Fehlende oder ungültige Umweltplakette am Auto: Droht ein Bußgeld?
25.06.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Die Umweltplakette zeigt seit 2008 an, welcher von drei Schadstoffgruppen ein Auto angehört. Die grüne Plakette (Gruppe 4) erlaubt das uneingeschränkte Befahren aller Umweltzonen. Autos mit der gelben Plakette (Gruppe 3) dürfen nur noch in Neu-Ulm in die Umweltzone einfahren - sonst nirgendwo. Ältere Diesel mit roter Plakette (Gruppe 2) dürfen nirgendwo mehr in die Umweltzone. Manchen Autos wird auch überhaupt keine Plakette mehr zugeteilt - für diese ist die Umweltzone ebenfalls tabu. Jede Umweltplakette muss mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs beschriftet sein, das sie trägt - ansonsten ist sie ungültig.
Welche Fahrzeuge vor Ort in die Umweltzone dürfen, ist jeweils ausgeschildert - in aller Regel sind dies nur Autos mit grüner Plakette.
Ausnahmen von der Plaketten-Regelung gibt es unter anderem für Krankenwagen, Zweiräder, Polizeiautos, Feuerwehren, Oldtimer mit H-Kennzeichen und bestimmte Bundeswehrfahrzeuge. In manchen Städten werden auch Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn ein Fahrzeug nicht nachrüstbar ist. Der letzte Punkt kann aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sein.
Die Umweltzonen haben nichts mit den Dieselfahrverboten zu tun, die von der deutschen Umwelthilfe erstritten wurden. Diese basieren auf lokalen Regelungen der jeweiligen Städte.
Die Regelungen zu Umweltzonen und Plaketten finden sich in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese wird auch bezeichnet als die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - kurz 35. BImSchV. Die Regelung gilt bundesweit für Städte und Gemeinden, die sich zur Einführung einer Umweltzone entscheiden.
Die Zahl auf der Umweltplakette zeigt nicht an, welche Euro-Schadstoffnorm das Fahrzeug erfüllt. Eine grüne Plakette mit der "4" heißt also nicht, dass das Fahrzeug "Euro-4" hat. Auch wenn dies mancher Autohändler gerne so darstellt. Die Zahl steht lediglich für die Schadstoffgruppe, zu der Fahrzeuge mit unterschiedlichen Euronormen gehören. Die Euronorm kann man anhand der Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) herausfinden.
Eine blaue Plakette, etwa für Euro-5-Diesel, existiert derzeit nicht. Autos mit Euro-5-Norm bekommen eine grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4).
Umweltplaketten kann man kaufen bei TÜV, Dekra, den Kfz-Zulassungsstellen, bei Bürgerämtern oder auch online.
Beim TÜV Nord kostet die Plakette online derzeit 9,90 Euro. Das Kennzeichen wird dann aufgedruckt. Erforderlich sind die Einsendung einer Kopie des Fahrzeugscheins und eine Unterschrift. Denn natürlich ist beim Kauf nachzuweisen, dass das Fahrzeug auch die entsprechenden Schadstoffnormen erfüllt.
Ja, auch Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge sind davon nicht entbunden. Sie bekommen eine grüne Umweltplakette.
Aktuell kostet das verkehrswidrige Befahren einer Umweltzone (ohne gültige Umweltplakette) ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte gibt es nicht.
Zusätzlich zu den allgemein gültigen gesetzlichen Ausnahmen können auch die Städte weitere Ausnahmeregelungen treffen. So haben einige Städte wie Berlin auch Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen von der Plakettenpflicht ausgenommen, die sich auf einer Probe-, Überführungs, oder Werkstattfahrt befinden. Hier sollte man sich aber erkundigen, was vor Ort gilt.
Wer sein Auto auf einen neuen Wohnort ummeldet oder einen gekauften Gebrauchtwagen auf sich anmeldet, muss darauf achten, dass die Umweltplakette mit dem neuen Autokennzeichen übereinstimmt. Hier ist also eine neue Plakette fällig, ansonsten droht ein Bußgeld.
Die Gerichte entscheiden zu diesem Thema nicht einheitlich. 2013 befasste sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall eines Autofahrers, der sein Auto - mit grüner Umweltplakette - in einer Umweltzone geparkt hatte. Allerdings war auf dieser Plakette nicht das aktuelle Kennzeichen des Autos vermerkt. So etwas kann nach einem Verkauf des Fahrzeugs passieren, wenn der neue Halter einfach die alte Plakette behält. Der Autofahrer erhielt nach damaligem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Das OLG Hamm bestätigte den Bußgeldbescheid. Das Fahrzeug habe nur mit einer gültigen Umweltplakette am Verkehr in der Umweltzone teilnehmen dürfen. Diese habe sein Auto nicht gehabt, weil das Kennzeichen der angebrachten Plakette nicht mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeugs übereingestimmt habe. Eine derartige Übereinstimmung sei aber gesetzlich vorgeschrieben, um eine Kontrolle zu ermöglichen, ob ein Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren dürfte.
Auch ein geparktes Fahrzeug nehme am Verkehr in der Umweltzone teil. Verkehr in diesem Sinne sei auch das Parken, das nach der Straßenverkehrsordnung zum ruhenden Verkehr gehöre. Diese Auslegung der Vorschrift sei nicht unverhältnismäßig. Bei einem geparkten Fahrzeug sei nämlich im Regelfall klar, dass es mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. bewegt werde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste. Auf die eher unwahrscheinliche Ausnahme, dass ein Fahrzeug ohne Inbetriebsetzen seines Motors mittels eines Anhängers in oder durch die Umweltzone transportiert werde, sei bei der Auslegung nicht abzustellen (Urteil vom 24.9.2013, Az. 1 RBs 135/13).
Anderer Ansicht waren jedoch die Amtsgerichte Marburg und Bremen. Das Amtsgericht Marburg stellte kategorisch fest, dass die Umweltzonenregelung für den ruhenden Verkehr nicht gelte, weil beim Parken keine Schadstoffe ausgeschieden würden (Beschluss vom 25.2.2018, Az. 52 OWi 2/18).
Das Amtsgericht Bremen sah das Problem eher darin, dass nur bei Parkverstößen ohne Weiteres der Fahrzeughalter haftet. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht sei aber kein Parkverstoß. Zwar könne für das Parken ohne Plakette ein Bußgeld verhängt werden, aber nur gegen denjenigen, der das Fahrzeug nachweislich in der Umweltzone gefahren und dort geparkt habe. Damit kam der Halter hier ohne Bußgeld davon (Beschluss vom 5.10.2017, Az. 74 OWi 650 Js 39674/17).
Trägt ein Gebrauchtwagen beim Verkauf eine Umweltplakette, die er von den Emissionswerten her nicht tragen dürfte, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer ist dann berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Vertragsverhandlung das Thema "Umweltplakette und Schadstoffemission" angesprochen wurde. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ändert daran nichts (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-22 U 103/11).
Gerade nach einem Halterwechsel oder einer Ummeldung des Fahrzeuges sollte man sich um eine aktuelle Umweltplakette kümmern, um ein Bußgeld zu vermeiden. Wird ein Bußgeld verhängt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob dieses berechtigt ist.
In vielen deutschen Städten sind Umweltzonen eingerichtet. Was passiert, wenn man ohne die vorgeschriebene Umweltplakette erwischt wird? Und was gilt für Autos, die lediglich in der Umweltzone parken?
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wer darf in die Umweltzone? Welches Gesetz regelt die Umweltplaketten? Verwirrende Zahlen: Euronormen und Schadstoffgruppen Wo bekommt man eine Umweltplakette und was kostet sie? Benötigen auch Elektroautos eine Umweltplakette? Welches Bußgeld gibt es bei fehlender / ungültiger Umweltplakette? Was gilt für Fahrten mit Überführungskennzeichen? Was ist nach einem Umzug oder Autokauf zu beachten? Was gilt für das Parken mit ungültiger Umweltplakette? Gefälschte Umweltplakette: Sachmangel beim Autokauf Praxistipp Wer darf in die Umweltzone?
Welche Fahrzeuge vor Ort in die Umweltzone dürfen, ist jeweils ausgeschildert - in aller Regel sind dies nur Autos mit grüner Plakette.
Ausnahmen von der Plaketten-Regelung gibt es unter anderem für Krankenwagen, Zweiräder, Polizeiautos, Feuerwehren, Oldtimer mit H-Kennzeichen und bestimmte Bundeswehrfahrzeuge. In manchen Städten werden auch Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn ein Fahrzeug nicht nachrüstbar ist. Der letzte Punkt kann aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sein.
Die Umweltzonen haben nichts mit den Dieselfahrverboten zu tun, die von der deutschen Umwelthilfe erstritten wurden. Diese basieren auf lokalen Regelungen der jeweiligen Städte.
Welches Gesetz regelt die Umweltplaketten?
Die Regelungen zu Umweltzonen und Plaketten finden sich in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese wird auch bezeichnet als die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - kurz 35. BImSchV. Die Regelung gilt bundesweit für Städte und Gemeinden, die sich zur Einführung einer Umweltzone entscheiden.
Verwirrende Zahlen: Euronormen und Schadstoffgruppen
Die Zahl auf der Umweltplakette zeigt nicht an, welche Euro-Schadstoffnorm das Fahrzeug erfüllt. Eine grüne Plakette mit der "4" heißt also nicht, dass das Fahrzeug "Euro-4" hat. Auch wenn dies mancher Autohändler gerne so darstellt. Die Zahl steht lediglich für die Schadstoffgruppe, zu der Fahrzeuge mit unterschiedlichen Euronormen gehören. Die Euronorm kann man anhand der Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) herausfinden.
Eine blaue Plakette, etwa für Euro-5-Diesel, existiert derzeit nicht. Autos mit Euro-5-Norm bekommen eine grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4).
Wo bekommt man eine Umweltplakette und was kostet sie?
Umweltplaketten kann man kaufen bei TÜV, Dekra, den Kfz-Zulassungsstellen, bei Bürgerämtern oder auch online.
Beim TÜV Nord kostet die Plakette online derzeit 9,90 Euro. Das Kennzeichen wird dann aufgedruckt. Erforderlich sind die Einsendung einer Kopie des Fahrzeugscheins und eine Unterschrift. Denn natürlich ist beim Kauf nachzuweisen, dass das Fahrzeug auch die entsprechenden Schadstoffnormen erfüllt.
Benötigen auch Elektroautos eine Umweltplakette?
Ja, auch Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge sind davon nicht entbunden. Sie bekommen eine grüne Umweltplakette.
Welches Bußgeld gibt es bei fehlender / ungültiger Umweltplakette?
Aktuell kostet das verkehrswidrige Befahren einer Umweltzone (ohne gültige Umweltplakette) ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte gibt es nicht.
Was gilt für Fahrten mit Überführungskennzeichen?
Zusätzlich zu den allgemein gültigen gesetzlichen Ausnahmen können auch die Städte weitere Ausnahmeregelungen treffen. So haben einige Städte wie Berlin auch Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen von der Plakettenpflicht ausgenommen, die sich auf einer Probe-, Überführungs, oder Werkstattfahrt befinden. Hier sollte man sich aber erkundigen, was vor Ort gilt.
Was ist nach einem Umzug oder Autokauf zu beachten?
Wer sein Auto auf einen neuen Wohnort ummeldet oder einen gekauften Gebrauchtwagen auf sich anmeldet, muss darauf achten, dass die Umweltplakette mit dem neuen Autokennzeichen übereinstimmt. Hier ist also eine neue Plakette fällig, ansonsten droht ein Bußgeld.
Was gilt für das Parken mit ungültiger Umweltplakette?
Die Gerichte entscheiden zu diesem Thema nicht einheitlich. 2013 befasste sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall eines Autofahrers, der sein Auto - mit grüner Umweltplakette - in einer Umweltzone geparkt hatte. Allerdings war auf dieser Plakette nicht das aktuelle Kennzeichen des Autos vermerkt. So etwas kann nach einem Verkauf des Fahrzeugs passieren, wenn der neue Halter einfach die alte Plakette behält. Der Autofahrer erhielt nach damaligem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Das OLG Hamm bestätigte den Bußgeldbescheid. Das Fahrzeug habe nur mit einer gültigen Umweltplakette am Verkehr in der Umweltzone teilnehmen dürfen. Diese habe sein Auto nicht gehabt, weil das Kennzeichen der angebrachten Plakette nicht mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeugs übereingestimmt habe. Eine derartige Übereinstimmung sei aber gesetzlich vorgeschrieben, um eine Kontrolle zu ermöglichen, ob ein Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren dürfte.
Auch ein geparktes Fahrzeug nehme am Verkehr in der Umweltzone teil. Verkehr in diesem Sinne sei auch das Parken, das nach der Straßenverkehrsordnung zum ruhenden Verkehr gehöre. Diese Auslegung der Vorschrift sei nicht unverhältnismäßig. Bei einem geparkten Fahrzeug sei nämlich im Regelfall klar, dass es mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. bewegt werde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste. Auf die eher unwahrscheinliche Ausnahme, dass ein Fahrzeug ohne Inbetriebsetzen seines Motors mittels eines Anhängers in oder durch die Umweltzone transportiert werde, sei bei der Auslegung nicht abzustellen (Urteil vom 24.9.2013, Az. 1 RBs 135/13).
Anderer Ansicht waren jedoch die Amtsgerichte Marburg und Bremen. Das Amtsgericht Marburg stellte kategorisch fest, dass die Umweltzonenregelung für den ruhenden Verkehr nicht gelte, weil beim Parken keine Schadstoffe ausgeschieden würden (Beschluss vom 25.2.2018, Az. 52 OWi 2/18).
Das Amtsgericht Bremen sah das Problem eher darin, dass nur bei Parkverstößen ohne Weiteres der Fahrzeughalter haftet. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht sei aber kein Parkverstoß. Zwar könne für das Parken ohne Plakette ein Bußgeld verhängt werden, aber nur gegen denjenigen, der das Fahrzeug nachweislich in der Umweltzone gefahren und dort geparkt habe. Damit kam der Halter hier ohne Bußgeld davon (Beschluss vom 5.10.2017, Az. 74 OWi 650 Js 39674/17).
Gefälschte Umweltplakette: Sachmangel beim Autokauf
Trägt ein Gebrauchtwagen beim Verkauf eine Umweltplakette, die er von den Emissionswerten her nicht tragen dürfte, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer ist dann berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Vertragsverhandlung das Thema "Umweltplakette und Schadstoffemission" angesprochen wurde. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ändert daran nichts (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-22 U 103/11).
Praxistipp
Gerade nach einem Halterwechsel oder einer Ummeldung des Fahrzeuges sollte man sich um eine aktuelle Umweltplakette kümmern, um ein Bußgeld zu vermeiden. Wird ein Bußgeld verhängt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob dieses berechtigt ist.
(Wk)