Berufsunfähigkeitsversicherung – Das müssen Sie wissen
06.01.2021, Autor: Herr Markus Gerd Krämer / Lesedauer ca. 6 Min. (177 mal gelesen)
Was Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen und wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft, beim Versicherer an Ihr Recht zu kommen.
Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben, bleibt auch der Lohn schnell aus. Nun droht die wirtschaftliche Existenznot.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor dieser Situation bewahren.
Was Sie zur Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhalt
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es?
Warum zahlt die Versicherung nicht?
Welche Folgen hat eine Verweisungsklausel?
Was ist eine Nachprüfung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
Fazit
1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie der Name bereits sagt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie für den Fall absichern, dass Sie Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.
Hierbei ist es egal, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung berufsunfähig werden. Lediglich das gewöhnliche Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte ist meist nicht erfasst.
Beispiele:
Pianistin P ist an Parkinson erkrankt und kann daher ihr Instrument nicht mehr spielen.
Lehrerin A hat einen Burn Out erlitten und kann nicht mehr unterrichten.
2. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherung gewährt Ihnen nur dann Zahlungen, wenn Sie dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre berufsunfähig sein werden. Es genügt hingegen nicht, wenn Sie nur für kurze Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können.
Beispiel: Hausmeister A hat einen Unfall und kann seinen Beruf für mehrere Wochen aufgrund eines gebrochenen Armes nicht mehr ausüben. Dies ist kein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da A in absehbarer Zeit wieder genesen wird. In Betracht kommen Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheitsgeschichte. Einige Versicherungsbedingungen sehen auch vor, dass die Berufsunfähigkeit z.B. nach einer mehr als sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit vermutet wird. Dies erleichtert Ihnen in einigen Fällen den Nachweis (beachten Sie aber, dass es regelmäßig zu Nachprüfungen kommt!).
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich Ihr konkreter Beruf entscheidend. Auch wenn die Versicherungen oft anderer Auffassung sind – Sie müssen sich in den meisten Fällen nicht auf andere Tätigkeiten verweisen lassen.
Beispiel: Postbote P kann aufgrund einer Nervenerkrankung seine Beine nicht mehr bewegen und ist daher nicht mehr in der Lage, als Postbote tätig zu sein. Er kann nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und muss sich nicht etwa auf einen Bürojob verweisen lassen.
Genaueres hierzu erfahren Sie im Abschnitt zur Verweisungsklausel.
Oft müssen Sie sogar nur zu 50% berufsunfähig sein, um Zahlungen zu erhalten.
Die genauen Konditionen unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer und meist liegt der Teufel im Detail. Sie sollten sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unbedingt beraten lassen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, gerade dann, wenn Sie das Geld dringend benötigen, leer auszugehen.
3. Wie bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den klassischen Versicherungen. Die Mehrzahl der Versicherer bietet sie daher an.
Das Problem: Der Antrag beinhaltet eine umfassende Gesundheitsprüfung. Hier wird Ihre Krankheits- und Behandlungsgeschichte der letzten Jahre abgefragt. Daneben interessiert sich die Versicherung auch für gefährliche Freizeitaktivitäten.
Während einfache Krankheiten oder Verletzungen meist kein Hindernis darstellen, werden Anträge bei schweren oder häufigen Erkrankungen oft abgelehnt oder die Konditionen werden angepasst.
Oft kommt es aber auch auf die richtige Darstellung an. So kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht genau prüfen, welche Erkrankungen und Verletzungen Sie angeben müssen und welche Sie aufgrund der verstrichenen Zeit oder ihrer Geringfügigkeit verschweigen dürfen.
Achtung: Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vorerkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden.
4. Welche Alternativen gibt es?
Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem chronisch Erkrankte werden nur schwer eine Versicherung finden. Gerade wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden und voraussichtlich einmal auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein werden, erscheint ein Vertragsabschluss unmöglich.
Es gibt jedoch einige Alternative, mit denen Sie sich zumindest teilweise absichern können:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon dann, wenn Sie nicht mehr Ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können.
Dread-Disease-Versicherung: Diese Versicherung zahlt einen Pauschalbetrag, wenn Ihnen eine schwere Krankheit, beispielsweise Krebs, diagnostiziert wird.
Grundfähigkeitsversicherung: Hier versichern Sie lediglich bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Laufen, Sehen und Sprechen.
Diese Möglichkeiten sind zwar kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, decken aber zumindest Teilrisiken ab. Auch sie gehen meist mit einer Gesundheitsprüfung einher, welche jedoch weniger streng bzw. umfangreich ist.
Aber Vorsicht: Auch in diesen Verträgen finden sich jede Menge kritischer Klauseln. Schließen Sie einen solchen Vertrag daher keinesfalls vorschnell ab, sondern lassen Sie sorgfältig prüfen, ob es sich wirklich um eine sinnvolle Alternative für Sie handelt.
5. Warum zahlt die Versicherung nicht?
Es kann durchaus vorkommen, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert.
Dies wird oft wie folgt begründet:
Die Versicherung zweifelt an, ob Sie wirklich in dem geforderten Maße berufsunfähig sind. Beispielsweise könnte die Versicherung behaupten, dass Sie nicht zu 50%, sondern nur zu 25% berufsunfähig sind.
Sie haben bewusst oder unbewusst Vorerkrankungen verschwiegen. Die Versicherung darf den Vertrag in diesem Fall anfechten oder von ihm zurücktreten.
Die Versicherung hat Fallstricke in den Vertrag eingebaut. Beispielsweise wurde festgelegt, dass Sie doch auf andere „zumutbare“ Tätigkeiten verwiesen werden können („abstrakte Verweisung“; dazu unten mehr).
Die Versicherung stellt nach einiger Zeit die Zahlungen ein, weil sie infolge einer Nachprüfung (s.u.) nicht mehr davon ausgeht, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.
Verweigert die Versicherung bei Berufsunfähigkeit die Leistung, kann das für Sie schnell existenzbedrohend werden. Wie Sie sich dann wehren, erfahren Sie weiter unten.
6. Welche Folgen hat eine Verweisungsklausel?
In vielen Fällen verweigert die Versicherung die Zahlung und stützt sich auf eine sog. Verweisungsklausel.
Gängig sind – grob – zwei unterschiedliche Formen:
Die konkrete Verweisungsklausel: Danach darf die Versicherung Zahlungen verweigern, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ergreifen, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die abstrakte Verweisungsklausel: Diese ist für Sie deutlich kritischer, weil sie die Versicherung eher zur Verweigerung berechtigt. Denn hier kommt es darauf an, ob Sie theoretisch einen vergleichbaren Beruf ausüben könnten.
Dem Grundsatz nach sind solche Klauseln zulässig. Allerdings entsteht schnell Streit über ihre richtige Auslegung. Die Versicherung muss nämlich nachweisen, dass die andere Tätigkeit tatsächlich vergleichbar mit Ihrem bisherigen Beruf ist.
Entscheidende Kriterien sind insbesondere:
Einkommen
Soziales Ansehen
Verwertung Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung
7. Was ist eine Nachprüfung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unter Umständen berechtigt, regelmäßig ihre eigene Leistungspflicht zu überprüfen. Sie kann z.B. in vielen Fällen verlangen, dass Sie sich einmal jährlich untersuchen lassen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie in Ihrem Beruf wieder arbeitsfähig sind, leistet sie womöglich nicht mehr.
Je nach Versicherungsbedingungen genügt dafür bereits, dass Sie neue Fähigkeiten erworben haben.
Aber Vorsicht! Ob die Leistungspflicht der Versicherung nachträglich entfällt, ist in aller Regel keine leicht zu beantwortende Frage. Oft decken die Nachprüfungen z.B. bloß Fehleinschätzungen der Versicherungen und keine neuen Tatsachen auf.
Dann besteht Ihr Leistungsanspruch weiterhin.
8. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
Sollte Ihre Versicherung nicht zahlen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Warten Sie zunächst einen angemessenen Zeitraum ab. Auch die Versicherung braucht etwas Zeit.
Sollten Sie aber innerhalb von vier Wochen nichts von ihr hören, setzen Sie eine Frist und fordern Sie Ihre Versicherung zur Zahlung auf.
Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle Ihrer Versicherung.
Beschweren Sie sich beim Ombudsmann, einer neutralen Vermittlungsstelle.
In vielen Fällen werden diese Schritte aber nur wenig bringen. Die Versicherung wird Sie schlicht zu neuen Gutachten und Attesten auffordern und Sie mit Briefverkehr überhäufen. Suchen Sie dann unbedingt einen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht auf. Kraemer.Law verfügt über jahrelange Erfahrung im Berufsunfähigkeitsrecht und hat bereits zahllosen Mandanten zu Ihren Zahlungen durch den Berufsunfähigkeitsversicherer verholfen – gerichtlich sowie außergerichtlich.
Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Vorerkrankungen vergessen oder verschwiegen haben. Denn hier verstehen Versicherungen meist keinen Spaß und lassen nur schwer mit sich reden.
Aber: Sorgen Sie sich auch nicht allzu sehr und bleiben Sie hartnäckig. Für Versicherungen gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell. Oft können auch schwere Situationen durch anwaltliche Hilfe schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden.
In vielen Fällen kann ein Gerichtsprozess vermieden und die Streitigkeit einvernehmlich beigelegt werden.
Beachten Sie, dass einige Versicherungsverträge Ausschlussklauseln enthalten. Sie sollten daher zügig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, um nicht Ihre Ansprüche zu verlieren.
9. Fazit
Sie gelten dann als berufsunfähig, wenn Sie länger als nur vorübergehend Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.
Vor Abschluss des Versicherungsvertrags führt die Versicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durch.
Bei einer Ablehnung stehen Ihnen einige Alternativen offen, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht ersetzen, jedoch zumindest einige Risiken absichern.
Versicherungen verweigern mitunter auch bei Berufsunfähigkeit die Zahlung. Insbesondere vor Falschangaben beim Vertragsschluss und vor versteckten Klauseln sollten Sie sich hüten.
In vielen Fällen können Streitigkeiten durch Einschaltung eines auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Fachanwalts schnell und einvernehmlich gelöst werden.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 80 4183 und lassen sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben!
Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben, bleibt auch der Lohn schnell aus. Nun droht die wirtschaftliche Existenznot.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor dieser Situation bewahren.
Was Sie zur Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhalt
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es?
Warum zahlt die Versicherung nicht?
Welche Folgen hat eine Verweisungsklausel?
Was ist eine Nachprüfung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
Fazit
1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie der Name bereits sagt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie für den Fall absichern, dass Sie Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.
Hierbei ist es egal, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung berufsunfähig werden. Lediglich das gewöhnliche Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte ist meist nicht erfasst.
Beispiele:
Pianistin P ist an Parkinson erkrankt und kann daher ihr Instrument nicht mehr spielen.
Lehrerin A hat einen Burn Out erlitten und kann nicht mehr unterrichten.
2. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherung gewährt Ihnen nur dann Zahlungen, wenn Sie dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre berufsunfähig sein werden. Es genügt hingegen nicht, wenn Sie nur für kurze Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können.
Beispiel: Hausmeister A hat einen Unfall und kann seinen Beruf für mehrere Wochen aufgrund eines gebrochenen Armes nicht mehr ausüben. Dies ist kein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da A in absehbarer Zeit wieder genesen wird. In Betracht kommen Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheitsgeschichte. Einige Versicherungsbedingungen sehen auch vor, dass die Berufsunfähigkeit z.B. nach einer mehr als sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit vermutet wird. Dies erleichtert Ihnen in einigen Fällen den Nachweis (beachten Sie aber, dass es regelmäßig zu Nachprüfungen kommt!).
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich Ihr konkreter Beruf entscheidend. Auch wenn die Versicherungen oft anderer Auffassung sind – Sie müssen sich in den meisten Fällen nicht auf andere Tätigkeiten verweisen lassen.
Beispiel: Postbote P kann aufgrund einer Nervenerkrankung seine Beine nicht mehr bewegen und ist daher nicht mehr in der Lage, als Postbote tätig zu sein. Er kann nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und muss sich nicht etwa auf einen Bürojob verweisen lassen.
Genaueres hierzu erfahren Sie im Abschnitt zur Verweisungsklausel.
Oft müssen Sie sogar nur zu 50% berufsunfähig sein, um Zahlungen zu erhalten.
Die genauen Konditionen unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer und meist liegt der Teufel im Detail. Sie sollten sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unbedingt beraten lassen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, gerade dann, wenn Sie das Geld dringend benötigen, leer auszugehen.
3. Wie bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den klassischen Versicherungen. Die Mehrzahl der Versicherer bietet sie daher an.
Das Problem: Der Antrag beinhaltet eine umfassende Gesundheitsprüfung. Hier wird Ihre Krankheits- und Behandlungsgeschichte der letzten Jahre abgefragt. Daneben interessiert sich die Versicherung auch für gefährliche Freizeitaktivitäten.
Während einfache Krankheiten oder Verletzungen meist kein Hindernis darstellen, werden Anträge bei schweren oder häufigen Erkrankungen oft abgelehnt oder die Konditionen werden angepasst.
Oft kommt es aber auch auf die richtige Darstellung an. So kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht genau prüfen, welche Erkrankungen und Verletzungen Sie angeben müssen und welche Sie aufgrund der verstrichenen Zeit oder ihrer Geringfügigkeit verschweigen dürfen.
Achtung: Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vorerkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden.
4. Welche Alternativen gibt es?
Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem chronisch Erkrankte werden nur schwer eine Versicherung finden. Gerade wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden und voraussichtlich einmal auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein werden, erscheint ein Vertragsabschluss unmöglich.
Es gibt jedoch einige Alternative, mit denen Sie sich zumindest teilweise absichern können:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon dann, wenn Sie nicht mehr Ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können.
Dread-Disease-Versicherung: Diese Versicherung zahlt einen Pauschalbetrag, wenn Ihnen eine schwere Krankheit, beispielsweise Krebs, diagnostiziert wird.
Grundfähigkeitsversicherung: Hier versichern Sie lediglich bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Laufen, Sehen und Sprechen.
Diese Möglichkeiten sind zwar kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, decken aber zumindest Teilrisiken ab. Auch sie gehen meist mit einer Gesundheitsprüfung einher, welche jedoch weniger streng bzw. umfangreich ist.
Aber Vorsicht: Auch in diesen Verträgen finden sich jede Menge kritischer Klauseln. Schließen Sie einen solchen Vertrag daher keinesfalls vorschnell ab, sondern lassen Sie sorgfältig prüfen, ob es sich wirklich um eine sinnvolle Alternative für Sie handelt.
5. Warum zahlt die Versicherung nicht?
Es kann durchaus vorkommen, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert.
Dies wird oft wie folgt begründet:
Die Versicherung zweifelt an, ob Sie wirklich in dem geforderten Maße berufsunfähig sind. Beispielsweise könnte die Versicherung behaupten, dass Sie nicht zu 50%, sondern nur zu 25% berufsunfähig sind.
Sie haben bewusst oder unbewusst Vorerkrankungen verschwiegen. Die Versicherung darf den Vertrag in diesem Fall anfechten oder von ihm zurücktreten.
Die Versicherung hat Fallstricke in den Vertrag eingebaut. Beispielsweise wurde festgelegt, dass Sie doch auf andere „zumutbare“ Tätigkeiten verwiesen werden können („abstrakte Verweisung“; dazu unten mehr).
Die Versicherung stellt nach einiger Zeit die Zahlungen ein, weil sie infolge einer Nachprüfung (s.u.) nicht mehr davon ausgeht, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.
Verweigert die Versicherung bei Berufsunfähigkeit die Leistung, kann das für Sie schnell existenzbedrohend werden. Wie Sie sich dann wehren, erfahren Sie weiter unten.
6. Welche Folgen hat eine Verweisungsklausel?
In vielen Fällen verweigert die Versicherung die Zahlung und stützt sich auf eine sog. Verweisungsklausel.
Gängig sind – grob – zwei unterschiedliche Formen:
Die konkrete Verweisungsklausel: Danach darf die Versicherung Zahlungen verweigern, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ergreifen, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die abstrakte Verweisungsklausel: Diese ist für Sie deutlich kritischer, weil sie die Versicherung eher zur Verweigerung berechtigt. Denn hier kommt es darauf an, ob Sie theoretisch einen vergleichbaren Beruf ausüben könnten.
Dem Grundsatz nach sind solche Klauseln zulässig. Allerdings entsteht schnell Streit über ihre richtige Auslegung. Die Versicherung muss nämlich nachweisen, dass die andere Tätigkeit tatsächlich vergleichbar mit Ihrem bisherigen Beruf ist.
Entscheidende Kriterien sind insbesondere:
Einkommen
Soziales Ansehen
Verwertung Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung
7. Was ist eine Nachprüfung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unter Umständen berechtigt, regelmäßig ihre eigene Leistungspflicht zu überprüfen. Sie kann z.B. in vielen Fällen verlangen, dass Sie sich einmal jährlich untersuchen lassen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie in Ihrem Beruf wieder arbeitsfähig sind, leistet sie womöglich nicht mehr.
Je nach Versicherungsbedingungen genügt dafür bereits, dass Sie neue Fähigkeiten erworben haben.
Aber Vorsicht! Ob die Leistungspflicht der Versicherung nachträglich entfällt, ist in aller Regel keine leicht zu beantwortende Frage. Oft decken die Nachprüfungen z.B. bloß Fehleinschätzungen der Versicherungen und keine neuen Tatsachen auf.
Dann besteht Ihr Leistungsanspruch weiterhin.
8. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
Sollte Ihre Versicherung nicht zahlen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Warten Sie zunächst einen angemessenen Zeitraum ab. Auch die Versicherung braucht etwas Zeit.
Sollten Sie aber innerhalb von vier Wochen nichts von ihr hören, setzen Sie eine Frist und fordern Sie Ihre Versicherung zur Zahlung auf.
Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle Ihrer Versicherung.
Beschweren Sie sich beim Ombudsmann, einer neutralen Vermittlungsstelle.
In vielen Fällen werden diese Schritte aber nur wenig bringen. Die Versicherung wird Sie schlicht zu neuen Gutachten und Attesten auffordern und Sie mit Briefverkehr überhäufen. Suchen Sie dann unbedingt einen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht auf. Kraemer.Law verfügt über jahrelange Erfahrung im Berufsunfähigkeitsrecht und hat bereits zahllosen Mandanten zu Ihren Zahlungen durch den Berufsunfähigkeitsversicherer verholfen – gerichtlich sowie außergerichtlich.
Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Vorerkrankungen vergessen oder verschwiegen haben. Denn hier verstehen Versicherungen meist keinen Spaß und lassen nur schwer mit sich reden.
Aber: Sorgen Sie sich auch nicht allzu sehr und bleiben Sie hartnäckig. Für Versicherungen gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell. Oft können auch schwere Situationen durch anwaltliche Hilfe schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden.
In vielen Fällen kann ein Gerichtsprozess vermieden und die Streitigkeit einvernehmlich beigelegt werden.
Beachten Sie, dass einige Versicherungsverträge Ausschlussklauseln enthalten. Sie sollten daher zügig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, um nicht Ihre Ansprüche zu verlieren.
9. Fazit
Sie gelten dann als berufsunfähig, wenn Sie länger als nur vorübergehend Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.
Vor Abschluss des Versicherungsvertrags führt die Versicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durch.
Bei einer Ablehnung stehen Ihnen einige Alternativen offen, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht ersetzen, jedoch zumindest einige Risiken absichern.
Versicherungen verweigern mitunter auch bei Berufsunfähigkeit die Zahlung. Insbesondere vor Falschangaben beim Vertragsschluss und vor versteckten Klauseln sollten Sie sich hüten.
In vielen Fällen können Streitigkeiten durch Einschaltung eines auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Fachanwalts schnell und einvernehmlich gelöst werden.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 80 4183 und lassen sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben!