Fünf statt zwölf Vornamen: mehr ist zu viel!

03.02.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
Vornamen,Baby,Kind,Babybauch,Schwangere Alles hat seine Grenzen - auch die Anzahl der Vornamen eines Kindes © - freepik

Manche Eltern wollen alle Vornamen, die es in der Familie oder im Freundeskreis gibt, auf ihr neugeborenes Kind übertragen, was schnell in eine lange Liste mündet. Aber wo ist die Höchstgrenze?

Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was war passiert? Was war die Meinung der Gerichte?
Eltern werden bei der Wahl der Vornamen für ihre Kinder gerne kreativ. Aber nicht nur die Art eines Namens, auch die Anzahl der Vornamen kann an rechtliche Grenzen stoßen. 12 Vornamen für den Sohn – das war den Behörden zu viel, der Mutter nicht. Sie zog bis vor das Bundeverfassungsgericht.

Was war passiert?



Chenekwahow, Migiskau, Nikapi-Hun-Nizeo, Alessandro, Majim, Chayara, Inti, Ernesto, Prithibi, Kioma, Pathar, Henriko – so sollten die Vornamen eines Jungen lauten. Zu viel für das zuständige Standesamt . Das sah die Mutter des Jungen anders – es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der wegen der Begrenzung der Anzahl der Vornamen des Kindes fast vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) geendet hätte.

Was war die Meinung der Gerichte?



Die Gerichte kamen letztlich zu der Auffassung, dass eine zu hohe Anzahl von Vornamen – hier 12! – einen „für das Kind erheblich belästigenden Charakter“ hat. Immerhin müsse das Kind sich das alles merken und im Rechtsalltag korrekt wiedergeben, z. B. bei Beurkundungen. Die Anzahl der Vornamen müsse also begrenzt werden, um dem Kind ein solches Namenswirrwarr zu ersparen.

Nach gut acht Jahren kam das Kind letztlich zu den klangvollen Vornamen „Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto“. Weitere sieben Namen blieben dem Jungen damit erspart.