Darf man 1. Klasse Bahnfahren, wenn die 2. Klasse überfüllt ist?

24.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Zug,Bahn,fahren, 1. Klasse,junge,Frau Ist der Wechsel in die 1. Klasse erlaubt, wenn in der zweiten kein Platz ist? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Kein Recht zum Wechsel: Auch bei Überfüllung der 2. Klasse dürfen Fahrgäste nicht einfach in die 1. Klasse wechseln, ohne zuvor ein entsprechendes Upgrade gekauft zu haben.

2. Erstattung möglich: Wer wegen Überfüllung seinen reservierten Sitzplatz in der 2. Klasse nicht nutzen kann, kann eine anteilige Erstattung der Reservierungskosten beantragen.

3. Pflicht zur Duldung: Fahrgäste müssen bei Überfüllung des Zuges unter Umständen auch Stehplätze oder das Warten auf den nächsten Zug in Kauf nehmen.
Welcher Bahnreisende kennt es nicht? Man steht im Gang, alle Sitzplätze in der zweiten Klasse sind sowieso belegt – aber in der ersten Klasse ist noch Platz. Darf man sich dann einfach umsetzen?

Gilt der Beförderungsvertrag auch für die 1. Klasse?


Mit deinem Bahnticket für die zweite Klasse hast man einen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen. Laut den Beförderungsbedingungen hat man nur Anspruch auf Beförderung in der bei der Ticketbuchung gewählten Klasse. Die Bahn muss dich mitnehmen. Einen Sitzplatz garantiert sie nicht, wenn man keinen reserviert hat. Der Zugang zur ersten Klasse bleibt grundsätzlich Personen mit entsprechendem Fahrschein vorbehalten.

Was gilt, wenn man einen Sitzplatz für die 2. Klasse gebucht hat?


Auch wenn der gebuchte Sitzplatz in der 2. Klasse nicht verfügbar ist (z. B. besetzt oder blockiert), hat man kein automatisches Recht, sich ohne Aufpreis in die erste Klasse zu setzen. Man kann sich aber die Reservierungsgebühr erstatten lassen.

Gibt es ein „Notrecht“ bei überfüllten Zügen


Viele denken, es gebe so etwas wie ein Notrecht bei Überfüllung. Leider ist das rechtlich nicht vorgesehen. Auch wenn ,am in der zweiten Klasse nicht mal mehr stehen kannst, bedeutet das nicht, dass man einfach in die erste Klasse wechseln darf. Wer es trotzdem tut, dem droht wegen „Erschleichens einer Leistung“ ein erhöhtes Beförderungsentgelt – das sind meist 60 Euro zusätzlich.

Kann man auf die Kulanz des Bahnpersonals bauen?


In der Praxis zeigen manche Zugbegleiter Verständnis – insbesondere, wenn Reisende schwanger, älter oder mit kleinen Kindern unterwegs sind. Manchmal darf man gegen Aufpreis (die Differenz zum 1.-Klasse-Ticket) sitzen bleiben. Das ist aber reine Kulanz und keine Pflicht der Bahn.

Gibt es wegen Überfüllung des Zuges eine Entschädigung?


Wenn der Zug überfüllt ist und man über eine Stunde Verspätung hat, hat man unter Umständen Anspruch auf Erstattung eines Teils des Fahrpreises. Ein fehlender Sitzplatz allein rechtfertigt dagegen keine Entschädigung - auch dann nicht, wenn man eine Reservierung hat.

Was tun, wenn man wegen Überfüllung im Gang stehen muss?


Falls man sich in die erste Klasse setzen möchte, sollte man vorher mit dem Zugpersonal spechen. So kann man Probleme mit dem gestressten Zugpersonal und mögliche Strafen vermeiden. Ein spontanes „Selbst-Upgrade“ ohne Absprache birgt Konfliktpotenzial.

Fazit


Auch bei Überfüllung im Zug gilt: Die auf dem Bahnticket gebuchte Klasse zählt. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme für überfüllte Züge – nur Kulanzentscheidungen der Mitarbeitenden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Gespräch suchen. Sich ohne nachzufragen umzusetzen, bringt bestenfalls einen mehr oder weniger unfreundlichen Hinweis des Zugpersonals.

(Bu)


 Stephan Buch
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