Verjährung im Strafrecht: Wann sind Straftaten verjährt?
02.07.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Straftaten verjähren nach einer gewissen Zeitspanne. Die Dauer der Verjährungsfrist hängt von der verübten Tat ab. Hier kommen einige Anhaltspunkte zur Verjährung und zur Verjährungsfrist.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Strafverfolgungsverjährung – wann hat man nichts mehr zu befürchten? Wird die Verjährung durch eine Strafmilderung beeinflusst? Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen? Wann verjähren Straftaten für Mittäter und Helfer? Wann ist der Verjährungsbeginn bei einer versuchten Straftat? Beispiele für Verjährungsfristen im Strafrecht Wann ruht die strafrechtliche Verjährung? Wann wird eine Verjährung unterbrochen? Praxistipp zur Verjährung von Straftaten Es gibt jedoch noch eine weitere Art der Verjährung: die Strafvollstreckungsverjährung. Wenn diese eintritt, kann eine bereits verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Verurteilte sich dem Antritt seiner Strafe durch Flucht entzieht. Unbefristet vollstreckt werden dürfen jedoch lebenslange Freiheitsstrafen, Sicherungsverwahrung und unbefristete Führungsaufsicht. Bei diesen Strafen und Maßnahmen gibt es keine Vollstreckungsverjährung. Im folgenden Text geht es ausschließlich um die Strafverfolgungsverjährung.
Strafverfolgungsverjährung – wann hat man nichts mehr zu befürchten?
Jede Straftat ist spätestens nach dreißig Jahren verjährt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Mord. Dieser verjährt nämlich nie. Dies gilt auch für versuchten Mord oder Beihilfe zum Mord. Bei anderen Straftaten ist die Dauer der Verjährungsfrist von der Strafandrohung abhängig, also von der höchsten möglichen Freiheitsstrafe.
Das bedeutet: Delikte mit der Androhung lebenslanger Freiheitsstrafen verjähren in 30 Jahren, Taten mit Freiheitsstrafen über zehn Jahren verjähren in 20 Jahren.
Liegt die Strafandrohung zwischen mehr als fünf Jahren und zehn Jahren, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Bei Strafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren sind es fünf Jahre.
Alle anderen Straftaten verjähren in drei Jahren. Es gibt jedoch besondere Regeln für Straftaten, die bei der Ausübung bestimmter Berufe begangen werden.
Wird die Verjährung durch eine Strafmilderung beeinflusst?
Dies ist nicht der Fall. Die Verjährung hängt von der gesetzlichen Strafandrohung für ein bestimmtes Delikt ab und nicht davon, ob im Einzelfall eine schärfere oder mildere Strafe verhängt wird oder ob es sich um einen besonders schweren oder weniger schweren Fall der jeweiligen Tat handelt.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Dies bestimmt § 78a des Strafgesetzbuches (StGB). Nach dieser Vorschrift beginnt die Frist mit der Beendigung der Tat zu laufen. Rechtlich spricht man auch vom Eintritt des Taterfolgs. Wenn sich zum Beispiel ein Dieb eine Sache unrechtmäßig angeeignet hat (sie zum Beispiel in einem Laden in seine Tasche gesteckt hat) oder ein Betrüger einen Geldbetrag durch Täuschung seines Opfers erhalten hat, ist der Taterfolg eingetreten. In diesem Moment beginnt die Verjährung zu laufen. Tritt der Taterfolg erst nach einer Zeitverzögerung ein, startet der Lauf der Verjährungsfrist auch erst zu diesem späteren Zeitpunkt.
Wann verjähren Straftaten für Mittäter und Helfer?
Nicht ganz so einfach zu beantworten ist die Verjährungsfrage bei Mittätern und Personen, die Beihilfe zu einer Tat leisten oder andere zu einer Straftat anstiften.
Wenn jemand einen anderen zu dessen Straftat angestiftet oder ihm dabei Beihilfe geleistet hat, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Eintritt des Taterfolges der Haupttat zu laufen.
Anders ist es bei einer Mittäterschaft: Hier richtet sich der Verjährungsbeginn danach, wann der Mittäter seinen letzten Beitrag zu der Tat geleistet hat.
Beispiel: Beim Betrug gehört eine sogenannte Vermögensverfügung zum Taterfolg. Vereinfacht gesagt muss das Opfer dem Täter Geld zukommen lassen und dadurch selbst einen finanziellen Schaden erleiden. Wenn nun ein Betrugsopfer dem Haupttäter das Geld erst vier Wochen nach einem Verkaufsgespräch über gefälschte Wertpapiere übergibt, beginnt die Verjährungsfrist für den Haupttäter zum Zeitpunkt der Geldübergabe zu laufen. War beim Verkaufsgespräch ein Helfer anwesend, beginnt die Verjährung für diesen mit dem Termin des Gesprächs.
Wann ist der Verjährungsbeginn bei einer versuchten Straftat?
Bei vielen Straftaten ist bereits ein Versuch strafbar. Die Verjährungsfrist beginnt bei einem Versuch mit der letzten Handlung des Täters zu laufen. Beispiel: Bei einem Betrüger, der gefälschte Wertpapiere verkaufen will, wäre dies das letzte Telefongespräch, bei dem er vergeblich versucht, das Opfer zum Kauf zu überreden.
Beispiele für Verjährungsfristen im Strafrecht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis verjährt innerhalb von drei Jahren.
- Ein Diebstahl verjährt nach Ablauf von fünf Jahren.
- Fünf Jahre sind es auch bei einem Betrug.
- Eine einfache Körperverletzung verjährt ebenfalls nach fünf Jahren.
- Eine Urkundenfälschung verjährt nach fünf Jahren.
- Ein Raub verjährt nach 20 Jahren.
Wann ruht die strafrechtliche Verjährung?
Eine Verjährung kann auch ruhen, also vorläufig gestoppt werden. Sie ruht zum Beispiel nach § 78b StGB bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach § 174 ff. StGB (wie etwa sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern) und ähnlichen Straftaten.
Der Beginn der Verjährungsfrist ist also vorübergehend gestoppt. Sie fängt erst am 30. Geburtstag des Opfers zu laufen an. Dies wurde so geregelt, weil viele Tatopfer einen sexuellen Missbrauch erst als Erwachsene anzeigen oder sich erst aus einem Abhängigkeitsverhältnis vom Täter lösen müssen.
Wann wird eine Verjährung unterbrochen?
Auch eine bereits laufende Verjährungsfrist kann in ihrem Verlauf unterbrochen werden. Diese Folge haben nach § 78c StGB zum Beispiel ein Haftbefehl, die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht oder die allererste Vernehmung des Beschuldigten sowie die Bekanntgabe, dass gegen diesen das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Auch durch eine richterliche Vernehmung wird die Verjährung unterbrochen.
Eine Unterbrechung bedeutet, dass die Verjährungsfrist danach neu von vorn zu laufen beginnt. Allerdings tritt spätestens dann die Verjährung ein, wenn das Doppelte der nach § 78a StGB maßgeblichen Verjährungsfrist verstrichen ist. Die Mindestverjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Praxistipp zur Verjährung von Straftaten
Können Sie nicht genau feststellen, wann in Ihrem Fall die Verjährung eintritt, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Dieser kann Sie individuell zu Ihrem Fall beraten und vor Gericht vertreten.
(Wk)