Darf man in der Öffentlichkeit ein Messer bei sich führen?

13.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Messer,Mann,Hand Welche Messer darf man an welchen Orten bei sich tragen? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Messerverbot: Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen nach in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Ebenso Fallmesser, Butterflymesser und Springmesser.

2. Ausnahmen: Eigentlich verbotene Messer dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, wenn die betreffende Person ein berechtigtes Interesse hat (z. B. Beruf, Jagd, Sport).

3. Messerverbotszonen: In bestimmten von den Bundesländern bestimmten städtischen Bereichen gilt ein generelles Messerverbot, auch für ansonsten erlaubte Messer.
Max, ein Outdoor-Fan, trägt immer ein Klappmesser in seiner Jackentasche. Er nutzt es für Camping und kleinere Reparaturen. Eines Tages gerät er in eine Polizeikontrolle in einer ausgewiesenen Messerverbotszone in Berlin: im Görlitzer Park. Die Beamten finden das Messer und leiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn ein. Doch war das Tragen des Messers wirklich verboten?

Wo ist das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit geregelt?


In § 42a WaffG (Waffengesetz) ist speziell geregelt, welche Messer in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Darüber hinaus haben die Bundesländer, wie etwa Berlin oder Hamburg bestimmte Messerverbotszonen eingerichtet, in denen ein absolutes Verbot des Mitführens von Messern geregelt ist.

Ist es erlaubt, ein Messer in der Öffentlichkeit zu tragen?


Grundsätzlich ist das Mitführen von Messern erlaubt. Allerdings kommt es entscheidend auf die Beschaffenheit des Messers an. Welche Messer in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, richtet sich danach welche Arten von Messern verboten sind und ob es Bereiche gibt, wo Messer gänzlich verboten sind, sogenannte Messerverbotszonen.

Welche Messer sind in der Öffentlichkeit verboten?


Das Führen folgender Messer ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten:

- Einhandmesser (Messer, die mit einer Hand geöffnet werden können und eine arretierbare Klinge haben)
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
- Butterflymesser, Springmesser, Faustmesser laut Anlage 2 WaffG

Welche Ausnahmen gibt es für das Mitführen verbotener Messer?


Es gibt einige Ausnahmen, bei denen das Führen erlaubt ist, z. B.:

- Berufliche Nutzung (z. B. Handwerker oder Jäger)
- Sportliche Zwecke (z. B. Angeln, Wandern, Camping)
- Kulturelle oder historische Gründe (z. B. Theateraufführungen, Brauchtumspflege)

Keine zulässigen Gründe für eine Ausnahme sind:

- Selbstverteidigung („Ich trage das Messer zur Sicherheit“)
- Allgemeiner Alltag („Ich habe das Messer einfach immer dabei“)

Max könnte sich also darauf berufen, dass er das Messer für Outdoor-Zwecke nutzt. Allerdings befand er sich bei der Kontrolle in einer sogenannten Messerverbotszone.

Was gilt für das Mitführen von Messern in Messerverbotszonen?


In vielen Städten, wie z.B. Berlin und Hamburg, gibt es mit Blick auf die stark gestiegene Anzahl von Gewaltdelikten mit Messern inzwischen spezielle Messerverbotszonen, zum Beispiel: Bahnhofsbereiche, Einkaufszentren, Vergnügungsviertel, Veranstaltungsorte, Kriminalitätsschwerpunkte, Parks oder bestimmte städtische Bereiche.

In Messerverbotszonen gilt grundsätzlich ein absolutes Messerverbot – selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses darf Max sein Messer dort nicht führen.

Von diesem absoluten Verbot gibt es allerdings Ausnahmen. So ist das Mitführen von grundsätzlich erlaubten Messern in den Berliner Messerverbotszonen beispielsweise erlaubt, wenn diese nicht "zugriffsbereit" sind. Zugriffsbereit bedeutet, dass das Messer mit weniger als drei Handgriffen zum Einsatz bereit ist. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn das Mittragen des Messers einem "allgemein anerkannten Zweck" dient. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in der zugrundeliegenden Verordnung aber nicht näher definiert.

Max hatte sein Messer im Görlitzer Park "einfach so" dabei, so dass keine der Ausnahmen auf ihn zutraf. Er durfte also überhaupt kein Messer mit sich tragen.

Darf mich die Polizei auf ein Messer hin kontrollieren?


Ja, die Polizei darf dich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Mitführen eines Messers kontrollieren. Die Kontrolle darf nicht willkürlich sein und muss den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Konkret bedeutet das,

- dass dich die Polizei befragen und deine Kleidung oder Taschen überprüfen darf.
- Falls du ein verbotenes Messer mitführst, kann es eingezogen werden und es droht ein Bußgeld oder eine Anzeige.

Wann darf mich die Polizei auf ein Messer kontrollieren?


Bei einem konkreten Verdacht gegen einen Verstoß, oder wenn Anzeichen für eine Straftat bestehen, darf die Polizei dich durchsuchen (§ 102 StPO).

In Messerverbotszonen darf die Polizei dich auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.

Bei Großveranstaltungen und gefährlichen Orten (z. B. Drogenumschlagplätze oder bekannte Kriminalitätsschwerpunkte), kann eine verdachtsunabhängige Kontrolle möglich sein.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Messerverbote?


Wer gegen die Vorschriften zu Messerverboten verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € rechnen. In schweren Fällen (z. B. Tragen eines verbotenen Messers bei einer Auseinandersetzung) droht eine Freiheitsstrafe und die Einziehung des Messers

Fazit


Max hätte sich vorab informieren sollen, ob eine Messerverbotszone besteht. In diesen Bereichen darf er sein Messer nicht mitführen – auch nicht für Outdoor-Zwecke. Außerhalb solcher Zonen hätte er das Messer nur dann legal dabei, wenn es kein Einhandmesser ist oder die Klingenlänge unter 12 cm bleibt. Verstöße können teuer werden – bis hin zu einem Strafverfahren.

(Bu)


 Stephan Buch
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