Aufruf zu Beweisfotos für nicht entfernten Hundekot zulässig?

25.04.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hundekot,Straße,Wegräumen,DogBag,Tüte,Beutel Ist ein öffentlicher Aufruf zum Anfertigen von Beweisfotos von Hundekot zulässig? © - freepik

Nicht weggeräumter Hundekot ist ein Ärgernis. Gemeinden überlegen natürlich, was sich dagegen tun lässt - und kommen manchmal auf unkonventionelle Lösungen.

Viele Gemeinden schreiben klare Regeln vor, wie Hundekot vorschriftsmäßig einzutüten und zu entsorgen ist. Nur nützt dies oft wenig. Da kann ein Bürgermeister auch schon mal auf die Idee kommen, seine Bürger aufzurufen, mit ihrem Smartphone Jagd auf Hundekot-Sünder zu machen und Beweisfotos zu knipsen. Es fragt sich nur, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist.

Hundekot als Dauerärgernis


Jeder ist schon einmal hineingetreten. Ein wenig hat das Problem immerhin abgenommen, seit es praktische Beutel für Hundekot gibt, in der Öffentlichkeit Tütenspender stehen und viele Gemeinden die Hundebesitzer per Satzung verpflichtet haben, die Ausscheidungen ihrer Lieblinge selbst zu entsorgen. Allerdings gibt es immer noch genug Hundebesitzer, die dem nicht nachkommen. Und natürlich gibt es auch noch die besonderen Leute, die zwar den Kot in die Tüte packen, diese dann aber am Straßenrand liegenlassen. Letztere haben da offenbar irgendetwas nicht verstanden.

Beweisfotos durch Bürger: Die Lösung?


Ein Bürgermeister in Sachsen-Anhalt war von dem Problem so genervt, dass er die Bürger dazu aufforderte, selbst aktiv zu werden: Sie sollten Hundebesitzer, die gegen die Eintütungs- und Entsorgungspflicht verstießen, mit ihrem Smartphone fotografieren. Das Beweisfoto sollten sie dann an die zuständige Behörde weiterleiten. Da es sich um ein kleines Dorf handelte, würde man die Übeltäter schon überführen und ihrer gerechten Strafe (dem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit) überantworten.

Datenschutz kontra Hundekot-Bürgerwehr


Hier schritt allerdings der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt ein. Dieser forderte den Bürgermeister zur Unterlassung solcher Aufrufe auf. Beweisfotos dieser Art würden nämlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hundebesitzer verstoßen, genauer gesagt gegen das Recht am eigenen Bild. Dieses verbiete es nun mal, von anderen Leuten ohne deren Zustimmung Fotos anzufertigen und sie an Dritte weiterzugeben (XII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt).

Urteil: Was gilt für Hunde im Naturschutzgebiet?


Dabei berief sich der Datenschützer auch auf ein Urteil des Landgerichts Bonn. Darin war es um einen Privatmann gegangen, der in einem Naturschutzgebiet Hundebesitzer fotografierte und anzeigte, die ihre Hunde vorschriftswidrig nicht anleinten. Das Gericht erklärte, dass hier schon durch das Anfertigen der Fotos gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Fotografierten verstoßen worden sei. Die Rechtsverletzung setze nicht voraus, dass diese Beweisfotos veröffentlicht würden. Die Belange des Naturschutzes rechtfertigten solche Fotografien nicht (LG Bonn, Urteil vom 7.1.2015, Az. 5 S 47/14).

Praxistipp zu Beweisfotos für Hundekot


Fazit: Auch wenn es stinkt, der Bürger ist keine Hilfspolizei. Möchten Sie gegen den Bescheid einer Gemeinde vorgehen? Dann ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der richtige Ansprechpartner. Falls Nachbars Hund Ihr Grundstück für sein Geschäft benutzt, ist ein Rechtsanwalt für Zivilrecht gefragt, denn hier besteht ein Unterlassungsanspruch. Hundebesitzer müssen übrigens auch für die Beseitigung von Hundekot auf fremden Privatgrundstücken aufkommen (Landgericht Berlin, Az. 35 O 251/16).

(Wk)


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion