Der Begriff Altweibersommer ist keine Beleidigung älterer Damen
17.04.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Eine 1911 geborene Dame war der Ansicht, dass der Begriff "Altweibersommer" vielmehr eine geschlechtsspezifische Diskriminierung sei. Durch die Verwendung dieses Begriffs in Wetterberichten fühle sie sich herabgesetzt. Denn ein "altes Weib" sei keine richtige Frau mehr, und das Wort "Weib" werde schon immer in abfälliger Weise benutzt. Die streitbare Dame verklagte die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" durch den Deutschen Wetterdienst.
Das Landgericht Darmstadt sah hier erwartungsgemäß einige Probleme. Zunächst einmal sei gar nicht sicher, ob das Vermeiden des Wortes "Altweibersommer" in diversen Nachrichtensendungen durch eine Klage gegen den Wetterdienst überhaupt erreicht werden könnte. Denn letztendlich trage der jeweilige Moderator die Verantwortung für das, was gesagt werde.
Auch eine strafbare Beleidung der Klägerin liege hier nicht vor. Denn eine Beleidung müsse sich – auch wenn sie nicht gegenüber dem Beleidigten selbst, sondern gegenüber Dritten vorgebracht werde – auf eine bestimmte Person beziehen. Der Deutsche Wetterdienst habe sich jedoch nicht über die Klägerin persönlich geäußert, sondern nur über das Wetter.
Zwar könne auch eine ganze Personengruppe beleidigt werden. Die Bevölkerungsgruppe "ältere Damen" sei hier jedoch zu unbestimmt. Es müsse sich schon um eine abgrenzbare und zahlenmäßig überschaubare Gruppe handeln, damit sich deren Mitglieder beleidigt fühlen könnten.
Die Klägerin sei durch den verwendeten Begriff also "nicht beleidigungsfähig." Ältere Damen müssen sich daher auch weiterhin damit abfinden, dass es im Wetterbericht den "Altweibersommer" gibt. Oder vielleicht sollten sie auch nach Möglichkeiten suchen, um einfach das schöne Wetter zu genießen...
LG Darmstadt, Urteil vom 2.2.1989, Az. 3 O 535/88
Der "Altweibersommer" ist eigentlich ein positiver Begriff – denn damit ist eine stabile Schönwetterphase im Spätsommer gemeint, mit viel Sonne und angenehmen Temperaturen. Nicht jeder denkt bei dem Wort jedoch an schönes Wetter.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Der Fall Ist der Deutsche Wetterdienst richtiger Beklagter? Ist der Begriff "Altweibersommer" eine Beleidigung einzelner Frauen? Der Fall
Eine 1911 geborene Dame war der Ansicht, dass der Begriff "Altweibersommer" vielmehr eine geschlechtsspezifische Diskriminierung sei. Durch die Verwendung dieses Begriffs in Wetterberichten fühle sie sich herabgesetzt. Denn ein "altes Weib" sei keine richtige Frau mehr, und das Wort "Weib" werde schon immer in abfälliger Weise benutzt. Die streitbare Dame verklagte die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" durch den Deutschen Wetterdienst.
Ist der Deutsche Wetterdienst richtiger Beklagter?
Das Landgericht Darmstadt sah hier erwartungsgemäß einige Probleme. Zunächst einmal sei gar nicht sicher, ob das Vermeiden des Wortes "Altweibersommer" in diversen Nachrichtensendungen durch eine Klage gegen den Wetterdienst überhaupt erreicht werden könnte. Denn letztendlich trage der jeweilige Moderator die Verantwortung für das, was gesagt werde.
Ist der Begriff "Altweibersommer" eine Beleidigung einzelner Frauen?
Auch eine strafbare Beleidung der Klägerin liege hier nicht vor. Denn eine Beleidung müsse sich – auch wenn sie nicht gegenüber dem Beleidigten selbst, sondern gegenüber Dritten vorgebracht werde – auf eine bestimmte Person beziehen. Der Deutsche Wetterdienst habe sich jedoch nicht über die Klägerin persönlich geäußert, sondern nur über das Wetter.
Zwar könne auch eine ganze Personengruppe beleidigt werden. Die Bevölkerungsgruppe "ältere Damen" sei hier jedoch zu unbestimmt. Es müsse sich schon um eine abgrenzbare und zahlenmäßig überschaubare Gruppe handeln, damit sich deren Mitglieder beleidigt fühlen könnten.
Die Klägerin sei durch den verwendeten Begriff also "nicht beleidigungsfähig." Ältere Damen müssen sich daher auch weiterhin damit abfinden, dass es im Wetterbericht den "Altweibersommer" gibt. Oder vielleicht sollten sie auch nach Möglichkeiten suchen, um einfach das schöne Wetter zu genießen...
LG Darmstadt, Urteil vom 2.2.1989, Az. 3 O 535/88
(Wk)