Darfst du einfach laute Partys in deiner Wohnung feiern?
11.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Nachtruhe beachten: Ab 22 Uhr dürfen die Musik und Gespräche nur noch Zimmerlautstärke haben. Die kommunalen Lärmschutzverordnungen sind zu beachten.
2. Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Dauerhafte oder extrem lauten Partys sind zu vermeiden. Beschwerden der Nachbarn sollten ernstgenommen werden.
3. Konsequenzen vermeiden: Wiederholte Ruhestörungen durch zu lautes Feiern bzw. zu wilde Partys können zur Abmahnung durch den Vermieter, Bußgeldern oder sogar die fristlose Kündigung der Wohnung führen.
1. Nachtruhe beachten: Ab 22 Uhr dürfen die Musik und Gespräche nur noch Zimmerlautstärke haben. Die kommunalen Lärmschutzverordnungen sind zu beachten.
2. Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Dauerhafte oder extrem lauten Partys sind zu vermeiden. Beschwerden der Nachbarn sollten ernstgenommen werden.
3. Konsequenzen vermeiden: Wiederholte Ruhestörungen durch zu lautes Feiern bzw. zu wilde Partys können zur Abmahnung durch den Vermieter, Bußgeldern oder sogar die fristlose Kündigung der Wohnung führen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt grundsätzlich für das Feiern in der eigenen Wohnung? Wo ist geregelt, wie man in seiner Wohnung feiern darf? Welche rechtlichen Folgen drohen bei zu lautem Feiern? Wie urteilen die Gerichte zu lauten Partys? Was kannst Du tun, wenn Du einmal laut feiern willst? Fazit: Feiern ja, aber mit Rücksicht Was gilt grundsätzlich für das Feiern in der eigenen Wohnung?
Als Mieter oder Eigentümer hast du das Recht, dein Zuhause nach deinen Wünschen zu nutzen. Das bedeutet, dass du natürlich auch Gäste einladen und feiern darfst. Aber: Dieses Recht hat Grenzen!
Der wichtigste Punkt ist das Rücksichtnahmegebot. Deine Nachbarn haben das gleiche Recht auf Ruhe, wie du auf Feiern. Deshalb gibt es Regeln, die du beachten musst.
Wo ist geregelt, wie man in seiner Wohnung feiern darf?
Das Nutzen der eigenen oder gemieteten Wohnung richtet sich unter anderem nach dem BGB, aber auch öffentlich rechtliche Regelungen müssen beachtet werden.
1. Mietrecht (§ 535 BGB)
Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich „vertragsgemäß“ nutzen, aber sie müssen Rücksicht auf andere nehmen.
Die Hausordnung kann zusätzliche Regeln enthalten, die du beachten musst.
2. Nachbarrecht (§ 1004 BGB, § 906 BGB)
Nachbarn haben einen Anspruch auf Unterlassung, wenn eine unzumutbare Lärmbelästigung vorliegt. Bei ständigen Verstößen kann der Nachbar eine Unterlassungsklage erheben.
3. Öffentliches Recht (Lärmschutzverordnungen, Polizei- und Ordnungsrecht)
Lautstärke ist durch das Immissionsschutzgesetz und kommunale Lärmschutzverordnungen geregelt.
Die Nachtruhe gilt in den meisten Bundesländern von 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen Nachbarn nicht durch laute Musik oder laute Gespräche gestört werden, d.h. in dieser Zeit darfst du nur in Zimmerlautstärke Musik hören oder dich unterhalten.
4. Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 117 OwiG)
Bei unzulässigem Lärm, also wenn du durch laute Musik oder Partygeräusche die öffentliche Ordnung störst, kann ein Bußgeld von 50 bis 5.000 Euro verhängt werden.
Welche rechtlichen Folgen drohen bei zu lautem Feiern?
Wenn Max weiter laut feiert und es wiederholt zu einer Ruhestörung kommt, kann ihn sein Vermieter schriftliche abmahnen. Falls Max trotz Abmahnung weiterhin laut feiert, kann ihm - ggf. auch fristlos - gekündigt werden, § 569 Abs. 2 BGB.
Die von den Nachbarn herbeigerufene Polizei kann ein Bußgeld verhängen, das je nach Bundesland zwischen 50 und mehreren hundert Euro liegt. Muss sie am gleichen Abend noch einmal anrücken, kann sie zur Abhilfe der Lärmstörung auch die Musikanlage beschlagnahmen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann gegen Max zudem eine Ordnungsverfügung erlassen werden, die weitere Feiern vollständig verbietet, wobei es bei Nichtbeachten dieses Verbotes zu hohen Ordnungsgeldern kommen kann.
Die Nachbarn können Max vor Gericht auf Unterlassung verklagen.
Wenn ein Nachbar nachweisen kann, dass er durch den Lärm gesundheitliche Schäden oder berufliche Nachteile hatte, könnte Max dafür haften.
Wie urteilen die Gerichte zu lauten Partys?
Das Amtsgericht Münster (Urteil vom 28.04.2023 – Az.: 28 C 323/23) und das Amtsgericht Hamburg Wandsbek (Urteil vom 22.05.2018 – Az.: 713 C 1270/18) urteilten beide, dass häufige Lärmstörungen (vor allem nachts) und Partys eine (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Das Amtsgericht Dieburg (Urteil vom 14.09.2016 – Az.: 20 C 607/16 (23)) verpflichtete den Beklagten das Abspielen von Musik über Zimmerlautstärke ab 20.00 Uhr vollständig für 6 Monate zu unterlassen.
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 26.02.2015 - 330 O 68/15) gab den Eigentums- und nachbarrechtlichen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüchen statt und verurteilte den Beklagten dazu „Schreie, Rufe, Stampfen, Möbelrücken, laute Musik, lautes Gegröle und weiteren feiertypischen Lärm auch durch Dritte“ zu unterlassen.
Was kannst Du tun, wenn Du einmal laut feiern willst?
1. Nachbarn vorher informieren
Wenn du eine Party planst, sag deinen Nachbarn Bescheid. Oftmals sind sie dann toleranter.
2. Musik ab 22 Uhr leiser stellen
Nutze Kopfhörer oder reduziere die Lautstärke auf Zimmerlautstärke.
3. Fenster und Türen schließen
Schall dringt nach draußen – geschlossene Fenster dämpfen den Lärm.
4. Balkon und Treppenhaus meiden
5. Gespräche im Freien sind oft noch lauter als Musik drinnen. Informiere auch deine Gäste, dass sie ihre Gespräche nicht im Treppenhaus führen sollen und die Lautstärke auf dem Balkon oder im Garten dämpfen sollen.
6. Alternativen überlegen
Falls du oft laut und lange feiern willst: Vielleicht ist ein gemieteter Partyraum die bessere Lösung.
Fazit: Feiern ja, aber mit Rücksicht
Max darf zwar in seiner Wohnung auch mal laut feiern, aber er muss die Nachtruhe beachten. Musik und Gespräche sollten ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Falls sich Nachbarn gestört fühlen, kann es ernste Konsequenzen wie Bußgelder, Kündigung oder Unterlassungsklagen geben. Wer rücksichtsvoll feiert, vermeidet Ärger.
(Wk)