Drogen und Fahrerlaubnis: Wann ist der Führerschein weg?

18.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Drogen,Straßenverkehr,Cannabis,Führerschein,MPU Drogenkonsum kostet oft den Führerschein. Wie ist die Rechtslage? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Entzug der Fahrerlaubnis: Bereits der einmalige Konsum harter Drogen oder regelmäßiger Cannabiskonsum kann zur Entziehung von Führerschein und Fahrerlaubnis führen.

2. MPU: Wer unter Drogeneinfluss ein Kfz fährt, muss mit der Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung rechnen, wenn er die Fahrerlaubnis zurückerhalten will.

3. Drohende Strafen: Schon geringe Mengen von Drogen im Blut können ein Fahrverbot, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Straßenverkehr können Drogen zu Unfällen und Regelverstößen führen. Wer als Fahrer damit erwischt wird, hat drastische Folgen zu befürchten. Anders als Alkohol sind Drogen oft noch lange nach dem Konsum nachweisbar. Wie unterscheiden sich die rechtlichen Folgen bei verschiedenen Arten von Drogen und welche Grenzwerte gelten?

Welche Folgen hat es, wenn ich unter Drogeneinfluss erwischt werde?


Polizeiliche Drogenkontrollen im Straßenverkehr werden immer häufiger. Dabei wird der Konsum durch einen Urintest oder einen Wischtest auf der Haut und eine anschließende Blutprobe nachgewiesen. Wird ein Autofahrer unter Drogeneinfluss erwischt, werden gleich mehrere Verfahren eingeleitet:

1. Es kommt häufig zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zum Beispiel wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und/oder wegen Drogenbesitz nach dem Betäubungsmittelgesetz.

2. Es wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen eines Straßenverkehrsdelikts eingeleitet (§ 24a Straßenverkehrsgesetz).

3. Die Fahrerlaubnisbehörde leitet unabhängig davon ein eigenes Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis ein.

Welche strafrechtlichen Folgen drohen bei Fahren unter Drogeneinfluss?


Für eine Strafbarkeit wegen Drogenbesitzes ist die gefundene Menge entscheidend. Aber: Wird der oder die Betreffende mit Drogen in der Tasche erwischt, während er oder sie auch noch unter Drogeneinfluss fährt, sieht die Staatsanwaltschaft meist ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung als gegeben an. Dann kann man auch bei kleinen Mengen kaum auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen.

Eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Drogeneinfluss (oder Alkohol) nicht mehr sicher fahren kann. Dies ist eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB).
Dafür drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – je nach Fall und je nach der für andere entstandenen Gefahr. Bei einer Verurteilung verliert man in der Regel auch die Fahrerlaubnis auf Dauer und es wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt.

Welche Bußgelder drohen für Fahren unter Drogeneinfluss?


Fahren unter Drogeneinfluss kann nicht nur zu einem Strafverfahren führen, es ist gleichzeitig auch noch eine Ordnungswidrigkeit.

Nach dem 2025 gültigen Bußgeldkatalog Auflage 15.1 wird die erste Fahrt unter Drogeneinfluss mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Zusätzlich erhält der Betreffende ein Fahrverbot von einem Monat. Bei der zweiten Drogenfahrt erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro Bußgeld, zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Die dritte und jede weitere Fahrt unter Drogeneinfluss kostet dann 1.500 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Mit dem Fahrverbot ist hier ein befristetes Fahrverbot gemeint. Dieses darf man nicht mit einer dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis verwechseln. Hier bekommt der Fahrer seinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes zurück.

Was unternimmt die Fahrerlaubnisbehörde bei Fahren unter Drogeneinfluss?


In der Regel informiert die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde, wenn sie jemanden unter Drogeneinfluss am Lenkrad (oder auf einem motorisierten Zweirad) erwischt hat. Dann leitet die Fahrerlaubnisbehörde ihrerseits ein eigenes Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Es beginnt damit, dass der oder die Betreffende dazu aufgefordert wird, innerhalb einer Frist ein Drogenscreening oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu bestehen. Wer diese verweigert oder nicht besteht, verliert seine Fahrerlaubnis. Diese Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde ist vollkommen unabhängig von den oben genannten Verfahren der anderen Behörden.

Wann ist bei Drogenkonsum der Führerschein in Gefahr?


Laut Fahrerlaubnis-Verordnung ist jeder zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet, der unter Drogeneinfluss fährt. Dies gilt aber auch für jeden, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er irgendwann einmal unter Drogeneinfluss fahren wird (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung).

Für Cannabis gilt: Der bloße Konsum führt grundsätzlich noch nicht dazu, dass man ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist. Aber: Wer nicht sicher zwischen Cannabiskonsum und Autofahren trennen kann, also unter Drogeneinfluss fährt, gilt als ungeeignet und verliert seine Fahrerlaubnis. Diese Einschätzung kann sich nach einer gefestigten Änderung des Konsumverhaltens wieder ändern. Dies muss man der Behörde jedoch glaubhaft machen.

Bei anderen Drogen als Cannabis führt auch der Konsum unabhängig vom Fahren regelmäßig dazu, dass die Betreffenden als ungeeignet zum Autofahren angesehen werden. Dies gilt natürlich auch bei Anzeichen für eine bestehende Abhängigkeit. Als negativ wird grundsätzlich auch gleichzeitiger Konsum von Alkohol und Drogen gewertet.

Wie sind die aktuellen Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr?


Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis im August 2024 gelten neue Grenzwerte für den Straßenverkehr und es gibt eine besondere Regelung im Bußgeldkatalog.

Dazu muss man wissen: Der Abbau des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut funktioniert anders als bei Alkohol. THC kann im Blut noch nachgewiesen werden, wenn die berauschende Wirkung längst vergangen ist.

Vor einigen Jahren hatte sich ein Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum eingebürgert. Darüber wurde der Führerschein auf Dauer entzogen und eine Sperrzeit verhängt. Heute gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Bei dessen Überschreitung drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat befristetes Fahrverbot und zwei Punkte beim ersten Verstoß. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro, drei Monate und zwei Punkte und beim dritten und jedem weiteren Verstoß ist mit einem Bußgeld von 1.500 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten zu rechnen.

Bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol kommen jeweils 500 Euro Bußgeld dazu, es können also bis zu 2.000 Euro werden.

Bei Fahranfängern in der Probezeit und jungen Menschen unter 21 Jahren liegt der Grenzwert für Cannabis bei 1,0 ng/ml Blutserum. Das Bußgeld beträgt 250 Euro, ein Punkt in Flensburg kommt hinzu und die Probezeit wird verlängert.

Wie lange ist Cannabis nachweisbar?


Wie lange man den Wirkstoff THC und sein Abbauprodukt THC-COOH nachweisen kann, ist davon abhängig, wie viel und wie oft konsumiert wird. Auch ist die Dauer der Nachweisbarkeit bei den einzelnen Arten von Proben verschieden. Ein einzelner Konsum kann im Blut sechs bis 12 Stunden lang nachgewiesen werden, häufigerer Konsum zwei bis drei Tage lang. Cannabis ist in einer Urinprobe zum Teil über drei Wochen lang nachweisbar. Bei einer Haarprobe sind es sogar mehrere Monate.

Fall: Mit THC im Blut am Lenkrad erwischt
Ein Mann war in eine Verkehrskontrolle geraten. Hier galt noch der alte Grenzwert. Ein Test ergab eine Konzentration von 2,0 ng (Nanogramm) THC pro Milliliter Blutserum. Der Autofahrer erklärte, es handle sich nur um einen einmaligen "Ausrutscher". Er habe zwar am Vorabend Cannabis geraucht, würde sonst aber keine Drogen konsumieren. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm mit sofortiger Wirkung entzogen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen glaubte ihm seine Erklärungen nicht:

THC baue sich beim Konsum einer einzelnen Dosis innerhalb von sechs bis 12 Stunden ab. Es sei dann im Blutserum nicht mehr nachweisbar. Habe er also nach 17,5 Stunden immer noch 2,0 ng/ml THC im Blutserum, gebe es nur zwei Möglichkeiten: Er sei entweder regelmäßiger Konsument oder er habe sowohl am Vorabend als auch noch morgens vor der Kontrolle THC konsumiert. Generell sei davon auszugehen, dass ab einem im Blutserum gemessenen THC-Wert von 1,0 ng/ml kein ausreichendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Autofahren mehr gegeben sei. Daher sei ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen (OVG Bremen, Beschluss vom 25.2.2016, Az. 1 B 9/16).

Das Bundesverwaltungsgericht wiederum stellte 2019 fest: Wird ein Gelegenheitskonsument das erste Mal beim Fahren unter Einfluss von THC erwischt, darf ihm die Fahrerlaubnisbehörde nicht gleich den Führerschein entziehen. Es muss eine weitere Aufklärung stattfinden - ggf. mit Hilfe einer MPU (Urteil vom 11.4.2019, Az. 3 C 14.17).

Welche Folgen hat medizinischer Konsum von Cannabis im Straßenverkehr?


Wurde Cannabis als Medizin verordnet und korrekt nach Anweisung eingenommen, handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Dies regelt § 24a Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Aber: Wer sein Fahrzeug dadurch nicht mehr sicher fahren kann und andere gefährdet, macht sich trotzdem wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar.

Was sind die Folgen beim Konsum harter Drogen?


Wer harte Drogen wie Heroin, Kokain oder auch Amphetamine oder Ecstasy konsumiert, gilt ohne Grenzwerte als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Hier ist mit einer dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Drogenkonsum beim Fahren nachgewiesen wurde, also auch, wenn jemand ohne Bezug zum Straßenverkehr mit Drogen angetroffen wird. In solchen Fällen leitet die Fahrerlaubnisbehörde ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis auch ein, wenn sie von anderen Behörden wie der Polizei auf einen Drogenkonsum hingewiesen wird. Auch Methadon-Konsumenten werden in der Regel als ungeeignet zum Fahren angesehen.

Muss ich auch als Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer mit Konsequenzen rechnen?


Teilweise unterstellt die Fahrerlaubnisbehörde auch dann eine mangelnde Fahreignung, wenn eine Person mit geringen Mengen Drogen in der Tasche oder im Blut angetroffen wird, ohne überhaupt gefahren zu sein. Auch ein Fußgänger kann sich also mit der Aufforderung konfrontiert sehen, mittels Drogenscreening innerhalb einer kurzen Frist nachzuweisen, dass er kein Konsument ist. Ansonsten führt der nächste Weg zur MPU. Dort zählen dann keine Grenzwerte, sondern häufig schwer nachvollziehbare Einschätzungen von Psychologen, deren Ergebnis gerichtlich nicht anfechtbar ist. Eine unbedachte Bemerkung kann ausreichen, um die Trennfähigkeit von Fahren und Drogenkonsum zu bezweifeln. Dann ist die Fahrerlaubnis auf Dauer weg. Dies gilt auch bei mangelnder Mitwirkung oder Terminversäumnis und natürlich erst recht, wenn das Drogenscreening auf einen regelmäßigen Drogenkonsum hindeutet.

Führerschein-Amnestie bei Cannabis ohne MPU?


§ 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglicht es, den Führerschein zurückzubekommen, wenn dieser wegen Überschreitung des alten Grenzwertes von 1 Nanogramm THC vor dem 1. Juli 2024 entzogen wurde. Denn: Diese Entscheidung gilt als rechtswidriger Verwaltungsakt und ist zurückzunehmen (§ 48 VwVfG).

Allerdings wird über Zurücknahme der Entscheidung ohne MPU immer noch in jedem Einzelfall entschieden und es gibt Voraussetzungen. Die Häufigkeit des Drogenkonsums spielt dabei eine Rolle, auch eine mögliche Sucht.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für eine Führerschein-Amnestie:

- Einmalig unter Cannabis-Einfluss gefahren,
- THC-Wert unter 1,5 ng/ml,
- keine Sucht,
- kein Mischkonsum etwa mit Alkohol.

Hier empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung!

Praxistipp zu Drogen im Straßenverkehr


Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug bewegen will, sollte Abstand von Drogen halten. Wer trotzdem mit nachweisbarem Drogenkonsum kontrolliert wird, sollte keinerlei Angaben machen. Jede Äußerung zu Art und Häufigkeit des Drogenkonsums kann negativ ausgelegt werden. Äußerungen gegenüber den Behörden sollte man unbedingt vorher mit einem Rechtsanwalt absprechen – am besten mit einem Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert hat.

(Ma)


 Ulf Matzen
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