Darf man während der Arbeitszeit private Dinge erledigen?

20.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau,Einkaufen,während,Arbeitszeit Private Einkäufe während der Arbeitszeit zu erledigen ist keine gute Idee. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Grundsätzlich nicht erlaubt: Während der Arbeitszeit sollte man sich auf dienstliche Aufgaben konzentrieren. Private Erledigungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder in den Pausen erlaubt.

2. Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Unerlaubte private Tätigkeiten können zu einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen.

3. Homeoffice ist keine Ausnahme: Auch im Homeoffice gilt die Arbeitszeitregelung. Private Erledigungen sollten nur in Pausen oder nach Absprache mit dem Chef erfolgen.
Lisa arbeitet als Bürokauffrau in einem mittelständischen Unternehmen. Während ihrer Arbeitszeit erledigt sie regelmäßig private Einkäufe online, telefoniert mit Freunden und schreibt private E-Mails. Eines Tages stellt ihr Arbeitgeber fest, dass sie während der Arbeitszeit mehr als eine Stunde täglich für private Angelegenheiten nutzt. Er spricht eine Abmahnung aus und droht mit Kündigung. Lisa fragt sich: Ist ihr Verhalten wirklich ein Kündigungsgrund?

Wonach richtet sich, ob man während der Arbeitszeit private Dinge erledigen darf?


Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sind im BGB (§ 611a BGB), sowie im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei gilt, dass private Tätigkeiten während der Arbeitszeit und private Nutzung dienstlicher Laptops oder Handys nur erlaubt sind, wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich gestattet oder stillschweigend duldet, also toleriert.

Was kann im Arbeitsvertrag dazu geregelt sein?


Soweit der Arbeitsvertrag ausdrücklich ein Verbot privater Tätigkeiten während der Arbeitszeit enthält, kann ein Verstoß eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. In aller Regel enthalten Arbeitsverträge dazu aber keine Klauseln. Bei bestimmten Tätigkeiten, die keine Unterbrechungen zulassen und volle Konzentration fordern (Chirurg, Fluglotse) ist das aber denkbar.

Ist die Erledigung privater Dinge zulässig, weil sie vom Chef toleriert wird?


Falls private Tätigkeiten im Unternehmen allgemein toleriert werden (z. B. gelegentliche private Telefonate, Schreiben von Textnachrichten), könnte dies als betriebliche Übung gewertet werden. Der Chef darf arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung dann erst durchführen, wenn er die privaten Tätigkeiten zuvor ausdrücklich verboten hat.

Wie lange darf man Privatangelegenheiten während der Arbeitszeit regeln?


Kurze, unvermeidbare Erledigungen (z. B. dringende Arzttermine), die in die Arbeitszeit fallen, sollten mit dem Arbeitgeber zuvor abgesprochen werden. Im Übrigen nutzt man am besten die Pausen dazu.

Darf ich private Telefonate am Arbeitsplatz führen oder Nachrichten senden?


Das ist zumeist nur in engen zeitlichen Grenzen erlaubt. Die Arbeitszeit ist nämlich zum Arbeiten da – eigentlich völlig logisch, denn dafür wird ein Arbeitnehmer ja auch bezahlt.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei unerlaubten Verstößen?


Das Erledigen privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann arbeits- , aber auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, die da wären:

- Abmahnung: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen seine Arbeitspflicht abmahnen.

- Kündigung: Wiederholte oder übermäßige Erledigung privater Dinge während der Arbeitszeit kann eine ordentliche oder sogar fristlose Kündigung auslösen.

- Lohnkürzung: Falls nachweisbar ist, dass ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet hat, könnte der Chef eine Kürzung des Lohns in Betracht ziehen.

- Schadensersatzpflicht: Falls durch private Tätigkeiten ein finanzieller Schaden für den Arbeitgeber entsteht, könnte dem Arbeitnehmer eine Schadensersatzforderung drohen.

- Arbeitszeitbetrug: Wenn die privaten Tätigkeiten systematisch während der Arbeitszeit vorgenommen werden, ohne dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird, kann unter Umständen ein Arbeitszeitbetrug vorliegen (§ 263 StGB), welcher ggf. strafrechtliche Konsequenzen hat.

Wie urteilen die Gerichte zur Erledigung privater Dinge während der Arbeitszeit?


Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 – 2 AZR 200/06) urteilte, dass eine fristlose, außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung eines Arbeitscomputers, ohne dass diese ausdrücklich verboten worden ist, keine Wirksamkeit hat. Auch liegt eine Pflichtverletzung, welche für eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung erforderlich ist, nur in bestimmten Fallgruppen vor.

Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte (LAG Köln, Urteil vom 07. Februar 2020 – 4 Sa 329/19), dass eine exzessive Internetnutzung zu privaten Zwecken, sowie private E-Mail- Korrespondenz entgegen einem ausdrücklichen Verbot im Arbeitsvertrag, während der Arbeitszeit eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.

Fazit


Gelegentliche private Erledigungen während der Arbeitszeit sind meistens kein Problem, sofern sie nicht überhandnehmen und nicht ausdrücklich verboten sind. Am besten wirft man noch einmal einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag und schaut welche Regelungen dort festgehalten sind. Wenn man jedoch regelmäßig und in erheblichem Umfang private Dinge während der Arbeitszeit erledigt, riskiert man eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Arbeitnehmer sollten sich daher an die betrieblichen Regeln halten und im Zweifel mit ihrem Arbeitgeber klären, was erlaubt ist.

(Bu)


 Stephan Buch
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