Darf man einen auf der Straße gefundenen 20-Euro-Schein behalten?
17.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Abgabe- und Meldepflicht: Gefundene Sachen mit einem Wert ab 10 Euro müssen beim Fundbüro, der Polizei oder einer zuständigen Stelle abgegeben werden.
2. Rechte des Finders: Nach sechs Monaten ohne Meldung des Eigentümers kann der Finder die gefundene Sache behalten. Meldet sich der Eigentümer, besteht ein Anspruch auf Finderlohn.
3. Strafbarkeit: Wer eine gefundene Sache einfach behält, begeht eine Unterschlagung (§ 246 StGB) und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
1. Abgabe- und Meldepflicht: Gefundene Sachen mit einem Wert ab 10 Euro müssen beim Fundbüro, der Polizei oder einer zuständigen Stelle abgegeben werden.
2. Rechte des Finders: Nach sechs Monaten ohne Meldung des Eigentümers kann der Finder die gefundene Sache behalten. Meldet sich der Eigentümer, besteht ein Anspruch auf Finderlohn.
3. Strafbarkeit: Wer eine gefundene Sache einfach behält, begeht eine Unterschlagung (§ 246 StGB) und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie ist die Rechtslage bei Fundsachen? Gibt es Fundsachen, die man behalten darf? Was muss ich tun, wenn ich etwas finde? Wo muss ich eine Fundsache melden und abgeben? Welche Strafen drohen bei Nichtmeldung eines Fundes? Kann ich bei Nichtmeldung eines Fundes Eigentümer werden? Welche Rechte hat der Eigentümer der Fundsache gegen den Finder? Was passiert, wenn sich der Eigentümer nicht meldet? Was gilt für verlorene Haustiere? Was passiert mit herrenlosen Sachen? Habe ich Anspruch auf Finderlohn? Praxistipp zu gefundenem Geld Wie ist die Rechtslage bei Fundsachen?
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Umgang mit Fundsachen. Gemäß § 965 BGB ist der Finder einer verlorenen Sache verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten anzuzeigen. Kennt der Finder diese Personen nicht oder ist ihr Aufenthalt unbekannt, muss der Fund bei der zuständigen Behörde, wie dem Fundbüro oder der Polizei, gemeldet werden.
Gibt es Fundsachen, die man behalten darf?
Bei Bargeld gibt es eine Besonderheit: Fundsachen mit einem Wert bis zu 10 Euro dürfen behalten werden. Bei höheren Beträgen, wie dem gefundenen 20-Euro-Schein, ist man verpflichtet, den Fund zu melden und darf das Geld nicht einfach behalten. Anna muss die gefundenen 20 Euro also bei der Polizei melden.
Was muss ich tun, wenn ich etwas finde?
Wenn du eine verlorene Sache findest, bist du gesetzlich verpflichtet, sie zu melden oder abzugeben, wenn sie einen Wert von mindestens 10 Euro hat (§ 965 BGB). Wertlose oder offensichtlich weggeworfene Gegenstände kannst du behalten.
Wo muss ich eine Fundsache melden und abgeben?
Wenn Du eine Sache auf der Straße gefunden hast, meldest Du sie beim örtlichen Fundbüro oder der Polizei und gibst sie dort ab.
Hast Du sie in einem Geschäft, Hotel oder öffentlichen Gebäude gefunden, gibst Du Sie am besten beim Personal oder Betreiber des Ortes ab. Hat der Fund in Bus oder Bahn stattgefunden, dann beim jeweiligen Verkehrsunternehmen. Anna hat den 20 Euro-Schein auf der Straße gefunden und sollte ihn deshalb bei der Polizei oder im Fundbüro abgeben.
Welche Strafen drohen bei Nichtmeldung eines Fundes?
Fundunterschlagung (§ 246 StGB) kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Meldet Anna die von ihr auf der Straße gefundenen 20 Euro nicht bei der Polizei, macht sie sich strafbar.
Kann ich bei Nichtmeldung eines Fundes Eigentümer werden?
Ohne Anzeige des Funds bei der zuständigen Stelle, kann der Finder kein rechtmäßiges Eigentum an der Sache erlangen, wenn sich der Eigentümer nach einem halben Jahr noch nicht gemeldet hat (§ 973 BGB).
Welche Rechte hat der Eigentümer der Fundsache gegen den Finder?
Der ursprüngliche Eigentümer kann Herausgabe (§ 985 BGB) oder bei Verlust der Fundsache Schadensersatz vom Finder fordern (§ 823 BGB).
Was passiert, wenn sich der Eigentümer nicht meldet?
Nach sechs Monaten kann der Finder die Fundsache behalten, denn er wird Eigentümer derselben (§ 973 BGB). in unserem Fall gehören die 20 Euro dann Anna.
Was gilt für verlorene Haustiere?
Tiere gelten rechtlich als Fundsachen. Ein gefundenes Tier muss beim Tierheim oder der Polizei gemeldet werden. Wer es behält, ohne es zu melden, begeht ebenfalls Unterschlagung.
Was passiert mit herrenlosen Sachen?
Dinge, derer sich der Eigentümer offensichtlich entledigt hat (z. B. Sperrmüll), bezeichnet man als "herrenlos". Sie dürfen mitgenommen werden. Aber Vorsicht: Nicht alles, was herumliegt, ist herrenlos! Im Fall des von Anna gefundenen 20 Euro-Scheins ist selbstverständlich nicht davon auszugehen, dass der Eigentümer sich des Geldes entledigen wollte.
Habe ich Anspruch auf Finderlohn?
Ja, meldet sich der Eigentümer, muss er dir in der Regel einen Finderlohn zahlen. Bis 500 Euro Wert sind es 5 % Finderlohn. Über 500 Euro sind es 3 % von dem überschreitenden Betrag (§ 971 BGB).
Praxistipp zu gefundenem Geld
Anna sollte den gefundenen 20 Euro-Schein bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem örtlichen Fundbüro abgeben. Dort wird der Fund registriert, und sollte sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten melden, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an dem Geld erwerben.
(Wk)