Darf man einen auf der Straße gefundenen 20-Euro-Schein behalten?

17.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Gehweg,Straße,50 Euro,Hand,aufheben Ein Finder hebt 50 Euro von der Straße auf. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Abgabe- und Meldepflicht: Gefundene Sachen mit einem Wert ab 10 Euro müssen beim Fundbüro, der Polizei oder einer zuständigen Stelle abgegeben werden.

2. Rechte des Finders: Nach sechs Monaten ohne Meldung des Eigentümers kann der Finder die Sache behalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Finderlohn.

3. Strafbarkeit: Wer eine gefundene Sache einfach behält, begeht Unterschlagung (§ 246 StGB) und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Anna findet auf dem Gehweg einen 20-Euro-Schein. Sie fragt sich, ob sie das Geld einfach behalten darf.

Wie ist die Rechtslage bei Fundsachen?


In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Umgang mit Fundsachen. Gemäß § 965 BGB ist der Finder einer verlorenen Sache verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten anzuzeigen. Kennt der Finder diese Personen nicht oder ist ihr Aufenthalt unbekannt, muss der Fund bei der zuständigen Behörde, wie dem Fundbüro oder der Polizei, gemeldet werden.

Gibt es Fundsachen, die man behalten darf?


Bei Bargeld gibt es eine Besonderheit: Fundsachen mit einem Wert bis zu 10 Euro dürfen behalten werden. Bei höheren Beträgen, wie dem gefundenen 20-Euro-Schein, ist man verpflichtet, den Fund zu melden und darf das Geld nicht einfach behalten. Anna muss die gefundenen 20 Euro also bei der Polizei melden.

Welche Strafen drohen bei Nichtmeldung eines Fundes?


Fundunterschlagung (§ 246 StGB) kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Melde Anna die von ihr auf der Straße gefundenen 20 Euro nicht bei der Polizei, macht sie sich strafbar.

Kann ich bei Nichtmeldung eines Fundes Eigentümer des Geldes werden?


Ohne Anzeige des Funds bei der zuständigen Stelle erlangt der Finder kein rechtmäßiges Eigentum an der Sache (§ 973 BGB).

Welche Rechte hat der Eigentmer des Geldes gegen den Finder?


Der ursprüngliche Eigentümer kann Herausgabe (§ 985 BGB) oder Schadensersatz vom Finder fordern (§ 823 BGB).

Fazit


Bei Fundsachen über 10 Euro, wie einem 20-Euro-Schein, ist eine Meldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Das bloße Behalten ohne Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Praxistipp zu gefundenem Geld


Anna sollte den gefundenen Geldschein bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem örtlichen Fundbüro abgeben. Dort wird der Fund registriert, und sollte sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten melden, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an den 20 Euro erwerben.

(Wk)


 Günter Warkowski
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Juristische Redaktion
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