Fahren trotz Fahrverbot – was riskiere ich?
21.12.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Ma - Anwalt-Suchservice Man ist zu spät dran, möchte schnell zur Arbeit oder zu einem Termin – schon hat es geblitzt. Leider war die Ampel rot – ein Monat Fahrverbot ist die Folge. Betroffene sollten ein Fahrverbot ernst nehmen und nicht der Versuchung erliegen, trotzdem mal eben per Auto zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren. Übrigens: Ein Fahrverbot ist etwas anders als ein dauerhafter Fahrerlaubnisentzug. Ein Fahrverbot gilt für einen begrenzten Zeitraum von bis zu drei Monaten, dann gibt es den Führerschein zurück. Der Fahrerlaubnisentzug ist auf Dauer, der Führerschein ist weg, es gibt eine Sperrfrist, in der man keinen neuen beantragen kann.
Das Fahrverbot wird durch einen behördlichen Bescheid ausgesprochen. Wichtig zu wissen: Bei Fahrverboten wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es eine bis zu viermonatige Schonfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Autofahrer selbst entscheiden, wann sein Fahrverbot stattfinden soll. Man kann es also in seinen Urlaub legen oder in eine Zeit, in der man das Auto nicht so dringend benötigt.
Allerdings fällt die Schonfrist aus, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon ein anderes Fahrverbot verhängt worden ist. Dann gilt man nämlich als Wiederholungstäter. Ebenso gibt es keine Schonfrist, wenn das Fahrverbot auf einer Straftat im Straßenverkehr beruht.
Während des Fahrverbots muss man den Führerschein in amtliche Verwahrung geben – bei der Polizei oder der zuständigen Verwaltungsbehörde. Wenn man dies unterlässt, wird dieser beschlagnahmt – mit weiteren Kosten. Auch ist mit einem Hausbesuch der Polizei zu rechnen.
Betroffene erhalten ihren Führerschein am Ende des Fahrverbots zurück. Sie können ihn bei der Behörde abholen oder erhalten ihn per Post zugeschickt. Dazu bekommen sie ein Schreiben, aus dem hervorgeht, ab wann sie wieder fahren dürfen. An dieses Datum sollte man sich unbedingt halten. Häufig hat man den Führerschein schon ein paar Tage vorher in der Hand. Trotzdem: Fahren darf man erst von dem Tag an, der im Bescheid genannt ist.
Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat, nämlich das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, für die es ein Bußgeld gibt, sondern eine Straftat gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Bei Vorsatz ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden, da es für eine Straftat benutzt wurde. Bei Fahrlässigkeit sind es immer noch bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (einkommensabhängig).
Übrigens: Strafbar ist es auch, sein Fahrzeug an jemanden zu verleihen oder jemanden ans Lenkrad zu lassen, der einem Fahrverbot unterliegt. Hier droht ebenso eine Einziehung des Fahrzeugs. Die Strafe entspricht der des eigentlichen Täters.
Wenn man wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann das Gericht zusätzlich zur eigentlichen Strafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Das bedeutet: Der Führerschein wird dauerhaft ungültig. Er kann – in der Regel nach Ablauf einer Sperrfrist – wieder neu erteilt werden. Die Sperrzeit liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Sie kann jedoch im Ausnahmefall auch lebenslänglich dauern. Da das Fahren trotz Fahrverbot eine Straftat ist, kann es auch zu einem Fahrerlaubnisentzug auf Dauer führen.
Kommt es beim Fahren trotz Fahrverbot zu einem Unfall, muss man mit Problemen beim Versicherungsschutz rechnen. Besonders bei einer vorsätzlichen Straftat kann man diesen verlieren. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Beispielsweise kann der Einwand der groben Fahrlässigkeit im Vertrag ausgeschlossen sein.
Ein Gericht kann ausnahmsweise auch von einem Fahrverbot absehen. Das Oberlandesgericht Hamm allerdings hat entschieden, dass berufliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten allein noch nicht für eine solche Ausnahme ausreichen. Wenn allerdings ohne Auto die Existenz gefährdet ist, sieht die Sache anders aus. Hier ist der Einzelfall entscheidend (Beschluss vom 12.10.2007, Az. 3 Ss OWi 560/07).
So mancher Autofahrer kommt auf die Idee, im Ausland Auto zu fahren, obwohl er in Deutschland einem Fahrverbot unterliegt. Zum Teil wird im Internet behauptet, dass dies zulässig sei, oder dass man dafür ja den "internationalen Führerschein" nutzen könne. Diese Aussagen sind falsch.
Die deutschen Behörden können zwar niemandem verbieten, im Ausland Auto zu fahren. Wurde jedoch ein Fahrverbot erteilt, befindet sich der Führerschein des Betroffenen in Deutschland in behördlicher Verwahrung. Er kann im Ausland nicht vorgezeigt werden. Ausländische Behörden und Polizeidienststellen verstehen in diesem Punkt oft keinen Spaß. Häufig wird bereits Bußgeld dafür fällig, dass man ohne vorzeigbaren Führerschein unterwegs ist.
Richtig unschön wird es dann, wenn herauskommt, dass in Deutschland ein Fahrverbot besteht. Es geht nämlich nicht nur darum, ein Dokument vorzeigen zu können. Zum Teil drohen hier Haftstrafen wegen einer Straftat.
Deshalb nützt auch niemandem in dieser Situation der internationale Führerschein etwas. Dieser ist nur eine Art Übersetzung des Führerscheins und nur zusammen mit diesem gültig. Der internationale Führerschein berechtigt allein nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Wer in Frankreich trotz deutschem Fahrverbot am Lenkrad erwischt wird, muss mit 4.500 Euro Geldstrafe rechnen, sowie mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs. In Großbritannien werden für das Nichtführen eines Führerscheins rund 30 Euro fällig. Für das Fahren trotz deutschem Fahrverbot droht eine Geldstrafe von etwa 5.600 Euro und womöglich auch eine Haftstrafe von mehreren Monaten, in Schottland auch bis zu einem Jahr.
Wer in Italien ohne vorzeigbaren Führerschein am Lenkrad erwischt wird, zahlt mindestens 41 Euro. Aber: Für das Fahren trotz deutschen Fahrverbot wird eine Geldstrafe von 2.257 Euro fällig. Auch in Luxemburg drohen harte Strafen von 500 bis 10.000 Euro für das Fahren trotz Fahrverbot. Diese können mit einer Haftstrafe zwischen acht Tagen und drei Monaten verbunden sein. Das Bußgeld für das Fahren ohne vorzeigbaren Führerschein liegt bei 24 Euro. In den Niederlanden zahlt man für einen nicht vorzeigbaren Führerschein 90 Euro. Aber: Zusätzlich droht eine erhebliche Geldstrafe und unter Umständen auch eine Haftstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. In Belgien steht auf das Nichtmitführen des Führerscheins ein Bußgeld von mindestens 80 Euro. Über die Strafbarkeit des Fahrens trotz deutschem Fahrverbot ist nichts weiter bekannt.
Ohne vorzeigbaren Führerschein in Dänemark zu fahren, kostet ca. 135 Euro. In Finnland ist das Fahren trotz deutschem Fahrverbot eine Straftat. Die Geldstrafe für Ersttäter liegt bei 20 Tagessätzen. Unverbesserliche zahlen erheblich mehr. In Norwegen ist das Fahren ohne Originaldokument verboten. Fahren trotz ausländischem Fahrverbot führt zu einer Geldstrafe von 4.000 Kronen. Auch in Schweden wird das Fahren trotz Fahrverbot als Straftat angesehen. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Auch Österreich verlangt zwingend den Originalführerschein. Das Bußgeld bei Zuwiderhandlung liegt bei mindestens 20 Euro. Für das Fahren trotz deutschem Fahrverbot riskiert man eine Geldstrafe von über 700 Euro. In Spanien wird für das Nichtmitführen des Führerscheins ein Bußgeld von 90 Euro verlangt. Wenn die deutsche Behörde die Spanier auf Anfrage hin über ein verhängtes Fahrverbot informiert, gibt es richtig Probleme: Hier kann es zu einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten kommen, oder zu einer Geldstrafe von ein bis zwei Jahresgehältern. Auch zu gemeinnütziger Arbeit kann man verurteilt werden. In Portugal ist das Fahren trotz ausländischem Fahrverbot ebenfalls eine Straftat (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 240 Tagessätze).
In Tschechien wird das Nichtmitführen des Führerscheins mit 60 bis 100 Euro Bußgeld geahndet. Nichts bekannt ist über strafrechtliche Folgen für das Fahren trotz Fahrverbot. In Ungarn kostet das Nichtmitführen des Führerscheins sogar bis zu 560 Euro. Die genaue Höhe ist davon abhängig, ob man sofort oder später bezahlt. Fahren trotz deutschem Fahrverbot wird mit einer Geldstrafe von 1.120 Euro geahndet, unter Umständen auch mit einer Haftstrafe. In Polen wird der Originalführerschein verlangt, das Nichtmitführen führt zu einem Bußgeld. Das Fahren trotz deutschem Fahrverbot soll soweit bekannt keine Folgen haben.
Weder im Inland noch im Ausland ist es ratsam, sich ans Lenkrad zu setzen, während ein Fahrverbot gilt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erteilt fachkundige Beratung zum Fahrverbot und kann Ihnen erklären, wie man sich dagegen wehren kann.
Zu einem Fahrverbot kommt es schnell. Viele Autofahrer kommen dann in Versuchung, trotz Fahrverbot schnell etwas per Auto zu erledigen. Dies kann im In- und Ausland unschöne Folgen haben.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie wird das Fahrverbot durchgesetzt? Wie bekommt man seinen Führerschein zurück? Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre? Wann riskiert man den Entzug der Fahrerlaubnis? Was passiert mit meinem Versicherungsschutz? Wann wird ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen? Was gilt, wenn ich im Ausland trotzdem fahre? Was gilt in den einzelnen Ländern? Praxistipp Wie wird das Fahrverbot durchgesetzt?
Das Fahrverbot wird durch einen behördlichen Bescheid ausgesprochen. Wichtig zu wissen: Bei Fahrverboten wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es eine bis zu viermonatige Schonfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Autofahrer selbst entscheiden, wann sein Fahrverbot stattfinden soll. Man kann es also in seinen Urlaub legen oder in eine Zeit, in der man das Auto nicht so dringend benötigt.
Allerdings fällt die Schonfrist aus, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon ein anderes Fahrverbot verhängt worden ist. Dann gilt man nämlich als Wiederholungstäter. Ebenso gibt es keine Schonfrist, wenn das Fahrverbot auf einer Straftat im Straßenverkehr beruht.
Während des Fahrverbots muss man den Führerschein in amtliche Verwahrung geben – bei der Polizei oder der zuständigen Verwaltungsbehörde. Wenn man dies unterlässt, wird dieser beschlagnahmt – mit weiteren Kosten. Auch ist mit einem Hausbesuch der Polizei zu rechnen.
Wie bekommt man seinen Führerschein zurück?
Betroffene erhalten ihren Führerschein am Ende des Fahrverbots zurück. Sie können ihn bei der Behörde abholen oder erhalten ihn per Post zugeschickt. Dazu bekommen sie ein Schreiben, aus dem hervorgeht, ab wann sie wieder fahren dürfen. An dieses Datum sollte man sich unbedingt halten. Häufig hat man den Führerschein schon ein paar Tage vorher in der Hand. Trotzdem: Fahren darf man erst von dem Tag an, der im Bescheid genannt ist.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat, nämlich das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, für die es ein Bußgeld gibt, sondern eine Straftat gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Bei Vorsatz ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden, da es für eine Straftat benutzt wurde. Bei Fahrlässigkeit sind es immer noch bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (einkommensabhängig).
Übrigens: Strafbar ist es auch, sein Fahrzeug an jemanden zu verleihen oder jemanden ans Lenkrad zu lassen, der einem Fahrverbot unterliegt. Hier droht ebenso eine Einziehung des Fahrzeugs. Die Strafe entspricht der des eigentlichen Täters.
Wann riskiert man den Entzug der Fahrerlaubnis?
Wenn man wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann das Gericht zusätzlich zur eigentlichen Strafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Das bedeutet: Der Führerschein wird dauerhaft ungültig. Er kann – in der Regel nach Ablauf einer Sperrfrist – wieder neu erteilt werden. Die Sperrzeit liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Sie kann jedoch im Ausnahmefall auch lebenslänglich dauern. Da das Fahren trotz Fahrverbot eine Straftat ist, kann es auch zu einem Fahrerlaubnisentzug auf Dauer führen.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz?
Kommt es beim Fahren trotz Fahrverbot zu einem Unfall, muss man mit Problemen beim Versicherungsschutz rechnen. Besonders bei einer vorsätzlichen Straftat kann man diesen verlieren. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Beispielsweise kann der Einwand der groben Fahrlässigkeit im Vertrag ausgeschlossen sein.
Wann wird ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen?
Ein Gericht kann ausnahmsweise auch von einem Fahrverbot absehen. Das Oberlandesgericht Hamm allerdings hat entschieden, dass berufliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten allein noch nicht für eine solche Ausnahme ausreichen. Wenn allerdings ohne Auto die Existenz gefährdet ist, sieht die Sache anders aus. Hier ist der Einzelfall entscheidend (Beschluss vom 12.10.2007, Az. 3 Ss OWi 560/07).
Was gilt, wenn ich im Ausland trotzdem fahre?
So mancher Autofahrer kommt auf die Idee, im Ausland Auto zu fahren, obwohl er in Deutschland einem Fahrverbot unterliegt. Zum Teil wird im Internet behauptet, dass dies zulässig sei, oder dass man dafür ja den "internationalen Führerschein" nutzen könne. Diese Aussagen sind falsch.
Die deutschen Behörden können zwar niemandem verbieten, im Ausland Auto zu fahren. Wurde jedoch ein Fahrverbot erteilt, befindet sich der Führerschein des Betroffenen in Deutschland in behördlicher Verwahrung. Er kann im Ausland nicht vorgezeigt werden. Ausländische Behörden und Polizeidienststellen verstehen in diesem Punkt oft keinen Spaß. Häufig wird bereits Bußgeld dafür fällig, dass man ohne vorzeigbaren Führerschein unterwegs ist.
Richtig unschön wird es dann, wenn herauskommt, dass in Deutschland ein Fahrverbot besteht. Es geht nämlich nicht nur darum, ein Dokument vorzeigen zu können. Zum Teil drohen hier Haftstrafen wegen einer Straftat.
Deshalb nützt auch niemandem in dieser Situation der internationale Führerschein etwas. Dieser ist nur eine Art Übersetzung des Führerscheins und nur zusammen mit diesem gültig. Der internationale Führerschein berechtigt allein nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Was gilt in den einzelnen Ländern?
Wer in Frankreich trotz deutschem Fahrverbot am Lenkrad erwischt wird, muss mit 4.500 Euro Geldstrafe rechnen, sowie mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs. In Großbritannien werden für das Nichtführen eines Führerscheins rund 30 Euro fällig. Für das Fahren trotz deutschem Fahrverbot droht eine Geldstrafe von etwa 5.600 Euro und womöglich auch eine Haftstrafe von mehreren Monaten, in Schottland auch bis zu einem Jahr.
Wer in Italien ohne vorzeigbaren Führerschein am Lenkrad erwischt wird, zahlt mindestens 41 Euro. Aber: Für das Fahren trotz deutschen Fahrverbot wird eine Geldstrafe von 2.257 Euro fällig. Auch in Luxemburg drohen harte Strafen von 500 bis 10.000 Euro für das Fahren trotz Fahrverbot. Diese können mit einer Haftstrafe zwischen acht Tagen und drei Monaten verbunden sein. Das Bußgeld für das Fahren ohne vorzeigbaren Führerschein liegt bei 24 Euro. In den Niederlanden zahlt man für einen nicht vorzeigbaren Führerschein 90 Euro. Aber: Zusätzlich droht eine erhebliche Geldstrafe und unter Umständen auch eine Haftstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. In Belgien steht auf das Nichtmitführen des Führerscheins ein Bußgeld von mindestens 80 Euro. Über die Strafbarkeit des Fahrens trotz deutschem Fahrverbot ist nichts weiter bekannt.
Ohne vorzeigbaren Führerschein in Dänemark zu fahren, kostet ca. 135 Euro. In Finnland ist das Fahren trotz deutschem Fahrverbot eine Straftat. Die Geldstrafe für Ersttäter liegt bei 20 Tagessätzen. Unverbesserliche zahlen erheblich mehr. In Norwegen ist das Fahren ohne Originaldokument verboten. Fahren trotz ausländischem Fahrverbot führt zu einer Geldstrafe von 4.000 Kronen. Auch in Schweden wird das Fahren trotz Fahrverbot als Straftat angesehen. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Auch Österreich verlangt zwingend den Originalführerschein. Das Bußgeld bei Zuwiderhandlung liegt bei mindestens 20 Euro. Für das Fahren trotz deutschem Fahrverbot riskiert man eine Geldstrafe von über 700 Euro. In Spanien wird für das Nichtmitführen des Führerscheins ein Bußgeld von 90 Euro verlangt. Wenn die deutsche Behörde die Spanier auf Anfrage hin über ein verhängtes Fahrverbot informiert, gibt es richtig Probleme: Hier kann es zu einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten kommen, oder zu einer Geldstrafe von ein bis zwei Jahresgehältern. Auch zu gemeinnütziger Arbeit kann man verurteilt werden. In Portugal ist das Fahren trotz ausländischem Fahrverbot ebenfalls eine Straftat (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 240 Tagessätze).
In Tschechien wird das Nichtmitführen des Führerscheins mit 60 bis 100 Euro Bußgeld geahndet. Nichts bekannt ist über strafrechtliche Folgen für das Fahren trotz Fahrverbot. In Ungarn kostet das Nichtmitführen des Führerscheins sogar bis zu 560 Euro. Die genaue Höhe ist davon abhängig, ob man sofort oder später bezahlt. Fahren trotz deutschem Fahrverbot wird mit einer Geldstrafe von 1.120 Euro geahndet, unter Umständen auch mit einer Haftstrafe. In Polen wird der Originalführerschein verlangt, das Nichtmitführen führt zu einem Bußgeld. Das Fahren trotz deutschem Fahrverbot soll soweit bekannt keine Folgen haben.
Praxistipp
Weder im Inland noch im Ausland ist es ratsam, sich ans Lenkrad zu setzen, während ein Fahrverbot gilt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erteilt fachkundige Beratung zum Fahrverbot und kann Ihnen erklären, wie man sich dagegen wehren kann.
(Wk)