EU-Sammelklage: Wie können Verbraucher künftig gemeinsam ihre Rechte geltend machen?

29.06.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Schild,Europäischer Gerichtshof Verbraucher haben es in Zukunft bei einer Klage gegen Unternehmen einfacher. © Bu - Anwalt-Suchservice

Aus den USA sind Sammelklagen von Verbrauchern gegen Konzerne bekannt. Die EU will künftig grenzüberschreitende Sammelklagen auch in Europa ermöglichen.

Gegenüber Unternehmen und insbesondere Konzernen sind Verbraucher oft in einer sehr schwachen Position. In den USA gibt es in Fällen, in denen sich viele Verbraucher durch ein Unternehmen geschädigt sehen, die Möglichkeit einer Sammelklage, mit der alle gemeinsam ihre Rechte durchsetzen. In Deutschland wurde bereits die sogenannte Musterfeststellungsklage eingeführt, die jedoch anders funktioniert. Nun plant die EU, grenzüberschreitende Sammelklagen in Europa zuzulassen. So könnten zum Beispiel durch Abgas-Software getäuschte Autofahrer aus allen EU-Ländern gemeinsam gegen Autohersteller vorgehen oder Urlauber aus Österreich, Deutschland und Dänemark gemeinsam gegen eine deutsche Fluggesellschaft, deren Flüge ständig ausfallen. Aber: Ist das wirklich so einfach?

Wie funktioniert eine amerikanische Sammelklage?


Die US-Sammelklage wird auch als "class action" bezeichnet. Sie ist möglich, wenn es insgesamt um einen Streitwert ab 5 Millionen Dollar geht oder ausländische Parteien beteiligt sind. Dazu muss es eine "Klasse" von vielen Geschädigten geben, die in ähnlicher Weise geschädigt worden sind, sodass eine Vielzahl von Einzelklagen zu aufwändig wäre. Ein Urteil gilt für alle Mitglieder der Gruppe, auch, wenn sie gar nicht am Prozess beteiligt waren. Sie müssen nicht einmal etwas davon gewusst haben. Ein Mitglied der betroffenen "Klasse" oder Personengruppe kann diese auch verlassen und ist dann nicht mehr an das Urteil gebunden. Für Verbraucher bedeutet dieses Verfahren, dass sie auch bei nur geringen Schäden bereits von einer Klage profitieren. Viele Klagen enden in den USA mit einem Vergleich, da die wirtschaftlichen Folgen eines verlorenen Verfahrens unkalkulierbar sind. Die "class action" wird häufig auch als Druckmittel gegen Unternehmen benutzt. Als ein Nachteil wird oft auch eine ausufernde "Klageindustrie" angesehen, mit hohen, ausgehandelten Anwaltshonoraren und spezialisierten Kanzleien.

Wie funktioniert eine deutsche Musterfeststellungsklage?


Eine deutsche Musterfeststellungsklage hat wenig mit der US-Variante zu tun. Die Musterfeststellungsklage gibt es seit 1.11.2018. Bei ihr tritt als Kläger ein klageberechtigter Verband auf, etwa eine Verbraucherschutzorganisation. Die einzelnen Verbraucher können sich in ein Klageregister eintragen lassen. Mindestens 50 Verbraucher müssen zusammenkommen. Für sie wird mit ihrer Eintragung die Verjährung gehemmt. Im Prozess wird geklärt, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht. Die Verbraucher tragen dabei kein Prozesskostenrisiko, sind aber an ein negatives Urteil gebunden. Stellt das Gericht ein grundsätzliches Bestehen des Anspruchs fest, müssen alle einzeln in einem zweiten Schritt ihren jeweiligen Schadenersatz einklagen, der in jedem Fall unterschiedlich hoch sein kann. Zu den Nachteilen dieses Verfahrens gehört seine lange Dauer. Nicht eingetragene Verbraucher können sich auf das Urteil nicht berufen.
Ein besonderes Verfahren der Musterklage gibt es außerdem für geschädigte Kapitalanleger.

Was plant die EU?


Die EU-Kommission möchte eine Sammelklage einführen, die es Verbrauchern ermöglicht, bei Rechtsstreitigkeiten aus dem allgemeinen Verbraucherschutz, dem Datenschutz, zu Finanzdienstleistungen, Energie, Umwelt und Gesundheit sowie zu den Rechten von Flugreisenden und Bahnreisenden gemeinsam zu klagen. Die Klage soll den Verbrauchern einen direkten Anspruch auf Schadensersatz gewähren. Dabei sollen die Geschädigten durch qualifizierte Verbraucherschutzverbände vertreten werden. Bei grenzüberschreitenden Klagen sollen Verbände klageberechtigt sein, die sich seit mindestens einem Jahr für Verbraucherrechte einsetzen, die unabhängig und gemeinnützig sind. Bei nicht grenzüberschreitenden Klagen soll jeder Staat selbst die Voraussetzungen der Klagebefugnis festlegen. In jedem Staat der EU soll ein Verband zur Klage berechtigt sein. Unternehmen sollen vor einem Missbrauch des Verfahrens zwecks Geschäftsschädigung oder als reines Mittel der Gewinnerzielung dadurch geschützt werden, dass der jeweilige Verlierer auch die Prozesskosten zu tragen hat. Auch sollen Gerichte und Behörden frühzeitig entscheiden können, dass eine Klage unzulässig ist.

Wann kommt die Neuregelung?


Am 22.6.2020 haben sich Unterhändler des Europaparlaments und des Rates auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen geeinigt. Was fehlt, ist jedoch noch die demokratische Legitimierung: Das Europaparlament und der Rat müssen noch abstimmen. Ist die Abstimmung positiv, tritt die entsprechende neue Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Nach weiteren sechs Monaten muss sie dann auch angewendet werden.

Praxistipp


Die Einführung einer europäischen Sammelklage ist hauptsächlich durch den Dieselskandal ausgelöst worden. Verbraucher werden gegenüber Unternehmen nach ihrer Einführung eine stärkere Position haben - wenn sie denn so umgesetzt wird, wie bisher absehbar. Wer als Verbraucher zum Beispiel Ansprüche wegen mangelhafter Produkte geltend machen will, sollte sich an einem im Zivilrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

(Wk)


 Günter Warkowski
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