Fußball-EM 2024: Ist Fußballschauen am Arbeitsplatz / im Büro erlaubt?
14.06.2024, Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Bei der Fußball-EM 2024 finden nicht so viele Spiele, wie zuletzt bei der Fußball-WM in Russland, in der Büro- bzw. Arbeitszeiten statt. Einige sind es aber doch. Deshalb stellt sich erneut die Frage, inwieweit man auch auf der Arbeit / im Büro mitfiebern, Spiele und Ergebnisse mitverfolgen oder gar mitfeiern darf. Denn immerhin gilt der Grundsatz: Arbeitnehmer müssen während ihrer Arbeitszeiten auch tatsächlich arbeiten. Dies ist ihre Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag.
Während der Arbeitszeit ein Fußballspiel im Fernsehen zu verfolgen, ist für Arbeitnehmer tabu. Denn die Arbeitszeit ist nun einmal zum Arbeiten da. Wer diese Grundregel missachtet, muss mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall auch mit einer Kündigung rechnen. Denn Arbeitsverweigerung ist eine er schlimmsten “Sünden” im Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme kann allerdings dann bestehen, wenn der Chef – etwa wegen eines besonders wichtigen Spiels, das er selbst gern sehen will – das Fußball-Gucken ausdrücklich gestattet oder sogar in betrieblichen Räumlichkeiten einen Bildschirm aufstellen lässt.
2017 hat sich das Arbeitsgericht Köln mit der Fußballfrage befasst. In dem Fall ging es um den Mitarbeiter eines Autozulieferers, der mit einem Kollegen gegen 17:30 Uhr im Büro ein Fußballspiel im Lifestream eines Bezahlsenders verfolgt hatte – für mindestens 30 Sekunden, höchstens für zwei Minuten. Der Arbeitgeber mahnte den Mitarbeiter ab. Dieser ging vor Gericht, um die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen zu lassen.
Das Arbeitsgericht Köln stellte sich jedoch auf die Seite des Arbeitgebers. Das Gericht sah das Anschauen eines Fußballspiels auf dem dienstlichen Computer als ebenso unzulässig an, wie die private Internetnutzung während der Arbeitszeit – dazu gibt es eine Vielzahl von Urteilen. Denn immerhin verletze der Arbeitnehmer durch dieses Verhalten seine vertragliche Hauptleistungsflicht, während der Arbeitszeit zu arbeiten.
Wie schwer eine solche Pflichtverletzung wiege, sei danach zu beurteilen, wie sehr der Arbeitnehmer in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht seine Arbeit vernachlässige, um privaten Interessen nachzugehen. Hier sei jedoch die Abmahnung gerechtfertigt gewesen (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.8.2017, Az. 20 Ca 7940/16).
Beim Radiohören sind die Gerichte in Sachen Fußball generell etwas liberaler. Denn Radiohören wird als weniger ablenkend empfunden als Fernsehen. Ein generelles Verbot des Radiohörens im Betrieb wird meist als unwirksam angesehen – zumindest kann der Chef dies in Betrieben mit Betriebsrat nicht ohne dessen Zustimmung anordnen. Ausnahmen können bestehen, wenn sich andere Arbeitnehmer in ihrer Konzentration gestört fühlen oder wenn es in Bereichen mit Kundenverkehr stattfindet. Ein wirksames Radioverbot müssen Arbeitnehmer beachten – sonst drohen Abmahnung und Kündigung.
Aber gilt dies auch für im Radio übertragene Fußballspiele? Das Hören eines Fußballspiels im Radio kann anders beurteilt werden, denn Fußball ist ablenkender als Musik. Arbeitnehmer sollten hier auf Nummer sicher gehen, das Einverständnis der Kollegen einholen und den Vorgesetzten fragen, bevor sie Fußballspiele im Radio hören. Sonst kann es auch hier ein böses Erwachen geben.
Hier kommt es darauf an, ob die private Handy-Nutzung im Betrieb generell erlaubt ist, oder nicht. Zwar kann der Betrieb diese Nutzung insbesondere in persönlichen Notfällen (kranke Angehörige) nicht komplett untersagen. Verschiedene Nutzungseinschränkungen sind allerdings möglich. Zwar gilt grundsätzlich: Ohne Verbot ist die Nutzung des privaten Handys erlaubt. Dies wird aber oft so verstanden, dass ständige und exzessive Handynutzung während der Arbeit zulässig ist, und das ist ganz sicher nicht der Fall. Grundregel ist auch hier: Die Handynutzung ist auf ein Minimum beschränken und ggf. Erlaubnis vom Chef einholen. Liegt diese vor, kann man auch kurz mal Fußballergebnisse abrufen, etwa über einen Live-Ticker. Die Dauer der Nutzung sollte sich dann aber in dem Rahmen bewegen, wie sie sonst auch ohne Fußball stattfindet. Ein ganzes Spiel zu schauen, ist auch hier nicht anzuraten.
Auch für das Schauen von Fußballspielen gilt, dass die Verlängerung von Pausen oder das Nacharbeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist. Hier kommt dessen Weisungsrecht zum Tragen. In Betrieben mit Betriebsrat ist außerdem auch dessen Mitbestimmung notwendig, wenn Arbeitszeitregelungen geändert werden sollen. Beim Nacharbeiten sind die gesetzlichen Höchststundenzahlen zu beachten – im Regelfall darf man nicht mehr als zehn Stunden pro Tag beschäftigt werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Erlaubt der Chef wegen eines Fußballspiels verlängerte Pausen oder sogar ein Public-Viewing im Betrieb, liegt es nicht mehr allzu fern, vielleicht auch mal ein Bier zum Spiel zu genießen. Soll der Arbeitnehmer aber danach noch arbeiten, ist davon abzuraten. Alkoholeinfluss während der Arbeitszeit kann immer negative Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben und sollte generell unterlassen werden. Gefährdet der Arbeitnehmer durch seinen Alkoholgenuss wertvolles Betriebseigentum oder die Gesundheit anderer Leute (etwa, weil er mit dem Gabelstapler Schlangenlinien fährt) ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich.
Ein Anspruch, zu einer bestimmten Zeit Urlaub zu nehmen, besteht nicht. Zwar hat sich der Arbeitgeber grundsätzlich an den Terminwünschen der Arbeitnehmer zu orientieren. Wollen aber zu viele gleichzeitig Urlaub machen, muss er eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten treffen. Und wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegensehen, kann er generell den Urlaub ablehnen. Urlaub zur Fußball-EM 2024 ist also möglich, aber Glückssache. Bei Ablehnung des Arbeitsgerbers darf man sich nicht einfach selbst Urlaub nehmen – dies kann zur Kündigung führen.
“Krankfeiern” ist generell eine Arbeitsverweigerung und kann ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für "wichtige" Fußballspiele. Wer krank feiert und sich dadurch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschleicht, begeht einen Betrug gegenüber dem Arbeitgeber. Hier kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. Besonders unklug ist es, dem Chef damit zu drohen, dass man krank wird, wenn dieser keinen Urlaub genehmigt. Erpressungen muss sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen.
Wie oben erwähnt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen, die die genaue Einteilung der täglichen Arbeitszeit betreffen. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber vorschlägt, an Tagen wichtiger Spiele die Arbeitszeit zu verkürzen und sie dafür an anderen Tagen zu verlängern.
Auch für die Fußball-EM 2024 gilt: Arbeitnehmer sollten sich vor dem Fußballgenuss an der Arbeit / im Büro über betriebliche Regelungen informieren und vor auffälligerem Fußballkonsum die Erlaubnis des Chefs einholen. Wenn es trotzdem zum Streit mit dem Arbeitgeber kommen sollte, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vielleicht helfen, das Schlimmste zu verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
1. Fußball im Fernsehen: Während der Arbeitszeit Fußball im Fernsehen zu schauen ist für Arbeitnehmer ohne Erlaubnis des Chefs tabu. Achtung hier droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung.
2. Fußball im Radio: Zwar sind die Gerichte hinsichtlich Radiohörens am Arbeitsplatz etwas großzügiger als beim Fernsehen. Geht es allerdings um Fußballspiele, sind Arbeitnehmer wegen des höheren Ablenkungsfaktors auf der sicheren Seite, wenn sie das Einverständnis vom Arbeitgeber einholen.
3. Fußball auf dem Handy: Zwar ist die Nutzung des privaten Handys während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt, wenn der Chef kein Verbot ausgesprochen hat. Allerdings ist sie auf ein Minimum zu beschränken, worunter das Anschauen eines ganzen Fußballspiels nicht fällt.
1. Fußball im Fernsehen: Während der Arbeitszeit Fußball im Fernsehen zu schauen ist für Arbeitnehmer ohne Erlaubnis des Chefs tabu. Achtung hier droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung.
2. Fußball im Radio: Zwar sind die Gerichte hinsichtlich Radiohörens am Arbeitsplatz etwas großzügiger als beim Fernsehen. Geht es allerdings um Fußballspiele, sind Arbeitnehmer wegen des höheren Ablenkungsfaktors auf der sicheren Seite, wenn sie das Einverständnis vom Arbeitgeber einholen.
3. Fußball auf dem Handy: Zwar ist die Nutzung des privaten Handys während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt, wenn der Chef kein Verbot ausgesprochen hat. Allerdings ist sie auf ein Minimum zu beschränken, worunter das Anschauen eines ganzen Fußballspiels nicht fällt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist mit Fernsehen während der Arbeitszeit? Urteil: Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußball-Schauen Ist Fußballhören im Radio erlaubt? Ist Fußball auf dem Smartphone erlaubt? Darf ich Pausen verlängern und diese später nacharbeiten? Fußball und Alkohol während der Arbeitszeit - geht das? Kann man für die Fußball-EM 2024 Urlaub nehmen? Wie wird “Krankfeiern” während der EM 2024 beurteilt? Darf der Betriebsrat in Sachen Fußballschauen mitreden? Praxistipp zum Fußballschauen am Arbeitsplatz Was ist mit Fernsehen während der Arbeitszeit?
Während der Arbeitszeit ein Fußballspiel im Fernsehen zu verfolgen, ist für Arbeitnehmer tabu. Denn die Arbeitszeit ist nun einmal zum Arbeiten da. Wer diese Grundregel missachtet, muss mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall auch mit einer Kündigung rechnen. Denn Arbeitsverweigerung ist eine er schlimmsten “Sünden” im Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme kann allerdings dann bestehen, wenn der Chef – etwa wegen eines besonders wichtigen Spiels, das er selbst gern sehen will – das Fußball-Gucken ausdrücklich gestattet oder sogar in betrieblichen Räumlichkeiten einen Bildschirm aufstellen lässt.
Urteil: Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußball-Schauen
2017 hat sich das Arbeitsgericht Köln mit der Fußballfrage befasst. In dem Fall ging es um den Mitarbeiter eines Autozulieferers, der mit einem Kollegen gegen 17:30 Uhr im Büro ein Fußballspiel im Lifestream eines Bezahlsenders verfolgt hatte – für mindestens 30 Sekunden, höchstens für zwei Minuten. Der Arbeitgeber mahnte den Mitarbeiter ab. Dieser ging vor Gericht, um die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen zu lassen.
Das Arbeitsgericht Köln stellte sich jedoch auf die Seite des Arbeitgebers. Das Gericht sah das Anschauen eines Fußballspiels auf dem dienstlichen Computer als ebenso unzulässig an, wie die private Internetnutzung während der Arbeitszeit – dazu gibt es eine Vielzahl von Urteilen. Denn immerhin verletze der Arbeitnehmer durch dieses Verhalten seine vertragliche Hauptleistungsflicht, während der Arbeitszeit zu arbeiten.
Wie schwer eine solche Pflichtverletzung wiege, sei danach zu beurteilen, wie sehr der Arbeitnehmer in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht seine Arbeit vernachlässige, um privaten Interessen nachzugehen. Hier sei jedoch die Abmahnung gerechtfertigt gewesen (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.8.2017, Az. 20 Ca 7940/16).
Ist Fußballhören im Radio erlaubt?
Beim Radiohören sind die Gerichte in Sachen Fußball generell etwas liberaler. Denn Radiohören wird als weniger ablenkend empfunden als Fernsehen. Ein generelles Verbot des Radiohörens im Betrieb wird meist als unwirksam angesehen – zumindest kann der Chef dies in Betrieben mit Betriebsrat nicht ohne dessen Zustimmung anordnen. Ausnahmen können bestehen, wenn sich andere Arbeitnehmer in ihrer Konzentration gestört fühlen oder wenn es in Bereichen mit Kundenverkehr stattfindet. Ein wirksames Radioverbot müssen Arbeitnehmer beachten – sonst drohen Abmahnung und Kündigung.
Aber gilt dies auch für im Radio übertragene Fußballspiele? Das Hören eines Fußballspiels im Radio kann anders beurteilt werden, denn Fußball ist ablenkender als Musik. Arbeitnehmer sollten hier auf Nummer sicher gehen, das Einverständnis der Kollegen einholen und den Vorgesetzten fragen, bevor sie Fußballspiele im Radio hören. Sonst kann es auch hier ein böses Erwachen geben.
Ist Fußball auf dem Smartphone erlaubt?
Hier kommt es darauf an, ob die private Handy-Nutzung im Betrieb generell erlaubt ist, oder nicht. Zwar kann der Betrieb diese Nutzung insbesondere in persönlichen Notfällen (kranke Angehörige) nicht komplett untersagen. Verschiedene Nutzungseinschränkungen sind allerdings möglich. Zwar gilt grundsätzlich: Ohne Verbot ist die Nutzung des privaten Handys erlaubt. Dies wird aber oft so verstanden, dass ständige und exzessive Handynutzung während der Arbeit zulässig ist, und das ist ganz sicher nicht der Fall. Grundregel ist auch hier: Die Handynutzung ist auf ein Minimum beschränken und ggf. Erlaubnis vom Chef einholen. Liegt diese vor, kann man auch kurz mal Fußballergebnisse abrufen, etwa über einen Live-Ticker. Die Dauer der Nutzung sollte sich dann aber in dem Rahmen bewegen, wie sie sonst auch ohne Fußball stattfindet. Ein ganzes Spiel zu schauen, ist auch hier nicht anzuraten.
Darf ich Pausen verlängern und diese später nacharbeiten?
Auch für das Schauen von Fußballspielen gilt, dass die Verlängerung von Pausen oder das Nacharbeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist. Hier kommt dessen Weisungsrecht zum Tragen. In Betrieben mit Betriebsrat ist außerdem auch dessen Mitbestimmung notwendig, wenn Arbeitszeitregelungen geändert werden sollen. Beim Nacharbeiten sind die gesetzlichen Höchststundenzahlen zu beachten – im Regelfall darf man nicht mehr als zehn Stunden pro Tag beschäftigt werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Fußball und Alkohol während der Arbeitszeit - geht das?
Erlaubt der Chef wegen eines Fußballspiels verlängerte Pausen oder sogar ein Public-Viewing im Betrieb, liegt es nicht mehr allzu fern, vielleicht auch mal ein Bier zum Spiel zu genießen. Soll der Arbeitnehmer aber danach noch arbeiten, ist davon abzuraten. Alkoholeinfluss während der Arbeitszeit kann immer negative Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben und sollte generell unterlassen werden. Gefährdet der Arbeitnehmer durch seinen Alkoholgenuss wertvolles Betriebseigentum oder die Gesundheit anderer Leute (etwa, weil er mit dem Gabelstapler Schlangenlinien fährt) ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich.
Kann man für die Fußball-EM 2024 Urlaub nehmen?
Ein Anspruch, zu einer bestimmten Zeit Urlaub zu nehmen, besteht nicht. Zwar hat sich der Arbeitgeber grundsätzlich an den Terminwünschen der Arbeitnehmer zu orientieren. Wollen aber zu viele gleichzeitig Urlaub machen, muss er eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten treffen. Und wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegensehen, kann er generell den Urlaub ablehnen. Urlaub zur Fußball-EM 2024 ist also möglich, aber Glückssache. Bei Ablehnung des Arbeitsgerbers darf man sich nicht einfach selbst Urlaub nehmen – dies kann zur Kündigung führen.
Wie wird “Krankfeiern” während der EM 2024 beurteilt?
“Krankfeiern” ist generell eine Arbeitsverweigerung und kann ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für "wichtige" Fußballspiele. Wer krank feiert und sich dadurch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschleicht, begeht einen Betrug gegenüber dem Arbeitgeber. Hier kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. Besonders unklug ist es, dem Chef damit zu drohen, dass man krank wird, wenn dieser keinen Urlaub genehmigt. Erpressungen muss sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen.
Darf der Betriebsrat in Sachen Fußballschauen mitreden?
Wie oben erwähnt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen, die die genaue Einteilung der täglichen Arbeitszeit betreffen. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber vorschlägt, an Tagen wichtiger Spiele die Arbeitszeit zu verkürzen und sie dafür an anderen Tagen zu verlängern.
Praxistipp zum Fußballschauen am Arbeitsplatz
Auch für die Fußball-EM 2024 gilt: Arbeitnehmer sollten sich vor dem Fußballgenuss an der Arbeit / im Büro über betriebliche Regelungen informieren und vor auffälligerem Fußballkonsum die Erlaubnis des Chefs einholen. Wenn es trotzdem zum Streit mit dem Arbeitgeber kommen sollte, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vielleicht helfen, das Schlimmste zu verhindern.
(Bu)