Elektroautos: Parken an der Ladestation erlaubt?

28.06.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
Parkschild,E-Auto,Elektroauto,Ladestation Ist das Parken auf Ladestationen für E-Autos erlaubt? © Bu - Anwalt-Suchservice

Ladestationen für Elektroautos werden zwar immer häufiger, sind aber trotzdem insgesamt noch nicht flächendeckend verfügbar. Um die Parkplätze vor Ladestationen wurde bereits mehrfach prozessiert: Darf man dort auch parken, ohne zu Laden? Und was ist, wenn ein Benzinfahrzeug dort abgestellt wird?

Mitte 2021 gab es in Deutschland für Elektroautos etwas über 24.572 Ladestationen mit 70.387 Ladepunkten. Hört sich viel an, ist aber noch "übersichtlich". Trotzdem: Wer ein Elektroauto fährt, muss oft noch suchen oder eine gewisse Strecke zurücklegen, um in einer Großstadt eine "Strom-Tankstelle" zu finden. Um so ärgerlicher ist es, wenn dann der Stellplatz vor der Ladesäule durch ein parkendes Fahrzeug blockiert wird.

Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor?


Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich 2014 mit einem Fall, bei dem ein Autofahrer seinen PKW mit Verbrennungsmotor auf den Parkplatz an einer Ladestation gestellt hatte. Der Parkplatz vor der Ladesäule war mit einem Parkverbot ausgeschildert, das durch ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" ergänzt war. Der Autofahrer argumentierte damit, dass dieses von der Gemeinde angebrachte Zusatzschild nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen sei und er es deshalb auch nicht beachten müsse. Daher wollte er auch den Strafzettel nicht bezahlen, den er bekommen hatte. Das OLG Hamm entschied jedoch, dass er zahlen müsse: Die von der Gemeinde selbst ausgedachte Beschilderung sei ein "Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung" und damit zu beachten (Az. 5 RBs 13/14). Inzwischen gibt es in der StVO ein entsprechendes Zusatzschild mit dem Symbol eines E-Autos und dem Schriftzug "frei".

Falschparken auch mit Elektroauto?


Was aber sagt das Verkehrsrecht, wenn der Eigentümer eines Elektroautos auf der Suche nach einem Parkplatz ist und dafür den Platz vor einer Ladestation nutzt, ohne die Batterie aufzuladen? Ein solcher Fall kam nun in Berlin vor Gericht. Ein Autofahrer hatte sein gemietetes Elektroauto in einer Privatstraße vor einer Ladesäule abgestellt, ohne es aufzuladen. Dieser Teil der Straße war mit einem Schild versehen, das besagte "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“. Darunter hing das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Der Stromanschluss dieser Säule passte nicht für sein Auto. Als der Autofahrer nach dreieinhalb Stunden zurückkam, musste er feststellen, dass sein E-Mietwagen von einem durch die Eigentümerin der Privatstraße beauftragten Abschleppdienst abgeschleppt worden war. Dieser verlangte 150 Euro für die Herausgabe des Fahrzeugs. Der Mann bezahlte, klagte aber auf Rückzahlung. Sein Argument: Die Eigentümerin der Privatstraße habe freien Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anbieten wollen.

E-Autos: Nur während des Ladens parken!


Das Amtsgericht Charlottenburg konnte diese Argumentation nicht so ganz nachvollziehen. Parke jemand ohne Berechtigung in einer Privatstraße, handle es sich um eine Besitzstörung gegenüber dem Eigentümer. Dieser könne dagegen vorgehen und nach dem Zivilrecht Schadensersatz verlangen – wie die Abschleppkosten. Den entsprechenden Anspruch habe die Eigentümerin wirksam an das Abschleppunternehmen abgetreten. Durch die Beschilderung habe sie eindeutig ausgedrückt, dass sie in der Privatstraße grundsätzlich das Parken verbiete und es nur ausnahmsweise für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Flächen erlaube. Es sei definitiv nicht ihr Ziel gewesen, kostenlosen Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anzubieten. Die Ausnahme habe sich vielmehr nur auf die zeitintensive Ladetätigkeit beschränkt.

Vergleich mit der Tankstelle


Das Gericht verglich die Situation mit der an einer herkömmlichen Tankstelle. Auch dort könne man nicht einfach stundenlang vor einer Zapfsäule parken. Dies werde durch den jeweiligen Pächter nur während des Tankens erlaubt.
Die Eigentümerin der Privatstraße habe deshalb gegen den E-Auto-Falschparker sehr wohl einen Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten gehabt, den sie an den Abschleppunternehmer abgetreten habe. Der Autofahrer könne die 150 Euro nicht zurückfordern (AG Charlottenburg, Urteil vom 16. November 2016, Az. 227 C 76/16).

Praxistipp


Auch die Beschilderung an E-Auto-Ladestationen ist zu beachten. Wer dort nicht auflädt, riskiert es unter Umständen, sein Fahrzeug gegen teures Geld bei einem Abschleppunternehmen auslösen zu müssen. Besitzer mit Fahrzeugen, die einen Verbrennungsmotor haben, müssen noch aufmerksamer sein. Sollte es bei derlei Parkverstößen an Ladestationen bzw. Parkplätzen für Elektroautos zu rechtlichen Unklarheiten kommen, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter.

(Bu)


 Stephan Buch
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