Die Niederlassungserlaubnis: Was ist das und wer bekommt sie?

23.10.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
Die Niederlassungserlaubnis: Was ist das und wer bekommt sie? © Bu - Anwalt-Suchservice

Es gibt mehrere unterschiedliche Varianten von Aufenthaltstiteln, welche Ausländern den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland erlauben. Zu diesen gehört auch die Niederlassungserlaubnis.

Die Niederlassungserlaubnis gibt es seit 2005. Damals wurden mit dem Aufenthaltsgesetz die Regeln für einen Aufenthalt in Deutschland neu gefasst. Zielgruppe sind Bürger aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Die Niederlassungserlaubnis setzt eine Aufenthaltserlaubnis voraus und dient dazu, den Aufenthaltsstatus weiter zu festigen.

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis?


Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und muss immer wieder verlängert werden. Die Niederlassungserlaubnis dagegen ist unbefristet. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie gilt zeitlich und räumlich ohne Einschränkungen. Während die Aufenthaltserlaubnis zweckgebunden ist, wird die Niederlassungserlaubnis in der Regel nicht an Nebenbestimmungen geknüpft. Wer sie besitzt, kann sich überall in Deutschland frei bewegen.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?


Die Niederlassungserlaubnis bekommen Ausländer, die
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- deren Lebensunterhalt gesichert ist (etwa durch eine Arbeitsstelle),
- die 60 Monate lang Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben,
- die nachweisen können, dass sie nicht vorbestraft sind. Genauer: Sie dürfen innerhalb der letzten drei Jahre keine Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder keine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen bekommen haben,
- denen, soweit sie Arbeitnehmer sind, die Beschäftigung als Arbeitnehmer erlaubt ist,
- die, wenn sie selbstständig arbeiten wollen, die notwendigen behördlichen Erlaubnisse dafür haben (etwa eine Gaststättenerlaubnis, wenn sie eine Gaststätte eröffnen wollen),
- die über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen,
- die Grundkenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung, der deutschen Rechtsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben,
- die über ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familie verfügen.

Natürlich gibt es diverse Ausnahmefälle, in denen einzelne dieser Voraussetzungen wegfallen. Zum Beispiel müssen die Sicherung des Lebensunterhaltes oder die Pflichtbeiträge für die Rente nicht nachgewiesen werden, wenn der Betreffende dem wegen einer geistigen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung gar nicht nachkommen kann. Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, muss nur einer die Voraussetzungen hinsichtlich Renten-Pflichtbeiträgen, Beschäftigungserlaubnis oder besonderen Erlaubnissen für selbstständige Tätigkeiten erfüllen. Sonderregeln für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gibt es außerdem unter anderem für Absolventen deutscher Hochschulen, Hochqualifizierte, ehemalige Deutsche, oder aus humanitären Gründen.

Was wird für die Niederlassungserlaubnis benötigt?


Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis beantragen, müssen bei der Ausländerbehörde eine Reihe von Unterlagen einreichen:

- Antrag auf Aufenthaltstitel,
- Reisepass,
- aktuelles Passfoto,
- Bescheinigung vom Arbeitgeber über Arbeitsverhältnis,
- Einkommensnachweise (bei Arbeitnehmern Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung und Gewinn- und Verlust-Rechnung),
- Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (diesen bekommt man bei der bei der Deutschen Rentenversicherung / Deutsche Rentenversicherung Bund) oder über ähnliche private Leistungen,
- behördliche Erlaubnisse, die für einen bestimmten Beruf erforderlich sind,
- Zeugnis, das einen bestandenen Integrationskurs nachweist (nicht nötig, wenn bereits vor dem 1.1.2005 Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bestand),
- Mietvertrag über eine Wohnung.

Darf ich mit der Niederlassungserlaubnis aus Deutschland ausreisen und wieder einreisen?


Ja. Allerdings muss man innerhalb von sechs Monaten wieder einreisen (oder innerhalb einer besonderen Frist, wenn die Ausländerbehörde eine solche bestimmt hat). Sonst erlischt die Niederlassungserlaubnis. Achtung: Mit einer kurzen Wiedereinreise für ein paar Tage und einer Adresse bei Verwandten ist es unter Umständen nicht getan. Hier schaut die Behörde genau hin, ob noch ein Lebensmittelpunkt in Deutschland besteht, also eine eigene Wohnung etc. Wohnen Ehepartner und Kinder bereits im Ausland, kann ein Lebensmittelpunkt in Deutschland angezweifelt werden.

Wann kann die Niederlassungserlaubnis erlöschen?


Die Niederlassungserlaubnis erlischt außerdem bei Ausweisung und bei einer Ausreise aus einem der Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund (dies kann zum Beispiel die gemeinsame Auswanderung mit dem Ehegatten sein). Ein Studium oder eine vorübergehende Arbeit im Ausland lassen die Niederlassungserlaubnis nicht erlöschen, hier muss aber unbedingt mit der Ausländerbehörde eine Wiedereinreisefrist vereinbart werden, die dann länger ist als sechs Monate.

In welcher Form wird die Niederlassungserlaubnis erteilt?


In den ersten Jahren wurde die Niederlassungserlaubnis mit einem Aufkleber im ausländischen Reisepass bescheinigt. Dieses Verfahren gibt es nicht mehr. Seit 2011 gibt es die Niederlassungserlaubnis als elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat.