Coronavirus: Geld zurück wegen Geister-Fußballspiels oder abgesagten Konzerts?

11.03.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Fußballstadion,leer,Borussia,Dortmund Geisterspiel wegen Coronavirus - Rechte der Ticketkäufer © Rh - Anwalt-Suchservice

Beim Fußball oder anderen Großveranstaltungen, wie z.B. Konzerten und Messen, drohen infolge des Coronavirus Absagen. Welche Rechte haben die Ticketkäufer - bekommen sie ihr Geld zurück?

Gesundheitsminister Spahn hat inzwischen dazu aufgefordert, wegen des Coronavirus Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abzusagen. Dies betrifft auch viele Sportveranstaltungen, zum Beispiel Fußballspiele, aber auch Konzerte. Auch Ärzte und Virologen stellen sich hinter die Empfehlung. Für die Vereine bedeutet dies hohe Einnahmeausfälle. Fans fragen sich, was nun mit ihren gekauften und bezahlten Eintrittskarten passiert.

Warum sollen Großveranstaltungen ausfallen?


Das Coronavirus ist längst in Deutschland angekommen und verbreitet sich hier. Eine Kontrolle von Reisenden aus Risikogebieten wird daran nichts mehr ändern. Je mehr Menschen infiziert werden, desto mehr werden auch ernsthaft daran erkranken. Das Virus wirkt sich bei jedem Menschen unterschiedlich aus und auch völlig symptomfreie Personen können andere anstecken.

Am Ursprungsort des Virus, in Wuhan, sind 2 bis 4 Prozent der Infizierten verstorben. Im Rest von China lag die Sterberate bei etwa 0,7 Prozent, also 7 Personen auf 1.000 Infizierte. Dies könnte auch für andere Länder ein realistischer Wert sein. Zum Vergleich: Bei der normalen, saisonalen Grippe in Deutschland sind es 0,1 Prozent, also 1 Person auf 1.000 Infizierte. Würden zum Beispiel 70 Prozent der deutschen Bevölkerung mit dem Coronavirus infiziert, kommen hohe Sterbezahlen zusammen – und zwar zusätzlich zu den Grippefällen. Der entscheidende Unterschied zur Grippe besteht jedoch darin, dass es gegen diese eine Impfung gibt und dass viele Menschen dagegen schon von sich aus Antikörper gebildet haben.

Je mehr Personen erkranken, desto stärker wird das Gesundheitssystem belastet. Arztpraxen verfügen bisher über kaum bis wenig Schutzkleidung. Die Anzahl von Quarantänebetten in Krankenhäusern und auch von (leeren!) Betten auf Intensivstationen ist begrenzt. Daher halten es die Experten für sinnvoll, jetzt nicht bei Großveranstaltungen tausende Personen auf engstem Raum zusammenzubringen. Im Moment wäre das Risiko zu hoch, dass jede Großveranstaltung für eine große Zahl neuer Infektionen sorgt und sich die Verbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus drastisch erhöht. Diese soll stattdessen gebremst werden, damit die Anzahl der ernsthaft Kranken auf einem Stand bleibt, den Ärzte und Krankenhäuser noch bewältigen können.

Wer darf überhaupt wegen des Coronavirus eine Veranstaltung absagen?


Berechtigt sind dazu die örtlichen Behörden, also die Gesundheitsämter, und natürlich die Veranstalter selbst, also auch die Fußballvereine. Übergeordnete Verbände können hier keine Spiele absagen oder zu Geisterspielen machen.

Warum werden wegen des Coronavirus Geisterspiele empfohlen?


Ein Geisterspiel ist die Alternative zur kompletten Spielabsage. Bei einem Geisterspiel sind keine Zuschauer anwesend, sondern nur die Spieler, Schiedsrichter, Trainer, Journalisten und notwendiges Personal. Dadurch ist die Ansteckungswahrscheinlichkeit deutlich geringer. Für Vereine ist dies das geringere Übel, da Ausweichtermine für größere Spiele knapp sind und Spielausfälle komplizierte Zeitpläne in Chaos verwandeln.

Fußballspiel ohne Zuschauer: Bekomme ich mein Geld zurück?


Wer schon ein Ticket für ein behördlich angeordnetes "Geisterspiel" gekauft hat, befürchtet natürlich, dass dieses nun ersatzlos verfällt. Womöglich handelt es sich hier um "höhere Gewalt"? Hier können Sportfans und Besucher anderer Großveranstaltungen jedoch unbesorgt sein: Auch "höhere Gewalt" berechtigt den Veranstalter nicht dazu, die Veranstaltung abzusagen und das Geld zu behalten.

Vielmehr gilt: Der Veranstalter kann hier seiner vertraglichen Leistungspflicht nicht nachkommen. Damit wird der Verbraucher auf der anderen Seite von seiner Pflicht befreit, den Ticketpreis zu bezahlen. Der Veranstalter muss ihm das Geld also zurückgeben. Ist er dazu freiwillig nicht bereit, könnte der Verbraucher den Ticketpreis auch einklagen.

Viele Vereine zahlen die Eintrittspreise aber auch problemlos zurück. Borussia Mönchengladbach hat zum Beispiel Fans aus dem besonders vom Virus betroffenen Kreis Heinsberg gebeten, einem Spiel gegen Borussia Dortmund lieber fernzubleiben. Ihnen wurde angeboten, den Eintrittspreis zu erstatten – wovon auch hunderte Fans Gebrauch machten. Borussia Dortmund erklärte sich bereit, den Fans die Ticketkosten für das Championsleague-Spiel in Paris zu ersetzen.

Was gilt für Besitzer von Dauerkarten?


Dauerkarten-Besitzer haben grundsätzlich das Recht, den prozentualen Anteil des Kartenpreises für das ausgefallene oder "Geisterspiel" zurückerstattet zu bekommen. Allerdings wird erwartet, dass viele Vereine hier andere Lösungen anbieten werden, etwa Gutscheine für Verzehr im Stadion oder für den Kauf von Fanartikeln. Fans können Dauerkarten wegen des Coronavirus nicht stornieren.

Bekomme ich auch mein Bahnticket erstattet?


Wer bei seinem Verein ein Paket aus Eintrittskarte und Bahnticket gekauft hat, kann den Kaufpreis zurückfordern. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Bahnticket zum Fußballspiel bei der Bahn selbst gekauft wurde. Hier handelt es sich um eine ganz normale Fahrkarte in eine andere Stadt, und die gilt weiter und muss auch bezahlt werden.

Was gilt für Messe- und Konzerttickets?


Nicht nur Sportveranstaltungen, sondern auch Konzerte oder Messen werden wegen des Coronavirus auf Anweisung der Gesundheitsbehörden abgesagt. Hier gilt grundsätzlich das Gleiche wie beim Fußball: Der Veranstalter kann seinen Vertrag mit dem Besucher nicht erfüllen und daher braucht dieser auch die Eintrittskarte nicht zu bezahlen bzw. kann den Eintritt zurückverlangen.

Hier lohnt sich allerdings ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Üblich ist zum Beispiel die Klausel, dass für die Rückerstattung automatisch das Zahlungsmittel verwendet wird, das der Kunde beim Kauf benutzt hat. Wird die Veranstaltung nur verschoben, behalten die Tickets meist ihre Gültigkeit. Passt dem Kunden der neue Termin nicht, kann er trotzdem eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Viele Konzertveranstalter übertragen die Rückerstattung auch Ihrer Vorverkaufs-Agentur. Dann können sich Kunden gleich an diese wenden und bei größeren Agenturen Ihre Ansprüche oft ganz einfach per Online-Formular geltend machen.

Können sich Veranstalter gegen Einnahmeausfälle versichern?


Veranstalter wie etwa Sportvereine können sich durchaus gegen Ereignisse versichern, die eine Rückerstattung des Eintritts erfordern. So gibt es zum Beispiel Schlechtwetterversicherungen für Open-Air-Veranstaltungen. Das Risiko einer Pandemie ist bei Veranstaltungsversicherungen jedoch standardmäßig ausgeschlossen. Es kann bei einigen Versicherern gegen Aufpreis wieder eingeschlossen werden. Dies passiert nicht allzu oft. Wer einen solchen Vertrag hat, steht gut da. Aber: Inzwischen lässt sich keine Versicherung mehr auf einen solchen Vertrag ein.

Wer zahlt der Bratwurstbude den entgangenen Verlust?


Auch Caterer und Händler aller Art machen bei einem Geisterspiel oder einer Veranstaltungs-Absage Verlust. Hier sind Veranstalter und Dienstleister gefragt, unter sich eine Lösung zu finden. Lösungen wurden bereits für Messen entwickelt: Zum Beispiel kann ein Teil der Standgebühr zurückgezahlt werden.

Wie können Vereine noch auf das Coronavirus reagieren?


Bei einem Handballspiel in Ludwigshafen ordnete das Gesundheitsamt an, dass die Personalien sämtlicher Besucher erfasst werden müssten. Eine solche Maßnahme ist natürlich nicht einfach durchzuführen – ganz besonders, wenn man auch noch die umfangreichen Vorschriften über den Datenschutz einhalten will.

Wer ist für die Rückzahlung wegen des verfallenen Tickets zuständig?


Fans, die ihre Ticketkosten erstattet haben möchten, sollten sich an den Verein wenden. Dies gilt auch, wenn die Eintrittskarte über eine Agentur oder ein Buchungsportal gekauft wurde. Hat eine solche Verkaufsstelle einen Aufpreis verlangt, kann man diesen Aufpreis von ihr zurückfordern – mit Verweis darauf, dass das Spiel nicht stattgefunden hat.

Praxistipp


Wer sich mit einem Sportverein wegen eines verfallenen Tickets oder mit einem sonstigen Veranstalter über die Rückzahlung von Eintrittsgeldern streitet, kann sich von einem Rechtsanwalt für Zivilrecht fachkundig beraten lassen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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