Einbürgerungstest: Was muss man dazu wissen?
04.10.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice In Deutschland eingebürgert zu werden, ist nicht ganz so einfach, wie sich das mancher vorstellt. Dafür muss man ein gewisses Grundwissen über die Gesellschaftsordnung, das Rechtssystem und die Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Denn Sitten, Gebräuche und politisches System können sich hierzulande von den Verhältnissen im Heimatland deutlich unterscheiden. Eine Möglichkeit, dies nachzuweisen, ist der 2008 eingeführte Einbürgerungstest. Ob ein Einbürgerungstest nötig ist, entscheidet das Bundesverwaltungsamt.
Der Einbürgerungstest soll grundsätzliches Wissen über deutsche Sitten und Gebräuche und über das deutsche politische System nachweisen. Dies gilt als Grundvoraussetzung dafür, dass sich ein Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland gut eingelebt hat und hier zurechtkommt.
Es gibt mehrere Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Deutschland. Der Einbürgerungstest ist eine davon. Hinzu kommen deutsche Sprachkenntnisse. Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten (bei abgeleisteten Integrationskursen oder besonderen Integrationsleistungen kann diese Zeitspanne auf sieben bzw. sechs Jahre verkürzt werden). Man muss über eigenes Einkommen verfügen und seinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen selbst aufbringen können. Auch darf man in Deutschland nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
Auch müssen sich Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sie müssen obendrein ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben - hier gibt es aber Ausnahmen, abhängig vom Herkunftsland.
Grundsätzlich muss diesen Test jeder ablegen, der die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Hat der Bewerber oder die Bewerberin schon einen deutschen Schulabschluss erworben, wird auf den Einbürgerungstest verzichtet. Schließlich wird durch jeden Schulabschluss ein viel umfassenderes Wissen nachgewiesen, als durch den Einbürgerungstest. Auch, wer in Deutschland schon ein Hochschulstudium in den Fächern Rechts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften abgeschlossen hat, muss sich um den Test keine Gedanken mehr machen.
Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn man aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung, wegen einer Behinderung oder wegen hohen Alters nicht in der Lage ist, den Test abzulegen.
Beim Test bekommt der Einbürgerungswillige ein Heft mit 33 Fragen. Diese sind aus einem festen Katalog von 310 Fragen ausgewählt. Es handelt sich um Multiple-Choice-Fragen, man muss also aus vier vorgegebenen möglichen Antworten die richtige auswählen. Die 33 Fragen muss der Bewerber oder die Bewerberin um die Staatsbürgerschaft innerhalb von 60 Minuten beantworten. Wenn der Bewerber mindestens 17 Fragen korrekt beantwortet hat, besteht er den Test und bekommt eine entsprechende Bescheinigung - meist zusammen mit der Einbürgerungsurkunde.
Der Einbürgerungstest selbst kann nicht online abgelegt werden. Man muss eine dazu ermächtigte Prüfstelle aufsuchen. Dies kann zum Beispiel eine Volkshochschule oder Sprachschule sein. Wo die nächste Prüfstelle ist, kann man bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde erfahren. Auch werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge alle Prüfstellen in allen Bundesländern aufgelistet. Zum Test ist ein gültiger Ausweis mitzubringen.
Drei der Fragen haben mit dem Bundesland zu tun, in dem der Bewerber wohnt. Die restlichen 30 Fragen kommen aus den Bereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft".
Beispiele für Fragen über das Bundesland
Bei den Fragen zum Bundesland des Bewerbers kann es um politische Besonderheiten des Bundeslandes oder um ganz allgemeine Dinge gehen. Zum Teil kann nach dem Wappen und der Landesflagge gefragt werden, oder danach, welcher Staat ein Stadtstaat ist, wie die Hauptstadt des Bundeslandes heißt oder wie das Amt des Landes-Regierungschefs genannt wird. Über Berlin wird zum Beispiel gefragt:
- Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt? (3, 4, 5, 6)
- In welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen wählen? (14, 16, 18, 20)
- Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin? (blau-weiß-rot, weiß-rot, grün-weiß-rot, schwarz-gold)
- Welchen Senator hat Berlin nicht? (Finanzsenator, Innensenator, Senator für Außenbeziehungen, Justizsenator)
Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) kann man online probeweise Testfragen beantworten und einen Musterfragebogen ausfüllen. Die richtigen bzw. falschen Ergebnisse werden angezeigt. Einige Bundesländer bieten zusätzlich Kurse zur Testvorbereitung an. Auskünfte dazu gibt die Einbürgerungsbehörde im jeweiligen Ort.
Der Test kostet 25 Euro. Die Online-Probetests zum Üben beim BaMF sind kostenlos.
Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Er kostet jedoch jedes Mal wieder 25 Euro.
Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss meist einen Einbürgerungstest ablegen. Es gibt kostenlose Möglichkeiten der Vorbereitung. Scheitert die Einbürgerung am Widerstand von Behörden, kann ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Ihren Fall prüfen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das Wichtigste in Kürze
1. Sinn und Zweck: Mit dem Einbürgerungstest sollen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, Kenntnisse aus den Bereichen Politik, Geschichte, Geographie, Gesellschaft und deutsche Rechtsordnung nachweisen.
2. Ausnahmen: Für Nichtdeutsche, die einen deutschen Schulabschluss erworben haben, fällt der Einbürgerungstest als Voraussetzung zur Einbürgerung weg. Weitere Ausnahmen gibt es z.B. aufgrund einer Erkrankung oder hohen Alters.
3. Kosten / Vorbereitung: Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro (Stand Oktober 2024). Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist eine kostenlose Vorbereitung mit Musterfragen möglich.
1. Sinn und Zweck: Mit dem Einbürgerungstest sollen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, Kenntnisse aus den Bereichen Politik, Geschichte, Geographie, Gesellschaft und deutsche Rechtsordnung nachweisen.
2. Ausnahmen: Für Nichtdeutsche, die einen deutschen Schulabschluss erworben haben, fällt der Einbürgerungstest als Voraussetzung zur Einbürgerung weg. Weitere Ausnahmen gibt es z.B. aufgrund einer Erkrankung oder hohen Alters.
3. Kosten / Vorbereitung: Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro (Stand Oktober 2024). Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist eine kostenlose Vorbereitung mit Musterfragen möglich.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wozu braucht man einen Einbürgerungstest? Wer wird nach Deutschland eingebürgert? Wer muss einen Einbürgerungstest machen? Wie läuft der Einbürgerungstest ab? Wo findet der Test statt? Welche Fragen werden beim Einbürgerungstest gestellt? Wie bereite ich mich am besten auf den Test vor? Was kostet der Einbürgerungstest? Was passiert, wenn ich beim Einbürgerungstest durchfalle? Praxistipp zum Einbürgerungstest Wozu braucht man einen Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest soll grundsätzliches Wissen über deutsche Sitten und Gebräuche und über das deutsche politische System nachweisen. Dies gilt als Grundvoraussetzung dafür, dass sich ein Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland gut eingelebt hat und hier zurechtkommt.
Wer wird nach Deutschland eingebürgert?
Es gibt mehrere Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Deutschland. Der Einbürgerungstest ist eine davon. Hinzu kommen deutsche Sprachkenntnisse. Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten (bei abgeleisteten Integrationskursen oder besonderen Integrationsleistungen kann diese Zeitspanne auf sieben bzw. sechs Jahre verkürzt werden). Man muss über eigenes Einkommen verfügen und seinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen selbst aufbringen können. Auch darf man in Deutschland nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
Auch müssen sich Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sie müssen obendrein ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben - hier gibt es aber Ausnahmen, abhängig vom Herkunftsland.
Wer muss einen Einbürgerungstest machen?
Grundsätzlich muss diesen Test jeder ablegen, der die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Hat der Bewerber oder die Bewerberin schon einen deutschen Schulabschluss erworben, wird auf den Einbürgerungstest verzichtet. Schließlich wird durch jeden Schulabschluss ein viel umfassenderes Wissen nachgewiesen, als durch den Einbürgerungstest. Auch, wer in Deutschland schon ein Hochschulstudium in den Fächern Rechts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften abgeschlossen hat, muss sich um den Test keine Gedanken mehr machen.
Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn man aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung, wegen einer Behinderung oder wegen hohen Alters nicht in der Lage ist, den Test abzulegen.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Beim Test bekommt der Einbürgerungswillige ein Heft mit 33 Fragen. Diese sind aus einem festen Katalog von 310 Fragen ausgewählt. Es handelt sich um Multiple-Choice-Fragen, man muss also aus vier vorgegebenen möglichen Antworten die richtige auswählen. Die 33 Fragen muss der Bewerber oder die Bewerberin um die Staatsbürgerschaft innerhalb von 60 Minuten beantworten. Wenn der Bewerber mindestens 17 Fragen korrekt beantwortet hat, besteht er den Test und bekommt eine entsprechende Bescheinigung - meist zusammen mit der Einbürgerungsurkunde.
Wo findet der Test statt?
Der Einbürgerungstest selbst kann nicht online abgelegt werden. Man muss eine dazu ermächtigte Prüfstelle aufsuchen. Dies kann zum Beispiel eine Volkshochschule oder Sprachschule sein. Wo die nächste Prüfstelle ist, kann man bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde erfahren. Auch werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge alle Prüfstellen in allen Bundesländern aufgelistet. Zum Test ist ein gültiger Ausweis mitzubringen.
Welche Fragen werden beim Einbürgerungstest gestellt?
Drei der Fragen haben mit dem Bundesland zu tun, in dem der Bewerber wohnt. Die restlichen 30 Fragen kommen aus den Bereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft".
Beispiele für Fragen über das Bundesland
Bei den Fragen zum Bundesland des Bewerbers kann es um politische Besonderheiten des Bundeslandes oder um ganz allgemeine Dinge gehen. Zum Teil kann nach dem Wappen und der Landesflagge gefragt werden, oder danach, welcher Staat ein Stadtstaat ist, wie die Hauptstadt des Bundeslandes heißt oder wie das Amt des Landes-Regierungschefs genannt wird. Über Berlin wird zum Beispiel gefragt:
- Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt? (3, 4, 5, 6)
- In welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen wählen? (14, 16, 18, 20)
- Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin? (blau-weiß-rot, weiß-rot, grün-weiß-rot, schwarz-gold)
- Welchen Senator hat Berlin nicht? (Finanzsenator, Innensenator, Senator für Außenbeziehungen, Justizsenator)
Wie bereite ich mich am besten auf den Test vor?
Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) kann man online probeweise Testfragen beantworten und einen Musterfragebogen ausfüllen. Die richtigen bzw. falschen Ergebnisse werden angezeigt. Einige Bundesländer bieten zusätzlich Kurse zur Testvorbereitung an. Auskünfte dazu gibt die Einbürgerungsbehörde im jeweiligen Ort.
Was kostet der Einbürgerungstest?
Der Test kostet 25 Euro. Die Online-Probetests zum Üben beim BaMF sind kostenlos.
Was passiert, wenn ich beim Einbürgerungstest durchfalle?
Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Er kostet jedoch jedes Mal wieder 25 Euro.
Praxistipp zum Einbürgerungstest
Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss meist einen Einbürgerungstest ablegen. Es gibt kostenlose Möglichkeiten der Vorbereitung. Scheitert die Einbürgerung am Widerstand von Behörden, kann ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Ihren Fall prüfen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
(Wk)