Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wann macht man sich strafbar?
15.12.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Nicht nur beim Fahren ganz ohne Führerschein kann man sich ernsthafte Probleme einhandeln, sondern zum Beispiel auch bei der Nutzung von Anhängern oder gemieteten Transportern ohne passende Fahrerlaubnis. Dabei ist es mit einem “Strafzettel” nicht getan, denn es handelt sich um eine Straftat. Darauf zu bauen, dass man nicht erwischt wird, ist keine wirklich gute Idee.
”Fahren ohne Fahrerlaubnis” ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dies geht aus § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hervor. Diese Tat begeht jeder, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne die für dieses besondere Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis zu haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Betreffende die Fahrerlaubnis niemals erworben hat oder ob sie ihm auf Dauer entzogen worden ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt auch dann vor, wenn jemand fährt, obwohl ihm nach einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein befristetes behördliches Fahrverbot auferlegt wurde.
Übrigens macht man sich auch dann strafbar, wenn man als Fahrzeughalter jemand anderen mit seinem Fahrzeug fahren lässt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder der einem Fahrverbot unterliegt.
Häufig werden diese beiden Begriffe als Synonyme behandelt. Aber: Es gibt maßgebliche Unterschiede. Der Führerschein ist das Dokument, das jeder Fahrer eines Kraftfahrzeuges bei sich haben muss und mit dem er nachweisen kann, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt. Wenn er ohne dieses Dokument fährt, weil er es zu Hause vergessen hat, kann ihm die Polizei ein Verwarnungsgeld von meist zehn Euro auferlegen.
Die Fahrerlaubnis aber ist die Erlaubnis zum Fahren an sich. Sie setzt eine Fahrprüfung voraus und bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeugtypen. Wer irgendein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ohne für dieses Fahrzeug die passende Fahrerlaubnis zu haben, begeht eine Straftat.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Bei fahrlässiger Begehung der Tat droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Dabei entspricht ein Tagessatz dem jeweiligen Tageseinkommen der betreffenden Person.
Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der Schwere der Tat. Die Strafen können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gerichte sehen oft Fälle als weniger schwerwiegend an, in denen Fahranfänger es nicht abwarten können und schon am Tag vor der Fahrprüfung mit dem Auto der Eltern fahren. Auch private Übungsfahrten mit den Eltern auf verlassenen Straßen gelten meist als wenig schwerwiegende Fälle. Zum Teil stellt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein und erhebt keine Anklage. Es kann auch die Auflage gemacht werden, Sozialstunden abzuleisten.
Allerdings ist die Verfahrenseinstellung eher ein Ausnahmefall. Oft wird eine Geldstrafe verhängt. Mit Freiheitsstrafen müssen Wiederholungstäter rechnen oder auch Fahrer, die zusätzlich noch einen Unfall verursacht haben oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den Vergehen, die auch durch einen Strafbefehl geahndet werden können. Beim Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht. Trotzdem geht es auch hier um eine strafrechtliche Verurteilung, die unter Umständen im Führungszeugnis auftauchen kann.
Beispiele
Zum Beispiel begeht ein ”Fahren ohne Fahrerlaubnis”, wer
- fährt, obwohl er nie einen Führerschein gemacht hat,
- fährt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde,
- fährt, obwohl ihm ein befristetes Fahrverbot erteilt wurde,
- als Deutscher unberechtigt mit einer ausländischen Fahrerlaubnis (”EU-Führerschein”) unterwegs ist,
- zwar eine Fahrerlaubnis hat, aber nicht für das geführte Fahrzeug (LKW, Motorrad),
- mit einem “frisierten” Mofa oder anderen Zweirad unterwegs ist, das schneller fährt, als es seine Fahrerlaubnis zulässt,
- einen Anhänger hinter einem Fahrzeug fährt, mit dem das für die Führerscheinklasse geltende zulässige Gesamtgewicht des Gespanns überschritten wird.
Eine weitere mögliche Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist die Einziehung des Fahrzeugs. Das passiert meist dann, wenn der Täter gefahren ist, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder eine Sperrzeit lief oder obwohl ein befristetes Fahrverbot bestand. Auch bei Wiederholungstätern kann das Fahrzeug eingezogen werden. Voraussetzung: Die letzte Tat liegt weniger als drei Jahre zurück.
Wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, ist sein Versicherungsschutz stark reduziert. Die KfZ-Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden des Unfallgegners bezahlen. Sehr wahrscheinlich nimmt sie dann aber den Fahrer, also ihren Kunden, in Regress. Die Kaskoversicherung kann eine Bezahlung des Schadens am eigenen Fahrzeug unter Umständen verweigern.
Als Nebenfolge zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann ein befristetes Fahrverbot verhängt werden. Dann wird dem Fahrer für ein bis drei Monate das Fahren untersagt. Auch mit zwei Punkten in Flensburg ist zu rechnen.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sich auch auf Rentenansprüche auswirken. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen durfte einem Autofahrer, der ohne Fahrerlaubnis (und auch unter Alkoholeinfluss) einen Unfall verursacht und dabei erhebliche Verletzungen erlitten hatte, der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aberkannt werden (Urteil vom 26.2.2014, Az. S 4 R 158/12).
Häufig bezieht sich ein befristetes Fahrverbot ausdrücklich nur auf bestimmte Fahrzeuge - zum Beispiel PKWs. Es gilt dann auch nur für diese. Wenn es keine derartige Einschränkung gibt, gilt das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge – inklusive Mofas. Auch das Fahren mit einem Mofa ist dann ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einschränkungen des Fahrverbots sind im behördlichen Bußgeldbescheid aufgeführt oder ergeben sich aus dem Gerichtsurteil, mit dem das Fahrverbot verhängt wurde.
Eine andere Rechtslage gibt es bei einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Hier gilt: Hat der Betroffene eine Prüfbescheinigung für Mofas oder hat er seine Fahrerlaubnis vor dem 1.4.1980 erworben, darf er trotz entzogener Fahrerlaubnis mit dem Mofa fahren.
Wird der vorhandene Führerschein beim Fahren nicht mitgeführt, sind in den meisten Staaten Bußgelder üblich. Deutlich ernster wird es, wenn ein Fahrer erwischt wird, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder dem ein befristetes Fahrverbot erteilt worden ist. In vielen Ländern gilt dies als Straftat, die häufig mit vierstelligen Euro-Beträgen geahndet wird. Zum Teil drohen sogar Haftstrafen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Bagatelldelikt: Man sollte es unbedingt unterlassen. Wer von der Polizei trotzdem ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr erwischt wird, sollte sich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser hat die nötigen Spezialkenntnisse, um eine möglichst milde Strafe zu erwirken.
Viele Menschen glauben, es sei gar kein Problem, auch ohne Fahrerlaubnis mal schnell Einkaufen zu fahren oder Fahrzeuge zu bewegen, für die man keinen Führerschein hat. Aber: Hier ist der Ärger vorprogrammiert.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Fahren ohne Fahrerlaubnis – was ist das? Was unterscheidet Führerschein und Fahrerlaubnis? Wie hoch ist die Strafe? Wonach richtet sich die Höhe der Strafe im Einzelfall? Wann kann das Fahrzeug eingezogen werden? Wann verliert man den Versicherungsschutz? Wann ist mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg zu rechnen? Verlust der Erwerbsminderungsrente nach Unfall Mofa fahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt? Welche Strafen gibt es im Ausland? Praxistipp Fahren ohne Fahrerlaubnis – was ist das?
”Fahren ohne Fahrerlaubnis” ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dies geht aus § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hervor. Diese Tat begeht jeder, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne die für dieses besondere Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis zu haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Betreffende die Fahrerlaubnis niemals erworben hat oder ob sie ihm auf Dauer entzogen worden ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt auch dann vor, wenn jemand fährt, obwohl ihm nach einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein befristetes behördliches Fahrverbot auferlegt wurde.
Übrigens macht man sich auch dann strafbar, wenn man als Fahrzeughalter jemand anderen mit seinem Fahrzeug fahren lässt, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder der einem Fahrverbot unterliegt.
Was unterscheidet Führerschein und Fahrerlaubnis?
Häufig werden diese beiden Begriffe als Synonyme behandelt. Aber: Es gibt maßgebliche Unterschiede. Der Führerschein ist das Dokument, das jeder Fahrer eines Kraftfahrzeuges bei sich haben muss und mit dem er nachweisen kann, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt. Wenn er ohne dieses Dokument fährt, weil er es zu Hause vergessen hat, kann ihm die Polizei ein Verwarnungsgeld von meist zehn Euro auferlegen.
Die Fahrerlaubnis aber ist die Erlaubnis zum Fahren an sich. Sie setzt eine Fahrprüfung voraus und bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeugtypen. Wer irgendein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ohne für dieses Fahrzeug die passende Fahrerlaubnis zu haben, begeht eine Straftat.
Wie hoch ist die Strafe?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Bei fahrlässiger Begehung der Tat droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Dabei entspricht ein Tagessatz dem jeweiligen Tageseinkommen der betreffenden Person.
Wonach richtet sich die Höhe der Strafe im Einzelfall?
Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der Schwere der Tat. Die Strafen können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gerichte sehen oft Fälle als weniger schwerwiegend an, in denen Fahranfänger es nicht abwarten können und schon am Tag vor der Fahrprüfung mit dem Auto der Eltern fahren. Auch private Übungsfahrten mit den Eltern auf verlassenen Straßen gelten meist als wenig schwerwiegende Fälle. Zum Teil stellt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein und erhebt keine Anklage. Es kann auch die Auflage gemacht werden, Sozialstunden abzuleisten.
Allerdings ist die Verfahrenseinstellung eher ein Ausnahmefall. Oft wird eine Geldstrafe verhängt. Mit Freiheitsstrafen müssen Wiederholungstäter rechnen oder auch Fahrer, die zusätzlich noch einen Unfall verursacht haben oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den Vergehen, die auch durch einen Strafbefehl geahndet werden können. Beim Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht. Trotzdem geht es auch hier um eine strafrechtliche Verurteilung, die unter Umständen im Führungszeugnis auftauchen kann.
Beispiele
Zum Beispiel begeht ein ”Fahren ohne Fahrerlaubnis”, wer
- fährt, obwohl er nie einen Führerschein gemacht hat,
- fährt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde,
- fährt, obwohl ihm ein befristetes Fahrverbot erteilt wurde,
- als Deutscher unberechtigt mit einer ausländischen Fahrerlaubnis (”EU-Führerschein”) unterwegs ist,
- zwar eine Fahrerlaubnis hat, aber nicht für das geführte Fahrzeug (LKW, Motorrad),
- mit einem “frisierten” Mofa oder anderen Zweirad unterwegs ist, das schneller fährt, als es seine Fahrerlaubnis zulässt,
- einen Anhänger hinter einem Fahrzeug fährt, mit dem das für die Führerscheinklasse geltende zulässige Gesamtgewicht des Gespanns überschritten wird.
Wann kann das Fahrzeug eingezogen werden?
Eine weitere mögliche Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist die Einziehung des Fahrzeugs. Das passiert meist dann, wenn der Täter gefahren ist, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder eine Sperrzeit lief oder obwohl ein befristetes Fahrverbot bestand. Auch bei Wiederholungstätern kann das Fahrzeug eingezogen werden. Voraussetzung: Die letzte Tat liegt weniger als drei Jahre zurück.
Wann verliert man den Versicherungsschutz?
Wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, ist sein Versicherungsschutz stark reduziert. Die KfZ-Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden des Unfallgegners bezahlen. Sehr wahrscheinlich nimmt sie dann aber den Fahrer, also ihren Kunden, in Regress. Die Kaskoversicherung kann eine Bezahlung des Schadens am eigenen Fahrzeug unter Umständen verweigern.
Wann ist mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg zu rechnen?
Als Nebenfolge zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann ein befristetes Fahrverbot verhängt werden. Dann wird dem Fahrer für ein bis drei Monate das Fahren untersagt. Auch mit zwei Punkten in Flensburg ist zu rechnen.
Verlust der Erwerbsminderungsrente nach Unfall
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sich auch auf Rentenansprüche auswirken. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen durfte einem Autofahrer, der ohne Fahrerlaubnis (und auch unter Alkoholeinfluss) einen Unfall verursacht und dabei erhebliche Verletzungen erlitten hatte, der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aberkannt werden (Urteil vom 26.2.2014, Az. S 4 R 158/12).
Mofa fahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt?
Häufig bezieht sich ein befristetes Fahrverbot ausdrücklich nur auf bestimmte Fahrzeuge - zum Beispiel PKWs. Es gilt dann auch nur für diese. Wenn es keine derartige Einschränkung gibt, gilt das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge – inklusive Mofas. Auch das Fahren mit einem Mofa ist dann ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einschränkungen des Fahrverbots sind im behördlichen Bußgeldbescheid aufgeführt oder ergeben sich aus dem Gerichtsurteil, mit dem das Fahrverbot verhängt wurde.
Eine andere Rechtslage gibt es bei einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Hier gilt: Hat der Betroffene eine Prüfbescheinigung für Mofas oder hat er seine Fahrerlaubnis vor dem 1.4.1980 erworben, darf er trotz entzogener Fahrerlaubnis mit dem Mofa fahren.
Welche Strafen gibt es im Ausland?
Wird der vorhandene Führerschein beim Fahren nicht mitgeführt, sind in den meisten Staaten Bußgelder üblich. Deutlich ernster wird es, wenn ein Fahrer erwischt wird, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder dem ein befristetes Fahrverbot erteilt worden ist. In vielen Ländern gilt dies als Straftat, die häufig mit vierstelligen Euro-Beträgen geahndet wird. Zum Teil drohen sogar Haftstrafen.
Praxistipp
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Bagatelldelikt: Man sollte es unbedingt unterlassen. Wer von der Polizei trotzdem ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr erwischt wird, sollte sich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser hat die nötigen Spezialkenntnisse, um eine möglichst milde Strafe zu erwirken.
(Wk)