Geblitzt: Rasender Taxifahrer, weil Fahrgast sich zu übergeben droht – kein Notstand!
28.01.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Ein betrunkener Fahrgast sorgte bei einem Taxifahrer für etwas Unruhe im rechten Fuß. Aus Sorge um sein Taxi drückte der Taxifahrer jedoch zu sehr aufs Gas. Mit 64 km/h zu viel wurde er auf der Autobahn geblitzt, ein Bußgeld von 440 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten wurden fällig. Der Grund für seine Raserei: Der Taxifahrer hatte Sorge, dass sich der Fahrgast in seinem Taxi übergeben würde. Er wollte deswegen so schnell wie möglich die nächste Ausfahrt erreichen, um zu verhindern, dass Erbrochenes sein Taxi verunreinigt.
Die Argumentation des Taxisfahrers, er habe in einer rechtfertigenden Notstandssituation gehandelt und die Strafen wären deswegen nicht rechtens, schloss sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg nicht an. Ein Argument der Staatsanwaltschaft dabei: Es wäre schon vollkommen unklar, ob diese Raserei überhaupt hätte verhindern können, dass der Fahrgast sich erbrechen muss.
OLG Bamberg, Beschluss v. 04.09.2013 – 3 Ss OWi 1130/13
Auch Taxifahrer müssen sich an die Verkehrsregelen halten. Aber dürfen sie deshalb mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, wenn einem Fahrgast übel ist?
Dass Taxifahrer Betrunkene befördern (müssen), ist keine Seltenheit. Natürlich kann das aber für den Taxifahrer und sein Taxi unangenehme Folgen haben, vor allem wenn der Fahrgast übel ist und er sich zu übergeben droht. Aber auch das ist kein Grund zu rasen.Was war passiert?
Ein betrunkener Fahrgast sorgte bei einem Taxifahrer für etwas Unruhe im rechten Fuß. Aus Sorge um sein Taxi drückte der Taxifahrer jedoch zu sehr aufs Gas. Mit 64 km/h zu viel wurde er auf der Autobahn geblitzt, ein Bußgeld von 440 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten wurden fällig. Der Grund für seine Raserei: Der Taxifahrer hatte Sorge, dass sich der Fahrgast in seinem Taxi übergeben würde. Er wollte deswegen so schnell wie möglich die nächste Ausfahrt erreichen, um zu verhindern, dass Erbrochenes sein Taxi verunreinigt.
Raserei kein Notstand
Die Argumentation des Taxisfahrers, er habe in einer rechtfertigenden Notstandssituation gehandelt und die Strafen wären deswegen nicht rechtens, schloss sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg nicht an. Ein Argument der Staatsanwaltschaft dabei: Es wäre schon vollkommen unklar, ob diese Raserei überhaupt hätte verhindern können, dass der Fahrgast sich erbrechen muss.
OLG Bamberg, Beschluss v. 04.09.2013 – 3 Ss OWi 1130/13
(Wk)