Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?

14.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Einschreiben,Einwurf,Rückschein,Zustellung,Frist Vor Gericht gilt ein Einschreiben nicht immer als Zustellnachweis. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Formen: Die Einschreiben-Varianten Standard, Eigenhändig, Rückschein und Wert bieten eine Online-Empfangsbestätigung mit Unterschrift und eine Online-Sendungsverfolgung. Beim Einwurf-Einschreiben existiert nur die Online-Sendungsverfolgung.

2. Zugangssicherheit: Auch für ein Einschreiben mit Rückschein gilt, dass es nicht als zugestellt ist, wenn der Empfänger es nicht annimmt oder nicht von der Post abholt. Landet ein Einschreiben allerdings nachweisbar im Briefkasten des Empfängers, gilt es als zugestellt. Bei Post von einem öffentlichen Amt gilt Abweichendes.

3. Beweiswert: Selbst, wenn ein Einschreiben angenommen wurde, hat es keinen Beweis über den vom Absender behaupteten Inhalt, falls der Empfänger diesen bestreitet. Wer auch diesbezüglich sicher gehen möchte, muss einen glaubwürdigen Zeugen hinzuziehen oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Bei Post von einem öffentlichen Amt gilt Abweichendes.
Ein Einschreiben hat den Zweck, nachweisbar sicherzustellen, dass der Empfänger eine Nachricht tatsächlich erhalten hat. Die Post bietet fünf Varianten von Einschreiben an. Beim einfachen Einschreiben "Standard" übergibt der Postbote die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Dieser bestätigt den Empfang per Unterschrift. Bei einem Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger eine Karte unterschreiben, die per Post an den Absender zurückgeschickt wird. Das "Einschreiben eigenhändig" übergibt der Postbote nur dem Empfänger persönlich oder einem schriftlich zum Empfang Bevollmächtigten. Diese Leistung stellt die Post in Deutschland zum, 1.1.2025 ein. Das Einwurfeinschreiben wirft der Postzusteller in den Briefkasten des Empfängers oder in dessen Postfach ein. Der Empfang der Sendung wird nur durch den Zusteller selbst per Unterschrift bestätigt. Dann gibt es noch das Einschreiben "Wert". Dieses wird gegen Unterschrift dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten ausgehändigt. Hier haftet die Post bei versendeten Gegenständen bis zum Wert von 500 Euro, bei Bargeld bis zu 100 Euro.

Wann gibt es Online-Empfangsbestätigung und Online-Sendungsverfolgung?


Die Einschreiben-Varianten Standard, Eigenhändig, Rückschein und Wert bieten eine Online-Empfangsbestätigung mit Unterschrift und eine Online-Sendungsverfolgung. Beim Einwurf-Einschreiben existiert nur die Online-Sendungsverfolgung.

Was darf ich verschicken und wie haftet die Post?


Laut Post ist es untersagt, per Einschreiben besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Edelmetalle oder Bargeld zu versenden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten oder einzelne Eintrittskarten. Grundsätzlich haftet die Post bis zum Betrag von 25 Euro bei den Varianten Standard, Eigenhändig und Rückschein sowie bis 20 Euro beim Einwurf-Einschreiben.

Für das Einschreiben Wert, den früheren "Wertbrief" gelten natürlich andere Regeln. Schließlich ist dieser gerade für das Versenden von Wertgegenständen gedacht. Erlaubt sind hier "wertvolle Inhalte der Valorenklasse II", dazu gehören Schmuck, Edelsteine, Münzen, Tickets oder wichtige Dokumente. Deren Wert darf höchstens 500 Euro pro Brief betragen. Außerdem dürfen auch Bargeld und andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von 100 Euro pro Brief versandt werden. Bis zu diesen Grenzen haftet die Post auch bei Verlust oder Beschädigung. Dafür muss jedoch der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden.

Was muss man zum Einschreiben mit Rückschein wissen?


Bei wichtigen Dokumenten, aber auch für eine Vertragskündigung oder ähnliche Schriftstücke, wird häufig die Übersendung durch ein Einschreiben mit Rückschein empfohlen. Bei diesem wird schriftlich dokumentiert, dass der Absender das Schreiben auf der Post aufgegeben hat und dass es angekommen ist – und wann. Mit dem Rückschein hält der Absender einen vom Empfänger unterschriebenen Beweis für den Zugang in der Hand. Daher gilt das Einschreiben mit Rückschein als die sicherste Variante für Dokumente.

Das Problem: Die Zugangssicherheit ist beim Einschreiben mit Rückschein in Wahrheit eine Illusion. All dies funktioniert nämlich nur, wenn der Empfänger mitspielt. Wenn er das Einschreiben nicht annimmt oder nicht zu Hause ist und es auch nicht von der Post abholt, wird es ungeöffnet an den Absender zurückgeschickt. Dies kann einige Tage oder auch Wochen dauern. Damit erreicht das Schriftstück den Empfänger nicht und wichtige rechtliche Folgen - etwa der Beginn einer Frist - entstehen nicht. Dies gilt in der Regel für private Einschreiben. Für Einschreiben von öffentlichen Ämtern gilt dagegen in der Regel eine Zustellfiktion.

Nimmt der Empfänger das Einschreiben an, kann der Absender immerhin nachweisen, dass es der Empfänger erhalten hat. Nur ist damit noch lange nicht bewiesen, was im Umschlag war: die Kündigung eines Mietvertrages oder vielleicht nur ein leeres Stück Papier? Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, muss der Absender Beweise liefern können.

Welchen Beweiswert hat ein Einwurfeinschreiben?


Ein Einwurfeinschreiben wirft der Zusteller nur in den Briefkasten ein. Immerhin dokumentiert die Post die Ablieferung. Der Absender kann den Sendungsstatus online einsehen und ausdrucken. Allerdings sind sich die Gerichte nicht einig, ob das ausreicht, um von einem Zugang des Schreibens beim Empfänger auszugehen.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf (22.2.2019, Az. 14 Ca 465/19) und das Arbeitsgericht Reutlingen (19.3.2019, Az. 7 Ca 89/19) sahen zum Beispiel die Zustellung beim Einwurf-Einschreiben als nicht gesichert an. Schließlich könne der Zusteller den Brief auch versehentlich in den falschen Briefkasten einwerfen und dann die Zustellung selbst bestätigen. Zustellfehler seien gerade bei großen Mehrfamilienhäusern oder Postfachanlagen nicht ausgeschlossen. Deswegen reiche der Nachweis eines zugestellten Einwurf-Einschreibens nicht als Beweis aus, dass der Empfänger den Brief tatsächlich erhalten habe. In diesen beiden Fällen ging es um die Kündigung von Arbeitsverträgen.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 in einem Urteil angedeutet, dass auch ein in ein Postfach eingeworfenes Einwurfeinschreiben als nachweisbar zugestellt gelten könne (Urteil vom 25.1.2012, Az. VIII ZR 95/11). Allerdings befasst sich dieses Urteil nicht näher mit dem Einwurfeinschreiben als Zustellmöglichkeit oder gar mit der Beweiskraft des online abrufbaren Sendungsverlaufs. 2016 entschied der Bundesgerichtshof ähnlich. In diesem Fall ging es um die Zusendung einer Aufforderung zur Einzahlung ausstehenden Stammkapitals einer GmbH (27.9.2016, Az. II ZR 299/15). Gestritten wurde darum, ob ein Einwurfeinschreiben als "eingeschriebener Brief" im Sinne des GmbH-Gesetzes gilt. Dies wurde bejaht.

2019 entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dass ein Einwurf-Einschreiben als zugestellt gelten könne - wenn keine echten Anhaltspunkte für Fehler oder Fehlverhalten bei der Zustellung vorliegen würden (Urteil vom 12.3.2019, Az. 2 Sa 139/18).

Insgesamt betrachtet sollte man nicht davon ausgehen, dass ein Einwurf-Einschreiben automatisch als zugegangen gilt und bestimmte Rechtsfolgen auslöst. Dazu gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Im Übrigen kann auch hier der Empfänger schlicht behaupten, dass er nur einen leeren Umschlag erhalten hat.

Was bringt der Beweis durch Zeugen?


Ein Beweis durch Zeugen ist umständlicher, aber besser. Wird ein Brief, dessen Inhalt der Zeuge gelesen hat, in dessen Beisein in den Umschlag gesteckt und als Einwurf-Einschreiben zur Post gebracht, ist der Zugang des konkreten Dokuments schon etwas besser zu beweisen. Natürlich bleibt die Möglichkeit einer Fehlzustellung. Und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein Brief unterwegs geöffnet wird. Dies soll besonders bei Briefen immer wieder vorkommen, die aussehen, als ob sie Geldscheine oder eine CD mit Software enthalten. Die Gerichte sehen diese Möglichkeiten auch und betrachten daher ein Einwurf-Einschreiben häufig nicht als ausreichend.

Sicherheit bietet auch ein Zeuge nur, wenn er einerseits den Inhalt des Schreibens gelesen hat und andererseits auch als Bote fungiert und den Brief selbst einwirft. Was im Briefkasten des Empfängers liegt, gilt immer als zugestellt.

Weitere Variante: Zustellung durch Gerichtsvollzieher


Als sicherer Weg gilt auch die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Diese Möglichkeit steht jedem offen. Im Unterschied zur Post bestätigt der Gerichtsvollzieher nicht nur, dass irgendein Brief mit unbekanntem Inhalt zugestellt wurde, sondern auch, dass das konkrete Schreiben mit einem bestimmten Inhalt den Empfänger erreicht hat. Dafür entstehen Kosten: Für eine persönliche Zustellung verlangt der Gerichtsvollzieher 11 Euro. Hinzu kommt unter Umständen noch eine Entfernungspauschale.

Wie funktioniert die Zustellung durch Gerichtsvollzieher?


Dafür muss man zunächst das örtliche Amtsgericht am Wohnort des Empfängers ausfindig machen. An jedem Amtsgericht existiert eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Der Absender muss diese damit beauftragen, das Dokument dem Adressaten persönlich per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Er kann den entsprechenden Antrag und das zu versendende Dokument dem Gericht per Post zusenden.

Mietwohnung: Schlüsselübergabe per Einschreiben?


Es ist keine gute Idee, den Schlüssel zu einer Mietwohnung nach dem Auszug einfach per Einschreiben an den Vermieter zu schicken. Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Mieter im Zweifelsfall beweisen müssen, dass nicht nur der Umschlag, sondern auch der Schlüssel darin tatsächlich durch die Post zugestellt wurde. Insbesondere beim "Umverpacken" einer beschädigten Sendung durch die Post zweifeln die Gerichte den Zugang der Sendung mit Inhalt an (Urteil vom 1.9.2014, Az. 31 C 32/14). Daher sollte man Schlüssel immer persönlich übergeben.

Nochmals kurz gefragt, kurz geantwortet



1. Was ist ein Einschreiben?
Ein Einschreiben ist eine spezielle Versandart bei der Post, bei der der Absender einen Nachweis über den Versand und, je nach Art des Einschreibens, auch über die Zustellung erhält.

2. Welche Arten von Einschreiben gibt es?
Es gibt verschiedene Arten, darunter das Einschreiben Einwurf (Zustellnachweis durch Einwurf), Einschreiben mit Rückschein (Empfänger quittiert den Empfang) und das Einschreiben (Nachweis der Absendung und Zustellung, aber ohne Rückschein).

3. Wie hoch ist der Beweiswert eines Einschreibens?
Der Beweiswert eines Einschreibens bezieht sich nur auf die Zustellung, nicht dagegen auf den Inhalt:
- Einschreiben Einwurf: Nachweis, dass das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Es gilt als zugestellt.
- Einschreiben mit Rückschein: Bietet den höchsten Beweiswert hinsichtich der Zustellung, da der Empfänger den Empfang persönlich bestätigen muss.
- Einschreiben ohne Rückschein: Beweist, dass es an den Empfänger zugestellt wurde, aber nicht persönlich.

4. Wie kann man den Inhalt eines Einschreibens beweisen?
Der Inhalt eines Einschreibens kann nicht direkt bewiesen werden. Um den Inhalt zu sichern, kann man z.B. einen Zeugen hinzuziehen, der den Inhalt vor dem Versenden bestätigt, oder das Schreiben mittels eines Gerichtsvollziehers zustellen lassen.

5. Was passiert, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?
Wird ein Einschreiben nicht angenommen, kann es als verweigerte Zustellung gewertet werden, was rechtlich als zugestellt gilt. Das gilt in der Regel für Post, deren Absender ein Amt ist.

6. Wann gilt ein Einschreiben als zugestellt?
Ein Einschreiben gilt als zugestellt, sobald es dem Empfänger übergeben oder in seinen Briefkasten eingeworfen wurde. Bei verweigerter Annahme von Amtspost gilt es regelmäßig ebenfalls als zugestellt.

Praxistipp zum Einschreiben


Das Einschreiben als Zustellnachweis wird oft überbewertet. Vor Gericht kann dies zu einem bösen Erwachen führen. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht kann Sie dazu beraten, wie Sie den Lauf einer Frist am besten auslösen oder Ihre Forderungen wirksam geltend machen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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