallsachverständige bei der Bewertung des Fahrzeugs dar. Als wertsteigernd wird sie betrachtet, wenn das Auto in einer grellen, schlecht verkäuflichen Farbe lackiert ist und es durch die Folie dunkel oder silbergrau wird. Ist das Fahrzeug aber in üblichen Farben lackiert und die Folie bunt, sehen Gutachter sie häufig als wertmindernd an. Dann ist die Anzahl der möglichen Käufer nämlich geringer.

Praxistipp zur Auto-Folierung


Man sollte davon absehen, sein Auto selbst zu folieren. Diese Arbeit ist schwieriger, als es zuerst scheint. Lufteinschlüsse oder winzige Unregelmäßigkeiten zerstören schnell den guten Gesamteindruck. Führt ein Fachbetrieb die Arbeit mit ordentlicher Rechnung durch, haben Sie notfalls Rechte. Hier wird ein Werkvertrag abgeschlossen und es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Ihnen ein auf das Zivilrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen.
Unvorschriftsmäßige Folierungen sollten Sie vermeiden: Hier drohen Bußgelder und vielleicht sogar ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie ein Bußgeld anfechten wollen, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.

(Ma)


 Ulf Matzen
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