Darf man als Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren?

28.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Mann,Gehweg,Fahrradfahren,Bürgersteig Was gilt für das Fahrradfahren auf dem Gehweg? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze:

1. Grundsätzlich verboten: Erwachsene dürfen grundsätzlich nicht auf dem Gehweg Fahrradfahren. Nur wenn ein Schild („Radfahrer frei“) es ausdrücklich erlaubt, ist es ausnahmsweise möglich.

2. Ausnahmen: Von dieser Regelung gelten nur für Kindern unter 8 Jahren oder für Erwachsenen, die ein solches Kind begleiten, Ausnahmen.

3. Bußgeld droht: Wenn man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 55 Euro.
Sophie, 7 Jahre alt, fährt mit ihrem Kinderfahrrad auf dem Gehweg zur Schule. Ihre Mutter, Frau Berger, begleitet sie und fährt ebenfalls mit dem Fahrrad direkt hinter ihr – zur Sicherheit. Auf dem Gehweg ist es eng, und ein Fußgänger fühlt sich durch die beiden gestört. Er ruft ihnen hinterher: „Fahrradfahren auf dem Gehweg ist verboten!“. Frau Berger ist verunsichert: Hätte sie absteigen müssen?

Darf man als Erwachsener mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?


Nein. Erwachsene dürfen grundsätzlich nicht auf dem Gehweg Fahrrad fahren. Nur Ausnahmsweise ist dies erlaubt, wenn ein Schild mit „Radfahrer frei“ vorhanden ist. Aber auch dann gilt: Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ggf. die Geschwindigkeit anpassen.

Ein solches Schild ist auf dem Gehweg der zu Sophies Schule führt nicht angebracht. Grundsätzlich darf Frau Berger also mir ihrem Fahrrad nicht auf den Gehweg fahren.

Dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren?


Bei Kindern die mit dem Fahrrad unterwegs sind gibt es unterschiedliche Regelungen, je nach Alter des Kindes.
Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen 8 und 10 Jahren darf das Kind wählen ob es lieber auf dem Radweg, dem Gehweg oder der Straße fährt. Ab 10 Jahren gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Die 7 Jährige Sophie darf also auf dem Gehweg zur Schule fahren, in ihrem Fall irrt sich der Fußgänger.

Dürfen Eltern oder Begleitpersonen mit auf dem Gehweg fahren?


Ja. Wenn ein Erwachsener als Begleitperson ein Kind unter 8 Jahren, welches auf dem Gehweg fährt, mit dem Fahrrad begleitet ist es dieser Begleitperson ebenfalls erlaubt auf dem Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren, § 2 Abs.5 S.3 StVO. Ist das Kind zwischen 8 und 10 Jahren alt, muss die Begleitperson auf der Straße fahren.

Frau Berger hat also alles richtig gemacht. Sie durfte ihre 7 Jährige Tochter auf dem Gehweg als Begleitperson mit dem Fahrrad begleiten. Der Fußgänger hatte sie also zu unrecht belehrt.

Was ist, wenn man sein Fahrrad über den Gehweg schiebt?


Das ist erlaubt. Wer absteigt und sein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger und darf den Gehweg ganz normal benutzen.

Gibt es Ausnahmen für enge Straßen oder fehlende Radwege?


Nein. Auch wenn kein Radweg vorhanden ist und es auf der Straße sehr eng zugeht, darf man als Fahrradfahrer über 10 Jahren nicht auf den Gehweg ausweichen. Es sei denn, der Gehweg ist durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben.

Gilt das Verbot auf dem Gehweg zu fahren auch für E-Bikes oder Pedelecs?


Ja. Für Pedelecs die bis zu 25 km/h fahren können gelten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder. Man darf also nur bei Vorhandensein eines Schildes „Fahrrad frei“ mit einem Pedelec auf dem Gehweg fahren.
Die schnelleren E-Bikes, also alle E-Fahrräder die über 25 km/h fahren können, gelten rechtlich als Kleinkrafträder und dürfen überhaupt nicht auf dem Fußgängergehweg gefahren werden.

Was droht, wenn man unerlaubt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt?


Auch wenn es wie eine Kleinigkeit klingt, fährt man unerlaubt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg, kann es zu ordnungsrechtlichen, zivilrechtlichen und auch strafrechtlichen Konsequenten kommen:

Wird man beim Fahrradfahren auf dem Gehweg erwischt, kann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro nach § 49 StVO i. V. m. Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung verordnet werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch den Radfahrer gefährdet, kann bis zu 100 € Bußgeld verordnet werden, sowie 1 Punkt in Flensburg eingetragen werden. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall mit Fußgängern, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Kommt es zu einem Unfall mit Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern, können Schadensersatzansprüche (Behandlungskosten, Schmerzensgeld) entstehen. Der Fahrradfahrer haftet dabei voll für diese Kosten, auch bei Unfällen mit PKW. So urteilte unter anderem das AG Wiesbaden (Urteil vom 01.10.2015 - 91 C 1333/15).
Aufgrund des verbotswidrigen Fahrens auf dem Gehweg kann es auch sein, dass eine ggf. abgeschlossene Versicherung die Zahlung verweigert und den Schaden nicht übernimmt.

Kommt es durch den Fahrradfahrer zu einem Unfall mit Personenschäden, kann dies unter Umständen als fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB angesehen werden. Fahrlässige Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.

Gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Stadt oder Bundesland?


Nein. Die Regeln über das Fahrradfahren auf Gehwegen gelten bundesweit. Nur die Umsetzung vor Ort, also z.B die Beschilderung, kann unterschiedlich sein.

Fazit


Erwachsene dürfen grundsätzlich nur dann auf dem Bürgersteig fahren, wenn ein Schild es ausdrücklich erlaubt oder sie ein Kind bis 8 Jahren begleiten. Wer gegen diese Verkehrsregel verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei Unfällen mit Personenschäden auch strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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