Darfst Du Dein Haustier überall mit hinnehmen?

04.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hund,Zug,ÖPNV Was gilt hinsichtlich der Mitnahme von Haustieren in der Öffentlichkeit? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Öffentliche Verkehrsmittel & Reisen: Kleine Haustiere in Transportboxen sind meist kostenlos erlaubt, größere Hunde benötigen oft ein Ticket, Leine und Maulkorb (z. B. in der Bahn). Flugreisen haben spezielle Transportvorschriften.

2. Öffentliche Einrichtungen & Geschäfte: In Supermärkten, Schulen und Behörden sind Haustiere zumeist verboten. In Restaurants und Geschäften entscheidet der Betreiber.

3. Freizeitbereiche & Unterkünfte: Hundestrände, Parks und Hotels haben eigene Regeln. Oft gibt es eine Leinenpflicht oder Extraentgelte für Haustiere.
Hannah möchte mit ihrem Hund Bello die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um in die Stadt zu fahren. Sie fragt sich, ob Bello überall mit darf und welche Regeln zu beachten sind.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Mitnahme von Haustieren?



Das Tierschutzgesetz (TierSchG) regelt die Haltung und den Schutz von Tieren in Deutschland.

Straßen- und Wegerechtsgesetze der Bundesländer beinhalten Regelungen zum Mitführen von Hunden in öffentlichen Bereichen.

Verkehrsunternehmen, wie die Bahn, regionale und kommunale Verkehrsbetriebe haben eigene Beförderungsbedingungen für Haustiere.

Private Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen, Ladengeschäften etc. entscheiden aufgrund ihres Hausrechts selbst, ob sie die Mitnahme von Haustieren gestatten.

Was ist bei der Mitnahme von Haustieren zu beachten?



1. Öffentliche Verkehrsmittel
Deutsche Bahn: Kleine Hunde, die in eine Transportbox passen, reisen in der Regel kostenlos. Größere Hunde benötigen ein Hundeticket zum halben Preis und müssen angeleint sowie mit Maulkorb ausgestattet sein.

Regionale Verkehrsbetriebe: Regelungen variieren; oft sind Hunde kostenlos, wenn sie auf dem Schoß sitzen, oder benötigen ein Ticket.

2. Öffentliche Einrichtungen und Geschäfte
Hunde dürfen in der Regel nicht in Lebensmittelgeschäfte, Schulen oder Kindergärten. Einige Geschäfte oder Einrichtungen gestatten Hunde, insbesondere wenn sie an der Leine geführt werden.

3. Unterkünfte und Hotels
Viele Hotels und Ferienwohnungen erlauben Hunde gegen Aufpreis. Hunde müssen oft an der Leine geführt werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer bleiben.

4. Reisen mit dem Flugzeug
Größere Hunde reisen im Frachtraum und benötigen eine geeignete Transportbox. Kleine Hunde dürfen oft in der Kabine mitreisen, wenn sie in einer Tasche bleiben.

5. Strand- und Freizeitanlagen
An bestimmten Stränden sind Hunde erlaubt; außerhalb dieser Bereiche besteht oft Leinenpflicht. Hunde dürfen häufig nicht ohne Leine laufen; lokale Vorschriften sind zu beachten.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?


Bei Nichtbeachtung der jeweiligen Regelungen können Bußgelder verhängt werden. Verursacht der Hund einen Schaden (z. B. Verletzung einer Person), haftet der Halter. In Einrichtungen oder Verkehrsmitteln kann ein dauerhaftes Verbot für die Mitnahme des Haustieres ausgesprochen werden.

Welche besonderen Regeln gelten für Assistenz- und Blindenhunde?


Für Assistenz- und Blindenhunde gibt es besondere Regeln, die ihre Mitnahme erleichtern. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Freie Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln:
Blindenhunde dürfen in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kostenlos mitgenommen werden. In Zügen der Deutschen Bahn brauchen sie kein Ticket, keinen Maulkorb und keine Transportbox.

2. Zugang zu öffentlichen Einrichtungen & Geschäften:
Assistenzhunde haben ein Zutrittsrecht zu Supermärkten, Restaurants, Behörden, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen.

3. Keine Haustierbeschränkungen in Mietwohnungen:
Während größere Hunde vom Vermieter verboten werden können, gilt das für Assistenzhunde nicht. Gerichte haben dazu entschieden, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf ihren Assistenzhund in der Mietwohnung haben.

4. Kennzeichnung und Nachweis:
Viele Assistenzhunde tragen eine spezielle Kenndecke oder ein Geschirr, um ihre Funktion zu zeigen. Ein offizieller Nachweis (z. B. Behindertenausweis mit Eintrag) kann helfen, das Zutrittsrecht durchzusetzen.

Fazit


Hannah sollte sich vor jeder Fahrt oder dem Besuch einer Einrichtung über die spezifischen Regelungen zur Mitnahme von Bello informieren. So vermeidet sie unangenehme Überraschungen und sorgt für ein harmonisches Miteinander mit ihrem Haustier in der Öffentlichkeit.

(Wk)


 Günter Warkowski
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