Für welche Schäden muss die Gebäudeversicherung zahlen?
12.11.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Eine Gebäudeversicherung wird vom Eigentümer des jeweiligen Gebäudes abgeschlossen. Mieter finden sie unter den Nebenkosten. Sie zahlt zum Beispiel bei Feuer und Sturmschäden, also dann, wenn es um wirklich große Beträge geht. Aber auch kleinere Schäden am Haus sind in vielen Fällen abgedeckt.
Durch die Gebäudeversicherung sind Schäden am Gebäude selbst versichert, sowie Schäden an fest eingebauten Gegenständen (z. B. Rohrleitungen, Einbauküche). Bewegliches Inventar muss von den jeweiligen Bewohnern über eine Hausratsversicherung versichert werden.
Eine Gebäudeversicherung zahlt grundsätzlich bei folgenden Schäden:
- Feuer, Löschwasser und Ruß,
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion,
- Sturm und Hagel,
- Leitungswasser,
- Überspannung.
Die Gebäudeversicherung zahlt unabhängig von der Ursache eines Feuers für Schäden am Gebäude, an Nebengebäuden und an im Gebäude fest verbauten Sachen. Sie zahlt auch für Sekundärschäden, etwa durch Löschwasser und Ruß. Die fachgerechte Entsorgung von Brandschutt muss zum Teil zusätzlich versichert werden.
Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung auch bei Brandstiftung. Das Feuer darf natürlich nicht vom Versicherungsnehmer selbst gelegt worden sein, um die Versicherungssumme zu kassieren. Daher ist es wichtig, nach einem Brand Beweise zu sichern (Fotos), die Schäden genau aufzulisten und mit der Beseitigung des Brandschadens und Brandschutts zu warten, bis die Versicherung sich selbst ein Bild vom Brandort machen konnte.
Unter einer Explosion versteht man eine "auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzliche Kraftäußerung". Bei Behältern muss die Behälterwand dadurch zerrissen werden, bei Verbrennungsexplosionen entzündet sich ein Gemisch von Luft mit Gas, Dampf oder Staub. Beides ist versichert. Nicht in der Gebäudeversicherung versichert sind hingegen Schäden durch platzende Flaschen im Gefrierfach oder in der Tiefkühltruhe. Durch Wasserdruck platzende Schläuche fallen ebenfalls nicht unter die Explosion, können aber im Rahmen von Leitungswasserschäden abgedeckt sein.
Explosionen infolge undichter Gasleitungen kommen immer wieder vor und sind versichert. Ein explodierender Schnellkochtopf ebenso, da sich darin Gase ausdehnen.
Unter einer Implosion versteht man das "Zusammenfallen eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines Unterdruckes." Dies kam immer wieder bei Röhrenfernsehern vor und führte zum Teil zur Entstehung von Bränden. Im Zeitalter der Flachbildschirme ist diese Brandursache seltener geworden.
Als Sturm gilt für die Versicherungen alles ab Windstärke 8 oder 62 km/h Windgeschwindigkeit. Dies lässt sich mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes nachweisen. Unter Umständen kann es ausreichen, wenn in der Umgebung ähnliche Schäden an anderen Häusern aufgetreten sind. Ein typischer Sturmschaden ist ein abgedecktes Dach. In der Regel zahlt die Wohngebäudeversicherung auch für Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser. Fällt ein Baum auf das Haus, kommt es darauf an, ob dies durch den Sturm verursacht wurde oder ob der Baum womöglich vorgeschädigt und nicht mehr standfest war.
In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus.
Das Landgericht Lübeck hat sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten Flächen ersetzen - obwohl es die alte Parkettsorte inzwischen nicht mehr gab. Die Frau klagte auf Ersatz der Kosten für den Austausch des ganzen Parketts.
Das Gericht gab ihr Recht. Laut Sachverständigengutachten komme eine Reparatur nicht in Betracht. Ein Austausch nur der beschädigten Flächen würde zu nicht hinnehmbaren optischen Brüchen im Fußbodenbelag führen. Wichtig sei bei solchen Teilschäden die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit. Es sei zu berücksichtigen, was ein nicht versicherter Gebäudeeigentümer für die Reparatur ausgeben würde. Nach diesen Maßstäben sei hier der Austausch des gesamten Parketts zu bezahlen (Urteil vom 5.6.2024, Az. 4 O 345/22).
Unter Elementarschäden versteht man Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen sowie einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Elementarschäden sind im normaler Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung nicht enthalten. Sie müssen in der Regel über eine besondere Elementarschadenversicherung extra versichert werden.
Glasbruch - etwa von Fenstern oder Glasbausteinen - ist in der Gebäudeversicherung oft nicht versichert. Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Abschluss eines zusätzlichen Vertragsbausteins kann erforderlich sein.
In einigen neueren Verträgen ist ein Versicherungsschutz für diese Anlagen enthalten. In anderen Fällen kann eine besondere Absicherung erforderlich sein.
Durch eine Überspannung etwa bei einem Blitzeinschlag können elektronische Geräte effektiv zerstört werden. In einer Gebäudeversicherung sind Schäden durch Überspannung in der Regel versichert, wenn es auf dem versicherten Grundstück zu einem Blitzeinschlag gekommen ist. Aber: Diese Versicherung betrifft nur das Gebäude selbst und darin fest verbaute Installationen. Beispiele sind die Steuerung der Heizungsanlage, Stromleitungen oder Steckdosen. Bewegliches Inventar wie die meisten Elektrogeräte ist ggf. über die Hausratsversicherung versichert. In letzter Zeit kommt es zu immer höheren Schäden durch Überspannung durch die Verwendung von Smart-Home-Technologien. Hier sollte auf einen vorbeugenden Überspannungsschutz geachtet werden.
Versicherungsnehmer haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Sie sind also dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört es zum Beispiel, einen kleinen Brand selbst zu löschen, bei einem Sturmschaden das Gebäude so gut wie möglich gegen das Eindringen von weiterem Wasser zu sichern, undichte Wasserleitungen am Haupthahn abzustellen, bei Brandgefahr Sicherungen abzuschalten und das Gas abzudrehen oder Wertgegenstände aus dem Bereich einer Überschwemmung zu entfernen. Allerdings müssen sich Versicherungsnehmer auch nicht selbst in Gefahr bringen. Die Maßnahmen müssen ihnen zumutbar sein.
Nach einem Gebäudeschaden muss sofort die Gebäudeversicherung benachrichtigt werden. Versicherungsverträge enthalten dafür oft sehr kurze Fristen. Die Schadensmeldung kann meist online oder telefonisch erfolgen und sollte nicht aufgeschoben werden. Eine genaue Aufstellung der Schäden ist dann nachzureichen. Beweise wie Fotos können wichtig sein.
Schäden sollten nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung Gelegenheit hatte, diese selbst zu begutachten. Die Höhe des Schadens kann über einen Kostenvoranschlag eines entsprechenden Handwerksunternehmens ermittelt und nachgewiesen werden.
Grobe Fahrlässigkeit – wie etwa das Brennenlassen des Adventskranzes, wenn man kurz das Haus verlässt – kann zu einer Reduzierung der ausgezahlten Versicherungssumme führen. Diese muss im Verhältnis zum Verschulden des Versicherungsnehmers stehen. Viele moderne Versicherungsverträge schließen jedoch den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausdrücklich aus. Darauf sollte man bei Vertragsabschluss achten.
Vandalismus kommt immer wieder vor: Graffiti an der Hauswand, eingeworfene Fensterscheiben, ein explodierter Briefkasten an Silvester. Eine normale Gebäudeversicherung zahlt diese Schäden nicht. Sie können jedoch meist über einen Zusatzbaustein gegen Aufpreis versichert werden.
Durch die Preissteigerungen bei Baumaterial und Handwerkern sind auch die Kosten von Gebäudeversicherungen in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Lage in Deutschland, Größe des Gebäudes und Gebäudealter. Auch der gewählte Versicherungsumfang und die gewünschte Selbstbeteiligung spielen eine Rolle. Die Kosten können sich zwischen 80 Euro und 1.000 Euro im Jahr bewegen.
Diese Versicherung kann und sollte bereits in der Rohbauphase abgeschlossen werden. Auch ein Rohbau kann durch Feuer oder Sturm beschädigt werden. Die Rohbauversicherung wird in der Regel mit der späteren Wohngebäudeversicherung verrechnet, wenn man beim gleichen Versicherer bleibt.
Will eine Gebäudeversicherung nicht zahlen, kann eine anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen. Oft kommt es auf den genauen Vertragsumfang und die Umstände des einzelnen Schadens an.
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer. Viele Haus- und Wohnungseigentümer sind sich jedoch über den genauen Leistungsumfang im Unklaren.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Schäden sind in einer Gebäudeversicherung versichert? Schäden durch Feuer: Was zahlt die Gebäudeversicherung? Was sind Schäden durch Explosion oder Implosion? Welche Sturmschäden sind in der Wohngebäudeversicherung versichert? Welche Wasserschäden zahlt eine Gebäudeversicherung? Wird bei einem Teilschaden der ganze Fußboden bezahlt? Was sind Elementarschäden? Sind Glasbruchschäden versichert? Sind Wärmepumpen und Fotovoltaikanlagen versichert? Wie sind Überspannungsschäden versichert? Wie muss ich mich nach einem Schaden an meinem Haus verhalten? Zahlt meine Hausversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? Zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus? Was kostet eine Gebäudeversicherung? Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen? Praxistipp zur Gebäudeversicherung Welche Schäden sind in einer Gebäudeversicherung versichert?
Durch die Gebäudeversicherung sind Schäden am Gebäude selbst versichert, sowie Schäden an fest eingebauten Gegenständen (z. B. Rohrleitungen, Einbauküche). Bewegliches Inventar muss von den jeweiligen Bewohnern über eine Hausratsversicherung versichert werden.
Eine Gebäudeversicherung zahlt grundsätzlich bei folgenden Schäden:
- Feuer, Löschwasser und Ruß,
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion,
- Sturm und Hagel,
- Leitungswasser,
- Überspannung.
Schäden durch Feuer: Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung zahlt unabhängig von der Ursache eines Feuers für Schäden am Gebäude, an Nebengebäuden und an im Gebäude fest verbauten Sachen. Sie zahlt auch für Sekundärschäden, etwa durch Löschwasser und Ruß. Die fachgerechte Entsorgung von Brandschutt muss zum Teil zusätzlich versichert werden.
Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung auch bei Brandstiftung. Das Feuer darf natürlich nicht vom Versicherungsnehmer selbst gelegt worden sein, um die Versicherungssumme zu kassieren. Daher ist es wichtig, nach einem Brand Beweise zu sichern (Fotos), die Schäden genau aufzulisten und mit der Beseitigung des Brandschadens und Brandschutts zu warten, bis die Versicherung sich selbst ein Bild vom Brandort machen konnte.
Was sind Schäden durch Explosion oder Implosion?
Unter einer Explosion versteht man eine "auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzliche Kraftäußerung". Bei Behältern muss die Behälterwand dadurch zerrissen werden, bei Verbrennungsexplosionen entzündet sich ein Gemisch von Luft mit Gas, Dampf oder Staub. Beides ist versichert. Nicht in der Gebäudeversicherung versichert sind hingegen Schäden durch platzende Flaschen im Gefrierfach oder in der Tiefkühltruhe. Durch Wasserdruck platzende Schläuche fallen ebenfalls nicht unter die Explosion, können aber im Rahmen von Leitungswasserschäden abgedeckt sein.
Explosionen infolge undichter Gasleitungen kommen immer wieder vor und sind versichert. Ein explodierender Schnellkochtopf ebenso, da sich darin Gase ausdehnen.
Unter einer Implosion versteht man das "Zusammenfallen eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines Unterdruckes." Dies kam immer wieder bei Röhrenfernsehern vor und führte zum Teil zur Entstehung von Bränden. Im Zeitalter der Flachbildschirme ist diese Brandursache seltener geworden.
Welche Sturmschäden sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Als Sturm gilt für die Versicherungen alles ab Windstärke 8 oder 62 km/h Windgeschwindigkeit. Dies lässt sich mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes nachweisen. Unter Umständen kann es ausreichen, wenn in der Umgebung ähnliche Schäden an anderen Häusern aufgetreten sind. Ein typischer Sturmschaden ist ein abgedecktes Dach. In der Regel zahlt die Wohngebäudeversicherung auch für Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser. Fällt ein Baum auf das Haus, kommt es darauf an, ob dies durch den Sturm verursacht wurde oder ob der Baum womöglich vorgeschädigt und nicht mehr standfest war.
Welche Wasserschäden zahlt eine Gebäudeversicherung?
In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus.
Wird bei einem Teilschaden der ganze Fußboden bezahlt?
Das Landgericht Lübeck hat sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten Flächen ersetzen - obwohl es die alte Parkettsorte inzwischen nicht mehr gab. Die Frau klagte auf Ersatz der Kosten für den Austausch des ganzen Parketts.
Das Gericht gab ihr Recht. Laut Sachverständigengutachten komme eine Reparatur nicht in Betracht. Ein Austausch nur der beschädigten Flächen würde zu nicht hinnehmbaren optischen Brüchen im Fußbodenbelag führen. Wichtig sei bei solchen Teilschäden die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit. Es sei zu berücksichtigen, was ein nicht versicherter Gebäudeeigentümer für die Reparatur ausgeben würde. Nach diesen Maßstäben sei hier der Austausch des gesamten Parketts zu bezahlen (Urteil vom 5.6.2024, Az. 4 O 345/22).
Was sind Elementarschäden?
Unter Elementarschäden versteht man Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen sowie einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Elementarschäden sind im normaler Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung nicht enthalten. Sie müssen in der Regel über eine besondere Elementarschadenversicherung extra versichert werden.
Sind Glasbruchschäden versichert?
Glasbruch - etwa von Fenstern oder Glasbausteinen - ist in der Gebäudeversicherung oft nicht versichert. Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Abschluss eines zusätzlichen Vertragsbausteins kann erforderlich sein.
Sind Wärmepumpen und Fotovoltaikanlagen versichert?
In einigen neueren Verträgen ist ein Versicherungsschutz für diese Anlagen enthalten. In anderen Fällen kann eine besondere Absicherung erforderlich sein.
Wie sind Überspannungsschäden versichert?
Durch eine Überspannung etwa bei einem Blitzeinschlag können elektronische Geräte effektiv zerstört werden. In einer Gebäudeversicherung sind Schäden durch Überspannung in der Regel versichert, wenn es auf dem versicherten Grundstück zu einem Blitzeinschlag gekommen ist. Aber: Diese Versicherung betrifft nur das Gebäude selbst und darin fest verbaute Installationen. Beispiele sind die Steuerung der Heizungsanlage, Stromleitungen oder Steckdosen. Bewegliches Inventar wie die meisten Elektrogeräte ist ggf. über die Hausratsversicherung versichert. In letzter Zeit kommt es zu immer höheren Schäden durch Überspannung durch die Verwendung von Smart-Home-Technologien. Hier sollte auf einen vorbeugenden Überspannungsschutz geachtet werden.
Wie muss ich mich nach einem Schaden an meinem Haus verhalten?
Versicherungsnehmer haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Sie sind also dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört es zum Beispiel, einen kleinen Brand selbst zu löschen, bei einem Sturmschaden das Gebäude so gut wie möglich gegen das Eindringen von weiterem Wasser zu sichern, undichte Wasserleitungen am Haupthahn abzustellen, bei Brandgefahr Sicherungen abzuschalten und das Gas abzudrehen oder Wertgegenstände aus dem Bereich einer Überschwemmung zu entfernen. Allerdings müssen sich Versicherungsnehmer auch nicht selbst in Gefahr bringen. Die Maßnahmen müssen ihnen zumutbar sein.
Nach einem Gebäudeschaden muss sofort die Gebäudeversicherung benachrichtigt werden. Versicherungsverträge enthalten dafür oft sehr kurze Fristen. Die Schadensmeldung kann meist online oder telefonisch erfolgen und sollte nicht aufgeschoben werden. Eine genaue Aufstellung der Schäden ist dann nachzureichen. Beweise wie Fotos können wichtig sein.
Schäden sollten nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung Gelegenheit hatte, diese selbst zu begutachten. Die Höhe des Schadens kann über einen Kostenvoranschlag eines entsprechenden Handwerksunternehmens ermittelt und nachgewiesen werden.
Zahlt meine Hausversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit – wie etwa das Brennenlassen des Adventskranzes, wenn man kurz das Haus verlässt – kann zu einer Reduzierung der ausgezahlten Versicherungssumme führen. Diese muss im Verhältnis zum Verschulden des Versicherungsnehmers stehen. Viele moderne Versicherungsverträge schließen jedoch den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausdrücklich aus. Darauf sollte man bei Vertragsabschluss achten.
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus?
Vandalismus kommt immer wieder vor: Graffiti an der Hauswand, eingeworfene Fensterscheiben, ein explodierter Briefkasten an Silvester. Eine normale Gebäudeversicherung zahlt diese Schäden nicht. Sie können jedoch meist über einen Zusatzbaustein gegen Aufpreis versichert werden.
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Durch die Preissteigerungen bei Baumaterial und Handwerkern sind auch die Kosten von Gebäudeversicherungen in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Lage in Deutschland, Größe des Gebäudes und Gebäudealter. Auch der gewählte Versicherungsumfang und die gewünschte Selbstbeteiligung spielen eine Rolle. Die Kosten können sich zwischen 80 Euro und 1.000 Euro im Jahr bewegen.
Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Diese Versicherung kann und sollte bereits in der Rohbauphase abgeschlossen werden. Auch ein Rohbau kann durch Feuer oder Sturm beschädigt werden. Die Rohbauversicherung wird in der Regel mit der späteren Wohngebäudeversicherung verrechnet, wenn man beim gleichen Versicherer bleibt.
Praxistipp zur Gebäudeversicherung
Will eine Gebäudeversicherung nicht zahlen, kann eine anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen. Oft kommt es auf den genauen Vertragsumfang und die Umstände des einzelnen Schadens an.
(Ma)