Darf man im Homeoffice arbeiten, wann und wie man will?
04.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Arbeitszeiten bleiben bindend: Auch im Homeoffice gelten die vertraglich geregelten Arbeitszeiten und gesetzlichen Vorgaben (z. B. Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit).
2. Pflichten wie im Büro: Wer im Homeoffice arbeitet, muss erreichbar sein und seine Aufgaben zuverlässig erledigen – sonst drohen Abmahnung, Lohnkürzung oder Kündigung.
3. Untätigkeit im Homeoffice: Wer seine Arbeit nicht ordentlich erledigt oder unerreichbar ist, riskiert Abmahnung, Lohnkürzung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
1. Arbeitszeiten bleiben bindend: Auch im Homeoffice gelten die vertraglich geregelten Arbeitszeiten und gesetzlichen Vorgaben (z. B. Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit).
2. Pflichten wie im Büro: Wer im Homeoffice arbeitet, muss erreichbar sein und seine Aufgaben zuverlässig erledigen – sonst drohen Abmahnung, Lohnkürzung oder Kündigung.
3. Untätigkeit im Homeoffice: Wer seine Arbeit nicht ordentlich erledigt oder unerreichbar ist, riskiert Abmahnung, Lohnkürzung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Darf ich ohne Erlaubnis des Arbeitgebers im Homeoffice arbeiten? Darf mich der Arbeitgeber ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Arbeitszeit im Homeoffice selbst bestimmen? Wie muss ich im Homeoffice erreichbar sein? Welche Leistung muss ich im Homeoffice erbringen? Was droht mir, wenn ich im Homeoffice untätig bin? Wie darf mich mein Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren? Muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel für das Homeoffice stellen? Was gilt, wenn ich im Homeoffice einen Unfall erleide? Darf ich vom Ausland aus im Homeoffice arbeiten? Fazit Darf ich ohne Erlaubnis des Arbeitgebers im Homeoffice arbeiten?
Nein, denn es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Das bedeutet: Du darfst nicht einfach zu Hause arbeiten, wenn Dein Arbeitgeber das nicht ausdrücklich erlaubt hat. Es braucht entweder eine Regelung im Arbeitsvertrag, eine betriebliche Vereinbarung oder eine Absprache mit dem Vorgesetzten. Arbeitest Du trotzdem einfach so vom Homeoffice aus, droht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung.
Darf mich der Arbeitgeber ins Homeoffice schicken?
Ja, aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Vorstellbar ist das zum Beispiel, wenn kein anderer Weg zum Gesundheitsschutz besteht, oder wenn im Unternehmen wegen höherer Gewalt (z.B. ein Brand) kein Büro zur Verfügung steht, das genutzt werden kann.
Darf ich meine Arbeitszeit im Homeoffice selbst bestimmen?
Nur wenn das mit dem Arbeitgeber so vereinbart wurde. Sonst gelten die normalen Arbeitszeiten weiter – auch im Homeoffice. Die gesetzliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag betragen (§ 3 ArbZG).
Wie muss ich im Homeoffice erreichbar sein?
Während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit musst Du grundsätzlich erreichbar sein. Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Du telefonisch, per E-Mail oder über andere digitale Kanäle ansprechbar bist. Eine dauerhafte Überwachung ist aber nicht erlaubt – Datenschutz und Privatsphäre müssen gewahrt bleiben.
Welche Leistung muss ich im Homeoffice erbringen?
Grundsätzlich genauso, wie an Deinem Arbeitsplatz. Auch im Homeoffice bist Du verpflichtet, Deine im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Es besteht kein Unterschied zur Arbeit am eigentlichen Arbeitsplatz im Büro.
Was droht mir, wenn ich im Homeoffice untätig bin?
Wer im Homeoffice seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt – z. B. Arbeitszeit nicht einhält, Aufgaben nicht erledigt oder ohne Rückmeldung nicht erreichbar ist –, kann abgemahnt werden. Wiederholt sich die Untätigkeit oder zeigt sich der Arbeitnehmer uneinsichtig, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Vorher ist in der Regel eine Abmahnung nötig. Wer nicht arbeitet, obwohl er dazu verpflichtet ist, verliert den Lohnanspruch für diese Zeiten. Das gilt besonders, wenn die Untätigkeit nachweislich auf Arbeitsverweigerung beruht.
Wie darf mich mein Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren?
Dein Arbeitgeber darf nicht einfach in Deine Wohnung kommen, Deine Webcam einschalten oder Deine Computeraktivitäten überwachen. Er kann aber verlangen, dass Du Deine Arbeitszeiten dokumentierst oder bestimmte Programme nutzt. Eine komplette Überwachung ist aus Datenschutzgründen unzulässig.
Muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel für das Homeoffice stellen?
Das kommt darauf an. Wurde sogenannte Telearbeit vereinbart, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen vollwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und deshalb für alle Aufwendungen aufkommen, die sein Mitarbeiter zur Ausführung seiner Arbeitstätigkeit hat. Dazu zählen auch die Aufwendungen für Strom, Heizung und Toilettenpapier – allerdings nur im üblichem im Unternehmen anfallenden Umfang.
Oftmals haben Beschäftigte aber sogenanntes mobiles Arbeiten mit ihrem Arbeitgeber vereinbart. Dann arbeiten sie freiwillig mobil oder im selbst eingerichteten Homeoffice. In diesen Fällen besteht weder ein Anspruch auf Einrichtung eines Arbeitsplatzes, noch kann man sich Kosten für Strom, Heizung und Toilettenpapier vom Arbeitgeber ersetzen lassen.
Was gilt, wenn ich im Homeoffice einen Unfall erleide?
Unfälle im Homeoffice sind von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, soweit sie der unmittelbaren Arbeitstätigkeit dienen. Zum Beispiel, wenn Du morgens auf dem direkten Weg vom Schlafzimmer zum Schreibtisch stürzt. Ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder auf den Balkon zum Rauchen zählt in der Regel nicht dazu, der Gang zwischendurch zur Toilette dagegen schon.
Darf ich vom Ausland aus im Homeoffice arbeiten?
Willst Du vom Ausland aus im Homeoffice arbeiten, solltest Du das zuvor unbedingt mit Deinem Arbeitgeber absprechen. Denn Arbeiten im Ausland kann steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Es kann sogar sein, dass Du und / oder der Arbeitgeber im Ausland plötzlich pflichtversichert oder steuerpflichtig wird.
Fazit
Homeoffice bedeutet nicht, dass man tun und lassen kann, was man will. Wer von zu Hause arbeitet, sollte die gleichen Regeln einhalten wie im Büro, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden. Alles, was mit Homeoffice zu tun hat (Ort, Zeiten, Technik, Erreichbarkeit), sollte schriftlich geregelt sein. Nur so sind beide Seiten auf der sicheren Seite.
(Bu)