Darf man seinen Müll ungetrennt in die Mülltonne werfen?
09.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Pflicht zur Mülltrennung: Alle Haushalte sind gesetzlich zur Mülltrennung verpflichtet. Getrennt entsorgt werden müssen z. B. Bioabfall, Papier, Verpackungen, Glas und Restmüll.
2. Falsche Trennung: Wird der Müll falsch oder gar nicht getrennt, kann die Müllabfuhr die Leerung verweigern oder die ganze Tonne als teureren Restmüll abrechnen.
3. Bußgelder bei Verstößen: Wer bewusst gegen die Mülltrennung verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Enthält Bioabfall Fremdstoffe, droht ab 1. Mai 2025 ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro.
1. Pflicht zur Mülltrennung: Alle Haushalte sind gesetzlich zur Mülltrennung verpflichtet. Getrennt entsorgt werden müssen z. B. Bioabfall, Papier, Verpackungen, Glas und Restmüll.
2. Falsche Trennung: Wird der Müll falsch oder gar nicht getrennt, kann die Müllabfuhr die Leerung verweigern oder die ganze Tonne als teureren Restmüll abrechnen.
3. Bußgelder bei Verstößen: Wer bewusst gegen die Mülltrennung verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Enthält Bioabfall Fremdstoffe, droht ab 1. Mai 2025 ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Mülltrennung? Welcher Müll bzw. Abfall gehört in welche Tonne? Wer haftet, wenn der Müll nicht oder falsch getrennt wird? Darf der Vermieter bei falscher Mülltrennung abmahnen? Welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Mülltrennung? Welche Abfälle müssen besonders getrennt werden? Gibt es besondere Regelungen für Biomüll? Dürfen am Müllplatz Überwachungskameras angebracht werden? Gibt es bei der Mülltrennung Unterschiede je nach Stadt oder Bundesland? Fazit Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Mülltrennung?
Ja. Die sogenannte Getrenntsammlung ist in § 9 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) geregelt. Bioabfall, Papier, Glas und Verpackungen müssen getrennt gesammelt werden.
Welcher Müll bzw. Abfall gehört in welche Tonne?
Damit die Pflicht zur Mülltrennung auch gelingt, gibt es für jede Müll- nzw. Abfallart eine eigene Tonne, die da wären:
- Gelbe Tonne: Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen
- Biotonne: Essensreste, Gartenabfälle
- Papiertonne: Zeitungen, Kartons, Papier
- Glascontainer: Nach Farben sortiert
- Restmüll: Windeln, kaputte Dinge, Hygienemüll
Wer haftet, wenn der Müll nicht oder falsch getrennt wird?
Grundsätzlich haftet der Verursacher, also der Hauseigentümer, Mieter oder Wohnungseigentümer, der den Müll nicht oder nicht richtig trennt. In Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen die Mülltonnen gemeinschaftlich genutzt werden, kann es allerdings kompliziert werden: Wird nicht klar, wer nicht bzw. falsch getrennt hat, können die zusätzlichen Kosten auf alle Bewohner umgelegt werden.
Darf der Vermieter bei falscher Mülltrennung abmahnen?
Welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Mülltrennung?
In vielen Kommunen drohen Bußgelder zwischen 10 und 100 Euro. Für Fremdstoffe in Biomüll sind es ab 01. Mai 2025 sogar bis zu 2.500 Euro. Außerdem kann die Entsorgungsfirma falsch befüllte Tonnen als Restmüll abrechnen, was die Entsorgung teuerer macht.
Welche Abfälle müssen besonders getrennt werden?
Batterien, Elektrogeräte und Medikamente gehören nicht in den Hausmüll. Für sie gelten besondere Rücknahmepflichten, z. B. beim Händler oder im Wertstoffhof. Auch gefährliche Stoffe wie Farben oder Reinigungsmittel können dort gesondert entsorgt werden.
Gibt es besondere Regelungen für Biomüll?
Ja. Die neue Bioabfallverordnung, die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Qualität des Biomülls zu verbessern und den Anteil an Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, zu reduzieren. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Bioabfälle dürfen nur noch bis zu 1 % Fremdstoffe enthalten.
- Entsorgungsbetriebe sind berechtigt, Biotonnen mit einem Fremdstoffanteil von über 3 % nicht zu leeren.
- Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Dürfen am Müllplatz Überwachungskameras angebracht werden?
Der Datenschutz gilt auch für den Müllplatz, auf dem gemeinschaftlich genutzte Mülltonnen stehen. Dies gilt für Mietshäuser genauso, wie für Wohnungseigentumsgemeinschaften. Die Mieter bzw. Wohnungseigentümer müssen alle zustimmen, damit eine Videoüberwachung des Müllplatzes zulässig ist. Im Zweifel wird das nicht der Fall sein, denn zumindest der oder die Mieter bzw. Wohnungseigentümer, die ihren Müll nicht ordnungsgemäß trennen wollen, werden der Überwachung nicht zustimmen.
Gibt es bei der Mülltrennung Unterschiede je nach Stadt oder Bundesland?
Ja. Details zur Mülltrennung regeln die Kommunen. Manche erlauben z. B. das Einwerfen von Pizzakartons in die Biotonne, andere nicht. Infos bekommst Du bei der Stadt oder dem zuständigen kommunlen oder privaten Entsorgungsunternehmen.
Fazit
Wer seinen Müll sauber trennt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch den Hausfrieden. Bei falscher Entsorgung drohen höhere Entsorgungskosten, empfindliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
(Wk)