Darfst Du Müll einfach auf der Straße entsorgen?

04.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Müll,illegal,Entsorgung,Straße Für nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll drohen Bußgelder und Strafen © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Grundsatz: Müll muss immer in öffentliche Abfallbehälter oder Recyclingstationen entsorgt werden. Illegale Ablagerungen können bei den Behörden gemeldet werden.

2. Bußgelder / Strafen: Illegale Müllentsorgung kann mit Bußgeldern zwischen 10 und 100.000 Euro oder in schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

3. Besonders gefährliche Abfälle: Sondermüll, Elektroschrott und umweltschädliche Flüssigkeiten unterliegen strengen Entsorgungsvorschriften – Verstöße führen zu höheren Strafen.
Lars Lässig trinkt auf dem Weg zur Arbeit einen Coffee-to-go. Als der Becher leer ist, wirft er ihn achtlos auf den Gehweg, anstatt ihn in einen Mülleimer zu werfen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes beobachtet Lars dabei. Kurze Zeit später erhält er einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vorgeworfen, gegen die Vorschriften zur Müllentsorgung verstoßen zu haben.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Müllentsorgung?


Die Entsorgung von Müll auf der Straße ist in Deutschland verboten und wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Dieses Gesetz regelt die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und verpflichtet Bürger zur sachgemäßen Entsorgung von Abfällen. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

- Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen: Jedes Bundesland und viele Gemeinden haben zusätzliche Regelungen zur Müllbeseitigung, die konkret festlegen, wie Abfälle entsorgt werden müssen.

- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Die illegale Entsorgung von Abfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

- Strafgesetzbuch, §§ 326 ff. StGB: In schweren Fällen, insbesondere wenn gefährliche oder umweltgefährdende Stoffe unsachgemäß entsorgt werden, kann dies eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Welche Strafen drohen bei illegaler Müllentsorgung?


Wer illegal Müll entsorgt, dem droht zumindest ein Bußgeld. Bei gefährlichen oder umweltbelastenden Abfallstoffen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Dem Umweltsünder können außerdem die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

- Bußgeld: Je nach Bundesland und Kommune kann das Wegwerfen von Müll mit einer Geldstrafe von 10 bis 5.000 Euro geahndet werden. Selbst das Wegwerfen eines kleinen Kaffeebechers kann eine Strafe zwischen 20 und 100 Euro nach sich ziehen.

- Strafrechtliche Folgen: Wer gefährlichen oder umweltbelastenden Abfall (z. B. Altöl, Elektrogeräte) nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese reichen bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

- Reinigungsgebühr: Viele Kommunen erheben zusätzliche Gebühren für die Beseitigung illegal entsorgten Mülls, wenn der Verursacher ermittelt wird. Diese Gebühren können erheblich sein, insbesondere bei größeren Müllablagerungen.

Welche Strafen drohen bei der illegalen Entsorgung gefährlicher Abfälle?


Nicht jeder Abfall ist gleich. Bestimmte Arten von Müll gelten als besonders umweltschädlich und können schwerwiegende Strafen zur Folge haben.

- Sondermüll (z. B. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel): Unsachgemäße Entsorgung kann Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

- Elektroschrott (z. B. alte Handys, Batterien): Diese Abfälle enthalten Schadstoffe und müssen gesondert entsorgt werden. Falsche Entsorgung kann Strafen bis 5.000 Euro verursachen.

- Altöl und andere umweltschädliche Flüssigkeiten: Unsachgemäße Entsorgung kann Strafen im fünfstelligen Bereich und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen, da diese Stoffe erhebliche Umweltschäden verursachen können.

Beachte unsere Tipps zur legalen Müllentsorgung!



- Nutze öffentliche Mülleimer oder nimm deinen Abfall mit nach Hause.

- Recycle, wann immer es möglich ist, um Ressourcen zu schonen und Abfall zu reduzieren.

- Entsorge Sondermüll nur an dafür vorgesehenen Sammelstellen.

Fazit


Lars Lässig hätte seinen Kaffeebecher in einen öffentlichen Abfalleimer werfen oder zu Hause entsorgen müssen. Das achtlose Wegwerfen von Müll ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch rechtlich riskant. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In schweren Fällen kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Um Strafen zu vermeiden, sollte Abfall immer ordnungsgemäß entsorgt werden.

(Wk)


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion