Hund bei Hitze und in der Arbeitszeit im Auto: Tierquälerei?
05.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Kl - Anwalt-Suchservice Im Sommer wird es in einem geschlossenen Auto sehr schnell sehr heiß. Dazu muss die Außentemperatur noch nicht einmal besonders hoch sein. Dies macht sich allerdings nicht jeder Hundebesitzer klar. Manche Menschen lassen ihren Hund trotz sommerlicher Temperaturen im Auto zurück, um einkaufen zu gehen oder etwas zu erledigen. Dies kann dann für den Hund lebensgefährlich werden.
Nicht einmal das Parken im Schatten hilft: Die Sonne wandert. Häufig dauern die Erledigungen des Hundebesitzers länger, als ursprünglich geplant. Und schon sitzt der Hund in einem Blech-Backofen.
Ein geparkter PKW erhitzt sich schon nach zehn Minuten bei 28 Grad Celsius Außentemperatur auf eine Innentemperatur von 35 Grad. Nach 30 Minuten sind es bereits 44 Grad, nach 60 Minuten 54 Grad. Wenn draußen 38 Grad Außentemperatur herrschen, misst man im PKW nach einer halben Stunde schon 54 Grad Celsius.
Hunde sind viel hitzeempfindlicher als Menschen. Schwitzen können sie nur an den Pfoten und an der Zunge. Ihr Hitzeausgleich funktioniert über schnelles Hecheln. Temperaturen von etwa 40 Grad können für einen Hund bereits tödlich sein. Hundehalter meinen oft, dass ein spaltweit geöffnetes Autofenster ausreicht, um ihren Hund bei Hitze vor Schaden zu bewahren. Dies ist jedoch falsch.
Man sollte sich zunächst den Zustand des Hundes anschauen, um abschätzen zu können, ob ein Eingreifen tatsächlich dringend notwendig ist. Dann sollte man unbedingt nach dem Hundehalter Ausschau halten. Erscheint dieser nach einigen Minuten nicht und ist auch nicht auffindbar – auch nicht durch Ausrufen-Lassen im nächsten Supermarkt oder Klingeln an den nächstgelegenen Haustüren – kann man die Polizei rufen. Diese wird dann unter Umständen das Fahrzeug öffnen und den Hund befreien. Selbst die Scheibe einzuschlagen, sollte das wirklich letzte Mittel sein. Durch eine solche Zerstörung von fremdem Eigentum riskiert man eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Schadensersatzforderungen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass sowohl der Hund als auch man selbst Verletzungen durch Glasscherben erleiden.
Das Einschlagen der Autoscheibe ist als letzte Möglichkeit zulässig, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und der Hund schon deutliche Anzeichen einer Hitzegefährdung oder -schädigung zeigt. Allerdings gibt es keinen generellen Freifahrtschein für die Zerstörung fremden Eigentums. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe ist eine Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Auch führt es zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Aber: Im strafrechtlichen wie auch im zivilrechtlichen Bereich kann die Beschädigung fremden Eigentums durch die Umstände gerechtfertigt sein. Dann bleiben rechtliche Folgen aus.
Das Einschlagen einer Autoscheibe ist grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB). Der oder die Betreffende macht sich manchmal trotzdem nicht strafbar. Der Grund ist der sogenannte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB): Begeht jemand "in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" eine Tat, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt er oder sie nicht rechtswidrig.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das, was durch die Tat geschützt oder gerettet werden soll, deutlich wertvoller ist als das, was man bei der Rettungsaktion zerstört. Zusätzlich muss die Tat zur Abwendung der jeweiligen Gefahr angemessen sein. Das bedeutet: Man darf nicht mehr zerstören, als unbedingt nötig.
Wenn es um einen im Auto eingesperrten Hund geht, würde man damit argumentieren, dass der freundliche Helfer die Scheibe nicht eingeschlagen hat, um einem leidenden Tier zu helfen. Der Helfer hat stattdessen versucht, das Eigentum des Hundehalters - nämlich den Hund - vor Schaden zu bewahren.
Man kann also zusammenfassen:
- Der Hund muss sich in akuter Lebensgefahr befunden haben,
- es gab keine andere Lösungsmöglichkeit (Hundehalter war nicht auffindbar),
- es darf kein größerer Schaden als nötig verursacht werden (nur die Seitenscheibe).
Das Einschlagen der Autoscheibe ist nicht gerechtfertigt, wenn der Hund noch putzmunter war und der Halter nur schnell einen Parkschein ziehen oder in der zehn Meter entfernten Bäckerei eine Tüte Brötchen kaufen wollte. Helfer machen sich in solchen Fällen in aller Regel strafbar. Eine Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Geldstrafen sind üblich. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Einkommen des Betroffenen ab.
Es ist oft schwer feststellbar, ob es einem fremden Hund in einem Auto schon schlecht geht. Zwar wird Hecheln oft als Anzeichen dafür angesehen. Allerdings hecheln alle Hunde bei Hitze. So gleichen sie überhöhte Temperaturen aus. Wenn aber das Tier schon apathisch auf der Seite liegt und nicht mehr reagiert, ist schnelles Handeln nötig. Einen Hitzschlag bei einem Hund erkennt man an einem glasigen Blick, oft kombiniert mit Hecheln mit gestrecktem Hals, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Bewusstlosigkeit.
Der Autobesitzer kann grundsätzlich wegen einer eingeschlagenen Scheibe zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch gegen den einschreitenden Tierfreund geltend machen. Dieser beruht auf § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Einschlagen der Autoscheibe kann jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durch einen Notstand gerechtfertigt sein. Das heißt: Wer einen Gegenstand beschädigt oder zerstört, um eine dadurch drohende Gefahr von anderen abzuwenden, muss keinen Schadensersatz bezahlen.
Auch hier gilt: Die Sachbeschädigung an der Seitenscheibe muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Es darf also keine andere Möglichkeit geben, dem Hund zu helfen. Außerdem darf der entstandene Schaden nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen (§ 228 BGB).
Helfer sollten vor einem tatkräftigen Eingreifen Beweise sichern, zum Beispiel Passanten als Zeugen ansprechen und mit dem Handy Fotos vom Zustand des Hundes machen. Wer eine Autoscheibe einschlagen will, sollte beweisen können, dass tatsächlich ein akuter Notfall vorlag. Wenn möglich, sollte also die Polizei gerufen werden.
Ja, denn auch Tierquälerei ist eine Straftat. Lässt der Hundebesitzer seinen Hund bei Hitze im Auto, kann es sich um einen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) handeln. Voraussetzung ist, dass der Hund länger anhaltende Schmerzen und Leiden erduldet. Dann droht dem Hundehalter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Solche Fälle werden jedoch häufig als Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld geahndet.
Das Amtsgericht München verurteilte 2017 eine Münchnerin zu einer Geldbuße von 200 Euro. Diese hatte an einem warmen Septembertag um 11 Uhr vormittags ihren Doggen-Rottweiler-Mischling im warmen Auto gelassen. Die Autoscheibe war zwar einen Spalt weit offen. Trotzdem hatte der Hund beim Eintreffen der von einer Zeugin alarmierten Polizei schon Schaum vor dem Maul und hechelte stark. Laut Polizei lief ihm schon Eiter aus den Augen und er habe hyperventiliert. Der Polizist vor Ort war selbst Hundebesitzer und sah die Lage als ernst an. Dies wurde später vom Amtstierarzt bestätigt.
In diesem Fall betrug die Außentemperatur 25 Grad im Schatten. Die Polizei öffnete das Auto, nahm den Hund mit und brachte ihn ins Tierheim. Die Halterin tauchte erst fünf Stunden später auf der nahen Polizeiwache auf. Dort erhielt sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Das Gericht behandelte den Fall als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes. Es verhängte ein Bußgeld von 200 Euro. Dessen relativ geringe Höhe begründete es damit, dass die Frau die Tat fahrlässig und nicht vorsätzlich begangen habe. Es bestünde keine Wiederholungsgefahr, da die Frau ihren Hund im Tierheim gelassen habe (AG München, Urteil vom 29.11.17, Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17).
Eine Geldbuße von 600 Euro bekam ein 82-jähriger Mann vom Ordnungsamt Düsseldorf auferlegt. Dieser hatte seinen Hund bei 27 Grad Außentemperatur in seinem Auto gelassen. Das Auto stand in der Sonne, der Hund wirkte auf die herbeigerufene Polizei apathisch und stand nach tierärztlichem Gutachten kurz vor dem Hitzekollaps. Die Polizei hatte den Hund befreit. Dessen Halter zeigte sich zunächst uneinsichtig. Allerdings nahm er schließlich seinen Einspruch gegen das Bußgeld am 17.10.2018 zurück, nachdem das Amtsgericht Düsseldorf sich auf die Seite des Ordnungsamtes gestellt hatte.
Einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen zufolge hat das Amtsgericht Hannover 2013 einen 19-Jährigen zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte auf den Pinscher-Mischlingswelpen eines Bekannten aufpassen sollen. Der Mann ließ den Hund 45 Minuten lang bei 28 Grad Außentemperatur in seinem Auto. Darin herrschten über 40 Grad. Zeugen sahen den Hund apathisch auf der Seite liegen und riefen die Polizei. Diese schlug die Scheibe ein und beförderte den Hund ins Tierheim (HAZ vom 9.3.2013).
Auch das Amtsgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit einer Hundehalterin, die ihren älteren Dalmatiner im Juli über eine Stunde lang im Auto gelassen hatte. Ein Geschäftstermin hatte länger gedauert, als erwartet. Passanten riefen die Feuerwehr, die den Hund befreite. Dieser konnte kaum noch den Kopf heben. Der Hund wurde sofort in eine Tierklinik gebracht. Dort konnte man ihm jedoch nicht mehr helfen. Der Hunde musste eingeschläfert werden. Die Hundehalterin sah nicht ein, dass sie ihrem Tier unnötiges Leid zugefügt hatte. Allerdings zeigte ein Video der Passanten den Hund im Todeskampf. Das Amtsgericht bestätigte das behördliche Bußgeld gegen die Frau in Höhe von 4.000 Euro plus 303 Euro Gebühren (RP online vom 29. Mai 2019).
Befreit die Polizei einen Hund aus dem heißen Auto, muss der Hundehalter damit rechnen, dass sie ihm die Einsatzkosten in Rechnung stellt. Dies hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 12 A 10619/05). Dort hatten die Beamten einen Hund bei einer Außentemperatur von 31 Grad von dessen Aussehen her als akut gefährdet eingeschätzt. Daher zertrümmerten sie die Seitenscheibe des PKW mit einem Beil und stellten dem Hundehalter die Einsatzkosten von 83 Euro in Rechnung. Das Gericht bestätigte: Die Polizei dürfe Bürgern Einsatzkosten auferlegen, wenn diese durch ihr Verhalten einen Einsatz verursachten. Dies wollte die Hundehalterin nicht glauben. Daher musste sie schließlich auch noch die Kosten für zwei weitere Gerichtsinstanzen bezahlen. Unter Umständen kann einem Hundehalter für die Zukunft auch das Halten von Hunden verboten werden.
Auch ohne Hitze ist ein Auto kein Dauer-Aufenthaltsort für einen Hund. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. In diesem Fall hatte ein Mann seine Weimaraner-Hündin an vier Tagen in der Woche jeweils acht Stunden lang in seinem Auto eingesperrt, während dieses vor seiner Arbeitsstelle parkte. Da seine Wohnung weit entfernt von der Arbeit war, kamen die Fahrzeiten noch dazu. Die längeren Ausführungen des Gerichts über das Tierschutzgesetz und die artgerechte Haltung sparen wir uns an dieser Stelle. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Hund hier praktisch im Auto "gehalten" wurde - und das war absolut unzulässig. Dem Mann wurde sein Tun bei Zwangsgeldandrohung mit sofortiger Wirkung verboten. Die Prozesskosten gingen zu seinen Lasten (18.9.2013, Az. 4 K 2822/13).
1. Wie erkennt man, dass ein Hund in Not ist?
Anzeichen: Starkes Hecheln, Apathie, Unruhe, übermäßiger Speichelfluss.
2. Was ist als erstes tun?
Nach dem Hundebesitzer suchen.
3. Polizei rufen?
Ja, sofort die Polizei verständigen (110).
4. Darf ich die Autoscheibe einschlagen?
Nur im Notfall bei akuter Lebensgefahr für den Hund, Polizei informieren, Zeugen hinzuziehen.
5. Was tun, während man wartet?
Den Hund beobachten, versuchen ihn zu beruhigen, Kfz-Kennzeichen notieren.
6. Wie kann man dem Hund nach Befreiung helfen?
Den Hund schnell in den Schatten bringen, ihm Wasser anbieten und ihn langsam abkühlen.
7. Rechtliche Konsequenzen beim Einschlagen der Scheibe?
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung und Verpflichtung zum Schadensersatz, aber meist gerechtfertigt bei akuter Notlage.
8. Präventive Maßnahmen für den Hundehalter?
Hunde niemals bei warmem Wetter im Auto lassen, auch nicht kurz, weil er vergessen werden kann.
9. Rechtliche Konsequenzen für den Hundebesitzer?
Es droht eine Strafe wegen Tierquälerei. Da die Tat zumeist fahrlässig begangen wird, verhängt die Behörde in aller Regel ein Bußgeld.
Wenn man einen Hund sieht, der bei Hitze im Auto eingeschlossen ist und einen apathischen oder kranken Eindruck macht, sollte man im Zweifel besser die Polizei rufen. Diese ergreift dann die nötigen Maßnahmen und geht danach auch gegen den Hundehalter vor. Die Urteile der letzten Jahre zeigen, dass die Bußgelder in solchen Fällen deutlich ansteigen. Falls Sie selbst belangt werden, weil Sie schließlich doch eine Autoscheibe eingeschlagen haben, hilft Ihnen bei einer Strafanzeige ein Fachanwalt für Strafrecht und bei einer Schadensersatzforderung ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
Das Wichtigste in Kürze
1. Notmaßnahme: Bevor Tierfreunde einen Hund aus einem vermeintlich überhitzten Auto befreien, sollten sie sich vergewissern, dass die erforderlichen Maßnahmen wegen dessen Notlage tatsächlich erforderlich sind.
2. Autoscheibe einschlagen: Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe ist eine strafbare Sachbeschädigung und löst einen Anspruch auf Schadensersatz aus. Nur, wenn der Hund in akuter Lebensgefahr schwebt und der Autobesitzer nicht auffindbar ist, ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt.
3. Beweise für Notlage: Wer eine Autoscheibe einschlagen will, um einen Hund vor Hitze im Auto zu retten, muss dessen Notlage beweisen können. Deshalb sollten Zeugen hinzugezogen und Fotos vom Zustand des Hundes angefertigt werden.
4. Tierquälerei / Bußgeld: Erleidet ein Hund wegen großer Hitze im Auto länger anhaltende Schmerzen und Leiden, macht sich der Besitzer wegen Tierquälerei strafbar, die zumeist mit einem Bußgeld geahndet wird.
1. Notmaßnahme: Bevor Tierfreunde einen Hund aus einem vermeintlich überhitzten Auto befreien, sollten sie sich vergewissern, dass die erforderlichen Maßnahmen wegen dessen Notlage tatsächlich erforderlich sind.
2. Autoscheibe einschlagen: Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe ist eine strafbare Sachbeschädigung und löst einen Anspruch auf Schadensersatz aus. Nur, wenn der Hund in akuter Lebensgefahr schwebt und der Autobesitzer nicht auffindbar ist, ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt.
3. Beweise für Notlage: Wer eine Autoscheibe einschlagen will, um einen Hund vor Hitze im Auto zu retten, muss dessen Notlage beweisen können. Deshalb sollten Zeugen hinzugezogen und Fotos vom Zustand des Hundes angefertigt werden.
4. Tierquälerei / Bußgeld: Erleidet ein Hund wegen großer Hitze im Auto länger anhaltende Schmerzen und Leiden, macht sich der Besitzer wegen Tierquälerei strafbar, die zumeist mit einem Bußgeld geahndet wird.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie heiß wird es im Sommer im Auto? Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Hund bei Hitze in einem Auto sehe? Wann darf man selbst die Autoscheibe einschlagen? Hund gerettet: Wann bleibt eine Sachbeschädigung straflos? Hitze im Auto: Wie erkenne ich, ob es dem Hund bereits schlecht geht? Autoscheibe eingeschlagen: Wann muss ich bezahlen? Wie kann ich beweisen, dass eine Notlage vorlag? Riskiert der Hundebesitzer eine Strafe wegen Tierquälerei? 200 Euro Geldbuße für Münchner Hundehalterin Hund im Auto: 600 Euro Bußgeld in Düsseldorf Hund halbtot: Gemeinnützige Arbeit Hund durch Hitze tot: 4.000 Euro Bußgeld Welche Folgen hat der Hundehalter zusätzlich zu erwarten? Herrchen auf Arbeit, Hund im Auto - ist das erlaubt? Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet Praxistipp zum Hund im Auto bei Hitze Wie heiß wird es im Sommer im Auto?
Nicht einmal das Parken im Schatten hilft: Die Sonne wandert. Häufig dauern die Erledigungen des Hundebesitzers länger, als ursprünglich geplant. Und schon sitzt der Hund in einem Blech-Backofen.
Ein geparkter PKW erhitzt sich schon nach zehn Minuten bei 28 Grad Celsius Außentemperatur auf eine Innentemperatur von 35 Grad. Nach 30 Minuten sind es bereits 44 Grad, nach 60 Minuten 54 Grad. Wenn draußen 38 Grad Außentemperatur herrschen, misst man im PKW nach einer halben Stunde schon 54 Grad Celsius.
Hunde sind viel hitzeempfindlicher als Menschen. Schwitzen können sie nur an den Pfoten und an der Zunge. Ihr Hitzeausgleich funktioniert über schnelles Hecheln. Temperaturen von etwa 40 Grad können für einen Hund bereits tödlich sein. Hundehalter meinen oft, dass ein spaltweit geöffnetes Autofenster ausreicht, um ihren Hund bei Hitze vor Schaden zu bewahren. Dies ist jedoch falsch.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Hund bei Hitze in einem Auto sehe?
Man sollte sich zunächst den Zustand des Hundes anschauen, um abschätzen zu können, ob ein Eingreifen tatsächlich dringend notwendig ist. Dann sollte man unbedingt nach dem Hundehalter Ausschau halten. Erscheint dieser nach einigen Minuten nicht und ist auch nicht auffindbar – auch nicht durch Ausrufen-Lassen im nächsten Supermarkt oder Klingeln an den nächstgelegenen Haustüren – kann man die Polizei rufen. Diese wird dann unter Umständen das Fahrzeug öffnen und den Hund befreien. Selbst die Scheibe einzuschlagen, sollte das wirklich letzte Mittel sein. Durch eine solche Zerstörung von fremdem Eigentum riskiert man eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Schadensersatzforderungen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass sowohl der Hund als auch man selbst Verletzungen durch Glasscherben erleiden.
Wann darf man selbst die Autoscheibe einschlagen?
Das Einschlagen der Autoscheibe ist als letzte Möglichkeit zulässig, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und der Hund schon deutliche Anzeichen einer Hitzegefährdung oder -schädigung zeigt. Allerdings gibt es keinen generellen Freifahrtschein für die Zerstörung fremden Eigentums. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe ist eine Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Auch führt es zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Aber: Im strafrechtlichen wie auch im zivilrechtlichen Bereich kann die Beschädigung fremden Eigentums durch die Umstände gerechtfertigt sein. Dann bleiben rechtliche Folgen aus.
Hund gerettet: Wann bleibt eine Sachbeschädigung straflos?
Das Einschlagen einer Autoscheibe ist grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB). Der oder die Betreffende macht sich manchmal trotzdem nicht strafbar. Der Grund ist der sogenannte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB): Begeht jemand "in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" eine Tat, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt er oder sie nicht rechtswidrig.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das, was durch die Tat geschützt oder gerettet werden soll, deutlich wertvoller ist als das, was man bei der Rettungsaktion zerstört. Zusätzlich muss die Tat zur Abwendung der jeweiligen Gefahr angemessen sein. Das bedeutet: Man darf nicht mehr zerstören, als unbedingt nötig.
Wenn es um einen im Auto eingesperrten Hund geht, würde man damit argumentieren, dass der freundliche Helfer die Scheibe nicht eingeschlagen hat, um einem leidenden Tier zu helfen. Der Helfer hat stattdessen versucht, das Eigentum des Hundehalters - nämlich den Hund - vor Schaden zu bewahren.
Man kann also zusammenfassen:
- Der Hund muss sich in akuter Lebensgefahr befunden haben,
- es gab keine andere Lösungsmöglichkeit (Hundehalter war nicht auffindbar),
- es darf kein größerer Schaden als nötig verursacht werden (nur die Seitenscheibe).
Das Einschlagen der Autoscheibe ist nicht gerechtfertigt, wenn der Hund noch putzmunter war und der Halter nur schnell einen Parkschein ziehen oder in der zehn Meter entfernten Bäckerei eine Tüte Brötchen kaufen wollte. Helfer machen sich in solchen Fällen in aller Regel strafbar. Eine Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Geldstrafen sind üblich. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Einkommen des Betroffenen ab.
Hitze im Auto: Wie erkenne ich, ob es dem Hund bereits schlecht geht?
Es ist oft schwer feststellbar, ob es einem fremden Hund in einem Auto schon schlecht geht. Zwar wird Hecheln oft als Anzeichen dafür angesehen. Allerdings hecheln alle Hunde bei Hitze. So gleichen sie überhöhte Temperaturen aus. Wenn aber das Tier schon apathisch auf der Seite liegt und nicht mehr reagiert, ist schnelles Handeln nötig. Einen Hitzschlag bei einem Hund erkennt man an einem glasigen Blick, oft kombiniert mit Hecheln mit gestrecktem Hals, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Bewusstlosigkeit.
Autoscheibe eingeschlagen: Wann muss ich bezahlen?
Der Autobesitzer kann grundsätzlich wegen einer eingeschlagenen Scheibe zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch gegen den einschreitenden Tierfreund geltend machen. Dieser beruht auf § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Einschlagen der Autoscheibe kann jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durch einen Notstand gerechtfertigt sein. Das heißt: Wer einen Gegenstand beschädigt oder zerstört, um eine dadurch drohende Gefahr von anderen abzuwenden, muss keinen Schadensersatz bezahlen.
Auch hier gilt: Die Sachbeschädigung an der Seitenscheibe muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Es darf also keine andere Möglichkeit geben, dem Hund zu helfen. Außerdem darf der entstandene Schaden nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen (§ 228 BGB).
Wie kann ich beweisen, dass eine Notlage vorlag?
Helfer sollten vor einem tatkräftigen Eingreifen Beweise sichern, zum Beispiel Passanten als Zeugen ansprechen und mit dem Handy Fotos vom Zustand des Hundes machen. Wer eine Autoscheibe einschlagen will, sollte beweisen können, dass tatsächlich ein akuter Notfall vorlag. Wenn möglich, sollte also die Polizei gerufen werden.
Riskiert der Hundebesitzer eine Strafe wegen Tierquälerei?
Ja, denn auch Tierquälerei ist eine Straftat. Lässt der Hundebesitzer seinen Hund bei Hitze im Auto, kann es sich um einen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) handeln. Voraussetzung ist, dass der Hund länger anhaltende Schmerzen und Leiden erduldet. Dann droht dem Hundehalter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Solche Fälle werden jedoch häufig als Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld geahndet.
200 Euro Geldbuße für Münchner Hundehalterin
Das Amtsgericht München verurteilte 2017 eine Münchnerin zu einer Geldbuße von 200 Euro. Diese hatte an einem warmen Septembertag um 11 Uhr vormittags ihren Doggen-Rottweiler-Mischling im warmen Auto gelassen. Die Autoscheibe war zwar einen Spalt weit offen. Trotzdem hatte der Hund beim Eintreffen der von einer Zeugin alarmierten Polizei schon Schaum vor dem Maul und hechelte stark. Laut Polizei lief ihm schon Eiter aus den Augen und er habe hyperventiliert. Der Polizist vor Ort war selbst Hundebesitzer und sah die Lage als ernst an. Dies wurde später vom Amtstierarzt bestätigt.
In diesem Fall betrug die Außentemperatur 25 Grad im Schatten. Die Polizei öffnete das Auto, nahm den Hund mit und brachte ihn ins Tierheim. Die Halterin tauchte erst fünf Stunden später auf der nahen Polizeiwache auf. Dort erhielt sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Das Gericht behandelte den Fall als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes. Es verhängte ein Bußgeld von 200 Euro. Dessen relativ geringe Höhe begründete es damit, dass die Frau die Tat fahrlässig und nicht vorsätzlich begangen habe. Es bestünde keine Wiederholungsgefahr, da die Frau ihren Hund im Tierheim gelassen habe (AG München, Urteil vom 29.11.17, Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17).
Hund im Auto: 600 Euro Bußgeld in Düsseldorf
Eine Geldbuße von 600 Euro bekam ein 82-jähriger Mann vom Ordnungsamt Düsseldorf auferlegt. Dieser hatte seinen Hund bei 27 Grad Außentemperatur in seinem Auto gelassen. Das Auto stand in der Sonne, der Hund wirkte auf die herbeigerufene Polizei apathisch und stand nach tierärztlichem Gutachten kurz vor dem Hitzekollaps. Die Polizei hatte den Hund befreit. Dessen Halter zeigte sich zunächst uneinsichtig. Allerdings nahm er schließlich seinen Einspruch gegen das Bußgeld am 17.10.2018 zurück, nachdem das Amtsgericht Düsseldorf sich auf die Seite des Ordnungsamtes gestellt hatte.
Hund halbtot: Gemeinnützige Arbeit
Einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen zufolge hat das Amtsgericht Hannover 2013 einen 19-Jährigen zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte auf den Pinscher-Mischlingswelpen eines Bekannten aufpassen sollen. Der Mann ließ den Hund 45 Minuten lang bei 28 Grad Außentemperatur in seinem Auto. Darin herrschten über 40 Grad. Zeugen sahen den Hund apathisch auf der Seite liegen und riefen die Polizei. Diese schlug die Scheibe ein und beförderte den Hund ins Tierheim (HAZ vom 9.3.2013).
Hund durch Hitze tot: 4.000 Euro Bußgeld
Auch das Amtsgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit einer Hundehalterin, die ihren älteren Dalmatiner im Juli über eine Stunde lang im Auto gelassen hatte. Ein Geschäftstermin hatte länger gedauert, als erwartet. Passanten riefen die Feuerwehr, die den Hund befreite. Dieser konnte kaum noch den Kopf heben. Der Hund wurde sofort in eine Tierklinik gebracht. Dort konnte man ihm jedoch nicht mehr helfen. Der Hunde musste eingeschläfert werden. Die Hundehalterin sah nicht ein, dass sie ihrem Tier unnötiges Leid zugefügt hatte. Allerdings zeigte ein Video der Passanten den Hund im Todeskampf. Das Amtsgericht bestätigte das behördliche Bußgeld gegen die Frau in Höhe von 4.000 Euro plus 303 Euro Gebühren (RP online vom 29. Mai 2019).
Welche Folgen hat der Hundehalter zusätzlich zu erwarten?
Befreit die Polizei einen Hund aus dem heißen Auto, muss der Hundehalter damit rechnen, dass sie ihm die Einsatzkosten in Rechnung stellt. Dies hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 12 A 10619/05). Dort hatten die Beamten einen Hund bei einer Außentemperatur von 31 Grad von dessen Aussehen her als akut gefährdet eingeschätzt. Daher zertrümmerten sie die Seitenscheibe des PKW mit einem Beil und stellten dem Hundehalter die Einsatzkosten von 83 Euro in Rechnung. Das Gericht bestätigte: Die Polizei dürfe Bürgern Einsatzkosten auferlegen, wenn diese durch ihr Verhalten einen Einsatz verursachten. Dies wollte die Hundehalterin nicht glauben. Daher musste sie schließlich auch noch die Kosten für zwei weitere Gerichtsinstanzen bezahlen. Unter Umständen kann einem Hundehalter für die Zukunft auch das Halten von Hunden verboten werden.
Herrchen auf Arbeit, Hund im Auto - ist das erlaubt?
Auch ohne Hitze ist ein Auto kein Dauer-Aufenthaltsort für einen Hund. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. In diesem Fall hatte ein Mann seine Weimaraner-Hündin an vier Tagen in der Woche jeweils acht Stunden lang in seinem Auto eingesperrt, während dieses vor seiner Arbeitsstelle parkte. Da seine Wohnung weit entfernt von der Arbeit war, kamen die Fahrzeiten noch dazu. Die längeren Ausführungen des Gerichts über das Tierschutzgesetz und die artgerechte Haltung sparen wir uns an dieser Stelle. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Hund hier praktisch im Auto "gehalten" wurde - und das war absolut unzulässig. Dem Mann wurde sein Tun bei Zwangsgeldandrohung mit sofortiger Wirkung verboten. Die Prozesskosten gingen zu seinen Lasten (18.9.2013, Az. 4 K 2822/13).
Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet
1. Wie erkennt man, dass ein Hund in Not ist?
Anzeichen: Starkes Hecheln, Apathie, Unruhe, übermäßiger Speichelfluss.
2. Was ist als erstes tun?
Nach dem Hundebesitzer suchen.
3. Polizei rufen?
Ja, sofort die Polizei verständigen (110).
4. Darf ich die Autoscheibe einschlagen?
Nur im Notfall bei akuter Lebensgefahr für den Hund, Polizei informieren, Zeugen hinzuziehen.
5. Was tun, während man wartet?
Den Hund beobachten, versuchen ihn zu beruhigen, Kfz-Kennzeichen notieren.
6. Wie kann man dem Hund nach Befreiung helfen?
Den Hund schnell in den Schatten bringen, ihm Wasser anbieten und ihn langsam abkühlen.
7. Rechtliche Konsequenzen beim Einschlagen der Scheibe?
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung und Verpflichtung zum Schadensersatz, aber meist gerechtfertigt bei akuter Notlage.
8. Präventive Maßnahmen für den Hundehalter?
Hunde niemals bei warmem Wetter im Auto lassen, auch nicht kurz, weil er vergessen werden kann.
9. Rechtliche Konsequenzen für den Hundebesitzer?
Es droht eine Strafe wegen Tierquälerei. Da die Tat zumeist fahrlässig begangen wird, verhängt die Behörde in aller Regel ein Bußgeld.
Praxistipp zum Hund im Auto bei Hitze
Wenn man einen Hund sieht, der bei Hitze im Auto eingeschlossen ist und einen apathischen oder kranken Eindruck macht, sollte man im Zweifel besser die Polizei rufen. Diese ergreift dann die nötigen Maßnahmen und geht danach auch gegen den Hundehalter vor. Die Urteile der letzten Jahre zeigen, dass die Bußgelder in solchen Fällen deutlich ansteigen. Falls Sie selbst belangt werden, weil Sie schließlich doch eine Autoscheibe eingeschlagen haben, hilft Ihnen bei einer Strafanzeige ein Fachanwalt für Strafrecht und bei einer Schadensersatzforderung ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
(Wk)