Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wann macht man sich strafbar?
16.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Keine Fahrerlaubnis: Wer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug (z. B. Auto, Motorrad) fährt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder einem Fahrverbot unterliegt, macht sich gemäß § 21 StVG strafbar.
2. Fahrerlaubnis entzogen / gesperrt: Auch wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperrfrist verhängt wurde, ist das Fahren strafbar – selbst wenn der Führerschein rein technisch noch vorhanden ist.
3. Fahren eines fremden Kfz: Wer jemandem, der keine Fahrerlaubnis hat oder einem Fahrverbot unterliegt, als Halter sein Fahrzeug führen lässt, macht sich ebenfalls strafbar.
1. Keine Fahrerlaubnis: Wer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug (z. B. Auto, Motorrad) fährt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder einem Fahrverbot unterliegt, macht sich gemäß § 21 StVG strafbar.
2. Fahrerlaubnis entzogen / gesperrt: Auch wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperrfrist verhängt wurde, ist das Fahren strafbar – selbst wenn der Führerschein rein technisch noch vorhanden ist.
3. Fahren eines fremden Kfz: Wer jemandem, der keine Fahrerlaubnis hat oder einem Fahrverbot unterliegt, als Halter sein Fahrzeug führen lässt, macht sich ebenfalls strafbar.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Fahren ohne Fahrerlaubnis – was ist das? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis? Wonach richtet sich die Höhe der Strafe im Einzelfall? Beispiele für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Wann kann mein Auto eingezogen werden? Wann verliert man den Versicherungsschutz? Wann ist mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg zu rechnen? Verlust der Erwerbsminderungsrente nach Unfall? Darf man trotz Fahrverbot Mofa fahren? Welche Strafen gibt es im Ausland? Praxistipp zum Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren ohne Fahrerlaubnis – was ist das?
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dies ergibt sich aus § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Diese Tat begeht man, wenn man ein Kraftfahrzeug führt, ohne die für dieses besondere Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreffende die Fahrerlaubnis niemals erworben hat oder ob sie ihm auf Dauer entzogen wurde. Um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich auch dann, wenn jemand fährt, obwohl ihm nach einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein befristetes behördliches Fahrverbot auferlegt wurde.
Man macht sich übrigens auch dann strafbar, wenn man als Fahrzeughalter jemand anderen mit seinem Fahrzeug fahren lässt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder der einem Fahrverbot unterliegt und seinen Führerschein befristet abgeben musste.
Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?
Diese beiden Begriffe werden oft als Synonyme behandelt. Es gibt jedoch maßgebliche Unterschiede. Der Führerschein ist das Dokument, das jeder Fahrer eines Kraftfahrzeuges bei sich haben muss. Damit kann man nachweisen, dass man eine Fahrerlaubnis besitzt. Wer ohne dieses Dokument fährt, weil er es zu Hause vergessen hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von meist zehn Euro bei einer Polizeikontrolle.
Die Fahrerlaubnis aber ist die Erlaubnis zum Fahren an sich. Sie setzt eine Fahrprüfung voraus und gilt nur für bestimmte Fahrzeugtypen. Wer irgendein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ohne die passende Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug zu haben, begeht eine Straftat.
Beispiel: Sie haben einen Führerschein Klasse B. Damit dürfen Sie mit Ihrem PKW auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 3.500 kg überschreitet. Werden diese Grenzen überschritten, brauchen Sie einen anderen Führerschein, etwa BE.
Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer fahrlässig ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht dem Tageseinkommen der betreffenden Person.
Wonach richtet sich die Höhe der Strafe im Einzelfall?
Es hängt von der Schwere der Tat ab, wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt. Dabei können die Strafen sehr unterschiedlich ausfallen. Häufig betrachten die Gerichte Fälle als weniger schwerwiegend, in denen Fahranfänger es nicht abwarten können und schon am Tag vor der Fahrprüfung mit dem Auto der Eltern unterwegs sind. Auch private Übungsfahrten mit den Eltern auf verlassenen Straßen werden meist als wenig schwerwiegend angesehen. Teilweise stellt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein und erhebt keine Anklage. Manchmal wird auch die Auflage gemacht, Sozialstunden abzuleisten.
Man sollte jedoch wissen, dass eine Verfahrenseinstellung eher ein Ausnahmefall ist. Oft wird eine Geldstrafe verhängt. Freiheitsstrafen sind eher bei Wiederholungstätern üblich oder auch bei Fahrern, die zusätzlich noch einen Unfall verursacht haben oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eines der Vergehen, die auch durch einen Strafbefehl geahndet werden können. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht. Trotzdem handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung, die unter Umständen im Führungszeugnis vermerkt werden kann.
Beispiele für "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" begeht zum Beispiel, wer
- fährt, obwohl er nie einen Führerschein gemacht hat,
- fährt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde,
- fährt, obwohl ihm ein befristetes Fahrverbot erteilt wurde,
- als Deutscher unberechtigt mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ("EU-Führerschein") unterwegs ist,
- zwar eine Fahrerlaubnis hat, aber nicht für das geführte Fahrzeug (LKW, Motorrad),
- mit einem "frisierten" Mofa oder einem anderen Zweirad unterwegs ist, das schneller fährt, als es seine Fahrerlaubnis erlaubt,
- mit seinem Fahrzeug einen Anhänger zieht, mit dem das für die Führerscheinklasse geltende zulässige Gesamtgewicht des Gespanns überschritten wird.
Wann kann mein Auto eingezogen werden?
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch zur Folge haben, dass das Auto weg ist: nämlich durch eine Einziehung des Fahrzeugs. Dazu kommt es meist dann, wenn jemand gefahren ist, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder eine Sperrzeit lief oder obwohl ein befristetes Fahrverbot bestand. Auch bei Wiederholungstätern kommt es vor, dass das Fahrzeug eingezogen wird. Dies ist möglich, wenn die letzte Tat weniger als drei Jahre zurückliegt.
Wann verliert man den Versicherungsschutz?
Verursacht ein Fahrer oder eine Fahrerin ohne Fahrerlaubnis einen Unfall, ist sein oder ihr Versicherungsschutz stark reduziert. Zwar wird die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlen. Sie nimmt dann aber sehr wahrscheinlich den Fahrer, also ihren Kunden, in Regress. Dieser muss dann die ausgezahlte Summe erstatten. Die Kaskoversicherung kann unter Umständen eine Bezahlung des Schadens am eigenen Fahrzeug verweigern.
Wann ist mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg zu rechnen?
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann als Nebenstrafe zusätzlich ein befristetes Fahrverbot verhängt werden. Dann wird dem oder der Betreffenden das Fahren für bis zu drei Monate untersagt. Auch mit zwei Punkten in Flensburg muss man rechnen.
Verlust der Erwerbsminderungsrente nach Unfall?
Tatsächlich kann sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis sogar auf Rentenansprüche auswirken. Das Sozialgericht Gießen hat bestätigt, dass einem Autofahrer, der ohne Fahrerlaubnis (und unter Alkoholeinfluss) einen Unfall verursacht und dabei erhebliche Verletzungen erlitten hatte, der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aberkannt werden durfte (Urteil vom 26.2.2014, Az. S 4 R 158/12).
Darf man trotz Fahrverbot Mofa fahren?
Ein befristetes Fahrverbot bezieht sich häufig ausdrücklich nur auf bestimmte Fahrzeuge – zum Beispiel PKWs. Dann gilt es auch nur für diese. Gibt es keine derartige Einschränkung, gilt das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge – inklusive Mofas. Dann ist auch das Fahren mit einem Mofa strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einschränkungen des Fahrverbots sind im behördlichen Bußgeldbescheid aufgeführt. Sie können sich auch aus dem Gerichtsurteil ergeben, mit dem das Fahrverbot verhängt wurde.
Anders ist die Rechtslage bei einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Hier gilt: Wenn der Betroffene eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzt oder wenn er seine Fahrerlaubnis vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf er trotz entzogener Fahrerlaubnis mit dem Mofa fahren.
Welche Strafen gibt es im Ausland?
Wenn man den vorhandenen Führerschein beim Fahren nicht mitführt, sind in den meisten Staaten Bußgelder üblich. Deutlich ernster wird es jedoch, wenn ein Fahrer erwischt wird, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder dem ein befristetes Fahrverbot erteilt worden ist. Wer trotzdem fährt, begeht in vielen Ländern eine Straftat. Diese wird oft mit vierstelligen Euro-Beträgen geahndet. Teilweise drohen sogar Haftstrafen.
Praxistipp zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Bagatelldelikt. Davon ist also dringend abzuraten. Wer von der Polizei trotzdem ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr erwischt wird, sollte sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser besitzt die nötigen Spezialkenntnisse, um auf eine möglichst milde Strafe hinzuwirken.
(Wk)