BGH kippt Reservierungsgebühr von Maklern mit Urteil vom 20.04.2023
20.04.2023, Autor: Frau Katharina Schnellbacher / Lesedauer ca. 1 Min. (252 mal gelesen)
Häufig verlangen Makler von Immobilienkäufern eine Reservierungsgebühr für die Immobilie. Der Bundesgerichtshof hat nun den Klägern Recht gegeben. Die Reservierungsgebühr war daher von dem Maklerunternehmen an die Kläger zu erstatten, da der Kauf nicht zu Stande gekommen war.
BGH kippt Reservierungsgebühr von Maklern mit Urteil vom 20.04.2023
Worum geht es?
Häufig verlangen Makler von Immobilienkäufern eine Reservierungsgebühr für die Immobilie.
Im aktuellen vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatten die Kaufinteressenten ihrem Maklerunternehmen eine Gebühr von 4.200,00 € gezahlt, damit dieses das Haus für sie einen Monat lang reserviert und nicht anderweitig verkauft.
Bei Kaufabschluss sollte diese Gebühr dann mit der Maklerprovision verrechnet werden. Die Finanzierung scheiterte jedoch und die Kaufinteressenten konnten das Haus letztlich nicht erwerben.
Die Kläger verlangten sodann die Reservierungsgebühr zurück.
Urteil des BGH vom 20.04.2023, AZ I ZR 113/22
Der Bundesgerichtshof hat nun den Klägern Recht gegeben. Die Reservierungsgebühr war daher von dem Maklerunternehmen an die Kläger zu erstatten, da der Kauf nicht zu Stande gekommen war.
Eine anderslautende Klausel im Maklervertrag benachteilige nach dem BGH die Kaufinteressenten unangemessen und sei deshalb unwirksam.
Der BGH begründete diese Entscheidung damit, dass die Kaufinteressenten von dieser Gebühr weder nennenswerte Vorteile hätten noch der Makler im Austausch für die Gebühr eine geldwerte Leistung erbringe.
Diese gelte nach dem BGH auch dann, wenn die Reservierung gegen Geld nicht im eigentlichen Maklervertrag, sondern später separat vereinbart wurde.
Katharina Schnellbacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
BGH kippt Reservierungsgebühr von Maklern mit Urteil vom 20.04.2023
Worum geht es?
Häufig verlangen Makler von Immobilienkäufern eine Reservierungsgebühr für die Immobilie.
Im aktuellen vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatten die Kaufinteressenten ihrem Maklerunternehmen eine Gebühr von 4.200,00 € gezahlt, damit dieses das Haus für sie einen Monat lang reserviert und nicht anderweitig verkauft.
Bei Kaufabschluss sollte diese Gebühr dann mit der Maklerprovision verrechnet werden. Die Finanzierung scheiterte jedoch und die Kaufinteressenten konnten das Haus letztlich nicht erwerben.
Die Kläger verlangten sodann die Reservierungsgebühr zurück.
Urteil des BGH vom 20.04.2023, AZ I ZR 113/22
Der Bundesgerichtshof hat nun den Klägern Recht gegeben. Die Reservierungsgebühr war daher von dem Maklerunternehmen an die Kläger zu erstatten, da der Kauf nicht zu Stande gekommen war.
Eine anderslautende Klausel im Maklervertrag benachteilige nach dem BGH die Kaufinteressenten unangemessen und sei deshalb unwirksam.
Der BGH begründete diese Entscheidung damit, dass die Kaufinteressenten von dieser Gebühr weder nennenswerte Vorteile hätten noch der Makler im Austausch für die Gebühr eine geldwerte Leistung erbringe.
Diese gelte nach dem BGH auch dann, wenn die Reservierung gegen Geld nicht im eigentlichen Maklervertrag, sondern später separat vereinbart wurde.
Katharina Schnellbacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht