Wann dürfen Polizeibeamte Bodycams einsetzen?
12.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Einsatzzweck: Von der Polizei eingesetzte Bodycams sollen Polizisten oder Dritte gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum schützen. Zudem dient der Einsatz der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
2. Ankündigung: In der Regel muss die Polizei den Einsatz der Bodycam ankündigen, außer bei akuter Gefahr. Wenn auch Unbeteiligte gefilmt werden, muss die Polizei diese darüber informieren.
3. Speicherung / Datenschutz: Aufnahmen von Bodycams dürfen nur kurzfristig gespeichert werden; Löschungspflichten sind gesetzlich geregelt. Gefilmte Bürger haben ein Recht auf Auskunft über von ihnen gespeicherte Daten.
1. Einsatzzweck: Von der Polizei eingesetzte Bodycams sollen Polizisten oder Dritte gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum schützen. Zudem dient der Einsatz der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
2. Ankündigung: In der Regel muss die Polizei den Einsatz der Bodycam ankündigen, außer bei akuter Gefahr. Wenn auch Unbeteiligte gefilmt werden, muss die Polizei diese darüber informieren.
3. Speicherung / Datenschutz: Aufnahmen von Bodycams dürfen nur kurzfristig gespeichert werden; Löschungspflichten sind gesetzlich geregelt. Gefilmte Bürger haben ein Recht auf Auskunft über von ihnen gespeicherte Daten.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist eine Bodycam? Welchen Zweck verfolgt der Einsatz von Bodycams bei der Polizei? Wie werden Bodycams von der Polizei genutzt? Was gilt für die Nutzung von Bodycams bei der Bundespolizei? Was gilt für den Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei? Welche Kritik gibt es am Einsatz von Bodycams durch die Polizei? Darf ich meinerseits den Polizisten filmen, weil dieser mich filmt? Darf die Polizei in meiner Wohnung mit Bodycams filmen? Praxistipp zum Einsatz von Bodycams durch die Polizei Was ist eine Bodycam?
Eine Bodycam ist eine kleine, sichtbar am Körper getragene Kamera, die aufzeichnet, was sich direkt in ihrem Sichtbereich abspielt. In mehreren Ländern ist der Einsatz von Bodycams bei der Polizei seit längerer Zeit üblich. Dazu gehört zum Beispiel Großbritannien seit etwa 2005. In Deutschland wird immer wieder darüber diskutiert, inwieweit der Einsatz durch die Polizei wünschenswert ist und auf welcher gesetzlichen Grundlage er stattfinden darf.
Welchen Zweck verfolgt der Einsatz von Bodycams bei der Polizei?
Einerseits soll der Einsatz von Bodycams Täter von gewaltsamen Attacken auf Polizeibeamte abschrecken. Andererseits sollen die Geräte bei der Identifizierung von Tätern und der Beweissicherung helfen. Die Polizeibehörden begründen ihren Wunsch nach solchen technischen Mitteln oft damit, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Allerdings ermöglichen Bodycams durchaus auch die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen.
Wie werden Bodycams von der Polizei genutzt?
Für die Polizei sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig. Es gibt deshalb keine bundesweit einheitliche Regelung zu Bodycams bei der Polizei. Stattdessen schaffen die Polizeigesetze der Bundesländer eigene Regeln und legen fest, ob und wann die Landespolizei Bodycams nutzen darf. Für die Bundespolizei erlaubt § 27a des Bundespolizeigesetzes seit 2017 den Einsatz von Bodycams.
Soweit bekannt, werden Bodycams derzeit von den Polizeien in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt genutzt – allerdings nicht notwendigerweise flächendeckend. Oft beschränkt sich die Nutzung auf bestimmte Gegenden oder bestimmte Arten von Einsätzen.
Was gilt für die Nutzung von Bodycams bei der Bundespolizei?
Die Bundespolizei darf an öffentlich zugänglichen Orten personenbezogene Daten durch die offene Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen per Bodycam erheben. Voraussetzung: Es gibt tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass dies erforderlich ist
- zum Schutz von Bundespolizisten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum oder
- zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung.
Unbeteiligte dürfen gefimt werden, wenn sich dies nicht vermeiden lässt. Darauf ist hinzuweisen, außer bei Gefahr im Verzug.
Die Bodycams dürfen im Bereitschaftsbetrieb im Zwischenspeicher kurzzeitig Daten erfassen. Diese Daten sind automatisch nach höchstens 30 Sekunden spurenlos zu löschen, es sei denn, es wird eine Aufnahme nach den oben genannten Regeln gestartet. Dann dürfen die erfassten Daten bis zu einer Dauer von 30 Sekunden vor dem Beginn der Aufzeichnung gespeichert werden.
Generell werden die Aufnahmen nach 30 Tagen gelöscht, sofern man sie nicht mehr braucht, um Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Weitere Gründe für die Aufbewahrung können sein:
- Gefahrenabwehr im Einzelfall,
- auf Verlangen des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen.
Rechtsgrundlage: § 27a des Bundespolizeigesetzes.
Was gilt für den Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei?
Als Beispiel beschreiben wir hier die rechtliche Situation in Berlin:
In Berlin dürfen Polizeibeamte Aufnahmen mit der Bodycam machen, wenn für Polizeibeamte oder Dritte eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Die offene Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen mit personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten im öffentlich zugänglichen Raum erlaubt.
Wenn Unbeteiligte gefilmt werden, muss die Polizei diese darüber informieren. Dies kann auch über ein HInweisschild an der Kleidung passieren.
Strengere Regeln gelten für Bodycam-Aufnahmen in Privatwohnungen. Diese sind nur zulässig, wenn eine Gefahrenlage vorliegt und die Aufnahme erforderlich ist. Eine Aufzeichnung von Szenen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung ist nicht erlaubt. Polizeibeamte, die in eine solche Szene hineingeraten, müssen die Kamera abstellen. Bereits gewonnene Daten dürfen vor Gericht nicht verwendet werden.
In Berlin ist das sogenannte Pre-Recording erlaubt. Dabei handelt es sich um eine kontinuierliche Kurzzeitspeicherung von Bild- und Tonaufnahmen, bevor die Kamera offiziell aktiviert wird. Dies darf jedoch nur 60 Sekunden lang stattfinden. Gewonnene Daten sind nach Ablauf dieser Zeit automatisch spurenlos zu löschen, außer bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.
Generell müssen Bodycam-Aufzeichnungen der Berliner Polizei nach einem Monat gelöcht werden – außer, sie werden für Zwecke der Strafverfolgung noch benötigt. Wer als Polizeibeamter bei der Aufnahmesituation dabei war, darf keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen erhalten.
Rechtsgrundlage: § 24c Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG).
In Berlin werdern Bodycams nicht nur bei der Polizei eingesetzt, sondern auch vom Ordnungsamt und sowie teilweise von Feuerwehr und Rettungsdienst. Dafür gibt es besondere Regelungen.
Welche Kritik gibt es am Einsatz von Bodycams durch die Polizei?
Datenschützer kritisieren an der Anwendung von Bodycams, dass durch das Filmen von Personen in deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Oft weisen zwar Schriftzüge an der Uniform oder Warnwesten auf die Durchführung von Videoaufnahmen hin. Aus Sicht der Datenschützer ändert das aber nichts daran, dass Einzelpersonen sich der Aufzeichnung kaum entziehen können. Letztlich geraten so nicht nur Unschuldige, sondern auch völlig Unbeteiligte ins Blickfeld der Kameras.
Grundrechtseingriffe erfordern generell eine umfassende Rechtsgrundlage – manche Datenschützer sehen die bestehenden Regelungen noch nicht als ausreichend an. Auch schreiben einige Landesgesetze eine sogenannte Vorabkontrolle vor dem Einsatz neuer technischer Überwachungsmittel vor. Dabei muss vor der Einführung solcher Mittel eine schriftlich dokumentierte Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, wie der Einsatz datenschutzkonform gestaltet werden kann. Eine wichtige Frage ist dabei, ob Bodycams permanent filmen sollen (= Bereitschaftsaufnahmen), oder ob sie durch den Beamten nur in einer besonderen Situation eingeschaltet werden sollen (= anlassbezogene Aufnahmen).
Darf ich meinerseits den Polizisten filmen, weil dieser mich filmt?
Davon sollte man besser Abstand nehmen. "Gleiches Recht für alle" gilt hier nicht. Problematisch ist, dass die Gerichte hier nicht einheitlich entscheiden.
Das Landgericht Hanau hat 2023 einen Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle renitent geworden war und den Polizeibeamten seinerseits gefilmt hatte, zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt.
Es ging dabei um die Straftat "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ nach § 201 StGB. Dabei sollen nichtöffentliche Gespräche vor Weitergabe geschützt werden. Die Kernfrage solcher Verfahren ist, ob die Äußerungen eines Polizisten noch nichtöffentlich sind, wenn seine eigene Kamera mitläuft. Dies wurde bisher in einigen Verfahren mit "ja", in anderen mit "nein" beantwortet (LG Hanau, Beschluss vom 20.4.2023, Az. 1 Qs 23/22).
Darf die Polizei in meiner Wohnung mit Bodycams filmen?
Dies hängt von der Situation ab. Sind die Voraussetzungen für das Filmen nach dem Landesgesetz gegeben, darf die Polizei dies tun.
In einem vor dem Amtsgericht Reutingen verhandelten Fall durfte sie es jedoch nicht. Die Polizei war gerufen worden, weil ein WG-Bewohner sich von seinem Mitbewoner bedroht fühlte. Der Betreffende war zwar der Polizei gegenüber gelangweilt und unkooperativ, verhielt sich aber nicht bedrohlich. Dass er eine brennende Zigarette in der Hand hatte, reichte dem Richter nicht aus, um eine Gefahr für Leib und Leben der Polizeibeamten anzunehmen. Das Gericht verbot daher jede weitere Verwendung des Filmmaterials (Beschluss vom 18.8.2021, Az. 5 UR II 7/21 L).
Praxistipp zum Einsatz von Bodycams durch die Polizei
Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit Polizisten im Einsatz nicht über deren Methoden zu diskutieren oder aufgrund vermuteter Rechtskenntnis zu widersprechen oder selbst zu filmen. Wurden Sie bei einem Polizeieinsatz gefilmt, kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht nachträglich prüfen, ob das Handeln der Polizeibeamten rechtmäßig war, und ggf. die Verwendung der Aufnahmen unterbinden.
(Ma)