Ein Todesfall ist tragisch - trotzdem nicht untätig bleiben!
08.03.2016, Autor: Herr Ernst Andreas Kolb / Lesedauer ca. 2 Min. (382 mal gelesen)
Wenn jemand stirbt, ist das tragisch. Trotzdem sollte man jetzt keine juristischen Fehler machen.
Der Tod kommt meist unerwartet.
Alle Beteiligten fallen in ein tiefes Loch, wenn nicht gar in Lethargie. Das Recht jedoch kennt keine Gnade und schon gar keine Schonfristen. Daher gilt es jetzt zu handeln und sich folgende Fragen zu stellen:
• Seit wann habe ich Kenntnis vom Erbfall?
• Bin ich im Besitz einer postmortalen Vorsorgevollmacht des/der Verstorbenen?
• Gibt es ein Testament? Bin ich bedacht oder nicht? Wer sind ggf. meine Miterben?
• Wird ein Erbschein benötigt?
• Ist der Nachlass werthaltig oder hoch verschuldet?
• Wofür hafte ich jetzt?
• Sind Verträge (z.B. ein Heim-, Pflege- oder Mietvertrag) zu kündigen?
• Welche Fristen sind zu beachten?
• Welche Anträge (z.B. auf Witwen-/Witwerrente) muss ich jetzt wo stellen?
• Wie verhält es sich mit den Steuern?
und so fort....
Sie werden trotz aller Trauer erkennen, wie fatal es sein kann, einfach die Hände in den Schoß zu legen und zu resignieren. Gläubiger, Vermieter, Vertragspartner, Versicherungen und dergleichen zeigen nur scheinbar Anteilnahme. Natürlich wollen die ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen durchsetzen. Letzteres gilt auch für Familienangehörige, die sich nach dem Erbfall nicht selten in einem neuen, völlig unbekannten Licht darstellen.
Daher sollten Sie sich schnellstmöglich nach dem Todesfall Rechtsrat einholen. Das ist günstiger, als im Nachhinein an mitunter vielen verschiedenen Fronten kämpfen zu müssen.
Ihr Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist langjährig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Er hat Fachbeiträge für den Haufe Lexware Verlag zu diesem Themenkomplex bearbeitet und in 15-jähriger Praxis unzählige Fälle - vorzugsweise außergerichtlich - gelöst.
Gerne bietet ADVOKOLB Ihnen auch an, alle Fragen rund um den Nachlass und dessen Abwicklung für Sie zu regeln. Service wird bei uns groß geschrieben. Sie können sich dann weitestmöglich unbehelligt von Rechtlichem Ihrer Trauerarbeit und Ihren Lieben widmen!
Ihr Rechtsanwalt https://www.advokolb.de/profil-advokolb.html Ernst Andreas Kolb berät und vertritt Sie in Ihrem Nachlassfall - kompetent, empathisch und zugleich pragmatisch!
Der Tod kommt meist unerwartet.
Alle Beteiligten fallen in ein tiefes Loch, wenn nicht gar in Lethargie. Das Recht jedoch kennt keine Gnade und schon gar keine Schonfristen. Daher gilt es jetzt zu handeln und sich folgende Fragen zu stellen:
• Seit wann habe ich Kenntnis vom Erbfall?
• Bin ich im Besitz einer postmortalen Vorsorgevollmacht des/der Verstorbenen?
• Gibt es ein Testament? Bin ich bedacht oder nicht? Wer sind ggf. meine Miterben?
• Wird ein Erbschein benötigt?
• Ist der Nachlass werthaltig oder hoch verschuldet?
• Wofür hafte ich jetzt?
• Sind Verträge (z.B. ein Heim-, Pflege- oder Mietvertrag) zu kündigen?
• Welche Fristen sind zu beachten?
• Welche Anträge (z.B. auf Witwen-/Witwerrente) muss ich jetzt wo stellen?
• Wie verhält es sich mit den Steuern?
und so fort....
Sie werden trotz aller Trauer erkennen, wie fatal es sein kann, einfach die Hände in den Schoß zu legen und zu resignieren. Gläubiger, Vermieter, Vertragspartner, Versicherungen und dergleichen zeigen nur scheinbar Anteilnahme. Natürlich wollen die ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen durchsetzen. Letzteres gilt auch für Familienangehörige, die sich nach dem Erbfall nicht selten in einem neuen, völlig unbekannten Licht darstellen.
Daher sollten Sie sich schnellstmöglich nach dem Todesfall Rechtsrat einholen. Das ist günstiger, als im Nachhinein an mitunter vielen verschiedenen Fronten kämpfen zu müssen.
Ihr Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist langjährig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Er hat Fachbeiträge für den Haufe Lexware Verlag zu diesem Themenkomplex bearbeitet und in 15-jähriger Praxis unzählige Fälle - vorzugsweise außergerichtlich - gelöst.
Gerne bietet ADVOKOLB Ihnen auch an, alle Fragen rund um den Nachlass und dessen Abwicklung für Sie zu regeln. Service wird bei uns groß geschrieben. Sie können sich dann weitestmöglich unbehelligt von Rechtlichem Ihrer Trauerarbeit und Ihren Lieben widmen!
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